Bezirk Nadwórna
Der Bezirk Nadwórna war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Nadwirna sowie Teilen des Rajons Kolomyja), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Ort Nadwórna. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.
Er grenzte im Norden an den Bezirk Stanislau, im Nordosten an den Bezirk Tłumacz, im Osten an den Bezirk Kolomea und Bezirk Peczeniżyn, im Süden an den Bezirk Kosów, im Südwesten an das Königreich Ungarn sowie im Nordwesten an den Bezirk Bohorodczany.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Nadworna war dem Regierungsgebiet Stanislau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:
- Gerichtsbezirk Nadworna
- Gerichtsbezirk Delatyn
- Gerichtsbezirk Sołotwina
Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Nadworna (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Stanislau[3].
Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Nadwórna wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]
- Bezirk Nadwórna (mit 17 Gemeinden)
- Bezirk Delatyn (mit 27 Gemeinden)
Der Bezirk Nadwórna bestand bei der Volkszählung 1910 aus 51 Gemeinden sowie 17 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1918 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 79.116 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 90.663 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (73 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 13 % der Bevölkerung aus[10].
Ortschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Delatyn und Nadwórna, diesen waren folgende Orte zugeordnet[11]:
Gerichtsbezirk Delatyn:
- Markt Delatyn
- Dobrotów
- Dora
- Jabłonica bestehend aus den Ortsteilen Jabłonica, Polanica Popowiczowska 1. Anteil und Woronienka 1. Anteil
- Jamna
- Jaremcze
- Krasna
- Łanczyn
- Łojowa
- Luh
- Majdan Średni bestehend aus den Ortsteilen Bednarówka, Bredtheim, Glinki, Majdan Graniczny, Majdan Średni und Siedliska
- Mikuliczyn bestehend aus den Ortsteilen Mikuliczyn, Polanica Popowiczowska 2. Anteil, Tatarów, Worochta und Woronienka 2. Anteil
- Osław Białe
- Osław Czarny
- Potok Czarny
- Sadzawka
- Święty Józef
- Zarzecze
Gerichtsbezirk Nadwórna:
- Cucyłów
- Fitköw
- Hawryłówka
- Hwozd
- Kamienna
- Majdan Górny bestehend aus den Ortsteilen Majdan Górny und Weleśnica Leśna
- Markt Nadwórna
- Nazawizów bestehend aus den Ortsteilen Nazawizów und Za Rzęka
- Paryszcze
- Pasieczna
- Pniów bestehend aus den Ortsteilen Nowe Miasto und Pniów
- Przerośl
- Strymba
- Tarnowica Leśna
- Welesnica bestehend aus den Ortsteilen Weleśnica Dolna und Weleśnica Górna
- Wołosów
- Zielona bestehend aus den Ortsteilen Rafajłowa und Zielona
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
- ↑ Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
- ↑ Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
- ↑ Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
- ↑ Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
- ↑ Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
- ↑ Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 357
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Christian Andreas Steiner: Die territoriale Entwicklung der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit in den Königreichen Galizien und Lodomerien von 1848 - 1918. Diplomarbeit Graz, 2012
- k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium der im österreichischen Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1893
- k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900. XII. Galizien, Wien 1907