Bezirk Nadwórna

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Lage des Bezirks Kosów im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Nadwórna war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Nadwirna sowie Teilen des Rajons Kolomyja), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Ort Nadwórna. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Stanislau, im Nordosten an den Bezirk Tłumacz, im Osten an den Bezirk Kolomea und Bezirk Peczeniżyn, im Süden an den Bezirk Kosów, im Südwesten an das Königreich Ungarn sowie im Nordwesten an den Bezirk Bohorodczany.

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Nadworna war dem Regierungsgebiet Stanislau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

  • Gerichtsbezirk Nadworna
  • Gerichtsbezirk Delatyn
  • Gerichtsbezirk Sołotwina

Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Nadworna (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Stanislau[3].

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Nadwórna wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]

Der Bezirk Nadwórna bestand bei der Volkszählung 1910 aus 51 Gemeinden sowie 17 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1918 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 79.116 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 90.663 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (73 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 13 % der Bevölkerung aus[10].

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Delatyn und Nadwórna, diesen waren folgende Orte zugeordnet[11]:

Gerichtsbezirk Delatyn:

Gerichtsbezirk Nadwórna:

Einzelnachweise

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  1. Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
  2. Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
  3. Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  10. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  11. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 357