Clearingstelle Urheberrecht im Internet

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Clearingstelle Urheberrecht im Internet
(CUII)
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Rechtsform Geschäftsstelle innerhalb des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft e. V.
Gründung 18. Januar 2021 in Berlin
Sitz Berlin
Zweck Sperrung von strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten
Mitglieder 13
Website https://cuii.info

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet, kurz CUII, ist ein Zusammenschluss von Internetdienstanbietern und Vertretern von Urheberrechteinhabern, der die Sperrung von Webseiten, die von ihm als strukturell urheberrechtsverletzend eingestuft werden, in Deutschland koordiniert. Die CUII wird durch eine Geschäftsstelle innerhalb des Vereins „Selbstregulierung Informationswirtschaft e. V.“ vertreten.[1]

Vorgehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Clearingstelle empfiehlt die Sperrung von Webseiten, die von ihr als strukturell urheberrechtsverletzend eingestuft werden. Darunter sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)[2] und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)[3] Webseiten zu verstehen, die urheberrechtlich geschützte Werke planmäßig und ohne Berechtigung vielen Nutzern zugänglich machen.

Die Mitglieder der CUII haben am 18. Januar 2021 einen Verhaltenskodex[4] sowie eine Verfahrensordnung vereinbart, nach deren Richtlinien ein Sperrverfahren abläuft. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag eines Rechteinhabers, der unmittelbar oder mittelbar Mitglied der CUII ist.[4] Die Clearingstelle erteilt eine Sperrempfehlung, wenn ein dreiköpfiger Prüfungsausschuss unter Vorsitz eines pensionierten Richters des Bundesgerichtshofes diese einstimmig empfiehlt.[5] Die Bundesnetzagentur hat das Vorgehen der CUII geprüft und hält die DNS-Sperren für unbedenklich und vereinbar mit den Vorgaben der Netzneutralität.[6] Die einzelnen Verfahren der CUII werden zudem nochmals von der Bundesnetzagentur jeweils dahingehend überprüft, ob „die Sperre zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist und ob dabei die Vorgaben zur Netzneutralität eingehalten werden“.[7] Judikative Instanzen (Gerichte) werden nicht in das Verfahren eingebunden, was eine Zeitersparnis bei der Durchsetzung ermöglicht.

Umgesetzt werden die Beschlüsse durch Domain-Name-System-Sperren der teilnehmenden Internetdienstanbieter. Durch das Einstellen eines alternativen DNS-Servers oder die Nutzung eines Virtual-Private-Networks (VPN) können die Sperrungen umgangen werden.[8]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Empfehlung zur Sperrung einer Domain beschloss der Prüfungsausschuss am 22. Februar 2021. Es traf die Domain s.to des Anbieters Serien.sx.[9] Über die Einrichtung der Clearingstelle wurde die Öffentlichkeit am 11. März 2021 informiert.[10] Am gleichen Tag gab das Bundeskartellamt bekannt, dass es gegen den Start der Clearingstelle keine Einwände habe.[11]

Sperrempfehlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

URL Beschlussdatum Merkmale der Seite
nwsgame.com 1. März 2024 Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolen
megakino.co 27. Februar 2024 Streaminglinks für diverse Filme
sci-hub.st 8. Januar 2024 Schattenbibliothek[12]
buffstreams.sx 8. Januar 2024 Sportstreaming
filmfans.org 7. August 2023 Downloadlinks für Filme
serienfans.org 7. August 2023 Downloadlinks für Serien
jokerlifestream.co 22. März 2023 Livestreams für Sportereignisse
isrbx.me 23. Januar 2023 Downloadlinks für Musik
taodung.com 5. Dezember 2022 Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolen
serienjunkies.org 4. April 2022 Downloadlinks für diverse deutschsprachige Serien
cine.to 7. Juni 2022 Streaminglinks hauptsächlich für Kinofilme
kinox.to 31. Januar 2022 Streaminglinks für diverse Filme
streamkiste.tv 26. Juli 2021 Streaminglinks für diverse Filme
bs.to 26. Juli 2021 Streaminglinks für diverse Serien
newalbumreleases.net 25. Mai 2021 Downloadlinks für Musik
nsw2u.com 6. April 2021 Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolen
canna.to 9. März 2021 Downloadlinks für Musik
s.to/serien.sx 22. Februar 2021 Streaminglinks für diverse Serien

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Markus Beckedahl von Netzpolitik.org befürchtete, dass autoritäre Kräfte die aufgebaute Zensurinfrastruktur zur Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit gebrauchen könnten, wenn sie an die Macht kämen.[8] Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah durch die CUII das Grundrecht auf Informationsfreiheit und die Netzneutralität in Gefahr. Des Weiteren kritisierte er die Umgehung der Gerichte und befürchtete die CUII ebne „den Weg für weitere außergerichtliche Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.“[13] Zudem wird kritisiert, dass das Verfahren der CUII Anreize setzt, welche die Neutralität der Prüfer zweifelhaft erscheinen lässt.[14] Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der CUII. Er stellte dabei die Neutralität der CUII sowie die Vereinbarkeit ihres Vorgehens mit den europäischen Vorgaben zur Netzneutralität in Frage.[15]

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die teilnehmenden Internetdienstanbieter, welche die Sperrempfehlungen umsetzen sind 1&1, Mobilcom-Debitel/freenet, Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone Deutschland.[16][17] Von den Urhebervertretern wirken der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die DFL Deutsche Fußball Liga, der Game – Verband der deutschen Games-Branche, die GEMA, die Motion Picture Association, Sky Deutschland die International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) und der Verband der Filmverleiher bei der CUII mit.[16]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. VERHALTENSKODEX Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII). §3 Geschäftsstelle. In: cuii.info. Selbstregulierung Informationswirtschaft e. V., 18. Januar 2021, abgerufen am 31. März 2021.
  2. Urteil des I. Zivilsenats vom 26.11.2015 - I ZR 174/14 -. Abgerufen am 23. März 2021.
  3. Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 27. März 2014
  4. a b Verhaltenscodex Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII). (pdf) 18. Januar 2021, abgerufen am 13. März 2021.
  5. Bundesverband Musikindustrie: Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber gründen unabhängige „Clearingstelle“. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
  6. Bundesnetzagentur: Clearingstelle Urheberrecht im Internet veranlasst Sperrung einer Streaming-Website. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
  7. DNS Sperren. Webseitensperren wegen Urheberrechtsverletzung. In: bundesnetzagentur.de. Bundesnetzagentur, abgerufen am 20. April 2021.
  8. a b Markus Beckedahl: Die Rückkehr der Netzsperren. Netzpolitik.org, 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
  9. CUII: Der PrüfungsausschussEmpfehlung zur Umsetzung einer DNS-Sperre. (pdf) Abgerufen am 13. März 2021.
  10. CUII: Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber gründen unabhängige „Clearingstelle“. (pdf) 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
  11. Bundeskartellamt: Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Start der Clearingstelle Urheberrecht im Internet. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
  12. Empfehlung zur Umsetzung einer DNS-Sperre. In: CUII. 8. Januar 2024, abgerufen am 15. April 2024.
  13. Felix Reda: Edit Policy: Die CUII-Initiative – private Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss. In: Heise online. 15. März 2021, abgerufen am 5. Mai 2021.
  14. Nico Gielen: Im Hinterzimmer zur Netzsperre – Die neue Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII). In: DFN-Infobrief Recht. Forschungsstelle Recht im DFN, Juli 2021, abgerufen am 21. Mai 2022.
  15. Torsten Kleinz: Erste Websperren seit Jahren. In: Heise online. 29. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021.
  16. a b CUII: Mitglieder. Abgerufen am 6. August 2023.
  17. Torsten Kleinz: Urheberrechtsverletzungen auf Streaming-Sites: Neuer Anlauf für DNS-Sperren. Heise Online, 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.