Commission of Small Island States on Climate Change and International Law

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Commission of Small Island States on Climate Change and International Law
Gründung 31. Oktober 2021
Gründungsort Edinburgh
Gründungsstaaten Antigua und Barbuda Antigua und Barbuda,Tuvalu Tuvalu
beigetretene Staaten Niue Niue, Palau Palau, Saint Lucia St. Lucia, Vanuatu Vanuatu, Saint Vincent Grenadinen St. Vincent und die Grenadinen, Saint Kitts Nevis St. Kitts und Nevis, Bahamas Bahamas

Die Commission of Small Island States on Climate Change and International Law, kurz COSIS, ist eine von Antigua und Barbuda und Tuvalu gegründete Internationale Organisation. Im Namen der kleinen Inselstaaten versucht sie den Klimawandel mit Hilfe des Internationalen Rechts zu bekämpfen.[1] Hierfür beantragt sie Rechtsgutachten, etwa vor dem Internationalen Seegerichtshof.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kommission wurde zu Beginn der COP26 gegründet, um ein Zeichen an die Weltklimakonferenz zu senden. Sie steht in enger Verbindung zur Alliance of Small Island States, welche wenige Tage zuvor eine Leaders' Declaration angenommen hatte.[3] Im Jahr 2022 beantragte die Kommission ein Rechtsgutachten des ISGH, um die Frage zu klären, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Verhütung des Klimaschutzes sich aus UNCLOS und anderen relevanten Völkerrechtstiteln ergeben.[2]

Im März 2023 beantragt die UN-Generalversammlung auf Initiative der kleinen Inselstaaten ebenso ein Rechtsgutachten vom Internationalen Gerichtshof, um die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten zur Verhütung des Klimawandels zu klären.[4]

Seit der Gründung sind dem COSIS-Vertrag sechs beziehungsweise sieben weitere Staaten beigetreten.[5]

Aufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der COSIS-Vertrag setzt sich als Ziel, dass jeder Mitgliedstaat der Alliance of Small Island States ebenso dem Abkommen beitritt.[6] Jeder Staat, welcher COSIS-Vertragspartei ist, ist ebenso ein Mitglied der Kommission.[7] Die Mitglieder wählen mehrheitlich einen Vorsitz und Co-Vorsitz der Kommission.[8] Die Entscheidungen der Kommission sollen generell im Konsens, wenn nicht anders möglich jedoch auch durch Mehrheitsentscheid bestimmt werden.[9]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Materna M. Agreement for the Establishment of the Commission of Small Island States on Climate Change and International Law. International Legal Materials. 2022;61(5):739-744. doi:10.1017/ilm.2022.21

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. United Nations Treaty Series: No. 56940. Agreement for the establishment of the Commission of Small Island States on Climate Change and International Law. Edinburgh, 31 October 2021. (PDF) Abgerufen am 23. April 2024 (Dieses ist der völkerrechtliche Vertrag, welcher die Organisation gründet.).
  2. a b Commission of Small Island States on Climate Change and International Law: Request for Advisory Opinion. (PDF) Abgerufen am 22. April 2024 (Dieses Schreiben beantragt das Rechtsgutachten vor dem ISGH.).
  3. Launch Of The Alliance Of Small Island States Leaders’ Declaration – AOSIS. Abgerufen am 23. April 2024 (amerikanisches Englisch).
  4. INTERNATIONAL COURT OF JUSTICE. Abgerufen am 23. April 2024.
  5. United Nations Treaty Series: UNTC 56940. Abgerufen am 23. April 2024 (Die UNTC führt nur sechs Beitritte auf, während der ISGH sieben Beitritte aufführt. So fehlen die Bahamas in der UNTC. Allerdings liegt dem ISGH das instrument of accession (Beitritt) vor: https://itlos.org/fileadmin/itlos/documents/cases/31/Accession_of_The_Bahamas.pdf).
  6. siehe Artikel 3, Ziffer 1 COSIS-Vertrag
  7. siehe Artikel 3, Ziffer 2 COSIS-Vertrag
  8. siehe Artikel 3, Ziffer 3 COSIS-Vertrag
  9. siehe Artikel 3, Ziffer 5 COSIS-Vertrag