Commission of Small Island States on Climate Change and International Law
Commission of Small Island States on Climate Change and International Law | |
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Gründung | 31. Oktober 2021 |
Gründungsort | Edinburgh |
Gründungsstaaten | Antigua und Barbuda, Tuvalu |
beigetretene Staaten | Niue, Palau, St. Lucia, Vanuatu, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Bahamas |
Die Commission of Small Island States on Climate Change and International Law, kurz COSIS, ist eine von Antigua und Barbuda und Tuvalu gegründete Internationale Organisation. Im Namen der kleinen Inselstaaten versucht sie den Klimawandel mit Hilfe des Internationalen Rechts zu bekämpfen.[1] Hierfür beantragt sie Rechtsgutachten, etwa vor dem Internationalen Seegerichtshof.[2]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Kommission wurde zu Beginn der COP26 gegründet, um ein Zeichen an die Weltklimakonferenz zu senden. Sie steht in enger Verbindung zur Alliance of Small Island States, die wenige Tage zuvor eine Leaders' Declaration (Erklärung der Staats- und Regierungschefs) angenommen hatte.[3]
Im Dezember 2022 beantragte die Kommission ein Rechtsgutachten des ISGH, um die Frage zu klären, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz sich aus UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) und anderen relevanten Völkerrechtstiteln ergeben.[2] Im Mai 2024 legte der Seegerichtshof das Gutachten vor. Er stellt darin fest, dass von Menschen verursachte Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellen. Die Staaten seien durch das UNCLOS verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu verringern, zu kontrollieren und sich um eine Harmonisierung ihrer Politiken zu bemühen. Andere Abkommen, z. B. das Übereinkommen von Paris, entbänden sie davon nicht.[4]
Im März 2023 beantragte die UN-Generalversammlung auf Initiative der kleinen Inselstaaten ebenso ein Rechtsgutachten vom Internationalen Gerichtshof, um die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten zur Verhütung des Klimawandels zu klären.[5]
Seit der Gründung sind dem COSIS-Vertrag sechs beziehungsweise sieben weitere Staaten beigetreten.[6]
Aufbau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der COSIS-Vertrag setzt sich als Ziel, dass jeder Mitgliedstaat der Alliance of Small Island States ebenso dem Abkommen beitritt.[7] Jeder Staat, welcher COSIS-Vertragspartei ist, ist ebenso ein Mitglied der Kommission.[8] Die Mitglieder wählen mehrheitlich einen Vorsitz und Co-Vorsitz der Kommission.[9] Die Entscheidungen der Kommission sollen generell im Konsens, wenn nicht anders möglich jedoch auch durch Mehrheitsentscheid bestimmt werden.[10]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Malgorzata Materna: Agreement for the Establishment of the Commission of Small Island States on Climate Change and International Law. In: International Legal Materials. Band 61, Nr. 5, 2022, S. 739–744, doi:10.1017/ilm.2022.21 (englisch).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ United Nations Treaty Series: No. 56940. Agreement for the establishment of the Commission of Small Island States on Climate Change and International Law. Edinburgh, 31 October 2021. (PDF) Abgerufen am 23. April 2024 (Dieses ist der völkerrechtliche Vertrag, welcher die Organisation gründet.).
- ↑ a b Commission of Small Island States on Climate Change and International Law: Request for Advisory Opinion. (PDF) Abgerufen am 22. April 2024 (Dieses Schreiben beantragt das Rechtsgutachten vor dem ISGH.).
- ↑ Launch Of The Alliance Of Small Island States Leaders’ Declaration – AOSIS. Abgerufen am 23. April 2024 (amerikanisches Englisch).
- ↑ Tribunal Delivers Unanimous Advisory Opinion in Case No. 31 – Request Submitted to the Tribunal by the Commission of Small Island States on Climate Change and International Law. Press Release. International Tribunal for the Law of the Sea, 21. April 2024, abgerufen am 21. Mai 2024.
- ↑ INTERNATIONAL COURT OF JUSTICE. Abgerufen am 23. April 2024.
- ↑ United Nations Treaty Series: UNTC 56940. Abgerufen am 23. April 2024 (Die UNTC führt nur sechs Beitritte auf, während der ISGH sieben Beitritte aufführt. So fehlen die Bahamas in der UNTC. Allerdings liegt dem ISGH das instrument of accession (Beitritt) vor: https://itlos.org/fileadmin/itlos/documents/cases/31/Accession_of_The_Bahamas.pdf).
- ↑ siehe Artikel 3, Ziffer 1 COSIS-Vertrag
- ↑ siehe Artikel 3, Ziffer 2 COSIS-Vertrag
- ↑ siehe Artikel 3, Ziffer 3 COSIS-Vertrag
- ↑ siehe Artikel 3, Ziffer 5 COSIS-Vertrag