Zum Inhalt springen

Daniel Thym

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Daniel Thym (* 1973 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Konstanz.

Ausbildung und Karriere

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Thym begann 1994 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Nach einem Studienaufenthalt an der Universität Paris X beendete er sein Studium 1999 an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Erwerb des Ersten Juristischen Staatsexamens. Anschließend arbeitete Thym als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Berliner Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht bei Ingolf Pernice. Unterbrochen wurde diese Tätigkeit 2001 durch Thyms Masterstudium am King’s College London, das er mit dem Erwerb des Titels Master of Laws abschloss. Anschließend kehrte er nach Berlin zurück, um sich seiner Promotion zu widmen, die er 2003 abschloss. Seine Promotion wurde mit dem Humboldt-Preis der HU Berlin ausgezeichnet. Von 2002 bis 2004 leistete Thym sein Referendariat am Kammergericht ab. Nach einem Aufenthalt am British Institute of International and Comparative Law in London 2005/06 vollendete Thym 2009 seine Habilitation in Berlin. 2021 und 2022 war Thym jeweils Gastprofessor an der Universität Panthéon-Assas, im Herbst 2023 residiert er als Senior Mercator Fellow an der University of California, San Diego.[1]

Seit 2010 ist Thym Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz sowie Kodirektor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht (FZAA). Er ist maßgeblich beteiligter Wissenschaftler am Konstanzer Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“[2]. Seit 2020 ist er Sprecher des Standort Konstanz im bundesweiten Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) von elf universitären und außereuropäischen Forschungsstandorten. Von 2016 bis 2022 war er Mitglied des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR)[3] und fungierte von 2019 bis 2022 als stellvertretender Vorsitzender. In dieser Funktion wirkte er unter anderem an dem Jahresgutachten 2018 über Einwanderungsgesetzgebung, dem Jahresgutachten 2020 über Migration aus Afrika, dem Jahresgutachten 2021 zu Diversität und dem Jahresgutachten 2023 „Klimawandel und Migration“ mit.[4]

Im Frühjahr 2018 lieferte sich Thym eine Kontroverse mit Thilo Sarrazin über die Erklärung 2018 und deren Behauptung eines fortwährenden Rechtsbruchs an den deutschen Grenzen, die er als „Mythos“ bezeichnete.[5][6][7] Thym gehörte von 2019 bis 2021 der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit (berufen vom Kabinett Merkel IV) an, zu deren Abschlussbericht er mehrere Sondervoten vorlegte. Thym nahm über zwanzig Mal als Sachverständiger an öffentlichen Anhörungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages teil[8] und steht nach eigenen Angaben in beratendem Kontakt zu den Unionsparteien.[9.1]

Sein Forschungsschwerpunkt ist das deutsche, europäische und internationale Migrationsrecht.

Positionen und Rezeption

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Breite Öffentlichkeit fand Thym mit einer als Forderung verstandenen Einschätzung, dass für die Verringerung der Asylbewerberzahlen und Flüchtlingsanträge „die Menschenrechte weniger streng hand[zu]haben“ seien.[9.2] Im Zuge dessen brachte er unter anderem auch eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention ins Spiel.[9.3] Arne Semsrott und andere problematisierten, dass Thym bei seiner – in der Umsetzung bisher illegalen – Forderung, die Aufnahme junger Männer kategorisch zu verwehren, auf das „Mitspielen“ der Gerichte,[10] also die mutmaßliche Rechtsbeugung anstelle dem Versuch demokratisch legitimierter Rechtsänderung, setze.[11]

Sina Arnold, Stephan Lessenich und Maren Möhring problematisierten Thyms Aussage, die Deutschen wollten ihren „Reichtum [...] nicht mit allen Menschen teilen“, im Kontext seiner Funktion als Sprecher des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt. Thyms Plädoyer für „gesellschaftliche Integration durch Ausschluss“ erodiere Zusammenhalt damit so sehr, dass dieser „nicht [mehr] allein mit Rechtsgewalt“ gesichert werden könne.[12]

Veröffentlichungen (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Prof. Dr. Daniel Thym, LL.M. (London). In: uni-konstanz.de. Abgerufen am 9. März 2025.
  2. Wissenschaftliches Plenum des 2006 bis Oktober 2019 laufenden Exzellenzclusters „Kulturelle Grundlagen von Integration“
  3. Ratsmitglieder. In: Sachverständigenrat für Integration und Migration gGmbH. Abgerufen am 25. Januar 2025 (de-DE-formal).
  4. Alle Publikationen. In: Sachverständigenrat für Integration und Migration gGmbH. Abgerufen am 25. Januar 2025 (de-DE-formal).
  5. Daniel Thym: Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt. In: Verfassungsblog. 2. Mai 2018, ISSN 2366-7044, doi:10.17176/20180502-152930 (verfassungsblog.de).
  6. Daniel Thym: Erwiderung auf die "Erklärung 2018": Wider den Mythos des Rechtsbruchs. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de).
  7. Marc-Julien Heinsch: Autoren des Buchs "Mit Rechten reden" diskutieren an der Uni Konstanz mit Professoren und Besuchern. In: Südkurier. 22. Mai 2018, abgerufen am 9. März 2025.
  8. Daniel Thym: Migration steuern. C.H.Beck, 2025, ISBN 978-3-406-83012-9, S. 17.
  9. Katrin Elger, Dietmar Hipp: (S+) Migration: Experte Daniel Thym fordert härteren Kurs in der Asylpolitik. In: Der Spiegel. 16. März 2025, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 18. Januar 2026]).
    1. SPIEGEL: [Zur Empfehlung von Drittstaatenmodellen:] Die Union fordert Ähnliches in ihrem Wahlprogramm. Beraten Sie Friedrich Merz? – Thym: Nicht persönlich, ich habe lediglich Kontakt zur Fachebene der Union.“
    2. „Für einen Systemwechsel wird uns nur eins übrig bleiben: Wir müssten die Menschenrechte weniger streng handhaben.“
    3. „Für einen Systemwechsel wird uns nur eins übrig bleiben: Wir müssten die Menschenrechte weniger streng handhaben. Notfalls, indem die EU-Verträge und die Europäische Menschenrechtskonvention verändert werden.“
  10. Markus Balser, Roland Preuß: Asylpolitik in Deutschland: Was ein Migrationsexperte der Politik empfiehlt. In: Süddeutsche Zeitung. 9. März 2025, abgerufen am 18. Januar 2026: „[...] Denkbar wäre etwa, dass Familien und Minderjährige aus humanitären Gründen weiter ins Land kommen, während junge Männer [...] zurückgewiesen werden. Das erhöht die Chance, dass die Gerichte mitspielen.“
  11. Arne Semsrott: Gegenmacht - Best of Informationsfreiheit. Vortrag beim Chaos Communication Congress. In: media.ccc.de. 29. Dezember 2025, abgerufen am 18. Januar 2026 (37. Minute ff.).
  12. Sina Arnold, Stephan Lessenich, Maren Möhring: Wissenschaftliche Debatte um Migration: Menschenrechte, aber nicht für alle. In: Die Tageszeitung: taz. 25. April 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 18. Januar 2026]).