Diskussion:Antonio Knauth

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Review vom 4. April bis 18. April 2013[Quelltext bearbeiten]

Antonio Knauth (* 2. Dezember 1855 in Leipzig; † 3. Dezember 1915 in Bolton, New York) war ein deutsch-amerikanischer Rechtsanwalt und Partner in der auf Patentrecht spezialisierten New Yorker Anwaltskanzlei Briesen, Steele & Knauth, als dessen Vertreter er in mehreren einschlägigen Fällen vor dem U.S. Supreme Court auftrat. Als Großaktionär war er Mitinhaber des von seinem Vater 1852 gegründeten Bankhauses Knauth, Nachod & Kühne mit Niederlassungen in Leipzig und New York. Für eben dieses war er auch bis zu seinem Tode als Syndikusanwalt tätig. Antonio Knauth war vielseitig gesellschaftlich engagiert u.a. als Präsident der Germanistic Society of America an der Columbia University in New York.

Bitte um Review. --Chancen12 (Diskussion) 00:31, 4. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ich geb den Artikel in die Abstimmung (vielleicht hat da noch jemand Verbesserungsvorschläge). --Chancen12 (Diskussion) 12:30, 18. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtsreferendar?[Quelltext bearbeiten]

... arbeitete er nach seinem Studium als Rechtsreferendar (Law Clerk) in New York City ... Nee, das kann nicht sein :-) Das Rechtsreferendariat ist eine deutsche "Erfindung", die es nur in Deutschland gibt (Hintergrund: § 5b DRiG + Landesjuristenausbildungsgesetze). Hier muss man wohl im Text die amerikanische Originalbezeichnung nehmen ("Law Clerk"), auch wenn das unbefriedigend sein sollte. Jedenfalls kann man das nicht mit Rechtsreferendar übersetzen. Gruß --Opihuck 21:18, 18. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Da geb ich dir Recht.--Chancen12 (Diskussion) 21:37, 18. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

KALP-Kandidatur vom 18.4. bis 28.4.2013, Ergebnis: Nicht erfolgreich[Quelltext bearbeiten]

Antonio Knauth (* 2. Dezember 1855 in Leipzig; † 3. Dezember 1915 in Bolton, New York) war ein deutsch-amerikanischer Rechtsanwalt und Partner in der auf Patentrecht spezialisierten New Yorker Anwaltskanzlei Briesen, Steele & Knauth, als dessen Vertreter er in mehreren einschlägigen Fällen vor dem U.S. Supreme Court auftrat. Als Großaktionär war er Mitinhaber des von seinem Vater 1852 gegründeten Bankhauses Knauth, Nachod & Kühne mit Niederlassungen in Leipzig und New York. Für eben dieses war er auch bis zu seinem Tode als Syndikusanwalt tätig. Antonio Knauth war vielseitig gesellschaftlich engagiert u.a. als Präsident der Germanistic Society of America an der Columbia University in New York. --Chancen12 (Diskussion) 12:34, 18. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

abwartend mt Tendenz zu kA. Das ist ein Lebenslauf, keine Biografie. Es fehlen sämtliche Gründe und Zusammenhänge. Warum ging er in die USA? Wie kam er zu Citizens United und dem Good Government Club? Was war er für ein Mensch? Der einfach zu schreibende Teil eines Artikels ist da, aber die wesentlich schwerere Hälfte fehlt völlig. Solange das alles fehlt ist das kein Artikel, der irgendeine Auszeichnung bekommen kann. Grüße --h-stt !? 16:50, 19. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe ein paar Ergänzungen gemacht. Der Hauptauslöser für Auswanderung und Engagement war sein älterer Bruder! --Chancen12 (Diskussion) 20:36, 19. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Du bist kein Jurist, oder? Und/oder hast keine vertiefenden Kenntnisse im US-Recht, insbesondere dem US-Standesrecht der Juristen, oder? Law Clerks sind keine "Sekretäre", sondern vollwertige und in der Regel außerordentlich qualifizierte Juristen, meist am Anfang ihrer Karriere, die als wissenschaftliche Mitarbeiter eines hochrangigen Richters diesem zuarbeiten. Eine clerkship ist annähernd zwingend, um selbst später hochrangige Karriere zu machen. Die New York City Bar Association ist die örtliche Rechtsanwaltskammer, so wie die American Bar Association die Bundesebene der Rechtsanwaltskammer ist. Dem gegenüber ist die New York County Lawyers’ Association der Anwaltsverein von Manhatten. Und ja, es gibt Unterschiede zwischen einer Rechtsanwaltskammer und einem Anwaltsverein. Außerdem hast du die Zeitungclippings falsch zugeordnet, dass er in deutschen juristischen Fachzeitschriften publizierte, steht nicht in der Times sondern dieser Ausschnitt ist aus der New York Sun vom 4. Dezember 1915. Dann fehlt eine angemessene Darstellung seiner unternehmerischen Tätigkeit. Der Mann hat wesentliche Unternehmen der New Yorker Textilindustrie geleitet! Dafür waren die Sitze im Beirat des Kindergartens und des Germanic Museums ja wohl eher Teil seines zivilgesellschaftlichen Engagements, sollten also auch in diesem Abschnitt behandelt werden. Und ich gewinne weitehin kein Bild vom Menschen Antonio Knauth. Gibt es denn überhaupt nichts zu sagen über ihn, das über seine berufliche und gesellschaftliche Sphäre hinausgeht? Nichts privates? Hat seine Tochter nie etwas über ihn geschrieben? Grüße --h-stt !? 13:56, 22. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo h-sst, danke für deine Korrekturvorschläge. Auch diese Thematiken konnte ich überarbeiten. Es ist immer nicht ganz einfach mit einem "schlechten" Review gut in die Auszeichnungskandidatur zu starten, aber mein Feinschliff wird jetzt zur Verbesserung des Artikels beigetragen haben. Mit dem englischen Fachbegriff law clerk tun wir uns hier schwer. Wenn du nach einer deutschen Übersetzung suchst, dann wird jedenfalls Referendar, Rechtsreferendar, Sekretär oä. ausgespuckt. Auch wissenschaftlicher Mitarbeiter ist sicher eine sehr gute Umschreibung, denn nur das kann es sein. Mir ist schon klar, dass der clerk eine Art wiss. Assistent, Zuarbeiter bzw. rechte Hand ist. Vielleicht hatte bisher einfach das passende Wort gefehlt, danke. Bei der NYCLA bin ich mir nicht so sicher was du sagst. Es ist ganz klar von einer bar association und damit einer Rechtsanwaltskammer die Rede: [1] und [2]. Der folgende Link zeigt die New Yorker counties [3]. Den Teil zum Manager Knauth habe ich minimal erweitert und in der Einleitung darauf verwiesen. Es ist gerade in dieser Hinsicht schwer, ausgiebige Informationen über Knauth in Erfahrung zu bringen. Auch ist die Beziehung zu seiner Tochter nicht wirklich Thema der Literatur, wenngleich ein wichtiger Satz von mir hinzugefügt wurde. Gruß --Chancen12 (Diskussion) 21:27, 23. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
er studierte standesgemäß Rechtswissenschaften + Philosophie - was soll der Begriff standesgemäß hier? Was ist ein Law Clerk? Was soll uns diese Sammlung seiner Fälle sagen? Was machen sie zu was Besonderen? Seine unternehmerische Tätigkeit sollte aus dem Bereich zivilgesellschaftlichen Engagement raus. Auch ich habe als juristischer Laie meine Zweifel, ob der Artikel auszeichnungswürdig ist. Machahn (Diskussion) 17:44, 19. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
die Sachen wurden umgesetzt, danke. --Chancen12 (Diskussion) 20:36, 19. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

keine Auszeichnung - jedenfalls zurzeit. Der Artikel hat nichts, was ihn aus der Reihe brauchbarer Artikel heraushebt. Er hinterlässt - im Gegenteil - viele Fragen. Ich bin Volljurist und seit nahezu 20 Jahren in meinem Beruf tätig, allerdings mit einer von ganzem Herzen gepflegten Distanz zum anglo-amerikanischen Rechtskreis. Daher darf ich sagen, dass ich in diesem Feld eher Laie als Fachmann bin, und als solcher werde ich aus dem Artikel nicht schlau. Ein guter, außergewöhnlicher Artikel sollte sich aus sich heraus erklären. Fachbegriffe sollten, soweit sie nicht verlinkt sind, mit knappen Worten erläutert werden, sodass der Leser ungefähr weiss, worum es in der Sache geht. Daran fehlt es hier.
Beispiel: Was die Liste der sieben namentlich aufgeführten Fälle angeht, die A.K. verhandelt hat, sollen sie "zu den Grundsatzentscheidungen des U.S. Supreme Courts im Geistigen Eigentum" gehören. Abgesehen davon, dass dieser Satz erstens syntaktisch ausgesprochen unglücklich und zweitens unbelegt ist, müsste man vielleicht das eine oder andere Wort dazu verlieren, warum sie in diesem Rechtsgebiet, das ja durchaus ein weites Feld ist, so besonders sind.
Dann: "Darüber hinaus bewarb er sich für eine gesonderte Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dem U.S. Supreme Court in Washington D.C." O.K., aber dann? Klappte es mit der Bewerbung? Wenn nein, warum nicht? Wenn das nicht geklärt werden kann, dann hat die Information wenig belastbaren Inhalt: Bewerben kann sich jeder um alles
Weiter: Was ist an der "Mitgliedschaft bei der New York City Bar Association" so toll? Ist das etwas besonderes? Kann das nicht jeder?
Wie gesagt: Ich will die Verdienste von A.K. nicht kleinreden, ich kann sie nur nicht einschätzen. Und der Artikel hilft mir dabei nicht. Ich schlage vor, dass jemand, der sich mit anglo-amerikanischem Recht auskennt und Freude daran hat, den Artikel grundlegend überarbeitet. Dann kann eine (erneute) Kandidatur erfolgen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 15:42, 23. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo Matthias, deine Fragen sollten jetzt weitgehend beantwortet sein. Es handelte sich lediglich um kleine sprachliche Veränderungen. Die Einzelnachweise für die Grundsatzentscheidungen befinden sich direkt hinter den cases. Was mit Geistigem Eigentum gemeint ist, sollte selbsterklärend sein. Die genaue Rubrik der Fälle steht jetzt allerdings in Klammern dahinter. Was dieser Artikel jedoch nicht bieten kann, ist die breite Diskussion der Entscheidungen, dafür müsste dann jeweils ein eigener Artikel angelegt werden. Das ist ein biographischer Artikel eines v.a. Rechtsanwalts und kein juristischer zu dogmatischen oder fallrechtlichen Fragestellungen. Bei der Bar Association lag wohl ein Missverständnis vor. Mitnichten hat er sich dort nur beworben, sondern er war zweifellos ein Mitglied und damit zugelassen als Rechtsanwalt. Weitere Anregungen nehme ich gerne auf, denn der Artikel wird jetzt diskutiert und nicht später nicht mehr. Gruß --Chancen12 (Diskussion) 21:27, 23. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Der Artikel in dieser Version kandidierte mit 1xkA und 1x"abwartend mt Tendenz zu kA" nicht erfolgreich. --Jbergner (Diskussion) 09:15, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Erneute Kandidatur[Quelltext bearbeiten]

Die KALP-Entscheidung ist in meinen Augen recht zweifelhaft, vor allem weil alle monierten Mängel abgestellt wurden. Vielleicht können die Kritiker Benutzer:H-stt und Benutzer:Matthias v.d. Elbe hier kurz darlegen, was dem Artikel für eine erneute Kandidatur fehlt! Evtl. könnten die Benutzer auch selbst Veränderungen vornehmen bzw. Benutzer mit mehr Common Law Sachverstand zurate ziehen.--Chancen12 (Diskussion) 11:45, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:16, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten