Diskussion:Arbeitnehmerüberlassung/Archiv/1

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Artikel erweitert

Ich habe den Artikel um die Abteilung

  • Leiharbeit in der Praxis (erweiterte Definition und Praxis-Beobachtungen)

erweitert und kann mir vorstellen, dass die "pro und contra"-Abteilung um Erfahrungsberichte erweitert wird. Hintergrund ist, dass es kaum verlässliche Berichte aus der Praxis der Leiharbeit gibt. Der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der momentanen Phase der gesellschaftlichen Entwicklung wird sich anders nicht darstellen lassen. Daher bitte ich alle Beteiligten, mit an diesem Artikel zu arbeiten. --Redequest 22:41, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Wieso steht in dem Artikel nichts Konkretes zur schlechteren Bezahlung der Leiharbeiter für exakt die gleiche Arbeit? Ich arbeite nun seit sechs Monaten als Leiharbeiter bei dem selben Kundenbetieb. Ich verrichte die gleiche Arbeit wie die Stammbelegschaft und bin dabei genauso produktiv wie sie. Die Stammbelegschaft bekommt in der untersten Lohngruppe inklusive Qualitätsprämie 1300€ netto. Die Zeitarbeiter bekommen bekommen unter 800€ netto. Das heißt wir bekommen für die gleiche Arbeit bei gleicher Produktivität ca. 40 % weniger Lohn. Das ist Ausbeutung die ich für eine moderne Form von Sklaverei halte. Das Betriebe Zeitarbeiter nicht nur Zeitweise zur Überbrückung einer guten Auftragslage einsetzen, sondern dauerhaft einen Teil der Stammbelegschaft, durch billige Zeitarbeiter ersetzen kann ich bestätigen. Die Behauptung Zeitarbeiter wären für die entleihenden Betriebe teurer als ihre eigenen Beschäftigen halte ich für Augenwischerei. Der Stundenlohn mag zwar etwas höher sein, aber dafür bezahlen die entleihenden Betriebe kein Urlabsgeld, kein Weihnachtsgeld, kein Krankengeld und haben geringere Verwaltungskosten. Besonders ins Gewicht fällt, dass sie keine Prämien an die Leiharbeiter bezahlen. Die Prämien für das Erreichen der geforderten Qualität werden zumeißt voll ausgezahlt und machen daher einen großen Anteil des Lohnes der direkt Beschäftigten aus.

Meiner Meinung nach sollte die wesentlich schlechtere Bezahlung der Zeitarbeiter, gegenüber dem Stammpersonal, für die Gleiche Arbeit, verboten werden. Ebenso sollte es verboten werden, dass Betriebe einen Teil ihres Beschäftigtenstammes, dauerhaft durch Zeitarbeiter ersetzt.

Ich habe heute die Kritikpunkte wesentlich erweitert. Sie beruhen auf Beobachtung und - nicht zuletzt - auf eigener Erfahrung. Ich bitte darum, diese nicht zu löschen (sondern bestenfalls zu erweitern), weil diese Nachteile und Mängel tatsächlich existieren.

Ehrliche Berichte würden allen Helfen. Schade das dieser Bericht eine persönliche Meinung ist und nicht eine objektive Darstellung von Tatsachen. Ich würde ihn ja ändern, aber es wurde darauf hingewiesen es nicht zu tun :-(((
Was ist ein EHRLICHER Bericht? Ein wahrheitsgetreuer? Ein Bericht, ob ehrlich oder nicht, gehört nicht in eine Enzyklopädie! Die Kritikliste, die mal jemand begann und die ich massiv erweiterte, ist weder ein Bericht noch - erst recht nicht - (m)eine persönliche Meinung, sondern die Zusammenfassung von Beobachtungen und Erfahrungen, sowohl eigener als auch die Informationen von vielen anderen (Leiharbeits-)Kollegen und was man sonst noch so darüber an Informationen findet (Internet, Tagepresse z.B.). Was ist daran "nicht objektiv"? Ich habe genug Menschen mit diesen Erfahrungen kennengelernt. Alles nur atypische Einzelfälle, nicht repräsentativ, nicht verallgemeinerbar?? Nicht umsonst werden solche Arbeitsverhältnisse prekär genannt! Ich kann Merkmale eines Berichtes (Ort? Zeit? Personen?) sowie einer Meinung ("...finde ich nicht gut...") nicht erkennen. Wie weit sind wir gekommen, daß die Schilderung von Tatsachen, die bei negativen logischerweise als Kritik dastehen, als Meinungen abgetan werden?! Immerhin, das rechne ich allen hoch an, wurde das nicht einfach so wieder gelöscht, wie bei vielen anderen Streitbeträgen leider üblich. Geändert werden darf er natürlich (insbesondere erweitert, umformuliert etc.), der Artikel ist niemanden sein Eigentum (auch nicht meines), aber diese Kritikpunkte sind nunmal leider objektiv vorhanden. Sofern man mal mit diesen Arbeitsverhältnissen zu tun hatte, wird man vieles wiedererkennen, behaupte ich und bin ich mir sicher. Es gibt nunmal nur sehr wenig Positives über diese neoliberale Unsitte, in der Menschen ganz offenkundig zu (genauso offensichtlich ausgebeuteten) Waren werden, zu berichten. Vieles entbehrt ja schon beim Lesen auch für Außenstehende nicht einer gewissen Plausibilität (zweitklassig in der Hierachie, beliebige Austauschbarkeit, Druck von zwei Arbeitgebern, schwächere Stellung innerhalb der Stammbelegschaft, unsichere Auftragslage mit geringerem Kündigungssschutz, kaum noch Planbarkeit im Leben hinsichtlich Wohnort, Arbeitszeit und Urlaub usw., fehlende Karrieremöglichkeiten, Zurückbleiben in der Gehaltssteigerungsentwicklung und und und), meine ich. Würde mich interessieren, wie andere das sehen und was die zu berichten haben, entweder, was sie selbst mal erlebten oder über Menschen mit diesen Erfahrungen, die sie kennenlernten. 213.54.79.136 21:09, 14. Jul 2005 (CEST)

An meine beiden Vorredner

Danke für Eure Beiträge! Der stritte Absatz hat ja nicht umsonst die Überschrift "Kritik" und ist demzufolge überhaupt nicht zu negativ, sondern er beschreibt m.E. ziemlich genau das Dilemma - das ist nunmal in erster Linie das Wesen einer Kritik. Ich selbst war in zwei Arbeitnehmerüberlassungsfirmen tätig, und beidesmal war es der gleiche Schei...benkleister (Entschuldigung). Dabei waren beide Firmen keine wirklich unseriösen Arbeitgeber, keine schwarzen Schafe. Ich rechne es Euch aber hoch an, daß Ihr nichts gelöscht habt. Diese Nachteile sind nunmal objektiv vorhanden, ich spreche aus persönlicher Erfahrung und Erfahrung vieler (!) anderer. Ich schlage vor, um die Neutralität offenkundig herzustellen, einen weiteren Abschnitt "Vorteile" mit einzufügen. Dann kann jeder dort die vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteile aufzählen.

Als einen Vorteil mag man den größeren Abwechslungsreichtum in bezug auf Arbeitsinhalte, Kollegen, Firmen usw. gegenüber traditionellen bzw. klassischen Festanstellungen sehen (für manche mag es auch eher als Orientierungslosigkeit und Entwurzelung empfunden werden). Die Nachteile, die dieser ewige Wechsel bringt, habe ich dargelegt, u.a. habe ich erwähnt, welche Arbeitsinhalte oft für einen Dazugestoßenen übrigbleiben, daß man ständig der "Neuling" ist usw. . Heutzutage sind solche Wechsel im übrigen auch gar nicht mehr nötig: Leihfirmen dürfen inzwischen dauerhaft ausleihen, die Zweitklassigkeit ist geradezu manifestiert.

Das Argument mit den Langzeitarbeitslosen ist übrigens m.E. nicht schlüssig: Der Langzeitarbeitslose wäre über eine Festanstellung in einer soliden Firma vermutlich erfreuter. Anfangs mag man - im Kontrast zur Arbeitslosigkeit - vielleicht und zu recht erfreut sein, zumal, wenn man das noch nicht erlebt hat, der Frust über diese vielen kleinen und mittleren "Launeverderber" dürfte jedoch recht bald einsetzen, es sei denn, man kann das irgenwie "wegdrücken". Für die Dauer "ist das einfach nichts", meine ich. Ich habe KEINEN EINZIGEN überlassenen Arbeitnehmer erlebt, der darüber wirklich begeistert war, hinter vorgehaltener Hand wurde reichlich geschimpft. Daran änderte auch die - verständlicherweise eingeschaltete - Agitationsmaschinerie des Leiharbeitgebers nichts.

Und der "Bedarf" an Leiharbeitnehmern ist ja geradezu erst durch die veränderte Gesetzeslage geschaffen worden (zunehmende Substitution der regulären Arbeitsplätze!!). Es gibt auch einen Bedarf an kostenlosen Arbeitnehmern (mit den 1-Euro-Jobs ist man dort fast angelangt). Es gibt auch einen Bedarf an Rund-um-die-Uhr Arbeitsleistungen (nur macht das der menschliche Organismus nicht mit).

Wer schreibt, daß man seine Rechte, die man hat, auch nur einzufordern braucht, scheint noch nie an einen "richtigen" Arbeitgeber (=Kapitalisten) gestoßen zu sein. Soetwas ist bei denen nämlich äußerst "beliebt". Benachteiligung, Mobbing oder gar "Bevorzugung" bei sog. Personalfreisetzungen sind die fast unabwendbare Folge für solche - in deren Augen - Querelen. Klar hat man Rechte, die kann man sich im Streitfalle über ein Arbeitsgericht einfordern (anders bekommt man die auch nicht, wenn die Fronten verhärtet sind) - viel Erfolg dabei!

  • Einfügung zu "einfordern ... viel Spaß dabei": Hier ist es das Problem, dass es vielen Arbeitgebern über einen langen Zeitraum gelungen ist, viele Arbeitnehmer zu isolieren, zu vereinzeln. Einzelne können vor Gericht "abgeschossen" werden. Mit dem "Einfordern" meine ich die breite Kommunikation dessen, was in der Praxis geschieht. Damit kann sich eine Lobby bilden. Zur Zeit beginnen sich einzelne Geschäftsstellen des VdK zu bemühen. - Einfügungen von --84.155.90.157 21:19, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Das Argument mit der Bundesregierung: Klar hat die Arbeitnehmerüberlassung Vorteile, fragt sich nur, FÜR WEN?? Für die Arbeitgeberseite (sowohl für Leih- als auch für Verleihfirma) sind solche Aufweichungen von Rechten und sozialen Sicherheiten der Arbeitnehmer geradezu ein Heimspiel! Daß die von mir beschriebenen Nachteile ausschließlich für die Arbeitnehmer gelten, habe ich ja wohl immer wieder deutlich formuliert.

Zum Argument der Ausbeutung: Die Verleihfirma bekommt, was ich in dieser Branche mitbekommen habe, in etwa das Doppelte des Bruttogehaltes (bzw. -lohnes) des Leiharbeitnehmers (mag sein, daß mittlerweile auch die Preise etwas nach unten gegangen sind). Für welche Gegenleistung? Für die monatliche Nettogehaltsberechnung und die Abführung der Sozialabgaben? Monat für Monat - das ist wahrlich eine fürstliche Salierung dieser Dienstleistung!

Wer aus finanziellen Gründen eine Übernahme ablehnt, scheint ja wirklich Glück gehabt zu haben mit seiner Verleihfirma, ignoriert dabei m.E. aber die anderen Nachteile. Verleihfirmen halten sich nach meinem Kenntnisstand übrigens höchstens freiwillig an Tarifverträge, im Gegensatz zu etlichen Mittelstands- und allen (?) Großbetrieben, die Tarif und übertariflich bezahlen. Und da wird das Einkommensgefälle schnell offensichtlich.

Am besten wäre vielleicht eine Viertellung:

- Vorteile für

- Arbeitgeber - Arbeitnehmer


- Nachteile für

- Arbeitgeber - Arbeitnehmer

oder so ähnlich. Einverstanden? Danke im voraus für Eure konstruktive Beteiligung! 17:00, 10. Aug 2005 (CEST)

Aus der Branche

Ich bin seit fast 10 Jahren in der Branche und arbeite zur Zeit in leitender Position bei einem der Marktführer. Ich habe an dem Artikel mitgearbeitet und ihn erweitert und (vor allem fachlich) korrigiert, da einige Fehler enthalten waren.

Neues Kapitel eingefügt

habe heute das Kapitel Eckpunkte neu eingefügt, mit aktuellstem Zahlenmaterial.

Produktiver Beitrag aus Arbeitgebersicht

Ich habe oben unter "aus der Branche" schon einen Beitrag verfasst (damals noch ohne Mitgliedsnamen).

Glaubwürdigkeit

Ich halte es nicht für angebracht, wenn Leute aus der Branche dieses Thema behandeln. Wikipedia verkommt so zu einer Plattform für die Selbstdarstellung einiger Lobbyisten. Die Glaubwürdigkeit des Artikels leidet immens darunter. Es wäre den Verfassern des Artikels gut anzuraten, durch erörtern von Vor- und Nachteilen der Arbeitnehmerüberlassung, die eigenen Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen.

Es wäre korrekter, den Artikel, wie im folgenden Vorschlag, zu Gliedern:

1. Leiharbeit (Deutschland)

2. Leiharbeit (Österreich)

3. Leiharbeit (Schweiz)

Das ist notwendig, da in den jeweiligen Ländern unterschiedliche Gesetzgebungen und Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie Arbeitsmarktsituation und Akzeptanz durch die Bevölkerung herrschen.

Gerade in den Links zeigt sich, dass die Selbstdarstellung der Zeitarbeitsfirmen hier Einzug gehalten hat, da gar nicht zu Leiharbeit-kiritischen Seiten (als gäbe es diese nicht...) gelinkt wird, sondern ausschließlich zu Verbänden, die Leiharbeit unterstützen. Das müsste dringend ergänzt werden.

Z.B. mit einem Link zu ZOOM, dem Internetforum für Zeitarbeit der IG Metall www.igmetall-zoom.de eine weitere Informative Seite www.leiharbeit.igm-bielefeld.de Onlineausgabe der Broschüre 33 Fragen zur Leiharbeit. Auch von AG Seite gelobtes Angebot.#


Ich halte es für unangebracht, das Leute, die nicht aus der Branche sind, hier von etwas schreiben, von dem sie eine einseitige Sichtweise haben... das ist kein vernünftiges Argument.

Ich bin im Moment als Praktikant bei einer Zeitarbeitsfirma, und bekomme es deshalb rel. unvoreingenommen mit. Irgendwo im Internet gibt es eine Statistik, die die Frage stellt, was die Arbeitgeber machen würden, wenn sie keinen Leiharbeiter einsetzen könnten: 86% würden entweder die Arbeit einfach unerledigt lassen, oder die Mitarbeiter Überstunden machen lassen - nur 14% würden für diese Arbeit jemanden einstellen. Ich habe auch den Eindruck, das Leute, die bereits länger arbeitslos sind, bei ZA-Firmen eher eine Chance bekommen als auf dem freien Arbeitsmarkt. --217.91.9.38 09:37, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

neuer gliederungsvorschlag

hallo ikognito. ich finde es schon angebracht, wenn leute aus dieser branche zum thema stellung nehmen. diese verfügen erstens über die nötige expertise und sind 2. m.m. nach nicht alle so dogmatisch, dass sie es nicht schaffen würden einen vorurteilsfreien artikel zu schreiben. zu deinen Gliederungsvorschlag, denn ich sehr intelligent finde folgende ergänzung?!.

1. zeitarbeit (allegemein) 1.1. erklärungen 1.2. pros und contras 1.3. etc.

2. zeitarbeit in unterschiedlichen ländern 2.1. brd 2.2. österrreich 2.3. schweiz

steht zur diskussion. Tito 12:41, 3. Aug 2006 (CEST)

Zumindest grob ist deine Idee jetzt mal umgesetzt. Die Pros und KOntras habe ich aber bewußt weggelassen, sont ist der Artikel in ein paar Tagen wieder nicht mehr WP:NPOV -- unenzyklopädisch! Disk. 12:10, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

hat keinen sinn

ich habe in weiten bereichen an dem artikel mitgearbeitet und mich intensiv an der disskussion beteiligt, aber hier sind gerade in jüngster zeit erhebliche textanteile gelöscht worden. ich habe keine lust mehr gegen fanatiker anzureden.

falsche Diskussion

Die Pro -und Kontra- Aussagen mögen ja weitgehenst richtig sein. Darum geht es aber nicht. Ein Lexikon soll Nachschlagewerk sein, keine Plattform für Kritik. Ein Unwissender, der z.B. nur einmal nachsehen will was mit "Arbeitnehmerüberlassung" gemeint ist, wird mit mehr Bewertung dieses Themas als Erklärung konfrontiert. Vor -und Nachteile für Zeitarbeitnehmer können in kurzen Stichpunkten ja neutral aufgezählt werden, aber im angemessenen Verhältnis zum eigentlichen lexikalischen Anliegen. Man sollte diese beiden Absätze löschen oder in neutralen Formulierungen vereinfachen und kann z. B. dafür Links setzen zu entsprechenden alternativen Homepages, die sich mit Arbeitnehmerrechten oder sozialen Problemen befassen (labournet.de, attac.de...). (User Digan)

Anmerkung eins Lesers (ist hoffentlich richtig so): ich möchte mich Digans Beitrag ausdrücklich anschließen! Wikipedia ist eine Enzyklopädie und wird auch so genutzt. Für irgendwelche politischen Auseinanderstzungen gibt es Foren oder Sabine Christiansen - hier diskreditieren solche Versuche lediglich den Standpunkt des Verfassers.

falsche Diskussion am falschen Platz

Auch ich halte die pro und contras auf der Seite für falsch. Sicherlich sind viele der Aussagen richtig und auch nachweisbar. Aber ich bitte darum, diese Sachverhalte auch nachzuweisen, bzw. zu belegen. Die Emotinalität in der Diskussion ist sicherlich ein belebendes Element, doch sollte diese auch im Diskussionsbereich verbleiben. Man stelle sich vor, jeder Betroffene, egal zu welchem Thema, würde seiner Betroffenheit Ausdruck verleihen. Kaum ein Artikel wäre dann noch wirklich informativ. Bsp: Fußballfans beschimpfen gegenseitig Ihre Vereine, Anhänger politischer Parteien schreiben gegenseitig Ihre Parteidarstellungen um, Personen des öffentlichen Lebens werden niedergeschrieben. Beschreibungen über Ämter, Kommunen, Städte, Länder und Kontinente werden durch persönliche Erfahrungen ergänzt. Wer ein Artikel über Thailand bei wikipedia liest, möchte auch keine persönlichen Erfahrungsberichte über Essen, Raub, Prostition, schöne Strände, schlechte oder gute Hotels, persönliche Meinungen über die Politik Thaillands und ähnliches. Meine Frage: Wollt Ihr den Artikel zur Meinungsplattform machen?--Vaumann 18:02, 18. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Werbung kostet doch eigentlich richtig Geld!!!!

Ist das hier ein Werbefeldzug der modernen Sklavenhalter oder eine Enzyklopädie?

Schlimm wenn ein Wirtschaftszweig mit seinen äusserst schlechten Ruf mit Einträgen in eine eigentlich glaubwürdige seriöse und freie Enzyklopädie missbraucht.

Werte Verfasser bitte macht das doch einfach über eine Presseagentur und lasst es dort geschickter von der käuflichen Presse lancieren....hier ist dafür der falsche Ort.

Meinung bildet nicht Wikipedia..... sondern Bild :-(

Dave

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann,ist warum dies Spamder ja offensichtlich von den Abzockern stammt eigentlich nicht gelöscht wird. Meiner Meinung nach hat dieser verlogene Dreck hier nichts verloren.

Habe selten einen derart unqualifizierten und voreingenommen Beitrag in einem Forum gelesen.
Georg Böck

meinungsmache

lieber dave, wikipedia ist aber auch kein forum für die meinungsmache von roten socken und DU äußerst dich hier ÄUSSERST eingefärbt und unqualifiziert. warum kritisierst du, was du selber (inhaltlich umgekehrt) betreibst?

ich bin für die umsetzung des vorschlages, die pro´s und contra´s komplett zu löschen und es bei der reinen, sachlichen beschreibung zu belassen.

gruß,

stefan

Neutralität

Nun, ich weis garnicht was ihr habt, die meisten der Pro/kontra-Argumente lassen sich prima aus vorhandenen tatsachen herausleiten und nachvollziehen. Insbesondere die Kontras können garnicht so falsch sein weil sie sich perfekt mit meinen eigenen Erfahrungen decken, gleiche Arbeit bei schlechteren Konditionen im Vergleich zu "regulären" Arbeitsplätzen.
Ich wäre doch stark dafür die Kritik im Artikel zu erhalten, die nur objektiv nachweisbaren Verschleierungstaktiken und unverschämten Lügen, die in der Branche alltäglich sind, stehen ja nicht mal mit drin.
Der andi 16:02, 24. Sep 2006 (CEST)

Leseranmerkungen

Bitte gib Deine Quellen an !!! Bitte gib Deine Quellen an !!!!

Bisher war ich von Wiki immer wegen der sehr guten Artikel begeistert. Jetzt erkenne ich zum erstem Mal, wie einzelne User dieses Medium durch Dummschreib missbrauchen können. Schade.

Die Pro - und Kontra - Artikel sind im wesentlichen (nicht in allem) zwar inhaltlich noch tragbar, aber ein Lexikon ist kein Diskussionsforum und darf keine Plattform für individuelle Bewertungen sein (schon gar nicht in dieser Größenordnung im Verhältnis zum rein lexikalischen Text). Ich würde diese beiden Absätze löschen und dafür höchstens Links setzen zu entsprechenden alternativen Homepages, die sich mit Arbeitnehmerrechten oder sozialen Problemen befassen (labournet.de, attac.de). (User Digan)

Unterschicht-Diskussion

Ich arbeite im Auftrag der Arbeitsagentur über verschiedene Bildungsträger im Dumpinglohnbereich (4 bis 5 Euro netto freiberuflich). Das nur nebenbei.

Meine Projekte sind jeweils doppeldeutig

1) Integration der zu beratenden Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, auch über Leiharbeit
2) Verfolgungsbetreuung, also entweder Leiharbeit oder Sperre von ALGI oder ALGII.

Die Prekarisierung von etwa 12% der Gesamtbevölkerung (meine Beobachtung bezieht sich auf Augsburg (EADS!) und Würzburg) ist nicht mehr umkehrbar! Bei 800 Euro netto und darunter abzüglich Wohnung, abzüglich (zwingend notwendiger) eigener PKW, abzüglich Unterbringung außer Haus stellt sich die Frage der Teilnahme an einem anderen Lebenskonzept nicht mehr.

Eigener PKW und Unterbringung außer Haus wird von den Leiharbeitsfirmen entgegen irgend welcher Versprechungen oft nicht gezahlt. Der Rechtsanspruch wird nicht weiter verfolgt. Es nehmen die Klagen über generalisierte Angstsyndrome, Impotenz/Frigidität, Selbstmordabsichten zu.

Ich schlage vor, das Thema hier in Wikipedia eindeutig zu unterteilen:
1) Arbeit der Regierung und der Experten
Was hätte das werden sollen! (Ideen aus 1)
2) Vorfindliche Wirklichkeiten
Was das geworden ist! (Berichte der Betroffenen)

Ich schlage vor, die Länderunterteilung (Deutschland, Österreich, evtl. andere Länder) aufzugeben:

Unterteilung in regionale Bereiche innerhalb der deutschen Bundesländer. ZB sind Pensionen im Augsburger Land zu 98% von Leiharbeitern aus der ehemaligen DDR belegt, die Preise gehen bis auf 35 Euro pro Übernachtung, das entspricht einem Arbeitstag Lohn.

Ich schlage vor, das Thema wirklich in dieser Spannung als enzyklopädischen Artikel zu schreiben, solange es nicht klar ist, welche Richtung unsere deutsche Gesellschaft nimmt.

Leiharbeit spielt sich im Kontinuum zwischen seriösem Arbeitgebertum und Schlepperbande oder Drückerkolonne ab.

Es würde keine emotional gefärbte Sache entstehen, sondern das Abbild der tatsächlich vorfindbaren Wirklichkeit.

--Redequest 06:10, 20. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Nachtrag

Vielleicht sollte dieses Thema von einem Moderator geschrieben werden, dem es nichts ausmacht, unterschiedliche Anschauungen nebeneinander stehen zu lassen. Das müsste dann so auch in der Enzyklopädie erscheinen.

Nachtrag

Bei Beobachtung der Diskussion hier und der vorfindlichen Wirklichkeit "draußen" nehme ich von meinem Vorschlag Abstand. Hier sollte tatsächlich n ur das stehen, was im ersten Abschnitt des ARTIKELS steht, die Präsentation sollte auf ein akzeptables Niveau gehoben werden.

Arbeitnehmerüberlassung ist ein Dilemma für Deutschland

Habe selbst 4.Jahre bei etablierten Großkonzerne als hochqualifizierte Kraft gewerkelt. VW, Alcatel (Hannover), Schleicher (Berlin), Siemens (Bruchsal, Erlangen, Nürnberg, München, Chemnitz). Der Beitrag beschreibt seriös den Zweck und Wirkung der Leiharbeit. Eine Vereinbarkeit der Darstellung ist jedoch neutral nicht möglich, da es zwei verschieden Interessengruppen gibt. Es ist bezeichnend, dass der Löschantrag mit der Begründung, „...entspricht in keinem Punkt der vorfindlichen Wirklichkeit“, wider der Realität infam vorgegangen wird. Es ist ein Dilemma und am wachsen der „Unterschicht“ jetzt zunehmend erkennbar, durch die Hartz IV Gesetzte erheblich beschleunigt, genau dieses Klientel als Zwischenabschöpfer vom Leistungsdruck profitieren. Sie sind Mitverantwortlich am nun erreichten niedrigen Lohnniveau. Zu keiner Zeit bestand Interesse der Integration und Vergütung qualifizierter Arbeit beim Kunden. Beispiel: Ich entwickelte eine Testautomation für Software und Funktionstest für Simatic S7 Mehrachsenbaugruppe FM357_2 mit WinRunner, wofür TU-Abgänger mit 3700€ bezahlt wurden, bekamen wir gerade 1350€. Da bei erfolgreicher Einführung die Tester abkömmlich wären, erfolgte Anschwärzungen beim Leiharbeitgeber seitens der "überlegenen" Kollegen und/oder Vorgesetzen beim Kunden (Schade nur daß hier niemand beurteilen kann ob das nur Deine Sicht ist oder ob es wirklich so war...). Ebenso Projekt München Flughafen Terminal II. Beim Arbeitsplatzabbau war man durch oben genannten Vorgang schon vorgemerkt. Es zählten nie die vielen Jahre außerhalb der Familie und absolutes loyales Verhalten. Inspiration, Effektivität und Risiko für neue Innovative Ideen sind nicht Einschätzbar durch die Leihfirma und senken so spürbar das Industrieniveau Deutschlands. Denn der Leihfirma interessiert nur die Länge des Einsatzes, sonst nichts. Der Artikel muss unbedingt erhalten werden. Da wie angesprochen, ein Interessenkonflikt in der Wertung besteht, muss der Artikel als „Wirkung der Leiharbeit auf Arbeitnehmer“, gekennzeichnet werden. Vorteil der Leiharbeit für Arbeitgeber könnte geschrieben werden. Würde aber die Wut weiter anheizen.

Wenn du die Löschdiskussion durchlist und meine ausführlichere Begründung dort, so wirst du lesen, dass der Löschantrag genau diesen Zweck verfolgt: Erneute Diskussion unter besonderer Berücksichtigung der katastrofalen Auswirkung auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Verschlechterung der wissenschaftlichen Standards in Deutschland und die Präkarisierung weiter Teile der Bevölkerung.
Die pro und contra Seite könnte vielleicht aus genau diesen Erfahrungsberichten zusammengesetzt sein.
--Redequest 21:22, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 23:44, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Infos aus der Schweiz

Wenn Interesse besteht, könnte ich über die Zeitarbeit (bei uns Temporärarbeit genannt) aus der Schweiz berichten. Bei uns ist meiner Meinung die Zeitarbeit um einiges besser organisiert. Die Arbeitnehmer sind durch Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge sehr gut vor "Ausbeutung und Willkür" geschützt.

Dies wird mir immer wieder von Arbeitnehmern bestätigt, welche zuerst in Deutschland als Zeitarbeiter tätig waren und nun bei uns in der Schweiz arbeiten.


Ich finde den Artikel über die Zeitarbeit in der Schweiz sehr dürftig. Insbesondere ist nicht auf die Unterschiede zu den Zeitarbeits-Regelungen in Deutschland hingewiesen. Daher fände ich es gut, wenn der Artikel genauere Informationen liefert. --Claudia139 20:09, 29. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Mich würde das auch interessieren, wie Zeitarbeit in der Schweiz funktioniert. Immerhin ist die Schweiz ein wichtiges deutschsprachiges Land mit einem höheren Lebensstandard als bei uns in Deutschland. Vielleicht haben die das auch mit der Zeitarbeit besser geregelt.--Zabriskiepoint 15:34, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Falsche Tatsachen im Artikel

Wie einigen hier wohl bewusst ist, enthält der Artikel sehr viele Dinge, die schlicht nicht stimmen. Wenn ich die Tage mal Zeit habe, versuche ich, die gröbsten Fehler auzubessern. Wobei sich die Frage stellt, ob so etwas wie Pro und Contra überhaupt in eine Enzyklopädie gehört.


--Seo7178 18:58, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

IMO gehören Pro- und Contra nicht rein; im text soll es dargestellt werden das sich ein leser davon selber ein bild machen kann. ; was dafür und was dagegen spricht ist immer eine frage des standpunktes - Ggf. kann dargestellt werden was einzelne Gruppen zu diesem Thema denken; aber klar abgegrenzt das es sich um standpunkte bestimmter Gruppen handelt und mit Quellen versehen. Der satz bei Contra Durch die Leiharbeitsbranche ergeben sich keine zusätzlichen Arbeitsplätze, weil Zeitarbeitsfirmen nichts zur Auftragslage in den Betrieben beitragen rotfl da falle ich vor lachen fast vom stuhl; das klingt wie Volkswirtschaft von Gewerkschaftsvertretern ;) ... wenn jemand festangestellt wird ändert sich die Auftragslage? cool ;) ...Sicherlich Post 20:05, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Wertschöpfung welche beim Zeitarbeitsunternehmen realisiert wird, verteuert die Produktion eines Unternehmen und verringert so direkt die Aufträge. Im Artikel sollte auch was zu den langfristigen (negativen) Auswirkungen beim Einsatz von Fremdmitarbeitern stehen (Qualitätseinbußen, Arbeitssicherheit usw.)84.179.167.115 20:24, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

  1. was passiert denn mit dem mehraufwand; wo geht das geld hin? Etwa zu anderen Menschen? was werden sie damit tun? Geht es für die Volkswirtschaft verloren?
  2. haben unternehmen die keine Zeitarbeiter nehmen also einen kostenvorteil und können somit ihre wettbewerber ausstechen? ..
  3. wenn die Qualität sinkt hat ein wettbewerber der also keine Zeitarbeiter einstellt schon wieder einen vorteil ggü. seinem wettbewerber? ... gibt es belege (Wikipedia:Quellen) für die behauptung der Qualitätseinbußen?...Sicherlich Post 20:42, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

...Sicherlich Post 20:42, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Zum einen steht schon in diesem Abschatz schon wieder völliger Blödsinn. Nach dem Prinzip "Wenn ich ein Glas Milch trinken will, kaufe ich keine Kuh" haben die Unternehmen durch den Einsatz von Leasingkräften einen Preisvorteil gegenüber den Firmen, die Leihpersonal nicht einsetzen. Ansonsten wäre Zeitarbeit wirtschafltlich quatsch und hätte keine 30-60% Zuwachs, je nach Unternehmen. Und da sind wir bei der "Qualität": es gibt in jedem Unternehmen GUTE und vorrübergehend auch SCHLECHTE Mitarbeiter. Und weil manche Leihfirmen eben ein QM-System aufgebaut haben, das eine gute Dienstleistung sicherstellt haben sie Zuwachraten von derzeit über 50%.

Zum anderen sind im Artikel folgende Unwarheiten, Halbwarheiten und Tatsachenverdrehungen enthalten, die jetzt wirklich mal korrigiert werden müssen:

Die Tarifverträge sehen die Führung von Arbeitszeitkonten auf Basis der 35-Stunden-Woche vor. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt also 35 Stunden. Gleichzeitig sind die Leiharbeitnehmer vertraglich verpflichtet, die Arbeitzeitregelung beim Entleiher einzuhalten. Wird beim Entleiher also 40 Stunden pro Woche gearbeitet, so hat der Leiharbeitnehmer auch 40 Stunden zu arbeiten, er erhält aber nur 35 Arbeitsstunden bezahlt. Alle Stunden, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden hinaus gearbeitet werden, fließen in ein Arbeitszeitkonto. Auch Überstunden, die über 40 Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen und zu deren Ableistung der Leiharbeitnehmer vertraglich verpflichtet sein kann, werden nicht bezahlt sondern dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das Arbeitszeitkonto darf bis zu 230 Plusstunden umfassen und ist durch Freizeit auszugleichen. Durch Feiertage ausgefallene Arbeitsstunden werden als Minusstunden gebucht, vermindern also die Plusstunden. Wahr ist, dass das Gleitzeitkonte nicht der Firma sondern dem Mitarbeiter gehört und der berechtigt ist, einen Antrag auf Auszahlung seines Guthabens zu stellen. Der muß dann ggf. auch jedes Monat umgesetzt werden. Ausserdem wird bei vielen Firmen das Guthaben bei 150 Stunden gedeckelt, weil sonst eine Rückstellung und -teuere- Absicherung erfolgen müsste.

Die Tarifverträge erlauben eine „Barlohnumwandlung“: Bis zu 25% des Tariflohns darf mit Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand verrechnet werden. Beispiel: Tariflohn 8,00 Euro pro Stunde, Kürzung um 25% (für Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwand) auf 6,00 Euro pro Stunde. Bei einem Einsatz bei einem Entleiher erhält der Leiharbeitnehmer 8,00 Euro pro Stunde, davon 2 Euro als Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand, bei einem Nichteinsatz z.B. auch bei Urlaub oder Feiertag erhält der Leiharbeitnehmer nur 6,00 Euro pro Stunde. Zu beachten ist, dass der Verpflegungsmehraufwand der Sozialversicherungspflicht unterliegt, der Mitarbeiter zahlt also im Ergebnis Sozialversicherungssbeiträge auf einen Teil seines Einkommens, das er nicht hat. Wahr ist, dass der Verpflegungsmehraufwand nach einer Gesetzesänderung nur noch 3 Monate Steuer- und sozialversicherungsfrei ist, die Frist beginnt für jeden Einsatz neu. Hier wird behauptet, der Ma. würden nur 6,- pro Stunde in der Einsatzfreien Zeit erhalten, in einem anderen Absatz wird behauptet, der Mitarbeiter bekämi gar nix. Wiederspricht sich wohl :-) Welche Lüge soll ich jetzt wiederlegen?

Die Zeitarbeitsfirma tritt gleichzeitig als Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittler auf. Wenn der Leiharbeitnehmer dann vom Entleiher fest angestellt werden soll, wird er von der Zeitarbeitsfirma vermittelt. Dafür verlangt die Zeitarbeitsfirma als Ablöse einen gewissen Prozentsatz (in der Regel 20 bis 30%) des künftigen Bruttojahresgehaltes vom neuen AG (des ehemaligen Entleihers). Dies ist ein legigimer Schutz gegen den Missbrauch (abwerben in den ersten Wochen der Überlassung). Die meisten Verleiher einigen sich mit den Kunden dahingehend, dass der Mitarbeiter nach einer Überlsasungsdauer von 6 Monaten kosten- und provisionsfrei übernommen werden kann - wenn dies der Kunde und der Mitarbeiter wollen -

Ein Vertrag zwischen Verleihfirma und Leiharbeiter kommt zustande, geschlossen einsatzbezogen für eine bestimmte Dauer in einem bestimmten Betrieb. Nach Erledigung des Auftrags ist der Vertrag abgelaufen. Völlig normal, viele Firmen wie Daimler, Siemens, Bosch etc. machen nichts anderes mehr, man nennt das befristete Arbeisverträge! Wo lebst Du? Immerhinn schließen die meisten Zeitarbeitsfirmen überwiegend unbefristete Arbeitsverträge!!!

Ein Vertrag zwischen Verleihunternehmen und Leiharbeiter kommt zustande, Lasten (Unterkunft am Arbeitsort und Verwendung des eigenen Fahrzeugs) werden nicht geregelt und gehen zu Lasten des Leiharbeitnehmers. Auch das hat nichts mit Zeitarbeit zu tun sondern ist immer und überall so. Wenn ich mit meinem Arbeitgeber keine Fahrtkostenerstattung etc. schriftlich vereinbare, bekomme ich auch nix, egal wer der Arbeitgeber ist.

Eine Stellenausschreibung führt zum Ausfüllen eines Personalbogens, ohne dass ein Vertrag zustande kommt, da es die entsprechende Arbeitsstelle nicht gibt. Nicht die Ausschreibung führt zum Ausfüllen des Fragebogens, sondern die Bewerbung. Und die Nichteinstellung meistens durch die Aussage, dass "ich mich vom Arbeitsamt aus bewerben muß"

Das Verleihunternehmen verlangt einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur, es wird ein Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen, der sechs Monate gilt. soweit ich informiert bin, gibt es keine gültigen Vermittlungsgutscheine, die bei einer 6-Monatigen Beschäftigung irgendwelche Zuwendungen der BfA bedingen.

Ein Vertrag mit unbestimmter Dauer wird abgeschlossen, es erfolgen Arbeitseinsätze an heimatfernen Standorten. Zeiten ohne Auftrag werden nicht finanziert. Müssen sie aber, alles andere ist illegal! Wenn das wirklich jemand so macht, dann sollte man ihn anzeigen, weil er gegen geltendes Recht verstößt => Versagungstatbestand; d.h. dem würde die Firma dichtgemacht werden, wenn es war wäre ? ? ? ?

Es gibt Zeitarbeitsfirmen die mehr oder weniger verwoben nur für eine Firma arbeiten. Beispielsweise das der Personalverantwortliche des Stammunternehmens sich als Zeitarbeitsfirma ausgliedert und aussschliesslich für das Stammunternehmen Personal rekrutiert - ohne die bei Direktanstellung üblichen Arbeitnehmerrechte. Sehr abernteuerlich. Wer soll das sein?--84.160.130.252 07:45, 19. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Sehr gut recherchiert --Redequest 20:56, 20. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

oberflächlich

Was z.B. ist ein "Arbeitsvergag" ? Einhaltung orthografischer Regeln sollten doch Mindestanforderungen sein.

So ein Tippfehler ist denke ich schneller korrigiert, als hier einen Eintrag auf der Disk zu hinterlassen.... -- unenzyklopädisch! Disk. 12:13, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kündigungsfristen bei Zeitarbeit

Den Artikelbeitrag von Vash habe ich rückgängig gemacht. Bei Zeitarbeit gibt es bezüglich der Kündigungsfristen der Arbeitsverträge zu Lasten der Leiharbeitnehmer tarifvertragliche Sonderregelungen, so wie ich es in meinem Artikelbeitrag beschrieben habe. Gruß Zabriskiepoint Es ist wichtig zu wissen, dass die extrem kurzen tariflichen Kündigungsfristen auch bei befristeten Arbeitsverhältnisses gelten, es gibt Leiharbeitnehmer, die sich da in einer falschen Sicherheit wiegen. Gruß Zabriskiepoint

Ich gehe davon aus dass Du recht hast. Dennoch wird der Paragraph aus dem BGB nicht korrekt zitiert - denn der stimmt nicht mit dem was der Punkt über Kündigungsfristen aussagt überein. Bitte die richtige Quelle zu den Kündigungsfristen angeben und dann daraus die entsprechenden Angaben übernehmen. --Vash 08:35, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe meinen Beitrag korrigiert. --Zabriskiepoint 09:41, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Habe einen Link ergänzt, nämlich eine unabhängige Suchmaschine für Zeitarbeit in Österreich. --Digitalghj 20:35, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

habe ihn wieder entfernt; bitte WP:WEB beachten ...Sicherlich Post 20:43, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Habe es jetzt zwar gelesen, aber nichts dem Link wirklich widersprechendes erkennen können - hat so ein Link denn nicht besonders Sinn? Freu mich über Info, hab noch nicht so viel Ahnung. --Digitalghj 20:47, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Welche enzyklopädischen Infos erhält der Leser der Webseite?--Schmitty 20:49, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
ein Link soll den Inhalt des Themas vertiefen oder ggf. als Quelle dienen. Bei deinem Link kann man sich Arbeitnehmer suchen; aber erfährt nichts vertiefendes zum eigentlichen Thema - daher ist der link nicht geeignet ...Sicherlich Post 20:51, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Hab mir gedacht, es ist ein relevanter, neutraler Link zum Thema. Ist das nicht passend, wenn die Enzyklopädie das nennt? Ich finde die Erfindung dieser Suchmaschine toll und zwei Kunden von mir haben deswegen kurzfristig jemanden für einen Job finden können, wo sie vorher lange gesucht hatten. Ich finde, dass so etwas dann doch auch zum Thema gehört, wenn man auf diesem Wege ein mit dem Thema verbundenes Problem lösen kann. Oder wär es passender, das in den Haupttext zu verpacken, "dass es seit kurzem eine Leihpersonalsuchmaschine" gibt?--Digitalghj 20:56, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
neutral allein reicht nicht aus, wie bereits oben erwähnt. Eine Enzyklopädie ist kein Linkverzeichnis. Dafür gibt es andere. Die Erwähnung dieser Leihpersonalmaschine wäre IMO nichts anderes als Werbung; und die ist hier nicht willkommen ...Sicherlich Post 20:59, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Das sollte es auch nicht sein. Wollte nur was gutes tun, und der Welt von der tollen Idee berichten. Hab sonst nichts damit am Hut. Werde zumindest einen Artikel über solche Suchmaschinen anlegen, oder passt das auch nicht? lg --Digitalghj 21:04, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
ich persönlich befürchte, dass du für einen solchen Artikel schnell einen Löschantrag bekommst. Die Frage ist hier; was gibt es relevantes über solche Suchmaschinen zu berichten außer das es sie gibt? Guck mal bei Wikipedia:Relevanzkriterien um vielleicht ein Gefühl dafür zu bekommen was die Wikipedia gut findet und was nicht ;o) .... Ggf. hilft dir dabei auch Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel ...Sicherlich Post 21:07, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Naja. wie sie funktionieren, dass Sie aber scheinbar nur einen Teilbereich des Marktes abbilden etc. Wollte mich mal mit einem Thema "austoben" - sprich erste Schritte, im Wikipedia zu schreiben. Was sagst Du, soll ich es versuchen ob ich was sinnvolles hin bekomme, oder es lieber gleich lassen?
Probieren geht über studieren ;) .. aber am besten probierst du erstmal auf einer Unterseite von deinem Benutzernamensraum: also z.B. Benutzer:Digitalghj/Artikel - dort stört dich im allgemeinen keiner und du kannst in ruhe testen und sammeln ;) ...Sicherlich Post 21:16, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
achso (laute regeln hier ;o) ) - beachte, dass Wikipedia nur bekanntes Wissen darstellt. Also wenn du zu einer Erkenntnis kommst sollte diese bereits jemand anderes publiziert haben; in der WP wird keine "Forschung" betrieben!. .. Siehe dazu Wikipedia:Theoriefindung .. jaja lauter regeln ;o) ... aber eigentlich sind es gar nicht so viele und ich glaube man fuchst sich schnell rein ...Sicherlich Post 21:18, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Glaube jetzt hab ich es so weit verstanden; danke! hab noch was in Deine Diskussionsseite gepostet und beende jetzt hier mal die Diskussion, des Platzes wegen. lg--Digitalghj 21:24, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Neutralität?

Habe versucht den Artikel für eine Präsentation zu nutzen, allerdings ist mir dies aufgrund der fehlenden Neutralität kaum möglich. Glaube eher nicht, das ich das entsprechende Fachwissen habe um ihn zu korrigieren (nach mehrmaligem Lesen auch nicht mehr die Neutralität), nur so viel: - der komplette contra Absatz liest sich, als sei er von einem ehemaligen Arbeitslosen geschrieben worden, der durch die Drohung von Hartz 4 Kürzungen zu einer Zeitarbeitsfirm "gezwungen" wurde, (tut mir leid, aber beim lesen hatte ich nur dieses Bild vor Augen) - es fehlt bei contra die Arbeitgebersicht (z.B. ist geleastes Personal teurer als der feste Aushilfen, zumindest in der Hotellerie/ Gastronomie) - gibt es irgendwelche Statistiken oder Beweise für die contra Argumente? Sie klingen äußerst subjektiv und unglaubwürdig. - es wiederholen sich contra Argumente - Zitat: Er muss bzw. sollte stets auf einen guten Eindruck bedacht sein also allen Festangestellten ist es, bzw. kann es egal sein was ihr Chef von ihnen hält??? MFG

Glaubensfrage

Ich glaube, daß die Einstellung zur Zeitarbeit viel mit Glauben und Überzeugung zu tun hat, eine sachliche Aufarbeitung kann und wird hier nicht erfolgen.

Ich schlage vor, daß die VERTRAGLICHEN Gegebenheiten und GESETZLICHEN Vorgaben in dem Artikel dargestellt bleiben (Stichwort "Dreiecksverhältnis" und "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz") und die "Pro + Contra" Bereiche komplett gelöscht werden. Die Erfahrungen und Meinungen zur Zeitarbeit können ja dann in der Diskussion nachgelesen werden. Den Leser des Artikels interessiert ja nur "Was ist Zeitarbeit?" und nicht "Was hält wer davon?". Unter kaum einem Artikel wird so gefärbt und voreingenommen (in beiden Richtungen) argumentiert, wie hier. Ich finde das traurig weil es gegen alles verstößt, was Wikipedia darstellt. Fangen wir bald an unter dem Begriff "Auto" über die Vorteile (Mobilität usw.) und Nachteile (Umweltbelastung usw.) zu diskutieren? Dort würde (hoffentlich) NIE jemand in den Artikel schreiben, daß das Auto an sich gut oder schlecht ist - es ist einfach da und wird beschrieben. Das ist der "Spirit" von Wikipedia.

Ich bitte um Eure ausdrückliche Zustimmung (oder leider halt auch Ablehnung) dieser Regelung.

Gruß Alex

Naja, 40% weniger Lohn für gleiche Arbeit (siehe oben) kann man wohl kaum als "Glaubensfrage" bezeichnen. Zeitarbeit ist staatlich geförderte Ausnutzung von Menschen in benachteiligten Situationen. Und wie das eben in der freien Welt so ist: Liegt man bereits am Boden, wird man erst recht ausgenommen. Für mich ist Zeitarbeit nichts weiter als legaler Menschenhandel. Ein Mensch, der nur einen Monat von der Obdachlosigkeit entfernt ist (soweit reicht eben das ALG2/Hartz4 nur) hat keine grossen Optionen, von Rechten ganz zu schweigen. Das weiss die ARGE, das weiss der Personaldienst-Anbieter und das weiss vor allem die ausleihende Firma. Frauen haben jahrzehnte lang dafür gekämpft für gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung zu erhalten, grosse Fortschritte sind dort gemacht worden (Gleichstellungsgesetz, Quoten etc) und jetzt geht die gleiche mafiöse Maschinerie, nun nicht mehr auf Kosten der Frauen sondern von leicht erpressbaren Randexistenzen, ALG2 und sonstigen wehrlosen Arbeitslosen, von vorne los. Ich finde das SKANDALÖS. Es ist auffallend das gerade die besonders reichen Grosskonzerne, die vor allem durch ihre enormen Gewinne von sich reden machen, (die hier auch namentlich schon genannt wurden) besonders stark die Leistungen der Personaldienstleister in Anspruch nehmen obwohl gerade diese im DAX notierten Firmen es nicht nötig hätten so vorzugehen. BMW ist hier in letzter Zeit besonders negativ aufgefallen. Die Familie Quandt gehört mit ihrem Milliardenvermögen zu den reichsten Familien in Deutschland/Europa und macht massiv Gebrauch von Leiharbeitern (oder tolleriert diese. Nachweislich wird Stammpersonal ersetzt.) Das ist in meinen Augen nicht nur moralisch verwerflich, es verhindert ein regenarieren der Volksgesundheit, natürlich vor allem in finanzieller hinsicht, und birgt enormen sozialen Sprengstoff. Die Politik, die anfänglich mit einigen guten Argumenten der Einführung der Zeitarbeit zugestimmt haben, vor allem unter unbedingter Massgabe der Begrenzung der Leihzeit auf DREI MONATE, brach unter dem Druck der Konzernlobby (wie so oft) zusammen. Ich meine, ok, denen kann's egal sein, die haben ihr auskommen. Allerdings sollte man sich mal überlegen wie sich die zunehmende und grassierende Zeitarbeitvirus wie eine Pest um sich greift und sich auf die Volkswirtschaft auswirkt. Die Menschen haben weniger Geld, also wird weniger ausgegeben, also werden weniger Steuern bezahlt. So einfach ist das. Und wenn wir alle unten angekommen sind wundern wir uns. Was ist bloss schief gelaufen? Als Resumee kann man nur zu einem Schluss kommen: Zeitarbeit MUSS abgeschafft werden. Es gibt KEINE Alternative dazu. Zeitarbiet ist eine Gefahr für die Gesellschaft. -Marcus

Für mich ist Zeitarbeit trifft einen wichtigen Punkt; es ist dein Standpunkt der aber nicht zwangsläufig, und IMO hier ganz klar, nicht dem neutralem Standpunkt entsprechen. Ansonsten beachte bitte, das auf dieser Diskussionsseite nur der Artikel diskutiert wird. WP ist kein Forum zum allgemeinen Meinungsaustausch. Dafür gibt es geeignetere Plätze im Internet. Ich bitte dich dies zu beherzigen. Weitere Beiträge dieser Art werde ich entfernen. Viele Grüße ...Sicherlich Post 18:03, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Alex, würde dein Regelung begrüßen. Denke du hast Recht. MfG, Claudia

Hallo Alex, die Regelung begrüße ich, wenn auch aus einem anderen Grund. Ich arbeite weiterhin in dem Bereich (Betreuung ausgegliederter Mitarbeiter) und habe mit den bundes- und länderweit agierenden Arbeitnehmerüberlassern zu tun, dazu noch mit vielen kleinen regionalen. Die Wirklichkeit der Szene ist derart erschreckend, dass es hier nicht erörtert werden kann. Meinen Beitrag zu dem Artikel lösche ich nachher. Ein kurzer Artikel über die Theorie (inklusive der fiktiven gesetzlichen Grundlagen) der Zeitarbeit sollte hier wirklich genügen. Das Dreiecksverhältnis sollte in der Präsentation (die Grafik!) verbessert werden. Wer sich weiter informieren möchte, sollte in den Links entsprechende Hinweise finden. --Redequest 14:08, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Siehe Artikel, die Passagen sind jetzt erst mal raus. -- unenzyklopädisch! Disk. 12:14, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verschlechterung

Ich bin der Meinung, dass in diesem Artikel auch noch darauf eingangen werden sollte, dass Zeitarbeit vor 10 Jahren in Deutschland besser war. Bezahlung, Zusatzleistung, Kündigungsfristen. Alleine dieses Zeitkonto sorgt doch dafür, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich in den grünen Bereich kommen kann.

Gehen wir mal von 21 Arbeitstagen aus und das bei 7 Stunden täglich, komme ich auf 147 Stunden

Jetzt sagen wir mal 9 € die Stunde, dann haben wir ein Brutto von 1323 €, was wiederum für ein gigantisches Netto von 960,08 €. Das gehört verboten!!!

Damals war es so, dass die Zeiten, wo ein Arbeitnehmer keine Tätigkeit hatte, durchgezahlt wurde. Heutzutage ist es so, dass das unternehmerische Risko vom Arbeitnehmer getragen wird (Zeitkonto) oder der Arbeitnehmer innerhalb von ein paar Tagen auf die Straße gesetzt werden kann.

Mein Zeitarbeitsarbeitsvertrag aus dem Jahre 1997 hatte folgende Kündigungsfristen:

während der Probezeit 2 Wochen danach einen Monat

Wenn du eine geeignete Quelle (siehe Wikipedia:Quellen) dafür hast, das früher alles besser war nenn sie bitte und es kann in den Artikel eingebaut werden. Ansonsten bitte ich dich zu beachten, dass auf dieser Diskussionsseite der Artikel besprochen wird. Diskussionen ob etwas ungerecht ist oder nicht, verboten werden sollte oder nicht usw. gehören hier nicht her. Nutz dafür bitte Möglichkeiten außerhalb der Wikipedia ...Sicherlich Post 11:09, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Quellen sind mein damaliger Arbeitsvertrag und meine Gehaltsabrechnungen.

Ich würde vorschlagen, dass ein Punkt "Verschlechterungen durch den Tarifvertrag" aufgenommen werden sollte. Außerdem wurden damals Fahrtkosten erstattet und diese sind mittlerweile auch weggefallen.

Ich bekam damals 1000 DM Weihnachtsgeld Ich habe mal ausgerechnet, dass ich unter Berücksichtung einer Inflationsrate von 2 % damals soviel verdient habe, dass es heute 1620 Euro entsprechen würde. Vergleichen wir das mit 960 €, haben wir eine Differenz von 660 €, was gravierend ist.

Arbeitnehmerüberlassung - Neue Gestaltung des Artikels

Ich mach mich jetzt mal an die Arbeit und bearbeite den Artikel, er ist wirklich in der vorliegenden Form eine Katastrofe. Das war ja schon mal in der Diskussion. Beruflich bin ich etwas eingespannt, denke aber, dass ich die Sache in einem Monaten ab jetzt fertig recherchiert und umgesetzt haben werde. Ich halte mich jetzt auch nicht mit der Spielwiese auf, sondern ändere das gleich im Artikel.

> Vielleicht findest du deinen Beitrag nicht mehr...

> Vielleicht findest du deinen Beitrag verändert...

> Vielleicht möchtest du etwas hinzugefügt wissen...

> Vielleicht möchtest du etwas herausgestrichen sehen...

Bedenke dann bitte folgende Punkte:

< Ein Weblink wird auf eine eigene Internetseite mit strukturierten Erfahrungsberichten verweisen

< Nicht wertende Beiträge bitte weiter hier in der Diskussion veröffentlichen

< Wertende Beiträge bitte an meine Benutzerseite schicken (für den WebLink)

< Alternativ bitte an redequest, ich sammle eine Zeit lang Alles

Wenn die Diskussionsteilnehmer einhellig der Meinung sind, dass der (dann) alte Artikel sinnvoller war, kann er ja wieder hergestellt werden.

--Redequest 15:09, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin dagegen, dass du eigenmächtig den Artikel komplett umschreibst. Wenn ich mir Deine Diskussionsbeiträge auf dieser Seite ansehe, denke ich nicht, dass du die geeignete Person bist, die einen neutralen Artikel über Zeitarbeit zu schreiben in der Lage wäre. Du gehst viel zu emotional an diese Sache heran.--Zabriskiepoint 15:29, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

KontraIch bin ebenfalls der Meinung, es ist besser den Artikel als Wikipedia Artikel zu entwickeln. Wenn hier in einem Monat etwas komplett Neues steht, befürchte ich eine längere Auseinandersetzungen!Gmd 15:35, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es besteht ein Unterschied zwischen emotionaler Herangehensweise und professioneller Arbeit. Ich kenne die Grenze und werde auf meinem gewählten Bereich bleiben (professionelle Arbeit). Der Artikel hat sich seit sechs Monaten nicht entwickelt. Im Hinblick auf die bedrängende Situation ist es sicher verstehbar notwendig, dass hier etwas Sinnvolles steht.

Ich habe die Diskussion gerade noch einmal durchgesehen und möchte zwei Dinge feststellen: Ich schreibe den Artikel nicht komplett um, sondern reduziere ihn auf die sachlichen Informationen zum Thema. Den wertenden Beiträgen wird ein eigener Raum (eventuell außerhalb Wikipedias) zur Verfügung gestellt.

--Redequest 16:52, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die eben genannten und nun gelöschten Beiträge waren von mir, die ich vor sechs Monaten eingefügt hatte, um die überfällige Diskussion in Gang zu bringen. Nun möchte ich unbedingt die Zustimmung, den kompletten Artikel auf sachliche Informationen zu reduzieren und von der Präsentation her aufzuwerten. --Redequest 17:04, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich lösche jetzt noch einige kleinere Beigaben, die ich um der Ausgewogenheit des Artikels beigefügt habe und dann kann ich mich ja wohl an die Arbeit machen. --Redequest 17:06, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

eine sachliche neutrale darstellung ist nur zu begrüßen. Einen "freifahrtschein" wirst du wohl nicht bekommen können: aber wenn du dir sicher bist, dass dir einen neutrale Fassung gelingt; stell sie doch einfach auf einer deiner Benutzerunterseiten (z.b. Benutzer:Redequest/AÜ) ein und frag dann hier nach; ich denke aber, dass die Version von Unenzyklopädisch ein guter Anfang ist; wenn du hier nur teile ergänzen/ändern willst kannst du das ja direkt im artikel tun; wenn es nicht so passt kann man dann halt die teile wieder entfernen und du machst dir ggf. keine unnötige arbeit ...Sicherlich Post 17:10, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zur geflissentlichen Kenntnisnahme anbei Kopie meines Beitrages auf der Diskussionsseite des Benutzers Sicherlich:

"Ich finde das ein starkes Stück, dass die Benutzer Unenzyklopädisch -seit knapp einem Monat bei Wiki dabei, dafür nimmt er sich aber schon sehr viel heraus -, Redequest und dann auch du eigenmächtig umfangreiche Teile des Artikels, am dem zahlreiche Benutzer - auch ich - und ich habe viel Arbeit in meinen Artikelbeitrag gesteckt - gearbeitet haben, gelöscht haben. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung waren in den gelöschten Artikelteilen auch sehr neutrale und sachlich zutreffende Passagen enthalten. Was ihr Drei euch da herausnehmt, ist nicht die feine englische Art. Das ist jetzt die erste schlechte Erfahrung, die ich mit Wikipedia mache. An dem Artikel und der Diskussion über das Thema Zeitarbeit werde ich mich nicht mehr beteiligen."--Zabriskiepoint 17:48, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

*reinqutesch* Ich würde dich auch bitten weiterhin am Artikel mitzuarbeiten, es ist nur leider so, dass beim vorliegenden Artkelzustand nur ein Neuanfang wirklich was retten kann. Gute Teile des gelöschten Bereichs können dabei natürlich wieder übernommen werden. -- unenzyklopädisch! Disk. 19:51, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bleibe bitte gerade deswegen dabei! - Der Artikel ist im Hinblick auf Wikipedia (Enzyklopädie) echter Murcks. Der Artikel muss sachlich geschrieben werden und dann - für eine Enzyklopädie echt super - kann sich jeder über einen Link äußern. Unser Thema hier ist für Deutschland wichtig. Du könntest mir zum Beispiel etwas über die Schweiz schreiben --Redequest 18:27, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Also Zabriskiepoint ist wohl definitiv raus. Siehe http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion%3AZabriskiepoint&diff=33215391&oldid=33201529 -- unenzyklopädisch! Disk. 10:44, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Achja, und ich bin auch für eine Überarbeitung im Artikelnamensraum. -- unenzyklopädisch! Disk. 12:15, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bin vor einem halben Jahr auf den Artikel gestoßen, dann auf Wikipedia, oder so. Was ist ein Namensraum?(nicht signierter Beitrag von Redequest (Diskussion | Beiträge) )

Bitte signieren nicht vergessen. Hilfe zu Namensräumen: WP:NR -- unenzyklopädisch! Disk. 16:19, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bearbeitungssperre

Nun ist der Artikel für eine weitere Bearbeitung gesperrt. Das ist ärgerlich, daher habe ich einen entsprechenden Entsperrungswunsch abgesetzt.

Andererseits ist dieser totale Murcks seit über sechs Monaten Bestandteil von Wikipedia, da werden wir wohl noch einige weitere Monate warten können.(nicht signierter Beitrag von Redequest (Diskussion | Beiträge) )

da hier Zabriskiepoint angekündigt hat sich nicht mehr am artikel zu beteiligen scheint die gefahr des weiteren "bearbeitungskrieges" gebannt. Daher habe ich den artikel wieder ensperrt; ich hoffe das klappt ...Sicherlich Post 21:16, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Frage zu Abschnitt: "Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten"

Seit mehreren Jahren beschäftigen Zeitarbeitunternehmen jährlich weit über eine halbe Million Mitarbeiter:

  • 2001: 782.000
  • 2002: 756.000
  • 2003: 753.000
  • 2004: 845.000
  • 2005: 930.000 (geschätzt)

Davon waren rund 65 % vorher ohne Beschäftigung

  • 2000: 310.000,
  • 2001: 270.000,
  • 2002: 296.000,
  • 2003: 308.000,
  • 2004: 332.000.

Rund 30 % aller Mitarbeiter wechseln in ein eigenes Anstellungsverhältnis, nachdem sie bei Zeitarbeitunternehmen beschäftigt waren. Zeitarbeitunternehmen integrieren also - jährlich wiederkehrend – weit über 200.000 Mitarbeiter auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt

  • 2000: 240.000,
  • 2001: 235.000,
  • 2002: 227.000,
  • 2003: 226.000,
  • 2004: 253.000).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass von den 556.202 Zeitarbeitern in 2006 etwa 69.000 zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen. Bei 94 Prozent der Empfänger dieser staatlichen Unterstützung handelt es sich um Vollzeitbeschäftigte.<ref> Pressemeldung des DGB 09.04.2007: PM 057</ref>

  • Jetzt die Frage: Der fett markierte Teil, den kapier ich nicht, 65% der Beschäftigten waren vorher arbeitslos, aha, das stimmt bei den Zahlen hier aber für kein einziges der Jahre, also entweder sind die Gesamtzahlen der Beschäftigten falsch, oder die Zahl derer die zuvor arbeitslos war, oder die 65%? was stimmt denn nun? -- unenzyklopädisch! Disk. 12:26, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Diese "Statistik" ist Murcks, ich habe sie gelöscht. --Redequest 14:21, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Zahlen im ersten und dritten Teil scheinen doch zu passen. Warum ganz raus? -- unenzyklopädisch! Disk. 16:14, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sehe gerade der Abschnitt Umsatz ist auch gleich mitgekillt worden, so geht das nicht! Durch planloses Löschen wird's auch nicht besser. Und diese komische Trennlinie ( vier mal "-")sollte nur äußerst selten benutzt werden. Bitte WP:WGAA und WP:WSIGA beachten. -- unenzyklopädisch! Disk. 16:27, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
So, ist jetzt erst mal wieder drin, der oben fett hervorgehobene Bereich ist draußen, da die Zahlen widersprüchlich sind. -- unenzyklopädisch! Disk. 16:32, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habs jetzt mal mit belegbaren Zahlen ganz neu gemacht. -- unenzyklopädisch! Disk. 19:30, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
  • Es würde schon so gehen, denn die Tabelle ist sehr anfechtbar, wenn die Abgrenzungen der Arbeitnehmrüberlassung berücksichtigt würden, außerdem ist ein geschätzte Zahl für 2005 veraltet. Es muss ein Link auf eine beständige und gepflegte Seite erfolgen, wenn es auch nur die rechenakrobatische Arbeitsagenturseite ist.--Redequest 14:10, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die Statistiken sind doch logisch: 30% bekommen nachher einen "richtigen" Job der Rest ist nachher wieder arbeitslos. Da eine ganze Reihe von Mitarbeitern von AÜ-Unternehmen aufgrund von Arbeitsmarktsubventionen eingestellt wird, erklärt sich auch warum so viele vorher ohne Beschäftigung waren.Gmd 22:30, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich ist schon klar was damit gemeint ist. Nur sind 270.000 von 782.000 34% (2001), 296.000 von 756.000 39% (2002) usw. und eben nie 65% ?! -- unenzyklopädisch! Disk. 17:17, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kopfeintrag / Definition

  • alte Version:

Arbeitnehmerüberlassung ist das „Verleihen“ von Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Überlasser) an ein anderes Unternehmen (Entleiher/Beschäftiger). Umgangssprachlich wird Arbeitnehmerüberlassung auch als Leiharbeit, Zeitarbeit oder Personalleasing bezeichnet.

  • neue Version:

Mit Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem ein Arbeitnehmer einen Vertrag mit dem Arbeitnehmerüberlasser begründet, seine Arbeitskraft dann aber einem Kunden des Arbeitnehmerüberlassers zur Verfügung stellt. Der Kunde ist in der Regel eine Firma, die einen Bedarf an Arbeitskraft hat und diesen aus verschiedenen Gründen über das Arbeitnehmerangebot des Arbeitnehmerüberlassers decken möchte. Entsprechend wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Arbeitnehmerüberlasser geschlossen. Der Arbeitnehmer unterliegt dann den Regeln des Kunden.

  • Kompromiss Version:

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein besonderes Arbeitsverhältnis (oft fälschlich Leiharbeit), bei dem ein Arbeitnehmer (umgangssprachlich Leiharbeiter) mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, die Arbeitsleistung jedoch in einem anderen Unternehmen (Entleiher, Beschäftiger) erbringt (neuzeitlich auch Personalleasing, in der Schweiz auch Temporärarbeit oder Temporärstellen, in Deutschland und Österreich auch Zeitarbeit).

  • endgültige Kompromiss-Version

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein besonderes Arbeitsverhältnis (Leiharbeit), bei dem ein Arbeitnehmer (Leiharbeiter) mit einem Unternehmen (Verleiher) einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, die Arbeitsleistung jedoch in einem anderen Unternehmen (Entleiher, Beschäftiger) erbringt (neuzeitlich auch Personalleasing, in der Schweiz auch Temporärarbeit, in Deutschland und Österreich auch Zeitarbeit).

  • Tja, das einzig Beständige ist der Wandel. Aufgrund verschiedener Einlassungen wird wieder einfacher. Der im Zusammenhang mit Menschen unglückliche Begriff 'leihen' ist oft zu finden. Ich höre den Benutzer des Artikels aufschreien: "Also doch Sklavenarbeit und Ausbeuter!" Am Schluss wird das etwas abgemildert durch den Begriff 'Arbeitskraft'. Diese wird verliehen, nicht der Mensch.

Arbeitnehmerüberlassung ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher, Überlasser) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Leiharbeiter) Dritten (Entleiher, Beschäftiger) zur Arbeitsleistung überlässt[1], auch: Temporärarbeit (Schweiz); Leiharbeit, Zeitarbeit (Osterreich, Deutschland)





Ich stelle euch den neuen Kopfeintrag zum Thema vor, also die Definition des Begriffs. Die Definition ist angreifbar und ich bitte euch um entsprechende Hinweise, um den Artikel wikipediamäßig weiter zu entwickeln. Sachlich stimmt das jetzt, ich bin (semantisch und grammatisch) noch unzufrieden mit mir. Helft also bitte dazu --Redequest 14:41, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ehrlich gesagt fand ich die alte Version besser. Siehe auch WP:WSIGA#Begriffsdefinition_und_Einleitung. Es sollte hier nur eine kurze Definition stehen, die genauere Erklärung folgt dann im Abschnitt darauf. Du hast hier redundante Informationen eingearbeitet. Diese hatte ich zuvor versucht aus dem Artikel zu entfernen, was mir imho auch gelungen ist. Außerdem fehlen deiner neuen Version die wesentlichen Begriffe Leiharbeit, Zeitarbeit... Wikilinks sind auch keine mehr drin. Vermutlich wäre es sinnvoller die neue Version hier erst mal zur Diskussion zu stellen und solange erst mal die alte drinzulassen, welche imho sehr gut war. Ich sehe an der Stelle gar keinen Optimierungsbedarf. -- unenzyklopädisch! Disk. 16:43, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Auch bezeichnet Arbeitnehmerüberlassung kein Arbeitsverhältnis, sondern das Überlassen von Arbeitnehmern, je mehr ich mir das anschaue, umso sicherer bin ich mir, dass die alte Version besser war. Ich nehm sie daher wieder rein. Trotzdem sollte hier über beides diskutiert werden. -- unenzyklopädisch! Disk. 16:57, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich halte es für keine gute Idee, den Artikel mit dem Begriff "Verleihen" zu beginnen und diesen Begriff durch die Anführungszeichen hervorzuheben. Umgangssprachlich ist leihen die unentgeltliche Überlassung einer (meist beweglichen) Sache. §598 BGB (zB) unterstützt diese Wortbedeutung. Damit sind wir ja nur wieder mitten in der systemkritischen Diskussion, die eigentlich verhindert werden sollte (mit Pro und Contra und persönlich geprägten Erfahrungsberichten). Zum Beispiel kann Oma Riesig ihren Dackel (als bewegliche Sache) an die Enkelin zum Zwecke des Spazierengehens verleihen, wird der Enkelin auch noch einige Tipps (Fürsorgemaßregeln) an die Hand geben. Vor dreißig Jahren konnte der südafrikanische Großgrundbesitzer sicher ein Büschel Negersklaven an den Nachbarn ausleihen. Das alles steckt in dem Begriff noch mitgedacht drin, deshalb gibt es keinen Arbeitnehmerverleih (neben Mord und Zuhälterei ist Menschenhandel in Deutschland ausdrücklich verboten, alles andere darf man mit der notwendigen Genehmigung, unter Umständen mit bestimmten Nachweispflichten) und auch keine Arbeitnehmervermietung. Die Begriffe mieten und verleihen verschwimmen umgangssprachlich (ein Leihwagen ist der kostenlos zur Verfügung gestellte Wagen der Mutter, bei Sixt, Hertz und Co kann sich der Kunde einen Mietwagen nehmen), hier sollte auf korrekte Begriffe geachtet werden. Also geht die ursprüngliche Definition nicht: Arbeitnehmer werden nicht verliehen und nicht vermietet. --Redequest 21:34, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Mit einer Kollegin aus dem Philologenverband habe ich eben eine Kompromiss-Version erstellt, die den Umständen und den Einlassungen von Sicherlich gerecht wird. Diese Version sollte nur noch in sorgfältig begründeten Fällen geändert werden. --Redequest 22:09, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Den internen Link auf 'Arbeitsleistung' habe ich nur widerwillig zugelassen, da dort der Begriff 'Qualität' ausdrücklich nicht genannt wird, was bei der Quellenlage (Brandes) durchaus möglich gewesen wäre.--Redequest 22:21, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Links auf die Länder (Schweiz, Österreich und Deutschland) sind vielleicht zu abseitig. Wenn du das auch findest, dann nimm sie wieder raus. Eventuell wäre ein Link auf den Bereich 'outsorcing' in der Definition sinnvoll.--Redequest 22:29, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

  • Die so genannte alte Version ist deutlich klarer als die beiden neueren Varianten. Verleihen = kostenlos ist, sagen wir mal, ungewöhnliches Sprachverständnis. Der Überlasser ist zunächst mal ein Arbeitgeber mit bestimmbaren Pflichten. Das muß ankommen. --Aaaah 08:27, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

oK, das habe ich berücksichtigt. Leider ist der unglückliche Begriff entgegen der sonstigen Gepflogenheiten in Art.1 §1 AÜG hinein geraten: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/a_g/gesamt.pdf ist der Link dazu) --Redequest 08:52, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Formulierung mit dem besonderen Arbeitsverhältnis sollte stehen bleiben, denn das wird zur Abgrenzung benötigt. Hinweise dazu finden sich zB im folgenden Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-zur-Abgrenzung.pdf So wird es dem Nutzer des Artikels leicht gemacht, der nur kurz einen Anhaltspunkt, einen Gedanken, braucht, zu sehen: Das ist etwas Besonderes (im Vergleich zu anderen arbeitsrechtlichen Konstruktionen). Daher auch die Verlinkung mit den Kernbegriffen. NB Ich habe mich gerade noch mal "drübergemacht": 'leihen' ist in der deutschen Sprache unter Umständen mit Auflagen (s.o.: Tipps für den Umgang mit dem Dackel), stets aber an des Element der Kostenfreiheit gebunden. Der Terminus Technikus im Gesetz ist auch die Überlassung von Arbeitnehmern (im strengen Sinne: Der Arbeitskraft des Arbeitnehmers), zur Unterscheidung der Rollen wurde der unselige Leih-Begriff eingeführt.--Redequest 09:05, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Quelle mit dem Merkbaltt ist doch schon mal sehr gut. Dort steht:
"Arbeitnehmerüberlassung ist gegeben, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlässt (vgl. Art. 1 § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 7. August 1972 – BGBl. I S. 1393). Sie erschöpft sich also im bloßen Zurverfügungstellen geeigneter Arbeitskräfte, die der Dritte nach eigenen betrieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb einsetzt."
Arbeitnehmerüberlassung beschreibt eben kein Arbeitsverhältnis, sondern das Überlassen (Verleihen) von Arbeitnehmern. Ich verstehe nicht wo deine Definition herkommt. Gibt's dazu ne Quelle? -- unenzyklopädisch! Disk. 11:38, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
  • AÜG § 1 Erlaubnispflicht

(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen...

Bei den meisten AÜ-Streitigkeiten geht es um das korrekt geschlossene und erfüllte Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmerüberlassung setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Darauf muss extra hingewiesen werden, da sich die Branche bemüht, aus dieser Schmuddelecke (Arbeitsverhältnis 2. Wahl, irgendwie anrüchig) heraus zu kommen. Ist zwar nicht Aufgabe hier, Partei zu ergreifen, doch die vorfindliche Wirklichkeit erfordert eben ein Arbeitsverhältnis, dass dann in der Überlassung der Arbeitskraft an Dritte seine Erfüllung findet.

Ich könnte aber etwa mit der "Merkblatt-Formulierung" oder dem "Gesetzes-Text" beginnen, dann wäre dieses Bedenken auch ausfgeräumt.

Momentan überlege ich mir, wieviele externe Links die Definition aushält: Eigentlich wollte ich in der Definition zu Deutschland, Österreich, Schweiz die jeweiligen Gesetzestexte verlinken. Ein Leser könnte dann durch einfaches Anklicken ein Bild von der Sache bekommen. Es sieht dann aber etwas überfrachtet aus. --Redequest 12:08, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich kenn mich mit der rechtlichen Situation zu wenig aus, aber du schreibst "erfordert eben ein Arbeitsverhältnis", das klingt einleuchtend. Aber Arbeitnehmerüberlassung selbst beschreibt keines. Siehe auch schon weiter oben. -- unenzyklopädisch! Disk. 12:28, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Vorläufige neue Gliederung

Ich denke, die Definition ist - von kleinen Änderungen abgesehen - durch. Daher stelle ich eine vorläufige Gliederung zur Diskussion. Es ist so eine Art Geschäftsplan. Ich bitte um Kritik im ursprünglichen Sinne des Wortes 'kritein' (gr): Darüber Nachdenken, beurteilen, ordnen. Haltet mit eurer Meinung nicht hinter dem Berg. Schreibt am Besten im Bearbeitungsmodus immer unter die Zeile des begutachteten Punktes oder schlagt auf meiner Diskussionsseite etwas ganz Anderes vor.--Redequest 14:54, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ø Arbeitnehmerüberlassung
Da kann es nichts zu beurteilen geben.

> Definition

Ich denke, das ist durch, vielleicht noch Kleinigkeiten oder Links

> (Inhaltsverzeichnis)

Das macht die Wikipedia-Software automatisch, da sollte es nix zu diskutieren geben.

> Theorie der Arbeitnehmerüberlassung
 >> Das dynamische Modell

Da wird es bei dem "Dreiecksverhältnis bleiben, allerdings optisch auch für Präsentationen geeignet und um die Dimension der Zeit erweitert. Damit werde ich der Entwicklung in der vorfindlichen Realität gerecht.

 >> Unternehmen und ihre Personalüberlegungen

Natürlich werde ich umfangreich recherchieren, doch einige Einlassungen von Unternehmern i.w.S. wären schon auch gut.

 >> Arbeitnehmerüberlasser als Mittler und Vermittler
 >> Arbeitnehmer in einer neuen Rolle
> Praxis der Arbeitnehmerüberlassung
 >> Allgemein
 >> Deutschland
 >> Österreich
 >> Schweiz
> Literaturhinweise
> Links als Zeitdokument
 >> Aussagen verschiedener Unternehmen
 >> Aussagen verschiedener politischer Parteien
 >> Aussagen verschiedener Gewerkschaften
 >> Aussagen verschiedener Arbeitnehmerüberlasser
 >> Aussagen verschiedener Arbeitnehmer
 >> moderiertes Forum
> Quellen
Da fehlt aber noch einiges. So sollte z.B. ein Abschnitt über die Auswirkungen der AÜ differenziert nach Entleihbetrieb, Arbeitnehmer, Konkurrenzunternehmen, Staat und Gesamtgeselschaft rein. Gleichzeitig fehlen die Motivation zum Einsatz der AÜ. Warum gibt es AÜ? Warum wollen Unternehmer AÜ und warum Arbeitnehmer, warum wurde das AÜG geändert? Tut mir leid, aber bis jetzt sieht die Gliederung aus wie aus einem Randstad Handbuch abgeschrieben. (besonders Arbeitnehmerüberlasser als Mittler und Vermittler, Arbeitnehmerüberlasser als Mittler und Vermittler usw.) Dabei sollte nicht nur die Theorie, die bei der AÜ ja in keinster Weise der Wirklichkeit entspricht betrachtet werden.Gmd 22:25, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für den Beitrag. eine Sache geht nicht... Auf die Frage, warum gibt es Hubschrauber?, da kann die einzig enzyklopädische Antwort lauten: WEIL ES GEHT. Deswegen gibt es sie und fertig. Die sozialkritischen Anfragen werde ich mit eurer Hilfe wikipediamäßig abarbeiten. --Redequest 20:08, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das Warum ist doch recht einfach! Es sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die arbeitsrechtlichen Reglungen für bestimmte Bereiche außer Kraft zu setzen("flexibilisieren"). Insbesondere Regelungen zum Kündigungsschutz. Schon mal vorweg: Ja auch die Leiharbeitnehmer genießen den gesetzlichen Kündigungschutz. Aber: Im Entleihbetrieb können Entlassungen weitgehend ohne Rücksichtnahme auf Zeitarbeiter durchgeführt werden. Da Zeitarbeitsunternehmen keine Zwänge in Bezug auf normale betriebliche Belange besitzen (z.B. Produktion am Laufen halten) können sie ganz einfach an einem Standort betriebsbedingt kündigen und so alle Mitarbeiter loswerden. Dabei ist dann z.B. die Sozialauswahl nicht mehr relevant. Damit wurden praktisch in der Vergangenheit die Sicherung des älteren einfachen Arbeiters ausgeschaltet. Und damit kommen wir zu den Auswirkungen: Die Altersarbeitslosigkeit (insbesondere bei wenig gebildeten Arbeitskräften) geht zu ein guten Teil auf die Zeitarbeit zurück. Vor Einführung der Zeitarbeit konnten sich Unternehmen nicht so leicht älterer Arbeitnehmer entledigen. Die Sozialauswahl zwang sie zu behalten. War für die Unternehmen vielleicht nicht immer günstig, aber für die Volkswirtschaft schon.

Nach einer Flaute werden Zeitarbeiter einfach wieder entliehen, während die anderen ehmaligen Mitarbeit zu Hause sitzen. Das sollte man präzise rüberbringen. Denn wenn es keine Gründe für die Einführung der Zeitarbeit gab, warum gibt es sie jetzt? (eventuell sollten da einige der "offiziellen" Beweggründe der damals Verantwortlichen Parteien rein) Die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen kann schließlich nicht der Grund gewesen sein, da Zeitarbeit ja Leerlaufzeiten abbauen soll und damit weniger Arbeitsplätze bedeutet.

Ich denke wenn man nur die rechtlichen Mechanismen der Zeitarbeit wissen möchte, braucht man keine Wikipedia. Wikipedia sollte die Hintergründe erhellen. Wenn Du möchtest, bau ich jetzt dazu was ein. Ich warte aber auch gern bis Du fertig bist. Oder bist Du schon fertig?Gmd 21:27, 19. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Gefährlich

Ich finde den Artikel DEUTLICH besser als das frühere GEHACKE mit Pro und Contra, aber einige Details finde ich gefährlich. Z.B. ist der aktuelle Tarif des iGZ-DGB Vertrages NOCH bei 7,00 Euro und wird dies wohl auch noch den Juli über bleiben.

Darüber hinaus sind die Marktanteile falsch oder veraltet dargestellt und darüber hinaus.......... glaube nie einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.....!!

Meiner Meinung nach sollte sich der Artikel auf die REINE und SEHR PURISTISCHE Beschreibung der Dienstleistung an sich beschränken. Alleine die Benennung von marktführenden Unternehmen oder die Entwicklung aus Sicht des DGB finde ich "eingefärbt". Außerdem fallen mehrere Beiträge in den Bereich der "Rechtsberatung".

Grundlegende Fragen (aus meiner Sicht): - Wie funktioniert Zeitarbeit - Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert sie (AÜG) - Wie ist die Entwicklung (Umsatz/Mitarbeiter) in Deutschland/Österreich/Schweiz (?) in den letzten Jahren.

Da dieses Thema EXTREM polarisiert wäre jede über die grundlegenden Fakten hinaus gehende Ausführung überflüssig und gefährlich.

Gruß

Alex

Überarbeitung

Die erfolgte Neugliederung bedeutet nicht, das alle Aspekte schon berücksichtigt sind. Weitere Punkte sind denkbar. Dabei sollte auf die strikte Trennung zwischen den Verhältnissen in der BRD, der Schweiz und Österreich geachtet werden. Möglicherweise sollten für die Schweiz und Österreich eigene Artikel geschaffen werden. Einige Punkte sollten noch überprüft werden, da noch viele Fehler enthalten sind. Als Quelle für die ergänzenden Informationen habe ich das verlinkte Material der IG Metall verwendet.Gmd 00:43, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Struktur in der Form ist denke ich sehr sinnvoll, leider ist bei der Überarbeitung so einiges wieder reingerutscht was nicht so ganz WP-tauglich ist. Meine Edits kommentiere ich in der Versionshistorie. -- unenzyklopädisch! Disk. 10:16, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wer zum Teufel schützt diesen Artikel vor den unqualifzierten und unsinnigen Änderungen des Benutzers Unenzyklopädisch, der keine Ahnung von der Rechtsmaterie hat?--Zabriskiepoint 10:36, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Unenzyklopädisch, falls Du mit der Zeitarbeit in der Praxis haderst, dann schreib es doch so, wie Du es für NPOV hälst. Ich habe das wieder hinein genommen, da es einfach dazu gehört. Und die Praxis in Deutschland ist leider so. Das kannst Du Dir in der IG Metall Studie auch durchlesen. Ich habe allerdings keine Lust hier Arbeit reinzustecken um irgendetwas neutral zu schreiben, nur damit es nachher gelöscht wird, weil es ein kleine wenig NPOV ist. Sind wir nicht alle ein wenig NPOV?Gmd 12:00, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bei diesem Artikel wird es vermutlich nicht gelingen in gänzlich neutral zu bekommen, das ist mir schon auch klar. Nur einigermaßen sollte das schon der Fall sein. Allein gegen was auf WP:NPOV#Wortwahl steht wird hier wiederholt verstoßen. Ob gewollt oder ungewollt, das kann ich nicht einschätzen. Sehr viel von dem Text ist manipulativ. Manche Teile habe ich deshalb ganz rausgenommen. Manche leicht überarbeitet. Einiges war schlicht Theriefindung. Teile davon sind weiter oben schon von der IP 84.160.130.252 analysiert worden.
Ob ein Absatz so:
"Die Tarifverträge sehen kurze Kündigungsfristen vor. Während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses kann die Kündigungsfrist arbeitsvertraglich zwischen Zeitarbeitsfirma und Leiharbeitnehmer auf einen Tag verkürzt werden. Danach kann das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten der Probezeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Erst nach Ablauf der drei Monate gilt während der restlichen Probezeit von insgesamt sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 III BGB von zwei Wochen. Zu beachten ist, dass die kurzen Kündigungsfristen auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten."
oder so:
"Es gelten dieselben Kündigungsfristen wie für befristete Arbeitsverhältnisse. Während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses kann die Kündigungsfrist arbeitsvertraglich zwischen Zeitarbeitsfirma und Leiharbeitnehmer auf einen Tag verkürzt werden. Danach kann das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten der Probezeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Erst nach Ablauf der drei Monate gilt während der restlichen Probezeit von insgesamt sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 III BGB von zwei Wochen."
aussieht, ist ein himmelweiter Unterschied, obwohl das gleiche drinsteht. Leider wird Zabriskiepoint das wohl nie kapieren. -- unenzyklopädisch! Disk. 16:40, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

puristischer Artikel

Keine Angst, liebe Bearbeiter zum Thema Zeitarbeit.

Ich habe auf verschiedenen Wunsch einen (extrem) puristischen Artikel abgesetzt, er sollte erst einmal stehen bleiben, das Original kann ja im Zeitstrom jederzeit wieder hergestellt werden.

Auf jede Form der vorgeschlagenen Gliederung habe ich nicht verzichtet, habe allerdings die Dinglichkeit des Subjektes in den Vordergrund gestellt.

Macht euch Gedanken, die Baustelle ist bei gmd präsent.

--21:15, 21. Jun. 2007 (CEST)

ich fühle mich provoziert

ich fühle mich durch diese unsinnigen und sinnentstellenden Löschungen und Änderungen der Benutzer Redequest und Unenzyklopädisch provoziert. Das ist ja nicht mehr auszuhalten mit den beiden. Man müsste den beiden verbieten, sich noch weiter an diesem Artikel zu beteiligen. Gmd, kannst du diese beiden nicht zur Vernunft bringen? Gegebenenfalls müssten wir in Erwägung ziehen, einen Antrag zu stellen, dass die beiden für die Bearbeitung dieses Artikels gesperrt werden. Die machen doch alles kaputt. Guck dir mal diesen Quatsch an, den die beiden da schreiben, und diese verrückten, sinnentstellenden Änderungen des Arikels.--Zabriskiepoint 21:40, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


puristischer Artikel von User:Redequest

siehe: Benutzer:Redequest/Arbeitnehmerüberlassung, hier hab ichs mal rausgenommen, ist schon unübersichtlich genug hier. -- unenzyklopädisch! Disk. 22:34, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Editwar

habe den Artikel mal für einen Tag wegen Editwars gesperrt. ...Sicherlich Post 21:51, 21. Jun. 2007 (CEST) @ Zabriskiepoint - deine Aussagen sind auch recht relaltiv oder: An dem Artikel und der Diskussion über das Thema Zeitarbeit werde ich mich nicht mehr beteiligen ...Sicherlich Post 21:51, 21. Jun. 2007 (CEST) Beantworten

Aus der Bearbeitung des Artikels ziehe ich mich gerne zurück. Denn so kann es ja nicht gehen: Ein Mensch, der wirklich wenig Ahnung hat, was im Bereich Arbeitnehmerüberlassung geschieht, kann über Wikipediaeinträge bestimmen. Super!
Die Dame aus dem Todestal hat sich, nebenbei bemerkt, immer noch nicht über ihre Einstellung geäußert--Redequest 22:01, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Redquest, eventuell wäre es doch besser, wenn du ein Pause bei dem Artikel einlegst. Deine bisherigen Beiträge drehen sich ja über 90% um den Artikel, das begrenzt vielleicht die Sichtweise. Wenn Du über Wissen verfügst, verbessere Abschnitte und lösche nicht einfach das, was nicht in dein Konzept passt.Gruß Gmd 22:19, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kündigungsfrist

Der Satz von Unenzyklopädisch "Die Tarifverträge sehen dieselben Kündigungsfristen wie bei befristeten Verträgen vor" ergibt keinen Sinn. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass befristete Arbeitsverträge überhaupt nicht fristgerecht gekündigt werden dürfen. Einzelvertraglich oder tarifvertraglich kann von diesem Grundsatz abgewichen und eine Kündigungsfrist auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Ich werde jetzt zum x-ten Male den unsinnigen Beitrag von Unenzyklopädisch ändern. Das Kapitel "Zeitarbeit in der Praxis" (Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Entlohnung, Weiterbeschäftigung) ist von mir geschrieben worden, ich arbeite nicht gerne umsonst, und ich mag das überhaupt nicht, wenn meine sachlich richtigen Beiträge von inkompetenten Benutzern gelöscht oder sachlich verfälscht werden.--Zabriskiepoint 14:29, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Aus deiner Version: Zu beachten ist, dass die kurzen Kündigungsfristen auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten. Sachlich richtig mag ja sein, nur ist's eben so, dass der Ton die Musik macht. Siehe WP:NPOV. -- unenzyklopädisch! Disk. 15:53, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
haie Unenzyklopädisch; IMO hast du aber den Sinn verändert ;) ... bei "deiner" version folgte die tarfiliche Kündigungsfrist der kündigungsfrist von befristeten Arbeitsverträgen. Nach der "alten" version gibt es eine allgemeine tarfiliche Frist welche (als besonderheit) auch bei befristeten gilt ...Sicherlich Post 15:56, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
OK, so hab ich's bisher gar nicht gesehen, stimmt. Dann hab ich da wirklich Unfug gemacht. Hätte auch früher auffallen können, wenn Zabrieskiepoint mit den Leuten reden würde und nicht nur beleidigen. -- unenzyklopädisch! Disk. 16:08, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist ja ziemlich schlecht geworden, doch noch besser als das, was vorher da war. So geht es, wenn Unkundige Administratorenrechte haben. Der Link zu 'Zeitarbeitsfirma' funktioniert nicht, die (notwendig externen) Links zu den AÜGs D, A, CH sind unübersichtlich oder fehlen, der Abschnitt 'Entleihunternehmen' ist (rechtlich gesehen) falsch, die sich windenden Formulierungen im Abschnitt 'Zeitarbeit in Deutschland: aktuelle Situation' sind beleidigend für die Zeitarbeiter und von daher unangebracht, die Reduktion der gesellschaftlichen Probleme auf das Einkommenssteueraufkommen ist stark verkürzt gesehen, das Problem der mangelnden Ausbildung/Fortbildung - eben durch AÜ - wurde vollkommen vernachlässigt, wird sich aber gerade in Deutschland in zwei Jahren (Polen) dramatisch auswirken, der Abschnitt 'Entwicklung der Rahmenbedingungen (in Deutschland)' ist redundant, die Fußnoe (4) sollte einen Link auf die Agentur für Arbeit (D) beinhalten, da werden sonst unsinnige Pflegearbeiten an der Seite erforderlich, der Abschnitt 'Zeitarbeit in der Praxis: Arbeitszeit' ist sachlich im Hinblick auf die Praxis falsch, Überstunden werden überwiegend grundsätzlich gestrichen, im gleichen Abschnitt fehlt der Unterpunkt '10% Abschlag für unbefristeten Vertrag', die Abschnitte zu Österreich und Schweiz haben wohl irgendwie Alibifunktion, dass halt auch was geschrieben ist, die Weblinks sind sehr stark arbeitgeberlastig, der Lünendonk-Weblink lässt sich nur schwer motivieren, die Zahlen sind auch nur sehr schwer nachvollziehbar. Vielleicht hätte dieser Artikel mehr Aufmerksamkeit verdient, immerhin dreht es sich um die Zukunft Deutschlands (und damit auch Europas!), da ist so ein Fippilappizeug eher unangebracht. --Eu'eka 18:30, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Du bist eingeladen das entsprechend anzupassen :-) -- unenzyklopädisch! Disk. 20:01, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

"So geht es, wenn Unkundige Administratorenrechte haben." Das schreibt eine Benutzerin, die sich heute angemeldet hat. Der obige Beitrag ist ihr bislang erster Beitrag. Wer versteckt sich hinter dem Benutzernamen "Eu‘eka"? --Zabriskiepoint 22:09, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

ES GEHT SCHON WIEDER LOS.................

UND ES NERVT MICH UNGLAUBLICH !!!! Es ist einfach nicht möglich hier eine neutrale, sachliche Darstellung der rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten zu erreichen. Ständig werden Einschätzungen, Meinungen und Färbungen in die eine oder andere Richtung in den Artikel "gedrückt" und das hin und her zwischen Gewerkschaftlern und Mitarbeitern der Branche wird wieder lächerlich werden. Darüber hinaus geht jetzt in der Diskussion auch noch die Diskussion über die Diskussion los und wird ebenfalls zum Affentheater. Was haben GESELLSCHAFTLICHE PROBLEME hier zum Teufel wieder zu suchen??? Ich klinke mich jetzt aus - werdet glücklich mit Eurem Affentheater!!!

Gruß Alex

Diskussionsseite aufräumen

Die Diskussionsseite ist aufgebläht und unübersichtlich. Kann man die Seite nicht aufräumen und die Beiträge in ein Archiv verschieben? --Zabriskiepoint 23:45, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

hmmm... mal sehen... Diskussion:Arbeitnehmerüberlassung/Archiv1. -- unenzyklopädisch! Disk. 10:38, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hat funktioniert, ist ne Unterseite geworden. Ich war mir nicht sicher ob das nicht nur im Benutzernamensraum geht, aber hat geklappt, kann also gerne aufgeräumt werden. -- unenzyklopädisch! Disk. 10:41, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schweiz

Die Aussage am Schluss des Absatzes "Die Leiharbeitnehmer in der Schweiz sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden" ist eine Verallgemeinerung ohne Beleg und vom Informationsgehalt her fraglich. Ich habe diesen Satz gestrichen. (nicht signierter Beitrag von 88.64.2.187 (Diskussion) )

Frage nach Rechtposition

Hallo alle. Ich bin englische Wikipedian und ich habe ein paar Fragen. Weisst jemand, hat der Arbeitgeber eine angemessene Warnung zu geben, bevor er einen Leiharbeitnehmer entlaesst? Und hat die Verleiher Verantwortung fuer diskriminanierende Verhaltung des Endarbeitgebers? In Grossbritanien fuehren wir moeglicherweise bald ein ein neues Gesetz, das eine Gleichheitsprinzip zwischen Leiharbeiter und Mitarbeiter des Entleihbetriebs errichtet - wie in Deutschland. Die Labour Party Hinterbänklern haben es beantraegt, den die Labour Regierung in Europa die Richtlinie gestoppt hat. Wenn jemand irgendeine Antwort hat, ich wuerde sehr dankbar sein - bitte am meine englische Wikiseite antworten (und bitte meine sprachliche Fehler vergeben!). Wikidea :)

  • Hallo wikidea. Die "Warnung" hat im Deutschen Recht nichts mit der "equal trade" Regel zu tun, sonndern betrifft in Deutschland ausschließlich das Kündigungsschutzgesetzt. Ganz stark vereinfacht: in bestimmten Fällen (nach Ablauf der Probezeit, bei bestimmten Ursachen für die Kündigung) kann eine vorherige ARBEITSRECHTLICHE ABMAHNUNG (und das meinst Du vermutlich mit "Warnung")erforderlich sein, damit die Kündigung rechtens ist. In D ist zu unterscheiden zwischen Individueller Vertragsfreiheit, den Einschränkungen durch Gesetze (z.B. Kündigungsschutzgesetz) den speziellen Einschränkungen durch das AÜG, das Vorschriften aus dem Arbeitsrecht präzisiert und dem Tarifrecht. Grundsätzlich ist in D die Situation so, dass innerhalb der Probezeit eine Kündigung unter Einhaltung von Fristen jederzeit möglich ist. Nach dem Ende der Probezeit kann eine Klage gegen die Kündigung eingereicht werden. Dabei muß vom Arbeitgeber dargelegt werden, warum die Kündigung erfolgt (betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt). Die Krux: auch eine nicht gerechtfertigte oder "schwebend unwirksame" Kündigung ist rechtskräftig wirksam, wenn nicht innerhalb von einer Frist von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Sorry, dass ich Dir nicht auf Deiner englischsprachigen Seite antworten möchte, aber meine Antwort enthält viele Fachbegriffe und ich bin einfach zu faul, diese per Wörterbuch zu übersetzen. Grüße an die Insel -- Personaldisponent 10:04, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ach ja, noch ein Hinweis: Dieses Equal Trade ist inzwischen im Europarecht verankert und MUSS dadurch bedingt auch in das englische Recht umgesetzt werden. Dabei lässt sich das Arbeitsrecht in England und Deutschland, insbesondere was Kündigungsschutz etc. betrifft nicht vergleichen; In Deutschland sind die Gesetze deutlich arbeitnehmerfreundlicher, aber auch wesentlich komplizierter....-- Personaldisponent 10:13, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Komische Linkpolitik

Ich finde es komisch warum der Link Zeitarbeit - Ergebnisse des Mikrozensus erst monatelang wichtiger Bestandteil des Artikels war und vor kurzem herausgenommen wurde.

Der Artikel ist die erstmalige Erhebung wichtiger Daten über die Arbeitnehmerüberlassung. Diese Daten sind unpolitsch und neutral - ganz im Gegensatz zu Zeitarbeitsnetzwerken einer Gewerkschaft oder andere Verweise in diesem Arikel.

LENOR

Ob in dem Artikel wohl vielleicht auch irgendwo Platz wäre für die Erläuterung des Akronyms für Leihkräfte LENOR = Leibeigener Neger ohne Rechte? Zur Sicherheit, ob ich da nur etwas aus dem privaten Umfeld wiedergebe, habe ich eben mal gegoogelt (LENOR + Leiharbeit) und jede Menge Treffer bekommen. Es scheint also ein relativ verbreiteter Sprachgebrauch zu sein. Und meiner eigenen Erfahrung nach auch ein leider sehr treffender! So ein Spruch ist doch ein deutliches Zeichen für die Rezeption dieser Beschäftigungsform in der betroffenen Bevölkerung. --PeterFrankfurt 18:38, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten

und ich dachte immer, Lenor sei ein Weichpüler ...--Gunilla 19:32, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten
So wie RAF auch Royal AirForce heißt. --PeterFrankfurt 00:52, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Plus- und Minus-Stunden

Anonym im WP:Chat weist auf http://www.igmetall-zoom.de/content/view/26/39/#17_21 Punkt 17 hin, was in Widerspruch zu der Formulierung im Plus- und Minusstunden

Dies ist rechtlich zulässig, solange dies aufgrund eines Tarifvertrags erfolgt.

stehe. Ich gebe das mal zur Beurteilung weiter--Erzbischof 00:55, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

01:07, 30. Mär. 2009 Thogo (Diskussion | Beiträge) K (36.122 Bytes) 

(→Plus- und Minusstunden: wieder auf alte Version zurückgesetzt, da offenbar nicht mit der Rechtslage vereinbar.) --Sleepy5580 01:36, 31. Mär. 2009 (CEST

--Sleepy5580 23:27, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Zur bemerkenswerten Vorbemerkung

Ich finde es schön, dass sich manche meiner Vorschläge umgesetzt haben. Sicher hat das nix mit mir zu tun, es zeigt aber doch, dass auch die Wikipedianer etwas gemerkt haben. Nun haben wir das merkwürdige Vorwort zu dem Artikel da stehen, so als wären die Diskussionen der letzten Monate nicht real gewesen.
Zitat
Bitte beachten Sie, daß hier in weiten Bereichen, trotz intensiver Diskussion im entsprechenden Bereich dieses Artikels, keine rein sachliche Darstellung der Dienstleistung erfolgt, sondern (insbesondere unter "Pro" und "Contra" oder ähnlichen geprägten Abschnitten des Artikels) Meinungen der Befürworter bzw. der Gegner der Zeitarbeit dargestellt werden. Eine sachliche Darstellung ist, wegen der grundsätzlichen Konzeption von "Wikipedia", in Verbindung mit dem auf allen Ebenen höchst kontrovers diskutierten Thema, offensichtlich leider nicht zu erreichen.
Der Artikel erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit, umfassende Betrachtung des Themas bzw. ausschließlich objektive Beschreibung der Dienstleistung.
Würdigung
(..."Pro" und "Contra"...) Dieser Abschnitt im Artikel wurde vor der Einlassung des Autors der Vorbemerkung gelöscht.
(...wegen der grundsätzlichen Konzeption von Wikipedia...) Wikipedia lässt alles zu, was der Verfasser nicht gerne sehen möchte, ein 'so ist es' ebenso wie ein 'sowohl als auch'.
(...offensichtlich leider nicht zu erreichen.) In einer kontroversen Diskussion gibt es die "so ist es"-Meinung eben nur am Stammtisch nach sieben Bier und mit der Faust auf den Tisch, im echten Leben bleibt es kontrovers.
(...erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit...) Kein Wiki-Artikel erhebt Anspruch auf Vollständigkeit.
(Bitte beachten Sie...) Das hätte ein Wikipedianer nie geschrieben.
Fazit
Ein frustrierter Arbeitnehmerüberlasser kommt nach dem Stammtisch nach Hause, beklagt die Schlechtigkeit der Welt und seinen zurück gehenden Gewinn, findet in Wikipedia einen Schuldigen und schreibt dieses vandalismusverdächtige Vorwort. Super!
Es ist richtig, dass der Artikel grottenschlecht ist, nicht wegen der (berechtigten) 'Schweizer Einlassung', sondern wegen des Mangels an politischer Reife, des Fehlens einer aristotelischen Einheit und dem Verzicht auf Genauigkeit in der Argumentation. Doch was uns der Wirtshausbruder da als Vorbemerkung auftischt habe ich mir soeben erlaubt zu löschen.
--Eu'eka 15:17, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hatte das auch gesehen, wusste aber nicht so recht ob so was in einen Artikel darf. Aber ist jetzt denke ich schon besser ohne. -- unenzyklopädisch! Disk. 19:53, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde es höchst amüsant, daß ein offensichtlicher Vertreter der "geschundenen Arbeitnehmer", der zunehmend an Einfluß verliert, hier versucht nachhaltig und intensiv aber vergeblich Stimmung zu machen und sich dann über angeblich "frustrierte Überlasser" auslässt. Übrigens...... die Umsätze UND Gewinne sind besser als je zuvor und steigen von Jahr zu Jahr deutlich an.

Gruß, der Frustrierte

Signiere bitte deine Beiträge auf den Diskussionsseiten. Hilfen zu den Wikipedia-Konventionen findest du hier.
Die vorstehende Eintragung des Frustrierten stammt von IP-Nummer 217.232.12.46 (20:17, 2. Sep. 2007) --Eu'eka 02:26, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ablösesumme?!? Wo steht was davon?

Wieder mal ein riesiger und doch mangelhafter wiki-eintrag. geheime ablösen zw. zaf und leiher fehlen hier


Zeitkonto

Ist das Zeitkonto nicht letztlich ein zinsloser Kredit des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber? Immerhin hat dieser die überzähligen Stunden ja schon mit seinem Kunden abgerechnet, während der Arbeiter das entgeld hierfür ja u.U. erst wesentlich später erhält. Wenn dem so ist, sollte man es in den Artikel einbringen, da das Zeitkonto hier sehr positiv als Sicherungsmaßnahme für den Arbeitsplatz dargestellt wird, aber die Schattenseite ist, daß der Arbeitnehmer die oft geringe Bezahlung in der Zeitarbeit nicht durch Fleiß wieder wett machen kann. Ich habe schon bei einem Zeitarbeitsunternehmen gearbeitet und mich genau darüber geärgert.Wenn hier kein wohlbergründeter Widerspruch kommt, werde ich dies in den Artikel einbauen.--212.23.126.23 10:52, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn der Arbeitgeber Stunden, die er schon mit dem Kunden abgerechnet hat, mit seinem Arbeitnehmer später abrechnet, dann ist dies wohl durchaus ein Kredit, da dem Arbeitgeber ja das Geld bereits zur Verfügung steht, oder? Da der Arbeitnehmer dafür keine Zinsen erhält ist er auch zinslos. Ich hätte als Quelle meinen ehemaligen Arbeitvertrag anzubieten, soll ich ihn ins Netz stellen? Dafür daß die Sonne ein helles Licht abgibt hätte ich übrigens ein Fenster anzubieten--212.23.126.8 12:28, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

  • ich arbeite heute und bekomme erst am Monatsende mein Geld; auch ein kredit .oO ... keine Quellen --> kein Eintrag. Deine persönlichen Ansichten sind hier nicht relevant außer du hast ein Werk verfasst welches als reputable Quelle gemäß Wikipedia:Quellen angesehen werden kann ...Sicherlich Post 12:46, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
  • Das Zeitkonto ist faktisch ein zinsloser Kredit an das Zeitarbeitsunternehmen. Bitte beachtet, dass es sich nicht um zwei Wochen handelt. Das Zeitkonto aus angesammelten Überstunden wird über Monate, eventuell sogar Jahre fortgeschrieben und erst ausgezahlt, sofern für den Zeitarbeiter keine Arbeit zur Verfügung steht, das Arbeitsverhältnis beendet wird (dann gleichzeitiger HartzIV-Bezug nicht möglich) oder etwa durch Urlaub durch Zeitausgleich "abgefeiert" werden kann (worauf kein Anrecht besteht). YellowSubmarine 18:19, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Zwischen "Am Monatsende des laufenden Monats" und "In der Mitte des darauffolgenden Monats" liegen immerhin zwei Wochen und somit hat 212.23.126.23 einfach nur recht und es handelt sich um einen zinslosen Kredit.

Nehmen wir als Beispiel einen Hartz-IV-Empfänger. Dieser kriegt sein Geld vom Amt im voraus. Dann findet diese Person eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma und wartet dann 6 Wochen auf Geld. Das ist doch eine super Sache für einen finanziell eh bereits total gebeutelten Menschen.

Arbeitslosengeld II#Flankierende Maßnahmen und Instrumente; Eingliederungszuschuss und Einstellungszuschuss ....Sicherlich Post 16:54, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Super Vorschlag Sicherlich! Dann bezahlt das, was eigentlich der Arbeitgeber zahlen sollte, der bundesdeutsche Steuerzahler. Was du hier betreibst ist nichts anderes als mieser Lobbyismus für die Ausbeutungskultur der Zeitarbeitsunternehmen.

und schuld ist die zeitarbeit? warum nicht das arbeitsamt? mal angenommen ein zeitarbeiter wird arbeitslos und bekommt hartz IV; er bekommt also im ersten monatg das geld vom arbeitsamt und seinen restlohn! - wieso eigentlich? und was kann die zeitarbeit für unsinnige gesetze die den steuerzahler belasten? man könnte diese zuschüsse ja auch als vorauszahlungen oder kredite ausgeben. - aber diese diskussion ist hier eh fehl am platz; es geht hier ausschließlich um den inhalt im artikel. Ob jmd. etwas als persönlich gerecht oder ungerecht empfindet ist völlig irrelevant ...Sicherlich Post 09:38, 22. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Natürlich ist die Zeitarbeit schuld. Wer denn sonst? Ist das so schwer zu verstehen? Wenn jemand einen Monat lang für ein Unternehmen gearbeitet hat, dann ist das Gehalt fällig und nicht erst zwei Wochen später. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.136.20.205 (DiskussionBeiträge) 19:56, 22. Dez 2007) my name 20:57, 22. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ganz interessant, wie eine Nebelkerze die ganze Diskussion in ne andere Richtung führt, es ging gar nicht um ein oder zwei Wochen Überhang die entstehen, weil ein Unternehmer ja Zeit, z.B. für seine Abrechnung, braucht. Es ging um daß tariflich vereinbahrte Zeitkonto in Zeitarbeitsunternehmen (siehe Überschrift), auf dem man, je nach Art des Tarifes, bis zu 250 Stunden sammeln muss, bevor auch nur eine Überstunde bezahlt wird. Die dort gesammelten Stunden sammeln sich bei einem längerfristigen Arbeitsverhältnis über entsprechend lange Zeiträume, also nix 2 Wochen, sonder u.U. Jahre! Als Beispiel sei der Tarif der IGZ genannt, der 200 Stunden Zeitkonto beinhaltet. Das bedeutet, daß ein Leiharbeiter, der eine tarifliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden/Woche Stunden hat, aber real z.b. 40 Stunden die Woche arbeitet, jeden Monat etwa 20 Stunden auf dieses Zeitkonto gutgeschrieben bekommt. Dies dient dazu, einen eventuellen Wegfall des Arbeitsauftrags abzufedern, d.h. das entleihende Unternehmen entlässte den Zeitarbeiter nicht gleich, sondern hat eine gewisse Zeit (soviel wie auf dem Zeitkonto angesammelt wurde) um nach einem neuen Auftrag für den Leiharbeiter zu suchen. Die gesamte Zeit, die als Plusstunden auf dem Zeitkonto stehen sind natürlich ein zinsloser Kredit. Zusätzlich bedeutet das allerdings auch, daß ein Teil des Unternehmerischen Risikos auf den Arbeitnehmer übergeht. Fairerweise muss erwähnt werden, daß das Zeitkonto auch Minusstunden aufweisen darf, und sobald dies der Fall ist, gibt der Unternehmer dem Arbeitnehmer zinslosen Kredit und übernimmt auch wieder sein unternehmerisches Risiko. Zwei kleine Unterschiede gibt es da allerdings trotzdem. Laut den geltenden Tarifverträgen, muß der Unternehmer die Plusstunden auf dem Zeitkonto erst ab der 150ten Stunde absichern. Geht das Unternehmen Pleite, ist also der Lohn für bis zu 150 Stunden einfach weg. Eine Quelle darüber, weiviele Liharbeiter dauerhaft Minusstunden aufweist gibts wohl nicht, aber man kann sich in etwa vortstellen, wie lange dieser Leeiharbeiter seinen Job noch hat. Der leiharbeiter haftet aber auf jeden Fall für die Minusstunden persönlich, ist er den Job dann los, schuldet er dem Verleihunternehmen Geld! So, das sind erstmal die Fakten, nachzulesen in: http://de.wikipedia.org/wiki/Kredit (um mal zu klären was ein Kredit ist ;o), http://www.ig-zeitarbeit.de/aktuell/Tarifvertrag%20_01_12_06.pdf. (das ist der Tarifvertrag zwischen IGZ und DGB, welches noch einer der für den Arbeitnehmer günstigeren ist.

Meinung Und jetzt zur Meinung und ich nehm mal die Frage vorweg, warum ich den Artikel nicht selbst einfach editiere, das hängt nämlich in meiner Welt sehr eng miteinander zusammen. Erstens bin ich selbst Leiharbeiter, ich kann einfach gar nicht objektiv sein, ich habe zu Leiharbeit eine Meinung. Ich Arbeite als Leiharbeiter, weil mich die Not dazu zwingt und nicht weil ich ich es gut finde, Leiharbeit ist meiner Meinung nach in vielen Fällen Betrug.

Zweitens, es gibt eine klare politische Vorgabe, Leiharbeitsverhältnisse als "ganz normale Arbeitsverhältnisse wie jede andere Anstellung" (Zitat Herr Weise, Chef der Arbeitsagentur) anzusehen. Diese Meinung wird vor allem vom Arbeitsamt, von Politikern, "Experten" (ich meine hier so Menschen wie Herrn Sinn oder Herrn Henkel) und natürlich Leiharbeitsfirmen vertreten. Von Betroffenen, also Leiharbeitern, hört man das eher selten, was ich aber ich nicht Belegen kann, nur bezeugen, es ist also für wiki nichts wert. Ich arbeite zwischen 187 und 198 Stunden im Monat, ich lass mich nicht auf einen edit-war mit Leuten ein, für die die Verbreitung einer Meinung als Tatsache ein Teil ihres Berufs ist. Ich bin auch kein Idiot, der Verschwörungstheorien nachhängt, ich weiss aber, wann ich der Schwächere bin. Ein hübches beispiel ist der Verweis auf die paar Tage Überhang, die bei jedem Arbeitsverhälnis entstehen, es sei den man Arbeitet als Tagelöhner. Das ist meiner Meinung nach schon ein deutlicher hinweis darauf, daß jemand im umbiegen von Meinung, beziehungsweise Lenkung von Diskussionsthemen ziemlich geübt ist. Vielleicht bin ich da wirklich paranoid, aber die Überschrift war Zeitkonto, oder doch nur de Diskussionbeginn falsch verstanden, obwohl ich mich eigentlich recht klar ausgedrückt habe?

Wen das Thema interessiert, der soll man ein wenig selbst recherchieren, warum z.B. der DGB einen für Arbeitnehmer so ungünstigen Tarifvertrag (immer noch meine Meinung selbstredend) abgeschlossen hat (Stichwort Christliche Gewerkschaften) u.ä., wiki kann da einfach nur mit Fakten helfen, aber denken muss man selbst. Diese Diskussionsseite ist für mich tatsächlich schon interessanter als der Artikel und ich entschuldige mich schonmal, weil die Diskussion ja schon gar nicht mehr um den Artikel geht, aber so ist das halt mit dem Denken, wenn man einmal damit anfängt... --212.23.103.60 11:51, 30. Mär. 2008 (CEST) (ehemals 212.23.126.23)Beantworten

Auch hier ein Nachtrag, ich habe jetzt 13 Monate bei der gleichen Zeitarbeitsfirma im gleichen Betrieb gearbeitet. Mein Zeitkonto war ab dem 2ten Monat im Plus, am Ende waren es 147 Plusstunden. Selbstverständlich bin ich jetzt arbeitslos (die Krise, warscheinlich bekannt). Mein Zeitkonto und der angesammelte Urlaub (ich hatte nur einen Tag genommen) wurde mir, nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist, komplett ausgezahlt, weshalb ich knapp 6 mal mehr Lohnsteuer bezahlt habe als in einem normalen Monat. Zinsen hab ich nicht bekommen dafür etwa 400€ weniger in der Brieftasche. Der andere Kreditgeber waren übrigens die Sozialversicherungen, die das Geld ja auch zinslos mit 12 Monaten Verspätung bekommen. Da ich für die Firma nicht mehr arbeite, scheue ich mich keineswegs die Dokumente vollständig peronalisiert ins Netz zu stellen. Da es sich um echte Dokumente handelt (Nachweis für Sozialversicherung, Lohnabrechnungen, Bescheinigungen Zeitkonto, was immer ihr wollt) sind das denn nun Quellen? Darf ich jetzt schreiben, daß es sich um einen zinslosen kredit handelt, womöglich mit dem Zusatz, daß der in den Tarifwerken für Zeitarbeit erwähnte "Erhalt des Arbeitsplatzes" im Zusammenhang mit dem Zeitkonto eine eher euphemistische Ansicht verbreitet? Wenn ja hab ich jetzt auch genug Zeit den Artikel zu editieren, also wie schauts aus, Admins? Ich werf schon mal den Scanner an, wegen der Quelle, ich laß euch auch gerne eine Kopie zukommen oder zeig die Originale einer für euch vertrauenswürdigen Person, solange sie in meiner Nähe wohnt! Nur für ne notarielle beglaubigung fehlt mir einfach das Geld. --92.117.53.20 18:53, 18. Feb. 2009 (CET) (immer noch Derselbe, der den Diskussionsbeitrag aufgeworfen hat und wie gesagt, ich muss nicht anonym bleiben, falls es da ein vertrauensproblem gibt, den ich bin voreingenommen, oh ja, das bin ich)Beantworten

zinslos ist richtig, aber sinnlos

Was hat denn die Verknüpfung von "zinsloser Kredit" mit Zeitarbeit zu sagen. Der Punkt ist irrelevant, da die meisten Arbeitnehmer außer den Beamten ihren Lohn nach ihrer geleisteten Arbeit am Monatsende bekommen, also auch "zinslos". Städtische oder behördliche Angestelle bekommen meistens zu den Iden des Monats ihren Lohn. Das liegt daran, daß der Kunde seine Ware auch erst nach Lieferung bzw. Leistung zahlt. [Benutzer Lou]

Seht doch mal nach unter http://www.flexible-unternehmen.de/kl0408_02.htm und arbeitet von da aus weiter!--Eu'eka 02:13, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Schade, daß du hier ne neue Überschrift eingefügt hast, nichtsdestotrotz, siehe oben :o)--212.23.103.60 12:04, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Tarifvertrag

Wegen Revert von Benutzer:Sicherlich:

Zuerst ein paar Fakten

  • Zeitarbeit verdrängt reguläre Arbeitplätze - insbesondere da unbegrenzte Überlassungsdauer möglich ist
  • Equal Treatment/Equal Payment existiert derzeit nur in Ausnahmefällen, da Überlassern schlicht der Anreiz fehlt, bessere Konditionen als im Tarifvertrag festgelegt gegenüber Zeitarbeitern zu gewähren (Ausnahmefall könnte Überlassung von wenig verfügbaren hochspezialisierten Fachkräften sein - stellt aber bei Zeitarbeit nur extrem geringen Anteil dar)
  • Bei Tarifvertrag besteht keine Auskunftspflicht, daher ist für Zeitarbeitnehmer keine Überprüfung von Equal Treatment/Equal Payment möglich siehe hier
  • Änderung (Einführung von Tarifvertrag als Umgehungselement) steht in direktem Zusammenhang mit den "Hartz"-Gesetzen (politisch soll die Zahl der Transferleistungsempfänger durch eine höhere Zahl von geringer bezahlten Arbeitsplätzen gegenüber einer geringeren Zahl von höher bezahlten Arbeitsplätzen verringert werden - Zeitarbeit regulär nur 35h im Gegensatz zu üblichen 38-40h dadurch weniger Grundlohn)
  • Konditionen sind nicht nur eine Frage des Stundenlohnes - Sicherheit des Arbeitsplatzes, Sicherheit der Höhe des monatlichen Einkommens etc. gehören auch dazu.
  • nur 1/3 der Leiharbeitnehmer ist länger als 3 Monate beschäftigt, Leiharbeiter ist daher kein "gesicherter" Job - nur minimaler Kündigungschutz im Tarifvertrag
  • Tarifvertrag Zeitarbeit bietet schlechtere Konditionen als Tarifverträge für qualifizierte Festangestellte in den entsprechenden Branchen

Ich denke diese Fakten sind durch die Quellen (Weblink) des Artikel hinreichend belegt. Welche anderen Meinungen gibt es dazu? Man sollte die Situation realistisch wiedergeben. Mir ist z.B. trotz Recherche kein Unternehmen bekannt, in dem Equal Treatment/Equal Payment (also Nichtanwendung eines Tarifvertrages) umgesetzt würde. Ich werde daher die Relativierung der Wirklichkeit wieder präzisieren.Gmd 21:14, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Zeitarbeit verdrängt ... - behauptung, mitnichten ein Fakt (Gmd:Überproportionaler Anstieg der Zeitarbeit - wie kann Zeitarbeit keine regulären Arbeitplätze verdrängen, wenn in einigen Regionen 75% der neuen Arbeitsplätze Zeitarbeitsplätze sind?)
Equal Treatment/Equal Payment... - behauptung, kein Fakt (Gmd: All großen ZAF nutzen Tarifvertrag, ZAF nutzt keine?)
......keine Auskunftspflicht... - vielleicht keine Pflicht aber die Möglichkeit, damit Equal Treatment/Equal Payment möglich (Gmd Keine Pflicht = kein Recht!)
...politisch soll die Zahl der Transferleistungsempfänger durch eine höhere Zahl von geringer bezahlten Arbeitsplätzen gegenüber einer geringeren Zahl von höher bezahlten Arbeitsplätzen verringert werden... - vielleicht, auch hier unbelegte Behauptung ->(Gmd siehe Agenda 2010)
Konditionen ... - ja... und?
nur 1/3 der Leiharbeitnehmer ist länger als 3 Monate beschäftigt... - belegt? und ja; viele studenten arbeiten als leiharbeitnehmer. und vielleicht wechseln die leiharbeitnehmer auch von sich aus dem job!? - kein Beleg --> kein Fakt sondern behauptung (Gmd:Link)
mir scheint du verwechselst hier meinungen mit fakten. Ich werde daher deine bearbeitung erneut revertieren. ...Sicherlich Post 21:39, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hab die entsprechend Quellen ergänzt, schreib bitte, wie es deiner Meinung nach ist, oder akzeptiere meine Wirklichkeit! Bist du ernsthaft der Meinung das die Zeitarbeit keine regulären Arbeitsplätze verdrängt?Gmd 22:02, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Meine persönliche Meinung ist völlig unrelevant. Es gibt zum Thema Arbeitsplätze vernichten/verdrängen aber sehr unterschiedliche Meinungen; je nach position. das muss auch dargestellt werden und nicht behauptet werden eine der positionen wäre die korrekte .. ansonsten sehe ich keine Quellen. ich bitte dich auch deine änderungen ggf. erstmal hier vorzustellen. auch diese änderung war erneut unbelegt. Ob etwas "oft" erfolgt oder nicht braucht eine geeignete neutrale Quelle der eine entsprechende Untersuchung zugrund liegt. Siehe Wikipedia:Quellen ...Sicherlich Post 22:16, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten
ähm; ich habe gesehen das du vermeintliche Quellen (habe sie noch nicht gelesen) in meinem beitrag angefügt hat; bitte finger weg von den diskussionsbeiträgen fremder leute!! Wer soll das nachvollziehen können? ...Sicherlich Post 22:20, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten
naja und dann zu den einzelnen punkten; die sind ja auch keine Quellen sonder wiederum unbelegte behauptungen von dir
überproportionaler Anstieg der Zeitarbeit - wie kann Zeitarbeit keine regulären Arbeitplätze verdrängen, wenn in einigen Regionen 75% der neuen Arbeitsplätze Zeitarbeitsplätze sind? - wenn neue arbeitsplätze entstehen so findet ja nicht zwangsläufig eine verdrängung statt; verdrängung bedeutet etwas bisher bestehendes wird durch etwas anderes ausgetauscht.
Equal Treatment/Equal Payment - versteh nicht was du meinst (aber ja auch wieder keine Quelle sonder nur eine aussage von dir)
...Auskunftspflicht.. - kein vom gesetz vorgeschriebenes recht; aber man kann verträge entsprechend gestalten wenn man möchte und damit ist "keine Überprüfung von Equal Treatment/Equal Payment möglich" falsch; sie ist möglich wenn man will
...Transferleistungsempfänger....geringer bezahlten Arbeitsplätzen ... höher bezahlten Arbeitsplätzen verringert werden - IMO vermischung; transferleistungsempfänger sollen verringert werden ggf. durch niedriglohnjobs; aber die höher bezahlten jobs müssen damit überhaupt nicht reduziert werden. und Lohnkosten sind etwas mehr als das was am monatsende auf dem konto landet .... IMO zu starke vereinfachung.
3 Monate - oh jeh; die quelle scheint mir kaum neutral und die drei monate stehen ohne verweis auf irgendeine studie (geschweige denn von einer repräsentativen umfrage oder gar wissenschaftlich angehauchten untersuchung) im kommentar. ... das ist IMO nicht verwertbar ...Sicherlich Post 22:29, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Nachvollziehen? Frage -> Antwort! Ansonsten mach eine Nummer vor den Anstrich:
  1. Deine Meinung ist nicht relevant, aber du bist davon überzeugt, das die genannten Fakten Meinungen sind?
  2. Falls Du eigene Meinungen hast, bitte ich Sie darzustellen, damit ich dein Handeln verstehen kann. Dies ist eine Diskussion und Diskussion lebt von Meinungen, denn Fakten braucht man nicht diskutieren.
  3. Aktzeptiere Fakten, die sich durch Statistik in Kombination mit einfacher Logik beweisen.
  4. Ich mache erstmal eine Diskussions- und Editpause

Gruß Gmd 22:43, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

@1. - du hast die aussagen nicht durch geeignete Quellen belegt; siehe WP:NPOV und Wikipedia:Quellen - damit nicht geeignet ja und dinge die nicht durch geeignete Quellen belegt sind sind meinungen. und ja auch belegte aussagen können Meinungen sein. Wenn eine gewerkschaft sagt "Zeitarbeit ist so und so" ist das die meinung der gewerkschaft. Wenn ein arbeitgeberverband sagt "Zeitarbeit ist ganz anders" ist das wiederum eine meinung. Auch wenn es belegt ist. Zu einem fakt wird es wenn eine dritte neutrale stelle (eine repräsentative umfrage; eine aussage des statistischen bundesamtes o.ä.) sagt "Zeitarbeit ist von bis"
@2. - ich glaube; "zeitarbeit ist von bis" und "es kommt darauf an". die wahrheit kenne ich nicht; dafür braucht es quellen
@3. - welche logik meinst du? ich erkenne keine logik und im "wahren leben" aber auch speziell in der wirtschaft gibt es viele dinge die mit logik weniger zu tun haben. Ansonsten wäre nach der Logik der Betriebswirtschaftslehre vom rationalen Menschen einige Probleme gar nicht existent ...Sicherlich Post 22:51, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe den Eindruck du wirst dafür bezahlt Zeitarbeit zu promoten. Wie ich darauf komme? Niemand seriöses stellt in Frage, das die Zeitarbeit derzeit boomt und statt regulärer Arbeitsplätze oft Zeitarbeitsplätze geschaffen werden. (siehe z.B. hier- das Handelsblatt ist sicher kein Gewerkschaftsblatt) Wenn aber Gewerkschaften und die entsprechende Gegenseite die gleichen Fakten bringen, dann sehe ich keinen Grund warum dies nicht in der Wikipedia stehen sollte.
Das der Boom der Zeitarbeit reguläre Arbeitsplätze verdrängt erklärt sich durch einfache Logik, da wenn es das Element Zeitarbeit nicht gäbe (bzw. in der Form wie vor 2004) das nun durch Zeitarbeit abgedeckte Arbeitsvolumen durch reguläre Arbeitskräfte abgedeckt werden müsste. Da Zeitabeit deiner Meinung nach auch Equal Treatment/Equal Payment bedeutet, kann es auch kein höhers Arbeitsvolumen z.B. aufgrund niedrigerer Löhnen geben.
Warum gibt es keine speziellen Veröffentlichungen zum Thema Zeitarbeit durch das Statistische Bundesamt?-Weil dies politisch nicht gewollt ist. Jedoch kann man aus den Daten eindeutig eine Verdrägung ableiten.

Daten:

  • 2003 27.051 Mio voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte1
  • 2003 276.000 Zeitarbeiter 2
  • 2006 26.396 Mio voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • 2006 500.000 Zeitarbeiter

Aussagen: -Zahl voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sinkt, Zahl der Zeitarbeiter steigt. Schlußfolgerung: Wenn der Anteil der Zeitarbeit am Arbeitmarkt von 2003 bis 2006 gleich geblieben wäre, hätte die Zahl der Zeitarbeiter mit der Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sinken müssen, da sich die Zusammensetzung des Anteil der voll beschäftigten Zeitarbeiter an allen Zeitarbeitern kaum verändert hat. Da die Zahl steigt, muss sich der Anteil der Zeitarbeit erhöht haben. Falls du diese Argumentation nicht verstehst bzw. akzeptierst, sag bitte welchen Teil davon. Gruß Gmd 21:14, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten

ja klar; ich werde für die werbung für zeitarbeit bezahlt; und natürlich werde ich auch für alle anderen bearbeitungen von mir bezahlt die nur als tarnung diene ... lol ... IMO werden sie nicht verdrängt sondern die zeitarbeit dominiert halt den markt; verdrängung; wenn etwas schon da ist und durch etwas anderes ersetzt wird.... auch solltest du bitte genau lesen was ich geschrieben habe und nicht deine meinung in meine texte reininterpretieren. Ich habe mit nichten behauptet "Da Zeitabeit deiner Meinung nach auch Equal Treatment/Equal Payment bedeutet" - aber du machst ja munter weiter mit deinen unbelegten behauptungen; "Weil dies politisch nicht gewollt ist" - sagt wer? glaubt wer? unbelegt, macht sich am stammtisch gut hat hier aber nichts zu suchen. ... wenn der anteil der menschen im weltraum konstant auf dem niveau von 1900 geblieben wäre, dann müsste der anteil heute weiterhin bei 0% liegen. Also hat der Mensch ... tja was verdrnängt; das Vakuum? ... dieser logik kann ich nicht folgen. Der anteil ist gestiegen (so hier nicht unterschiedliche definitionen zugrunde liegen; ich hoffe einfach mal nicht; denn so werden ja gern arbeitsmarktdaten manipuliert; ja nach verwendungszweck) ... eine verdrängung kann ich aus deinen zahlen nicht ableiten ..Sicherlich Post 00:48, 27. Nov. 2007 (CET)Beantworten
gerade höre ich in den nachrichten das die jugendlichen in europa nicht vom aufschwung profitiert haben; die anzahl der jugendlichen arbeitslosen ist gleich geblieben. Nun und auch hier haben nicht die alten die jungen verdrängt, sondern einfach die alten mehr davon profitiert. ...Sicherlich Post 01:02, 27. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Zahl voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sinkt, Zahl der Zeitarbeiter steigt Bullshit! Zeitarbeit IST voll sozialversicherungspflichtig! Also Gmd, wenn ich dich so höre wie Du permanent deine Warnehmung der Realität als Tatsache hinstellen willst und wie Du andere angehst, weil sie ebenfalls permanent deine POV´s revidieren habe ich den Eindruck, DU wirst von der Gewerkschaft dafür bezahlt! --Personaldisponent 23:09, 27. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Absolut richtig !!!! Aber was der Vorredner meinte, ist, dass immer mehr Subunternehmer mit Arbeitskräften auf den Markt drängen, die zwar voll sozialvewrsicherungspflichtig sind, aber erheblich schlechter bezahlt, obwohl sie die gleiche Arbeit machen, wie die Stammkräfte und zum Teil noch die unangenehmen Arbeiten bekommen. Tarif und Kündigungsschutz der Branche sind somit wertlos, weil der Arbeitgeber ein anderer ist.Der Mann kann, wenn dem Chef vom Kundenunternehmen seine Nase nicht gefällt, von einer auf die andere Minute vom Arbeitsplatz entfernt werden. Auf Übernahme braucht er nicht zu hoffen, warum auch,er ist doch so viel billiger und leichter zu entsorgen. Er kann höchstens versuchen, mit der gewonnenen Berufserfahrung einen neuen Arbeitsplatz zu ergattern. Und ein anderer Vorredner von mir hat auch absolut recht. Hier wird versucht wenige, gut bezahlte Jobs in viele schlecht bezahlte Jobs umzuwandeln. Die neuen Gesetze (hartz 4) zwingen uns geradezu zum Arbeiten oder zur Obdachlosigkeit. Es wird keine Rücksicht mehr genommen, wieviel jemand vorher verdient hat oder was er vorher gemacht hat. Hier wird der Akademiker zum Müllsortieren geschickt, wenn er nicht in langen Prozessen sich gewisse Rechte einklagt. Allerdings konnte es auch nicht soweitergehen, denn der Staat ist keine Kuh, die nur gemolken werden kann, ohne zu füttern. Allerding hätten wir uns viel früher gegen die gewaltige Flut von Einwanderern zur Wehr setzen müssen. Die Kohle ist zum Beispiel hochsubventioniert mit hohem Ausländeranteil. Einfachste Lösung : Zechen schließen und Ausländer nach Hause schicken. Das Geld hätte man in Zukunftstechnologien und Universitäten stecken können. Dann hätte man heute keinen Ingenieurmangel und keine 3,6 Millionen Arbeitslose. Auch die Zeitarbeit hätte keinen Fuß fassen können, denn ohne millionenfache Einwanderung kein massives Überangebot an Arbeitskräften verbunden mit Lohndumping und gewaltiger Unternehmermacht. Es wäre ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeitskräften zu Arbeitsplätzen vorhanden und die Arbeitgeber müßten sich mit Lohnangeboten gegenseitig überbieten, anstatt die Arbeitnehmer sich gegenseitig zu unterbieten. Auch die Managermillionengehälter würden sich erübrigen, weil aufgrund der hohen Arbeitnehmerlöhne für so einen Luxus kein Geld da wäre. Aber die geschickte Propaganda von Politik und Medien, gesteuert von der Industrie, hat jeden Kritiker der Masseneinwanderung zum Nazi diffamiert und so Massenarmut und Millionengehälter der Oberen erst ermöglicht.

uh; wirtschaftswissenschaftliche halbwahrheiten gemischt mit absolutem Unsinn. Sorry aber das ist hier kein Stammtisch in der Kneipe um die Ecke. Bitte diese Disk. hier einstellen. Erstens weil Wikipedia kein Forum ist und zweitens weil diese hinausposaunte Unwissenheit hier schon erschreckend ist ...Sicherlich Post 22:44, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Statistik der Gewerkschaft kontra Ökonomen

Im Artikel lesen wir zur Zeit unter 'Gesellschaftliche Probleme' unter der Überschrift 'Probleme beim Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung':

Zitat:
Von gewerkschaftlicher Seite wird argumentiert, dass weniger Zeitarbeitplätze geschaffen als reguläre Arbeitsplätze ersetzt, weil Unternehmer Arbeitskräfte rationaler einsetzen können. Diese These ist aber extrem umstritten. Vielmehr vermuten Ökonomen, dass zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, weil Unternehmen ein geringeres Risiko eingehen und daher schneller einstellen. Dadurch werden in Situationen Leute eingestellt, in denen man ansonsten mit Überstunden oder Preissteigerung auf die gestiegene Nachfrage reagiert hätte. Relativ unstrittig ist dagegen, dass durch die angewendeten Tarifverträge in den meisten Fällen das allgemeine Lohnniveau abgesenkt wird. Dadurch sinkt die Summe der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und das Einkommenssteueraufkommen.

Ich stelle das entsprechende Dokument der Gewerkschaft hier zur Verfügung
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/arbeitnehmerueberlassung.pdf/view?showdesc=1
Der Verfasser des Zitats möge doch bitte einen unverdächtigen Ökonomen nennen, der so etwas behauptet und vielleicht auch vorrechnet.
Danke --Eu'eka 11:36, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Unverdächtige Ökonomen", herzlichen dank, mit diesem Scherz hast du meinen Tag ein wenig heller gemacht.--212.23.103.60 16:26, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

gesellschaftliche Probleme

Beweise suchen und evtl ins Archiv schieben (nicht signierter Beitrag von Sleepy5580 (Diskussion | Beiträge) 04:08, 2. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

"Dadurch sinkt die Summe der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und das Einkommenssteueraufkommen."

Das stimmt nur unter der Voraussetzung, dass die Summe an Arbeitnehmer größer oder gleich der Anzahl ohne Zeitarbeit wäre. Das ist aber nach den Sätzen zuvor aber umstritten bzw. wird von den Gewerkschaften behauptet. Ökonomen sehen das laut Artikel anders. -- Schreiberle 18:31, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Die Ökonomen haben das aber noch nicht belegt. --Eu'eka 00:41, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ob belegt oder nicht: Der Abschnitt war in sich widersprüchlich. Entweder Prämisse ändern oder die Schlußfolgerung löschen. Inhaltlich kann ich nichts dazu sagen. -- Schreiberle 18:47, 20. Sep. 2007 (CEST) --Sleepy5580 03:44, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Entlohnung

Kann sich denn nicht mal jemand mit Kenntnissen dieses Kapitels annehmen, wo ein Neuling ohne Ahnung von Formatierung ein Rechenbeispiel reingetackert hat? Da muss mal entweder aufgeräumt oder umformatiert werden, aber ich selber zögere da, weil ich mich mit der Materie zu wenig auskenne und nicht alles noch schlimmer machen möchte. --PeterFrankfurt 00:38, 20. Jan. 2009 (CET) --Sleepy5580 03:23, 2. Apr. 2009 (CEST)--Sleepy5580 00:09, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

--79.203.14.96 04:06, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


  1. Aus einer Broschüre der Arbeitsagentur

Eingliederungszuschüsse

Die Arbeitsagenturen und ARGEn zahlen großzügig Eingliederungszuschüsse z.B. für ältere Langzeitarbeitslose an Zeitarbeitsunternehmen. Die Zeitarbeitsunternehmen leiten dieses Geld nicht an die Entleiher - die eigentlichen Arbeitgeber - weiter, sondern behalten dieses Geld für sich. Eingliederungszuschüsse - vom Steuerzahler finanziert - erhöhen also den Gewinn von Zeitarbeitsunternehmen. Da die Zeitarbeitsunternehmen nicht über eine Einstellung entscheiden - das entscheidet der eigentliche Arbeitgeber, nämlich der Entleiher, der aber von einem gezahlten Eingliederungszuschuss nicht profitiert, können an Zeitarbeitsunternehmen gezahlte Eingliederungszuschüsse denklogisch keinen positiven Effekt zur Bekämpfung vor Arbeitslosigkeit bei Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose haben. Eingliederungszuschüsse an Zeitarbeitsunternehmen sind herausgeschmissenes Geld, unsinnige Subventionen, vom Steuerzahler finanziert. Schon vor einigen Monaten wurde in einer Nachrichtensendung in der ARD auf dieses Problem hingewiesen, leider aber gab es keine Resonanz in der Presse auf diesen Fernsehbericht.--Habeo Consilium 17:53, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten

das geld bekommt das Unternehmen nur wenn es dir einen lohn zahlt den es dem arbeitsamt mitteilen muss. tut es das nicht muss es den betrag zurückzahlen. ansonsten gilt die Problematik des Eingliederungszuschusses für alle Unternehmen. Ich persönlich halte sie für völlig überflüssig. Aber diese diskussion hat hier nichts zu suchen. ich zitiere von ganz oben: Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Arbeitnehmerüberlassung zu besprechen. Allgemeine Fragen oder eigene Meinungen und Betrachtungen zu diesem Thema gehören nicht hierher.. Ich bitte dies zu beachten ...Sicherlich Post 17:59, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Auch ich halte staatliche Subventionen wie Eingliederungszuschüsse für falsch und völlig überflüssig. Am Überflüssigsten und Unsinnigsten sind aber an Zeitarbeitsunternehmen gezahlte Eingliederungszuschüsse, denn - wie erwähnt - die Zeitarbeitsunternehmen behalten diese Zuschüsse für sich und leiten sie nicht an die eigentliche Arbeitgeber, das sind die Entleiher, die de facto über eine Einstellung entscheiden, weiter.--Habeo Consilium 11:42, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten
EoD!

Wikipedia ist kein Forum. Wenn ihr mehr oder weniger qualifiziert über das thema diskutieren wollt, dann bitte außerhalb der Wikipedia in irgendeinem forum. Für den Artikel ist diese Darstellung persönlicher Meinungen uninteressant ...Sicherlich Post 12:08, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Obwohl ich hier, sogar sehr ausgiebig, meine Meinung kund getan habe (nochmals meine Entschuldigung dafür), hast du natürlich eigentlich recht. Der Grund für das "eigentlich" ist, daß es äußerst schwer ist einen POV-freien Artikel über ein politisch relevantes Thema zu schreiben.Die Forumsartige Diskussion natülich für ein lexikon an sich völlig belanglos, aber sie vermittelt einen guten Eindruck (und das ist wieder an sich wertvoll) wie die Fakten zu bewerten sind und, was dabei überhaupt Fakten sind und was eher Darstellungen.--212.23.103.76 12:30, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: AnnaS.aus I. (Diskussion) 07:43, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Vermittlung

"Die Zeitarbeitsfirma tritt gleichzeitig als Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittler auf. Wenn der Zeitarbeitnehmer vom Kunden fest angestellt werden soll, wird er von der Zeitarbeitsfirma vermittelt. Dafür verlangt die Zeitarbeitsfirma als Vermittlungsgebühr einen gewissen Prozentsatz (in der Regel 20 bis 30%) des künftigen Bruttojahresgehaltes vom neuen Arbeitgeber. Nach dem Wechsel des Arbeitgebers beginnt meist eine Probezeit für den Arbeitnehmer."

Ist das eine gesetzliche Regelung oder wird das im Vertrag zwischen verleihendem und entleihendem Unternehmen geregelt?

Antwort: reines Vertragsrecht. Gruß Alex

Danke! Gruß Klaus

Nachtrag dazu: Ich meine, daß hier eine Rechtsänderung eingetreten ist, kann mich täuschen und bin kein Rechtsexperte, aber soviel ich weiss, ist im EU-Recht jetzt festgelegt (ich glaube seit Ende 2008), daß eine Vermittlungsgebühr nur noch nach Aufwand berechnet werden darf. Also zum Beispiel falls der Verleiher dem Ausgeliehenen Arbeiter eine Fortbildung bezahlt hat, die Kosten dafür. Ich bin aber nicht sicher, ob daß heute schon Rechtskraft hat oder noch umgesetzt werden muss. Könnte daß jemand recherchieren, der mehr Ahnung von Jura womöglich auch EU-Recht hat?--92.117.53.20 18:27, 18. Feb. 2009 (CET) (immer noch derselbe Klaus)Beantworten

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Unterlaufen der Tarife und Aushebelung des Kündigungsschutzes durch Zeitarbeit

Das die Tarife durch Zeitarbeitsunternehmen unterlaufen werden, ist absoluter Fakt, oder ist die Bezahlung bei Zeitarbeit etwa höher. Nein, sie ist um durchschnittlich gesalzene 30 % niedriger. Auch der Kündigungschutz entspricht nicht dem des Kundenunternehmens, sondern ist erheblich schlechter.Selbst die Feiertags- und Nachtzulagen sind schlechter gültig.Ich habe nicht gesagt,daß Zeitarbeit eine neue Form der Sklaverei ist, sondern nur auf den Fakt der schlechten Arbeitsbedingungen hingewiesen. Wenn man das als Behauptung darstellt, kann man den ganzen Artikel als Behauptung auffassen.Das hat dann etwas mit Zensur zu tun.

Lieber Unbekannter, dazu kann man 2 Dinge sagen: 1. Hüte dich vor Generalisiereung, es gibt einige durchaus nachvollziehbare Gründe für Zeitarbeit, die außerhalb der Tariffrage stehen, wie eben z.B. saisonale Spitzen.

2. Es ist mit Sicherheit so, daß Zeitarbeit genauso wie du sagst, auch dazu genutzt wird Tarife zu unterlaufen. Hier gibt es aber das Quellen- bzw. Expertenproblem, wie bei vielen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Als angesehene Quelle gilt z.B. eine Expertenmeinung eines als unabhängig geltenden Fachkundigen. Also ein Professor der darüber ein Buch geschrieben hat oder ein aus anderen Gründen als Fachkundig geltendem. Das Problem ist aber, daß es de facto keine "unabhängigen" Experten gibt. Also z.B. Herr Weise vom Arbeitsamt ist natürlich aufgrund seines Amtes ein Experte. Der sagt Zeitarbeit ist so gut wie jedes andere Arbeitsverhältnis. Natürlich weiss der auch, daß ein Leiharbeiter im gleichen Job weniger verdient, aber er wird sich hüten, Arbeitsverhältnisse zu kritisieren, die ihm einerseits nen haufen Arbeitslose aus der Statistik zu zaubern und dazu noch, wenn auch geringere, Beiträge in seine Kasse bringt. Und das ist generell ein WIKI-Problem, du kannst Alles mögliche in einem Artikel unterbringen, wenn du ein Buch oder eine "Expertenmeinung" zitierst. Dabei kann der Experte durchaus größtmöglichen Unsinn verzapfen, was ich übrigens dem Herrn Weise so nicht unterstellen mag. Du darfst aber nicht erwarten, mit logischen Schlüssen oder ähnlichem irgendetwas zu erreichen. Das Beispiel des Kündigungsschutzes ist dabei übrigens sehr hilfreich, du bist der Meinung, daß der Kündigungsschutz eine wichtige Errungenschaft ist, Professor Sinn ist dafür, den Kündigungschutz möglichst weitgehend abzuschaffen und hey, der Mann ist eben Professor ... Ist manchmal übel, aber ich kanns auch gut verstehen, bei reinen Sachthemen funktioniert das Vorgehen von WIKI meist sehr gut, bei Allem was politische Relevanz hat, versagt es leider allzu oft. Wie schon gesagt, verstehe ich auch durchaus warum das so ist. Aber eins hätte ich schonmal gerne gewusst und ich meine es ernst: Welche Personen sind den "Experten" zum Thema Leiharbeit und dazu tatsächlich verbürgt unabhängig? Ich denke zwischen Wallraff und Weise gibts da ne gehörige Bandbreite und die deckt der Artikel SO nicht recht ab.--92.116.198.132 19:41, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich würde aber sagen, daß das mit den Nachfragespitzen eine sehr einseitige Darstellung ist. Zeitarbeit ist heute ein Mittel, die heuern und feuern-Philosophie in die Tat umzusetzen. Das mit dem Kündigungsschutz ist einfach abzuhandeln. Der ist für den Unternehmer Teufelswerk und für den Arbeitnehmer ein Segen. Man kann da nicht sagen, ob das volkswirtschaftlich gut oder schlecht ist. Das ist sicherlich individuell sehr verschieden. Es gibt Leute, die den Kündigungsschutz nicht verdienen, die ganze Chemieanlagen zum Stillstand bringen, aber aufgrund ihres Alters und Betriebszugehörigkeit fast unkündbar sind. Es geht hier nur um die Qualität der Arbeitsplätze, sprich, einmal blöd geguckt und du bist draußen und das hat mit Nachfragespitzen nur sehr wenig zu tun. Und ich finde es wirklich traurig, daß man bei WIKI immer Experten zitieren muß. Demnächst muß ich noch Experten zitieren, um zu schreiben, daß Holz brennt. Man kann ja auch durch Gegenüberstellung von Fakten Behauptungen aufstellen. Wem daß nicht gefällt, der kann ja eine Gegendarstellung machen. Was sind Experten zum Thema Leiharbeit ? Alle, die schon Erfahrung damit gemacht haben. Zwischen Wallraff und Weise gibt es sicherlich eine gehörige Bandbreite, es ist aber eine Frage der Betroffenheit. Ich könnte zu Los Alfaques auch schreiben, die Leute haben sich ein bißchen die Finger verbrannt. Ein Opfer würde vor Wut explodieren. Ich finde aber gut, daß du sagst, daß die Bandbreite noch umfangreicher ist, denn das mit den Nachfragespitzen ist sehr von Unternehmerseite formuliert.

  • Die Expertenfixierung scheint mir auch sehr zweifelhaft. Nicht zu jedem Thema gibt es einen Experten und nicht jeder Experte oder jede Expertin wird auch veröffentlicht. Nicht zuletzt bin ich ein Experte, da ich mindestens mal meinen Arbeitsvertrag direkt vor mir liegen habe. Nichtsdestotrotz gibt es einen "Experten" zu diesem Thema, in diesem Fall Prof. Schüren, Uni Münster, der in einer Studie zahlreiche Gerichtsurteile zusammenfasst. Die Studie selbst habe ich leider nicht online gefunden. Den Artikel habe ich entsprechend ergänzt. Dennoch scheint mir der gesamte Artikel noch nicht sehr gut sortiert, da unter Probleme der Zeitarbeit kein Überblick mehr geschaffen wird, welche dann etwa unter Tarifverträge vertieft werden können. YellowSubmarine 19:34, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten
  • Um nochmal zu verdeutlichen, welche Aussage aus der angegebenen Quelle hervorgeht. Zitat: »Die Arbeitsgerichte in Deutschland bezweifeln seit 2003 nahezu ausnahmslos die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit.« Zudem hat es über 200 Vergleiche zwischen ArbeitnehmerInnen und Zeitarbeitsagenturen gegeben. Es gibt zwar noch keine Grundsatzurteile hierzu, sprich vor einem Bundesarbeitsgericht o.ä., die Aussage, dass die Tariffähigkeit zweifelhaft ist, bleibt jedoch richtig. YellowSubmarine 12:09, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Also es gibt durchaus Studien die das Belegen. So z.B. die Zeitarbeitsstudie in NRW im Auftrag des Arbeitsministeriums. Man sollte aber wirklich die Studie lesen und nicht geneigte politische Kommentierungen die sie schön färben. Die Studie belegt zum einen den Lohnunterschied, der je nach Qualifikation anders ausfällt -je höher die Qualifikation um so geringer die Unterschiede- und sie benennt eindeutig den Verdrängungseffekt den Leiharbeit auf die Stammbelegschaft hat. Demnach nutzen ein viertel der Betriebe die Leiharbeit einsetzen diese zur Substitution von Stammbeschäftigten. --SanktPrecario 20:42, 6. Mai 2010 (CEST)SanktPrecario--SanktPrecario 20:42, 6. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Schön, bei Leiharbeit sollte man sachlich bleiben. Scheinbar sind jene Leute besonders sachlich, die selbst keine Leiharbeit machen müssen. 84.59.51.75 09:35, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

stimmt nicht, die sind besonders unsachlich in der Bewertung der Zeitarbeit.Es gibt ja niemand gerne zu, dass er profitiert, wenn jemand anders weniger bekommt. Es geht hier auch nicht um die Entlassungen, das kann man in den meisten Faellen anders regeln, sondern um die hohen Tarife der Stammbelegschaft, die die Zeitarbeit er mit ihren Billigloehnen mitfinanzieren. Auch Unternehmensgewinne und Managerloehne finanzieren sich vortrefflich aus dem Billig Lohn Sektor, von Zuwendungen für Politiker gar nicht zu reden. (nicht signierter Beitrag von 2A03:2260:114:6:35AD:F7D2:97F:55A7 (Diskussion | Beiträge) 00:06, 29. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: AnnaS.aus I. (Diskussion) 07:43, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Änderungen

fertig zur diskussion

Arbeitszeit

Änderung zur diskussion:

Die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)[1] und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) [2] sehen eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden vor. Durch eine Zusatzvereinbarung, z. B. im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung, kann davon abgewichen werden.

Beim IGZ/DGB-Tarifvertrag im §3.1[3] richtet sich die regelmäßige monatliche Arbeitszeit nach den Arbeitstagen:

  • bei 20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Stunden
  • bei 21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Stunden
  • bei 22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Stunden
  • bei 23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Stunden

Bei den Tarifen des BZA/DGB-Tarifvertrag ersichtlich in §2 [4] sowie beim AMP/CGZP-Tarifvertrag beschrieben in § 3.1 [5] wird eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden (35 Std/Woche * 52 / 12) angesetzt.

Für den Zeitarbeitnehmer maßgeblich ist jedoch die Arbeitszeitregelung im Kundenunternehmen. Wird dort z. B. 40 Stunden pro Woche gearbeitet, so hat der Zeitarbeitnehmer auch 40 Stunden zu arbeiten, er erhält für die betreffende Woche aber nur 35 Arbeitsstunden bezahlt. Alle Stunden, die über die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden hinaus gearbeitet werden, fließen als Guthaben auf ein Arbeitszeitkonto. Überstunden, die über die angenommenen 40 Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen und zu deren Ableistung der Zeitarbeitnehmer vertraglich verpflichtet sein kann, werden ebenfalls dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben, jedoch werden dafür die Zuschläge in dem Monat ausgezahlt, in dem diese anfallen. Feiertage werden mit den Stunden angesetzt, d.h. bezahlt, die der Zeitarbeitnehmer im Durchschnitt laut Vertrag gearbeitet hätte. Gleiches gilt für die Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit.--Sleepy5580 21:42, 6. Apr. 2009 (CEST)--Sleepy5580 23:28, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Beratung

Das Bundesland NRW hat zur Beratung bei rechtlichen Fragen welche die Arbeitnehmerüberlassung betreffen eine Beratungshotline[6] geschaltet

--Sleepy5580 00:14, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Gibt es sowas auch in Hessen? (nicht signierter Beitrag von 84.59.173.88 (Diskussion) 18:06, 23. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten


Arbeitszeitkonto

Für die Zeitarbeitsunternehmen ist das Arbeitszeitkonto ein wichtiges Element, um Zeitarbeitnehmer entsprechend dem anfallendem Arbeitspensum im Entleihbetrieb nach Bedarf einsetzen zu können. Da ein Abbau des Arbeitszeitkontos vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragt werden muss, Mehrarbeit dagegen vom Arbeitgeber angeordnet werden kann, besteht der hauptsächliche Nutzen des Arbeitszeitkontos für den Betrieb. Es können über Monate Zeitkonten bis zum Maximum aufgebaut werden, wobei jeweils nur der Überstundenzuschlag im jeweiligen Monat ausgezahlt wird. Den restlichen Vorteil für die geleisteten Stunden erhält der Arbeitnehmer erst zum Zeitpunkt des späteren Freizeitausgleiches bzw. wenn die Stunden zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.

Das Arbeitszeitkonto darf nach IGZ/DGB-Manteltarifvertrag im Punkt 3.2.2[7] bis zu 150 Plusstunden und maximal 21 Minusstunden umfassen.

Beim BZA/DGB-Tarifevertrag im §4.3 [8] sind bis zu 200 Plusstunden zulässig. Nur die über 150 Plusstunden hinausgehenden Stunden müssen gegen Insolvenz abgesichert werden. Die Anzahl der möglichen Minusstunden ist hier nicht begrenzt. Zur Beschäftigungssicherung kann das Arbeitszeitkonto bei saisonalen Schwankungen im Einzelfall sogar bis zu 230 Plusstunden umfassen.

Und im AMP/CGZP-Tarifvertrag [9] sind bis zu 250 Plusstunden zulässig und maximal 100 Minusstunden.--Sleepy5580 23:56, 1. Apr. 2009 (CEST) --Sleepy5580 00:18, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Bei BZA sind es unbegrenzte Minusstunden!!! Kaum zu glauben. (nicht signierter Beitrag von 84.59.173.88 (Diskussion) 18:06, 23. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Ausgleich des Arbeitszeitkontos

Der Zeitarbeitnehmer hat Anspruch auf frei verfügbare Taged es Freizeitausgleich, muss diese jedoch zuvor beim Arbeitgeber beantragen und genehmigen lassen. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann dieser den beantragten Freizeitausgleich ablehnen.

Wird der Zeitarbeitnehmer für beantragte Zeiten des Freizeitausgleich arbeitsunfähig, werden die beantragten Stunden trotzdem vom Arbeitszeitkonto abgezogen.

Beim Ausscheiden des Zeitarbeitnehmers wird ein positives Arbeitszeitguthaben ausbezahlt, ein negatives Arbeitszeitguthaben wird mit Entgeltansprüchen verrechnet. Der Zeitarbeitnehmer kann dabei ein negatives Zeitguthaben auch durch Nacharbeit ausgleichen.

Arbeitsvertraglich kann geregelt werden, dass jeden Monat eine bestimmte Zeit an Mehrarbeitsstunden ausbezahlt wird, statt dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben zu werden. Dafür sind jedoch vom Zeitarbeitnehmer höhere Lohnsteuerabgaben zu entrichten. Sobald die maximale Anzahl (lt. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag) an Überstunden auf dem Zeitkonto erreicht wurde, müssen neue Überstunden ausbezahlt oder genommen werden.


--Sleepy5580 02:15, 3. Apr. 2009 (CEST)--Beantworten


Plus- und Minusstunden

Mehrarbeitsstunden die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinaus gehen werden als Plusstunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Minusstunden werden vom Arbeitszeitkonto abgezogen, wenn der Arbeitnehmer weniger als die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche gearbeitet hat, und diese Stunden vorher vom Arbeitnehmer beantragt wurden. Hat der Arbeitgeber allerdings keinen Einsatz bzw. nur einen Einsatz mit weniger Stunden als die üblichen pro Woche, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für einen fehlenden Tag 7 Stunden bei einer 35h/Woche), ohne das dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden dürfen, dies gilt aber nur wenn der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft angeboten hat. Grundlage dafür ist § 11 (4) des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes[10] welches den § 615 Satz 1 des BGB [11] für Leiharbeitsverhältnisse aufhebt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitzeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen ist somit illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf.

Schichtbedingter Freizeitausgleich während eines Einsatzes in einem Kundenunternehmen, sind einem beantragtem Freizeitausgleich gleich zu setzen.--Sleepy5580 01:28, 3. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Der Hinweis auf den §11 AÜG i.V.m. BGB §622 Abs.5 ist irreführend und nicht zielgerichtet, da sich das Verbot "Garantietage" als Minusstunden ins Arbeitszeitkonto zu nehmen aus §615 BGB Abs (1)+ (2) ergibt. Ich habe das mal geändert.

--92.76.70.28 13:40, 2. Sep. 2009 (CEST) Mike Gimmerthal

Da es heutzutage immer noch das Problem mit den den Minusstunden bei keinem Einsatz gibt, sollten die Gewerkschaften oder Verbände das doch mal auf ihren Websites richtig stellen. (nicht signierter Beitrag von 84.59.173.88 (Diskussion) 18:06, 23. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Wie soll man eigentlich Minusstunden machen können, wenn man seine Arbeitskraft
vertragsgerecht vollständig in dem vereinbarten Zeitraum z.B. 40h/Woche dem Arbeitgeber zur :Verfügung stellt?
Der AG ist hat sich im Arbeitsvetrag gegenüber dem AN verplichtet, Ihm die Möglichkeit zur :Ableistung der vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche zuermöglichen.
Ausnahmen wie gesetzliche Feiertage und vereinbarte Brückentage sowie betriebliche Erfordernisse mal abgesehen...
Eine andere Klausel würde ich im Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.
Der AN muss in Jedem FALL beim AG schriftlich ZUVOR per FAX anfragen wie er in den vom AG undefinierten Zeitraum seine vertragliche vereinbarte Leistung abarbeiten kann und gleichzeitig dem AG uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Der Arbeitnehmer sollte dann gleichzeitig einen verbindlichen persönlichen Dienst/Einsatzplan von absofort bis zu dem übernächsten Monat vom Arbeitgeber einfordern, der keine nachteilige Minusbeschäftigung oder Fehlzeiten vorsieht.
Gibt es rechzeitig keinen Einsatz- oder Dienstplan, dann sind entstandene "Wartezeiten" zudokumentieren und dem AG zur täglich zur Bestätigung als Arbeitszeit per FAX mit den Hinweis auf den fehlenden Dienst/ Einsatzplan sowie mit dem Hinweis auf die 100% persönliche Verfügbarkeit des mitzuteilen. Es ist immer sinnvoll in den Wartezeiten das Büro des AG aufzusuchen um dort präsent, also dann dort falls gewünscht 9h (incl. Pause) zu sein.
Sollten dazu erhebliche Fahrkosten entstehen, so sind diese dem AG zuvor mitzuteilen und sich von Ihm um die Übernahme der Fahrkosten im Vorfeld bestätigen zulassen!

Wenn man vom Büro ohne Auftrag und Dienst-Einsatzplan weggeschickt wird, kann man das nur akzeptieren, wenn der AG auf die Beschäftigung einseitig verzichtet und sich schriftlich erklären läst wie heute die vertraglich vereinbare Arbeitszeit ableistet wurde. Eine einmalige Minusbeschäftigung über einen Tag hinaus, muss man nicht akzeptieren!!! Fehlt der Dienst-Einsatzplan immernoch, ist der Gang zur Gewerkschaft/ oder Anwalt wenn man dann "kostenlosen" Rechtsschutz hat sinnvoll..

Bei einer Weigerung oder beim Rausschmiss aus dem Büro des AG, hilft ein Fax an den AG in dem man Ihm auf dem (oder geplanten) BüroBesuch hinweist und anfrägt, wie die vereinarte Beschäftigungsdauer pro Woche umgesetzt wird. Auch hier sollte man in dem Fax ein mögliche Minusbeschäftigung leider aus persönlichen bzw. wirtschaftlichen Gründen nicht akzeptieren und auf seinen verbindlichen Einsatzplan bestehen. Falls man Vorort im Büro war, steht das natürlich im Fax drin...
Notfalls ist der verbindliche Einsatz- oder Dienstplan auch der einzige Weg, das Vertragsverhältnis ohne Einkommenskürzungen und spätere Sperrzeiten durch das AA zubeenden...
Die Anzahl von Plusstunden ohne Vergütung als Mehrarbeit ist im Arbeitsvertrag zu begrenzen, in der Praxis sollten 20 Stunden nicht überschritten und akzeptiert/ geleistet werden können... --77.25.229.21 08:27, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Du gibst die Rechtslage nach § 615 wieder (Annahmeverzug). Diese wird aber in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche regelmäßig abbedungen, indem vereinart wird, dass bestimmte Tarifverträge anzuwenden sind. Diese Tarifverträge sehen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos vor. Dadurch übertragen sie das Risiko des Arbeitsausfalls teilweise auf den Arbeitnehmer, so dass Minusstunden anfallen können, die der Arbeitegber nicht bezahlen muss. Der Arbeitnehmer muss Ausfallstunden, die eigentlich in der Risikospäre des Arbeitgebers liegen, nacharbeiten. Der Arbeitgeber spart auf diese Weise viel Geld. Ob auch die Arbeitnehmerseite dadurch mittelbare Vorteile hat, indem Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden können, wird durchaus sehr kontrovers diskutiert. --Arpinium (Diskussion) 10:39, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ein Arbeitszeitkonto kann der Arbeitgeber und sollte der Arbeitnehmer immer selbst führen.
Welche Bestimmungen in den Tarifverträgen besagen, das Du bei Verschulden des Arbeitgebers die nicht abgerufenen Stunden pro Woche später nachgearbeitet werden müssen?
Ein + von 20 Stunden kann vieles retten.
In meinen Verträgen steht 40h / Woche und bei Nichterfüllung durch den AN kann der Lohn angepast werden. Etwas anders würde ich nie unterschreiben.
Auch eine Verrechung von Ausfallstunden durch Urlaub muss mit den Arbeitnehmer vereinbart werden. Das ist ein persönliches Zugeständnis des Arbeitnehmers, kann aber nicht von Ihm verlangt oder automatisch eingetragen werden. Notfalls läst man sich diese unverschämte Forderung schriftlich geben, und hätte seinen Kündigungsgrund. Der Anwalt sollte dann ein Umgehen das Urlaubsgesetzes erkennen können.--2.201.163.108 07:55, 10. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Plus-_und_Minusstunden

Interessant, das bei Nichteinsatz die ZAF immer noch fleißig und "berechtigt" Minusstunden buchen!!! Das mit §615 BGB hat sich bei denen noch nicht rumgesprochen. Alle schieben es einfach auf die Tarifverträge, die angeblich korrekt wären. Super! (nicht signierter Beitrag von 88.68.239.229 (Diskussion) 06:03, 18. Feb. 2011 (CET)) Beantworten


Wie jetzt? Minusstunden trotz Bereitschaft?

Ist hier jetzt nicht klar dargestellt, ob es nun Minusstunden gibt, wenn man keinen Einsatz hat? Gibt es vielleicht Gerichtsurteile darüber? (nicht signierter Beitrag von 88.68.255.15 (Diskussion | Beiträge) 21:47, 18. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

  1. Bereitschaft ist vor deren Beginn vertraglich zu Regeln...
  2. Bereitschaft ist keine direkte Arbeitszeit, aber auch kein Urlaub und keine Freizeit!

Ich würde eine schriftliche Vereinbarung über eine (pauschale) Vergütung pro Stunde Bereitschaft vom Arbeitgeber zuvor einfordern oder die Bereitschaft wegen einer fehlenden Vereinbarung und persönlicher privater Verplichtungen leider nicht annehmen (können). (nicht signierter Beitrag von 2.205.57.103 (Diskussion) 23:28, 20. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Probleme beim Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung

Probleme im Entleihunternehmen

Aufgrund der begrenzten Arbeitsdauer identifizieren sich Zeitarbeitnehmer nur bedingt mit dem Unternehmen in dem sie eingesetzt werden, zudem müssen sie erst in ihre Arbeit eingewiesen werden und besitzen auch nicht die gleiche Routine wie Stammkräfte. [12] --Sleepy5580 01:04, 3. Apr. 2009 (CEST)--Sleepy5580 00:53, 3. Apr. 2009 (CEST) Zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammkräften kann kein kollegiales Verhältnis entstehen, Konkurenz wird aufgebaut. Den Zeitarbeitnehmern fehlt sowohl die Zugehörigkeit zu der Zeitarbeitsfirma, als auch zu dem Unternehmen bei dem sie eingesetzt werden. Dies ist besonders problematisch bei Unternehmen und Organisationen, die nach einem Leitbild arbeiten und etischen Grundsätzen verpflichtet sind, wie zB. in der Altenpflege.a.ha.zenner@googlemail.com (nicht signierter Beitrag von 95.91.133.222 (Diskussion) 08:51, 11. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Gesellschaftliche Probleme

Gegner der Zeitarbeit argumentiert, dass durch die Zeitarbeit reguläre Arbeitsplätze ersetzt werden, diese These ist umstritten. Befürworter hingegen behaupten, dass zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, weil Unternehmen ein geringeres Risiko eingehen und daher schneller einstellen. Dadurch würden in Situationen Leute eingestellt, in denen man ansonsten mit Überstunden oder Preissteigerung auf die gestiegene Nachfrage reagiert hätte. [13] Unstrittig sei dagegen, dass durch Zeitarbeit das allgemeine Lohnniveau abgesenkt wird.--Sleepy5580 04:08, 5. Apr. 2009 (CEST) Mit Überstunden wohl weniger, man kann Leute bis zu 2 Jahre befristet einstellen, Unbefristete in den ersten 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kuendigen und Preissteigerungen werden wo und wann auch immer möglich automatisch vorgenommen, aber es werden ein paar mehr wie nötig eingestellt, weil sie ja so billig und leicht zu entsorgen sind. Und die Geschichte mit der guten Sekretärin ist genauso zeitgemäß wie die Scharia zur Lösung von Eheproblemen. Im Vordergrund stehen die Unternehmensgewinne und die Möglichkeit, aus einer neu zu besetzenden Stelle 20 (durch Weitergabe an 20 Zeitarbeitsunternehmen) zu machen, um die Statistik zu beschönigen. (nicht signierter Beitrag von 185.66.193.42 (Diskussion) 00:31, 29. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Entlohnung

Die Entlohnung richtet sich bei allen drei großen Flächentarifverträgen nach Entgeltgruppen, die Qualifikationen für diese kann man den einzelnen Tarifverträgen entnehmen [14][15][16].

Sowohl der BZA-Tarifvertrag, als auch der AMP-Tarifvertrag haben bei der Entlohnung ihre Besonderheiten.

Beim AMP-Tarifvertrag kann in den ersten sechs Monaten das Entgelt um 9,5% gesenkt werden, ab dem 01.07.09 darf dies in den Entgeltgruppen E1-E3 nur noch die ersten vier Monate geschehen, dies ist ersichtlich im Entgeltrahmentarifvertrag unter Punkt 4 [17]

Die Tarifverträge BZA-DGB-Tarifgemeinschaft erlauben das eine Nettolohnoptimierung in Form einer „Barlohnumwandlung“stattfindet. D.h. bis zu 25% des Tariflohns darf mit Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand verrechnet werden, somit zahlt der Zeitarbeiter diese Aufwendungen im Prinzip selber. Der Vorteil für den Zeitarbeiter besteht darin das er weniger Abgaben zu zahlen hat. Nachteil für den Zeitarbeiter ist dabei das sich dadurch auch Ansprüche z.B. in der Rentenversicherung verloren gehen. Da dies zum Teil nicht gesetzeskonform ist z.B. wurde von Randstad eine Nachzahlung von 12 Millionen Euro geleistet [18]. Aus diesem Grund fordern die DGB-Gewerkschaften eine Streichung dieses Punktes bei den Tarifverhandlungen, die wird derzeit aber noch verweigert. --Sleepy5580 05:13, 6. Apr. 2009 (CEST)--Beantworten

Habe eben den Punkt Mindestlohn mit Quellenangabe überarbeitet. Denke dass auch die inzwischen geänderten Tarifkonditionen im Zuge Einer Aktualisierung überarbeitet werden müssen. Vieles, das noch im Artikel steht stimmt inzwischen nicht mehr.--Personaldisponent 09:23, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Unwiderrufliche Qualifikationszulage

Hallöchen, aus aktuellem Anlass möchte ich hier mal meinen Senf abgeben. Ich bin kein Experte oder Jurist, und vielleicht weiss Jemand hier bescheid der mich aufklären kann. Mein Gehalt bei einer bekannten Zeitarbeitsfirma besteht aus einem tarifgebundenen Grundgehalt (IGM), sowie einer sogenannten "unwiderruflichen Qualifikationszulage". Diese richtet sich nach meiner Qualifikation, sie kann angepasst werden wenn ich meine Quali nicht nachweisen kann oder wenn ich mich weiter qualifiziere. Anfang 2012 gab es eine Tariferhöhung bei der IG Metall. Mein Arbeitgeber hat allerdings das gestiegene Gehalt durch eine Herabsenkung meiner Qualifikationszulage ausgeglichen. Was ich als extrem dreist empfinde, denn diese Qualifikationszulage ist im Arbeitsvertrag festgelegt (€ XXX.XX). Wahrscheinlich ist einfach meine Qualifikation gesunken, mit der Zeit vergisst man ja auch viel. --78.43.134.48 17:54, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

ToDo

Kündigungsfristen

Inhaltlich nur teilweise korrekt überarbeitung nötig

Die Tarifverträge sehen kurze Kündigungsfristen vor. Während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses kann die Kündigungsfrist arbeitsvertraglich zwischen Zeitarbeitsfirma und Zeitarbeitnehmer auf einen Tag verkürzt werden. Danach kann das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten der Probezeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Erst nach Ablauf der drei Monate gilt während der restlichen Probezeit von insgesamt sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 III BGB von zwei Wochen. Zu beachten ist, dass die kurzen Kündigungsfristen auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten.

--Sleepy5580 00:54, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Probleme beim Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung

Ich finde diese Artikel ganz interessant, und aufschlussreich. Aber in dieser Abteilung wurden keinen Quellen gegeben, insbesondere Gewerkshaften und Ökonomen. Kann jemand etwas finden? Wikidea


Soziale Probleme

Viele Arbeitnehmer leiden unter ihrer Rolle als Fremdmitarbeiter, da sie nur unzureichend in die soziale Struktur des Kundenunternehmens integriert werden. Ursachen dafür sind u.a. die zeitliche Befristung und das Konkurrenzverhalten regulärer Mitarbeiter. Die wechselnden Einsatzorte schränken die Möglichkeit sozialer Beziehungen ein.

Auch das, der Arbeitnehmer jegliche Arbeitsaufträge von jedem Mitarbeiter ausführen muss und somit der Arbeitnehmer jegliche Arbeit verrichten muss. (nicht signierter Beitrag von 91.44.138.33 (Diskussion) 21:13, 10. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

- in der Regel ist es eigentlich so, dass der Leiharbeiter nicht von jedem Mitarbeiter
Arbeitsaufträge ausführen muss-darf, er bekommt genauso wie die Stammangestellten von ein und der
selben Person eine Aufgaben zugeteilt. (nicht signierter Beitrag von 87.78.73.223 (Diskussion) 19:16, 4. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

- ÜMA (Überbetriebliche Mitarbeiter) haben eine klare Regelung, bzw sollten diese haben, wer ihnen Aufträge erteilen kann. Möglichkeiten welche überall auftreten könnten müssen hier nicht erwähnt werden - dafür wäre ein Blog der bessere ort. Grundsätzlich liegt die Disziplinargewalt beim Verleiher (der Zeitarbeitsfirma) Arbeitsanweisungen werden duch deligiertes Weisungsrecht von entsprechend beauftragten MA's beim Entleier (dem Unternehmen wo gearbeitet wird) vergeben. Die Riege der Weisungsbefugten (von denen der MA Weisungen annehmen muss) ist durch die Mitteilung der Personen in der Einsatzanweisung begrenzt.

Gesetzliche Grundlagen

http://bundesrecht.juris.de/a_g/index.html

Grundlage für die Tätigkeit der Zeitarbeitsunternehmen ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in Österreich das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).

Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern unterliegt in Deutschland besonderen Vorschriften (z. B. AÜG) und ist erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis wird von der "aufsichtsführenden Behörde" (i.d.R. die Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit) zunächst nur befristet erteilt. In regelmäßigen Abständen (meist halbjährlich) kontrolliert die Behörde die Zeitarbeitsfirmen auf Einhaltung der Vorschriften und entzieht bei mehreren Verstößen (der Zeitarbeitsfirma bzw. von deren Handlungsbeauftragten) die Erlaubnis. Dies kann für den Kunden zur Folge haben, dass die überlassenen Mitarbeiter in seinen Personalstamm übergehen. Erst nach dreimaliger Verlängerung wird die Erlaubnis auf unbefristete Zeit erteilt, kann jedoch beim Erfüllen von sog. Versagungstatbeständen (z.B. Arbeitsrecht) oder der "persönlichen Unzuverlässigkeit" der Zeitarbeitsfirma oder ihrer Handlungsbeauftragten wieder entzogen werden.

Aktuelle Situation

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Mittlerweile sind Zeitarbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich. Ausgenommen sind Betriebe des Bauhauptgewerbes, in welche laut AÜG nicht überlassen werden darf. Diese Begrenzung gilt nur für Arbeiter. Kaufmännische Mitarbeiter können also sehr wohl auch in Betriebe des Bauhauptgewebes überlassen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass von den 556.202 (in 2006) beschäftigten Zeitarbeitern etwa 69.000 zusätzlich Arbeitslosengeld II bezogen. Bei 94 Prozent der Empfänger dieser staatlichen Unterstützung handelt es sich um Vollzeitbeschäftigte.[1]

Der deutsche Zeitarbeitsmarkt ist stark fragmentiert. Die Zahl der Unternehmen wird auf über 7000 geschätzt. Deutschland gilt in der Zeitarbeit-Branche als Entwicklungsland. In Deutschland sind nur etwa ein Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. In den Niederlanden sind es laut dem Weltverband der Zeitarbeitsbranche CIETT ca. 2,5 Prozent, in England ca. fünf Prozent, in Frankreich ca. 2,1 Prozent.

In Deutschland betrug der Inlandsumsatz der fünf größten Personaldienstleister 2006 über 3,2 Milliarden Euro [2]. Die Branchenriesen in dem Bereich – Randstad, persona service, Adecco und Manpower – teilen sich rund 30% des Marktes.

Seit dem 1. August 2008 gibt es in Deutschland den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-frau.

--Sleepy5580 03:41, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten

--Sleepy5580 04:01, 2. Apr. 2009 (CEST)AktuallisierenBeantworten

Die Anzahl der beschäftigten Leiharbeitnehmer steigt seit Jahren an. Die folgende Aufstellung gibt jeweils die von der Bundesagentur für Arbeit ermittelten Zahlen zum Stichtag 30. Juni und 31. Dezember wieder.[19]

Jahr 30. Juni 31. Dezember
1996 177.935 -
1997 212.664 -
1998 252.895 232.242
1999 286.394 286.362
2000 339.022 337.845
2001 357.264 302.907
2002 326.295 308.534
2003 327.331 327.789
2004 399.789 389.090
2005 453.389 464.539
2006 598.284 631.076
2007 731.152 -

Ein bedeutender Teil der Leiharbeit ist im gewerblichen Bereich angesiedelt. Die Hilfsarbeiter stellten im Juni 2007 mit 250.653 Beschäftigten die größte Gruppe dar. Die Dienstleistungsberufe folgten mit 110.921 Beschäftigten an zweiter Stelle. Männer sind bei Leiharbeitsverhältnissen deutlich in der Überzahl: Im Juni 2007 waren 542.151 Männer beschäftigt und 189.001 Frauen.

--Sleepy5580 04:08, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


  1. iGZ-/DGB-Tarifvertrag
  2. BZA-/DGB-Tarifvertrag
  3. [1]
  4. http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/Tarifvertrag_DGB_BZA_IGM_Ausgabe.pdf
  5. http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/downloads/Manteltarifvertrag.pdf
  6. http://www.zeitarbeit.nrw.de/za/
  7. http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/Manteltarifvertrag%20iGZ-DGB.pdf
  8. http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/Tarifvertrag_DGB_BZA_IGM_Ausgabe.pdf
  9. http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/downloads/Erkl_rung_Arbeitszeitkonten_1106.pdf
  10. [2]
  11. http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html
  12. http://www.fom.de/fileadmin/fom/downloads/Schriften/neu/FOM_Schriften_Band3.pdf
  13. http://doku.iab.de/kurzber/2006/kb1406.pdf
  14. http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/Tarifvertraege/Entgeltrahmentarifvertrag_090708.pdf
  15. http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/2007-1/EntgeltrahmenTV_iGZ_300506.pdf
  16. http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/Tarifvertrag_DGB_BZA_IGM_Ausgabe.pdf
  17. http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/Tarifvertraege/Entgeltrahmentarifvertrag_090708.pdf
  18. http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/l/leiharbeitsbericht2009_dgb_stellungnahme.pdf (nachzulesen auf Seite 10)
  19. Bundesagentur für Arbeit (PDF)
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Abschnitt Schwarze Schafe

Durch die vielen Skandale ist ein entsprechender Abschnitt durchaus sinnvoll. Wegen dem anklagenden Charakter muss hier aber besondere Vor- und Nachsicht walten und Beispiele sollten möglichst gut mit Quellen belegt werden. --Maron W 13:16, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten



Wikipedia ist kein Forum, um angebliche schwarze Scharfe an den Pranger zu stellen.--Gunilla 13:27, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
@Gunilla. Wenn das für den Artikelgegenstand markant ist das es "schwarze Schafe" gibt, dann ist es auch für den Artikel relevant. Das ist IMHO durchaus Diskussionswürdig und entsprechend ist es nicht pauschal als "Pranger" vorverurteilbar sondern eine Frage ob es dafür Belege gibt. --Maron W 14:05, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Man kann nicht aus der Behauptung, dass etwas relevant ist, die Relevanz ableiten. --Gunilla 15:37, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Das hat Marion ganaugenommen auch nicht gemacht. Ich möchte es mal vereinfachen: wenn es belegbar (dadurch nicht "angeblich")

schwarze schafe gibt, ist das genau innerhalb des Artikels selbstverändlich eine extrem wichtige und relevante information. Die situation des "andenPrangergestelltsein" ist lediglich dir folge einer (hoffentlich)neutralen Information, dadurch lässt sich keine verschwiegenheitsrecht ableiten und hat auch keinen Forumscharachter.-- Zwölfvolt 13:35, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hier geht es um Erfahrungen. --Soldat Schwejk 10:07, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Es gibt keine schwarzen Schafe nur weiße, denn alle betrügen. Siemens, IBM, Telekom kann ich bestätigen (nicht signierter Beitrag von 217.72.217.207 (Diskussion | Beiträge) 21:54, 19. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Plus- und Minusstunden 

Der Hinweis auf den §11 AÜG i.V.m. BGB §622 Abs.5 ist irreführend und nicht zielgerichtet, da sich das Verbot "Garantietage" als Minusstunden ins Arbeitszeitkonto zu nehmen aus §615 BGB Abs (1)+ (2) ergibt. Ich habe das mal geändert.

--92.76.70.28 13:40, 2. Sep. 2009 (CEST) Mike GimmerthalBeantworten

Sogenannte schwarze Schafe sollte es in der Branche nicht geben dürfen, da diesen Firmen die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden kann...

Ich halte aber ein Abschnitt über unerlaubte / rechtswidrige Vereinbarungen für sehr wünschenswert, da die sogenannten schwarzen Schafe oft dieser Praktiken wie z.B.:

  • der "freiwillige" Abbau von Überstunden und Erholungsurlaub, wenn es keinen Aufrag gibt...
  • das spontane Nehmen von Urlaub bei Werksschließungen und Brückentagen des Auftraggebers
  • Nichtanrechnung von Reise- und Fahrzeiten
  • Weiterbildung auf eigene Kosten gern bezichtigt werden...

Auch gibt es in der Arbeitsverträgen in dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung/ Ingenieurbüros häufig Klauseln und Verzichte, die sich manchmal nachteilig für den Arbeitnehmer auswirken können. Dafür sollte man schon einen eignen Abschnitt im Artikel haben... --2.201.76.99 11:35, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich denke, dass Internetplattformen wie kununu.com helfen können den Arbeitgeber vorab kennenzulernen. Das ist etwas was, was ich jedem Bewerber neben dem Studium der Webseite des Arbeitgebers gern vorab empfehle...

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Pflicht zur Mehrarbeit / Überstunden

wie ist der aktuelle Stand? 5x10 =50 Stunden pro Woche aber nicht mehr als 8 Wochen lang???--2.205.57.103 23:28, 20. Mai 2013 (CEST)Beantworten

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Arbeitszeitkonto

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überlassen oder gestellen

"überlassen oder gestellen"

Was ist der Unterschied zwischen beidem?--80.141.254.237 12:13, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Die Personalgestellung ist eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG (Landesarbeitsgericht Hamm vom 12.10.2006 Aktenzeichen: 17 Sa 541/06). Insoweit besteht rechtlich kein Unterschied.
Von Personalgestellung wird zumeist im öffentlichen Dienst gesprochen, wenn im Rahmen von Privatisierungen Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf eine private Betreibergesellschaft widersprochen haben. Diese Arbeitnehmer bleiben dann Arbeitnehmer des öffentlichen Arbeitgebers, werden von diesem aber unter Beibehaltung des bestehenden arbeitsrechtlichen Status an die private Gesellschaft überlassen ("gestellt"), um dort nach den Weisungen der privaten Gesellschaft zu arbeiten. Mit dem Begriff will man sich wohl von Unternehmen abgrenzen, die Arbeitnehmerüberlassung gewerblich als Unternehmenszweck betreiben. Von Gestellung spricht man auch, wenn das Rote Kreuz Schwestern der DRK-Schwesternschaft einem Krankenhaus überlässt. Solange die Personalgestellung nicht gewerblich ist, ist sie zwar Arbeitnehmerüberlassung aber nicht erlaubnispflichtig.
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Vermittlungsgebühr

Das ist doch nix anderes wie die Ablöse im Fußball http://de.wikipedia.org/wiki/Abl%C3%B6se#Abl.C3.B6sen_im_Sport Wofür kassieren die nochmal, die haben schon genug mitverdient? Fällt dann die Probezeit weg, wenn man schon 6Mo im Betrieb war? (nicht signierter Beitrag von 217.72.217.207 (Diskussion | Beiträge) 16:22, 20. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

- nein, wenn man übernommen wird, beginnt ein neues Arbeitsverhältniss mit allem drum und dran. oft ist es noch nicht einmal Gewähleistet das man mehr verdient als in der Zeit in der man als Zeitarbeiter gearbeitet hat. (nicht signierter Beitrag von 87.78.73.223 (Diskussion) 19:16, 4. Dez. 2010 (CET)) Beantworten
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Anfahrtskosten

Ich vermisse im Artikel einen Absatz bzgl. der Anfahrtskosten. Diesbzgl. ist die Leiharbeit im Vergleich zur "normalen" Arbeit etwas besonderes, da die Leiharbeitsfirma dem Arbeitnehmer vertraglich dazu verpflichtet in der ganzen BRD zu arbeiten und privat an die verschiedensten Arbeitsstätten zu reisen. Deshalb muss sie ihm die tatsächlichen Kosten erstatten für die Anfahrt erstatten oder wenn der Arbeitnehmer mit dem Auto fährt 0,3€ pro Km wenn er von dem Sitz der Arbeitsfirma los fährt oder 0,15€ wenn er direkt von zu hause zu der Arbeitsstätte fährt. 95.114.27.76 13:53, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die Anfahrtszeit und Anfahrtskosten sind individuelle Kosten des Arbeitnehmers
Es gibt indiduelle Regelungen, daß einen Teil dieser Kosten vom Arbeitnehmer übernommen werden können.
Ich rate davon ab, da diese "Erstattungen" als Einkommen beim Finanzamt gelten
Man sollte die Kosten sicherheitshalber selbst tragen und sie zum Lohnsteuerjahresausgleich dem Finazamt in Rechnung stellten, damit gesichert, das mann nicht auf einmal vermeintliche "Erstattungen" selbst tragen muß (nicht signierter Beitrag von 95.90.192.94 (Diskussion) 08:22, 27. Feb. 2016 (CET))Beantworten
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Geschichte

der artikel ist ziemlich oberflächlich. wie ist zeitarbeit entstanden? wie lange gibt es sie? wie hat sie sich entwickelt? ich habe gehört das dass erste zeitarbeitsunternehmen von juden gegründet worden ist. stimmt das oder ist das nur braunes bla bla. der jetzige artikel stellt ledeglich den ist-zustand im deutschsprachigen raum dar. hab leider zu wenig hintergrundwissen um selbst hier anzupacken. (nicht signierter Beitrag von 109.91.148.189 (Diskussion) 00:04, 27. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Das System wurde von August Borsig, Berliner Lokomoptiv-Fabrikant, im 19. Jh. eingeführt. Nach Bedarf Rekruten der preußischen Kasernen an und schickte diese, ohne Beachtung ewiner Kündigungsfrist, von heute auf morgen in die Kasernen zurück.
1949, zu Beginn der Republik, blühte der Menschenhandel. Die Eisenwerke Mühlheim-Meiderich AG entließen 600 Arbeiter, um sie durchj Leiharbeiter zu ersetzen. Das Motiv war die Einsparung des Lohn- und Überstundengeldes, des Nacht- und Sonntagsgeldes und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. (siehe Versand von Muskelpaketen in Der Spiegel vom 7. August 1957 oder Jutta Ditfurth: Die Grünen, Kapitel: "Krieg den Hütten! Friede den Palästen!")--1970gemini 18:05, 15. Mrz. 2011 (CEST)

Ich kann mich noch erinnern, daß Ende der 90er oder 2000 nur 4 Zeitarbeitsfirmen beim Arbeitsamt zugelassen waren. Andere Firmen klagten dagegen (Wettbewerb ???) und schließlich wurden alle Zeitarbeitsfirmen zugelassen. Kennt noch jemand diese 4 urprünglichen Firmen? Eine davon war Persona Service, aber die anderen drei??? Das war auf jeden Fall noch vor Harz4. --79.234.112.33 20:29, 12. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Diese Erinnerung trügt. Es waren weit mehr. --L.Willms (Diskussion) 17:53, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
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Kalkulation mit 68 (achtundsechzig!!!) Prozent Sozialbeiträgen???

wer hat denn diese Propaganda hier kommentarlos eingestellt? Hier ist eine transparente Kalkulation, die ich demnächst statt dessen einfügen werde. Chianti 09:37, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

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Lobbying

Welche weiteren Aktivitäten und Strategien sind im Themenumfeld aktuell bekannt und belegbar? -- Nemissimo RSX 15:40, 26. Jan. 2011 (CET)Beantworten

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Politisch Verantwortliche

Leiharbeit wurde laut diesem Artikel 1972 eingeführt. Leiharbeit ist Verleih von Menschen. Damit ist der Mensch eine Art Ware. Scheinbar hat die Sozialdemokratische Partei entscheidende Verschlechterungen für die Arbeiter beschlossen, so 1972 die Einführung der Leiharbeit überhaupt. Politiker werden dabei niemals als Leiharbeiter verliehen, denn sonst würden sie die Leiharbeit natürlich nicht beschließen. Politiker werden auch im TV nicht mit derartigen Fragen konfrontiert. Chefs von Leihfirmen würden Leiharbeit nicht "schlecht" nennen, wollen aber selbst nicht als Leiharbeiter gehen. Mit der Leiharbeit unterdrücken Menschen sich gegenseitig, suchen aber einander ihre Freundschaft. (nicht signierter Beitrag von 84.59.51.75 (Diskussion) 09:35, 25. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

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Bauhauptgewerbe/Baunebengewerbe

In dem Artikel wird dargestellt, dass alle in § 1 Baubetriebe-Verordnung genannten Betriebe das Bauhauptgewerbe bilden würden, während die im Negativkatalog des § 2 BaubetrV genannten Betriebe das Baunebengewerbe bildeten. Als Beleg wird ein Beschluss des OLG Dresden angeführt.

Wer die BaubetrV genau liest, erkennt aber, dass die Legaldefinition des Bauhauptgewerbes in § 1 Abs. 2 steht, Betriebe, die Aufgaben erledigen, die in § 1 Abs. 3 oder Abs. 4 genannt werden, gehören somit nicht zum Bauhauptgewerbe, gleichwohl gilt für diese Betriebe das Überlassungsverbot. Systematisch wird dies gestützt dadurch, dass § 1 in mehrere Absätze gegliedert ist. Abs. 3 und 4 verweisen in ihren jeweiligen Einleitungssätzen nicht auf Abs. 2 sondern auf Absatz 1. Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung geht also über das Bauhauptgewerbe hinaus. Die Unterscheidung zwischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung ohnehin völlig überflüssig, da diese Begriffe im AÜG gar nicht vorkommen. --Gunilla 21:11, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ergänzung: Der Beschluss des OLG Dresden, der zum Bauhauptgewerbe alle Betriebe des § 1 Abs. 2, 3 und 4 gezählt hat, stammt vom 27 Januar 2003. Das Wort Bauhauptgewerbe in Abs. 2 wurde aber erst später in die BaubetrV eingefügt, nämlich durch Artikel 1 Nr. 1 b) aa) der Dritten Verordnung zur Änderung der Baubetriebe-Verordnung vom 26. April 2006, BGBl. I S. 1085. --Gunilla 21:59, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten

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Verbesserungsvorschlag des Hauptgeschäftsführers IGZ

Herr RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführers des IGZ und sicher einer der kompetentesten Vertreter dieser Branche hat mir folgende sachlichen Kritikpunte übermittelt, die ich als Basis für eine Überarbeitung in den nächsten Tagen umsetzen werde:

  • Der angenommene Stundenlohn von 6,50 Euro ist irreführend, da in keinem der gültigen Flächentarife enthalten - mal aktualisieren! (Kalkulations-Beispiel: Artikel "Hartz and more - Zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit" erklärte Wolfgang Ochel[3] wie Verleiher den Verleihstundensatz eines Leiharbeitnehmers in Deutschland kalkulieren).
  • Nach dem Wegfall des Synchronisationsverbots (auch: Synchronisierungsverbot) ist nun die Einstellung eines Arbeitnehmers für nur eine einzelne Überlassung an einen Entleiher erlaubt.

Dieser Hinweis ist unzutreffend, da für die Zeitarbeit das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt. Eine Befristung (Synchronisierung) des Einsatzes mit der Begründung "vorübergehender Bedarf beim Kunden" ist nach der BAG-Rechsprechung unzulässig...

  • Danach kann der Arbeitnehmer entlassen werden. Falsch: es gilt § 11 Abs.4 AÜG und KSchG...(Ausnahme: Probezeit)
  • Tarifverträge Hier felt Hinweis auf Mindestlöhne gem. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die bei dortigen Einsätzen auch als ML von der Zeitarbeitsbranche zu zahlen sind.
  • Außerdem sind die neuen Branchenzuschlagstarife mit IG Metall, IGBCE, VGE überhaupt noch nicht berücksichtigt...ebensowenig die am 1.11.2012 anstehende nächste Entgelterhöhung gemäß Grundtarif iGZ-DGB-TG...
  • Letztendlich wurde der CGZP am 14. Dezember 2010 durch das Bundesarbeitsgericht der Abschluss von Tarifverträgen untersagt.[32][33]

Weiter Rechsprechung des BAG: CGZP-Tarifunfähigkeit nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend...

  • Der Verleiher kann gleichzeitig als Personalvermittler auftreten. Wenn der Leiharbeitnehmer vom Entleiher fest angestellt werden soll, wird er in diesem Fall von dem Verleiher vermittelt. Dafür kann der Verleiher je nach Vereinbarung eine Vermittlungsgebühr (in der Regel 10 % bis 30 % des künftigen Bruttojahresgehaltes) vom neuen Arbeitgeber verlangen.

In Sachen "Vermittlungsprovisionshöhe" gibt es mittlerweise ein höchstrichtzerliches Urteil des Bundesgerichtshofes... --Personaldisponent (Diskussion) 13:20, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Für die Behauptung, eine Befristung (Synchronisierung) des Einsatzes mit der Begründung "vorübergehender Bedarf beim Kunden" sei nach der BAG-Rechsprechung unzulässig, werden keine Belege angegeben. Meines Wissens nach gibt es dazu keine BAG- Entscheidung, die sich konkret mit dieser Frage auseinandergesetzt hätte. Im Übrigen mag der vorübergehende Bedarf beim Kunden keinen Sachgrund nach § 14 Abs. 1TzBfG für die befristete Einstellung eines Leiharbeitnehmers darstellen. Eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfg dürfte gleichwohl in Betracht kommen. --Gunilla (Diskussion) 21:31, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Gunilla, der Einwand von H. Stolz mit dem Hinweis auf ein BAG-Urteil bezieht sich auf einen mir nicht bekannten Fall, deshalb kann ich selbst nichts dazu sagen. Die von Dir genannte Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung ist grundsätzlich, aber nur bei der ersten Einstellung zulässig. Wie bekommen wir das sinnvoll in den Artikel? --88.130.206.184 10:27, 24. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

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unbelegte und fragwürdige Behauptungen

"Bei Ingenieur-Tätigkeiten ist auch das Dreifache des Bruttolohns vom Leiharbeitnehmer üblich. Jungingenieure erwirtschaften durchaus 10.000 €/Monat Umsatz für den Verleiher." Das möchte ich anzweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung der Relevanzkriterien und der Grundsätze. (nicht signierter Beitrag von 88.130.213.128 (Diskussion) 11:01, 2. Nov. 2012 (CET))Beantworten

naja ich kenne nur Umsätze, die in etwa 200% ±20% des Gehaltes
des betroffenen Angestellten / Leiharbeiter betragen...
Dann sind etwa 10-25% Gewinn abzüglich Rücklagen für den Verleiher möglich noch...
Einen aufwandsbereinigten Umsatz von 10.000 Euro halte ich bei einem Jungingenieur für unrealistisch...
--2.201.233.51 11:13, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Man kann ja mal 10.000 durch 200 (übliche monatsarbeitszeit für Ingenieure) teilen. Das sind 50 Euro. Geteilt durch 2,5 sind 20 Euro mal 200 sind 4000 Euro brutto für den Ingenieur. Ob man dafür eine Zeitarbeitsfirma zwischenschalten muß erscheint mir fraglich. Ich glaube, daß sich der Ingenieur gar nicht von einer zeitarbeitsfirma anwerben läßt, da es genug Stellen gibt. Selbst wenn er schlechte Noten hat, kann er noch irgendwo im öffentlichen Dienst oder bei Kleinfirmen unterkommen. Das ist höchstens was für Studenten, die Berufserfahrung sammeln wollen. Die Zeitarbeit lohnt sich ja hauptsächlich für gering- bis mittelqualifizierte, um den entsprechenden Tarif zu unterlaufen, der natürlich nicht gesenkt wird, um die ganzen Arbeitslosen einzustellen, die werden dann so wie´s gerade passt als billigkräfte eingestellt nach dem Motto der Bundeswehrkantine, entweder sie nemen´s oder sie lassen es liegen. Ingenieure sind meist außertarifliche Mitarbeiter, die handeln ihren Lohn selber aus. Um Zeitarbeitsfirmen für so eine klientel interessant zu machen, gibt es noch zu viele Stellen und zu wenig Ingenieure. Diese Firmen sind nur das Produkt des massiven Überangebotes an Arbeitskräften der entsprechenden Bereiche, teilweise auch durch Einwanderung verursacht. (nicht signierter Beitrag von 176.198.20.139 (Diskussion) 22:54, 19. Dez. 2013 (CET))Beantworten

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Neutralität und Belege in Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

liest sich in Teilen wie die Arbeitgeberbroschüre zur Arbeitnehmerüberlassung. --Meyenn (Diskussion) 19:27, 3. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Werbetext entfernt.--Chianti (Diskussion) 14:48, 17. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
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Politische Debatte in Deutschland

Während FDP und CDU/CSU die Leiharbeit in ihrer gegenwärtigen Form in Deutschland befürworten, lehnen die Linkspartei[1] und Bündnis 90/Die Grünen [2] die Leiharbeit ab. Die SPD hingegen will an der Leiharbeit festhalten, doch sollen dort Mißbräuche beendet werden und die Durchsetzung gleicher Arbeitsbedingungen und eine gleiche Bezahlung für Stammbelegschaft und Leiharbeiter soll erreicht werden.[3]

  1. Linkspartei:Stop dem Lohndumping durch Leiharbei
  2. n-tv:Grüne Delegierte buhen Palmers Leiharbeitspläne weg
  3. Bundestag.de:SPD will Missbrauch in der Leiharbeit eindämmen

--> Den Absatz habe ich neu eingefügt, weil im Artikel bisher die Positionen der Haltungen der deutschen Parteien im Bundestag fehlten. Die Positionen habe ich mit Einzelnachweisen belegt. 188.96.229.6 18:15, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Rot-grün hat doch erst durch Gesetzesänderungen die Leiharbeit von der Ausnahme zur Regel gemacht und die Gesetze von korrupten Gewerkschaftsbossen durchwinkenlassen. Der größte Betrüger war Spezialist und Gesetzemacher (Hartz, das ist der mit den Gratisnutten für Betriebsräte) unter rot-grün und hat die Schere zwischen arm und reich ganz weit aufgemacht. Das was die Grünen bemängelt haben, haben sie, kaum hatten sie das Regierungszepter in der Hand, in erheblich verschärfter Form durchgewunken. Die sollen sich mal auf Alzheimer untersuchen lassen, wenn sie in den Haufen treten, den sie selber gemacht haben und dann noch über Hundekacke schimpfen. Aus der opposition heraus läßt sich alles kritisieren und bequem Forderungen stellen, die Linkspartei war noch nie und wird auch wahrscheinlich nie in die Regierung kommen und wenn doch, dann ergeht´s dem Arbeiter wahrscheinlich noch schlimmer wie in der DDR. Die Positionen kann man zitieren, die sind aber bei den opponierenden nichts als dummes Geschwätz. (nicht signierter Beitrag von 176.198.20.139 (Diskussion) 22:54, 19. Dez. 2013 (CET))Beantworten

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Informationen fehlen!

Hallo,

ich bin kein Wikipedianer oder wie Ihr eure Nutzer nennt. Keine Ahnung. Dieser Artikel ließt sich wie eine amtliche Bekanntmachung oder eine Informationsschrift von der BA für Arbeit.

Hier fehlen einige Sachen, z.B.:

- Informationen wie mit den Leuten teilweise umgegangen wird beim Kunden - Informationen über die persönliche Lage der Leiharbeiter die so beschäftigt werden. Bspw. Ergebnisse von Umfragen oder aus Dokumentationen - Erwähnung der Vermittlungspraxis der Jobcenter und Arbeitsämter - Geschichte oder etwas über die Entstehung und den Verlauf der Leiharbeit seit Ihrem Beginn bis heute.

Die Leute die das schreiben sehen nicht den Leiharbeiter der rumläuft und Aufträge abarbeiten muss. Das man oft wie ein Stück Holz oder sonstwas behandelt wird. Seht Ihr nicht oder was? Die Realität kann Wikipedia nicht zeigen. =) (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.23 (Diskussion) 20:38, 23. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

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Die gegenwärtigen Weblinks haben mit WP:Web nicht viel zu tun. Falls sich hier kein Widerspruch regt, würde ich die Liste deutlich kürzen oder komplett löschen. Gruß. --Tavok (Diskussion) 09:34, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

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Grafik

In der Grafik: Setze "Arbeitsvertrag", streiche "Arbeitsvergrag"

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2 Kritik

A) Generelle gesellschaftliche und politische Kritik
Hierzu fehlen meines Erachtens noch extrem wichtige Bezüge zu zahlreichen kontroversen Diskussionen zu privaten, regionalen und bundesrelevanten Auswirkungen von Zeitarbeit im generellen und im einzelnen!
Kritisch halte ich die immer verbreitetere Praxis von Arbeitnehmern ganze Gruppen von festen Arbeitnehmern in Zeitarbeiter umzuschichten.
In immer mehr Aufgabenfeldern findet man als deutscher Arbeitnehmer kaum noch feste beschäftigungsverhältnisse! Dies hat extrem negative Folgen für den gesamten bundesdeutschen Arbeitsmarkt und für alle nichttariflichen Arbeitnehmer in Deutschland. Hierzu versuche ich Quellen zu finden und hinzuzufügen. Ich denke diese Kritikpunkte bedürfen einer genaueren Darstellung, zu viele deutsche Arbeitnehmer kommen derzeit mal mehr mal weniger in Kontakt mit Zeitarbeit - wir sollten versuchen hier eine klare Darstellung der "Risiken und Nebenwirkungen" zu erarbeiten, oder?
B) Finanzielle Risiken
Dieser Punkt fehlt leider total!
Neben dem Punkt "Anfahrtskosten" (wie schon oben erwähnt)gibt es noch andere Auswirkungen.
- Kredite und finanzieller Status
Finanziell werden Zeitarbeiter wie arbeitslose behandelt. Ihnen steht kein Kredit zu. Hausbau oder Autokauf sind so meist nicht umsetzbar. Auch sonstige finanzielle Schwankungen sind meist nicht aufzufangen (teuer Reparaturen, Urlaub, Unfälle, Todesfälle, Umzüge, Möbel etc).
Dies führt verbunden mit den gesellschaftlichen/sozialen Folgen und dem ohnehin schon geringeren Lohn langfristig meist zu einem Verlust an Lebensqualität und einem Dasein "2ter Klasse" ohne oder mit nur wenig Urlaub, Luxus und mit viel Sorgen und vor allem ohne Zukunfts- bzw. Planungssicherheit.
- Fahrtkosten
Praxis ist, das versucht wird so viele Anfahrtskosten wie möglich auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, meist mit Erfolg. Wer einen festen Einsatzort hat, hat ggf. noch Glück, dann wird meist eine Teilstrecke der Entfernung bezahlt, selten die ganze Anfahrt oder es gibt "großzügige" Spesenzahlungen (selbsterlebtes Beispiel: 4 Zeitarbeiter müssen jede Nacht 40km zum Arbeitsort. "Großzügiges" Angebot des Personaldienstleisters: Der Fahrer bekommt 5€ Spesen und soll sich den Rest von seinen Kollegen holen).
Gängige Praxis ist, das der AN von dem wenigen Lohn den er/sie bekommt zusätzlich auch noch die alle bzw. die meisten Fahrtkosten tragen muß, besonders im Handwerk, wenn kein Firmenwagen vorhanden bzw. gestellt wird, bleiben viele Zeitarbeitsnehmer auf den Unkosten sitzen (bei 600-1000€ netto kommen schnell mal 50-200€ Fahrtkosten auf einen zu!)
C) Arbeitsqualität und Zukunftschancen
Neben den genannten Problemen werden Zeitarbeiter selten Weitergeschult oder in irgendeiner anderen Form gefördert. Kernqualifikationen gehen schnell verloren wenn man ggf. über Jahre wechselnde Tätigkeiten entfernt vom eigenen Berufsfeld ausführen muß. Vermittelbarkeit nach der Zeitarbeit in eine feste Stelle wird mit zunehmender Beschäftigungszeit in Arbeitnehmerüberlassung immer schwerer, die Qualifikation und der Status des Mitarbeiters sinkt Jahr um Jahr, auch hier steht auf dem Zielbanner "Arbeitnehmer zweiter Klasse" egal ob man als Akademiker angefangen hat oder als ungelernter Helfer.
Mögliche Quellen / Links zur Zeitarbeits-Kritik:
1) Schlecker- nur ein Beispiel wie Zeitarbeit gelebt wird
-Video dazu (Tageschau)
- Interview dazu DLF (SPD-Generalsekretärin A. Nahles)
2) ZDF- Arbeiten um jeden Preis
3) Schlecker-Vorfall auf ZDF-Reportage
4) ZDF 37°- Arbeiter zweiter Klasse?
5) ZDF vollekanne- Ausbeutung oder Jobchance?
6) heute- Viele Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen
7) Handelsblatt- Das Jobwunder im Härtetest
8) Hans Böckler Stiftung (...ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB)
- In der Krise schlecht geschützt
- Wir dürfen uns nicht spalten lassen!
- Image verbessert, trotzdem Arbeitnehmer zweiter Klasse
- Herausforderung Leiharbeit: Was Betriebsräte tun können
- Zeitarbeit in Deutschland: In vielen Großunternehmen gängige Praxis
Wichtige Links, die meines Erachtens generell Fehlen:
1) BZA - Bundesverband Zeitarbeit
Loxagon 17:05, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Unter Umständen ist hier auch das Zusammenspiel mit anderen Faktoren wie ALG1 und ALG2 anzuführen.
Beispiel: Laut Gesetz sind Arbeitslose verpflichtet, eine von der Arbeitsagentur als "zumutbar" eingestufte Stelle anzunehmen oder riskieren eine 100%ige Kürzung der Bezüge für Monate. Einige Zeitarbeitsfirmen nutzen dies also für eine "Zwangsrekrutierung". Entweder der Arbeitslose unterschreibt einen Vertrag zu nur für die Firma vorteilhaften Konditionen an oder der Arbeitsagentur wird pauschal mitgeteilt, dass er ein Angebot ausgeschlagen habe, woraufhin er für die nächsten Monate ohne Geld für Lebensunterhalt und laufende Kosten da steht. --MikeZ 21:36, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Diese Kritik ist etwas sehr holzschnittartig. Im Übrigen kann man die Zeitarbeitsfirmen gut dadurch überlisten, dass man gleich zu Anfang krank wird. Dann folgt in der Regel sofort die Kündigung. --Gunilla 21:51, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich mußte etliche solcher Fälle schon selbst im weiteren Bekanntenkreis miterleben und Recherchen, als wir letztes Jahr kurzfristig unser Hotline-Team für die Dauer einiger Monate durch Zeitarbeitskräfte verlängern wollten, untermauerten diesen Eindruck nur auf ein Neues (demotivierte Mitarbeiter, welche de facto gezwungen wurden, hätten ein Risiko für unsere Qualitätsstandards dargestellt.). --MikeZ 22:49, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Geringere Gegenleistung, also geringere Leistung, das ist an die Marktwirtschaft angepasstes Verhalten. Schluss mit den Parallelgesellschaften, die fleißig sind trotz mieser Bezahlung. --Gunilla 23:00, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Nett in der Theorie, in der Praxis eher destruktiv für den Arbeiter.--MikeZ 00:25, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Falsch, destruktiv für die Firma, die Angst hat Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen zu binden. Der Zeitarbeiter kann nur hoffen bei einem Unternehmen zu landen, das sich seinen Mitarbeitern gegenüber loyal verhält. Phil 321 21:58, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Abgrenzung zum Werkvertrag verständlich einarbeiten

Bei einen Werksvertrag arbeit der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber. Das erfolgt häufig vor Ort bei dem Kunden. Deshalb können Werksverträge praktisch ähnliche Auswirkungen bei den Arbeitnehmern wie eine Arbeitnehmerüberlassung haben. Jedoch sind Haftung und Weisungsbebefugnis anders als bei einer Arbeitnehmerüberlassung geregelt. --77.24.56.22 09:36, 6. Mai 2012 (CEST)--109.43.94.89 04:35, 19. Mär. 2012 (CET)Beantworten