Diskussion:Auslandsdeutsche

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eigene politische Vertretung der Auslandsdeutschen[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte gelesen, dass es einerseits auch den Artikel "Auslandsfranzosen" (https://de.wikipedia.org/wiki/Franzosen_au%C3%9Ferhalb_Frankreichs) gibt und dort in einem Unterabschnitt auch erwähnt würde, dass jene eine eigene politische Vertretung der Auslandsfranzosen wählen und haben (https://fr.wikipedia.org/wiki/Assembl%C3%A9e_des_Fran%C3%A7ais_de_l%27%C3%A9tranger): Die würden 90 Abgeordnete wählen. Jetzt wäre die Frage, ob es das für die BRD auch gibt, oder ob es da Bestrebungen gibt das einzurichten. (nicht signierter Beitrag von 213.147.167.219 (Diskussion) 10:07, 1. Jul. 2020 (CEST))[Beantworten]

Ich habe einen Abschnitt gelöscht, der absolut nichts mit Auslanddeutschen zu tun hat: Steuerpflicht von Grenzgängern, die in Deutschland wohnen und z.B. in Frankreich arbeiten. Dies sind keine Auslandsdeutsche! (Es gibt sehr wohl Personen, die in Frankreich leben und jeden Tag nach Deutschland zur Arbeit fahren. Da spielt die Staatsbürgerschaft - ob Deutscher, Franzose oder sonst was - aber steuerlich praktisch keine / kaum eine Rolle). (nicht signierter Beitrag von Klaus Novak (Diskussion | Beiträge) 18:17, 5. Jun. 2020 (CEST))[Beantworten]

Wünschenswert: Nachweise durch Quellenangeben[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Vorgefundenen: "Größere Gruppierungen von Auslandsdeutschen befinden sich in Chile, den USA und Australien." Diese Aussagen bedürfen genau genommen der Nachweise, mindestens im Falle Chiles halte ich sie für zweifelhaft. Oder ist die Colonia Dignidad oder Margot Honecker genug Evidenz?? Temistokles 12:43, 7. Jan 2005 (CET)

Hallo, ich versuche einmal diese Frage anhand Chiles zu klären. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik gab 1989 dem Institiut für deutsch Sprache den Auftrag, die deutschsprachigen Minderheiten in 27 Ländern zu überprüfen. Diese Erhebung nahmen Joachim Born und Sylvia Dickgießer vor. Die Daten für Chile: 1989 wurden für Chile zwischen 20.000 und 35.000 Deutsche angenommen. Damit waren die sonst genannten Zahlen von 100-200.000 Deutschen als zu hoch angesetzt bewiesen. Von diesen 20.000 bis 35.000 besaßen 1989 rund 16.000 neben der chilenischen auch die bundesdeutsche Staatsangehörigkeit und 6.500 von ihnen waren im "Deutsch-Chilenischen Bund" vereinigt. Die chilenische Regierung vermutete 1989, daß der Anteil der Deutsch-Chilenen zwischen 0,2 - 0,3 % betrug. Aber es stimmt, der Artikel mußte dringend ergänzt und ausgeführt werden. ("Deutschsprachige Minderheiten. Ein Überblick über den Stand der Forschung für 27 Länder. Institut für deutsche Sprache im Auftrag des Auswärtigen Amtes", ISBN: 3-922641-39-3) Postmann Michael 01:21, 9. Jan 2005 (CET)

Mehr als 20.000 Deutsche sollen dauerhaft nach Mallorca übergesiedelt sein.


redundanz mit Deutschstämmige / Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

offenbar massive Redundanz -- Cholo Aleman 13:37, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel enthält zwei Definitionen - das ist natürlich ungünstig, insofern auch ÜA

Frei assoziiertes Siehe auch war:

--Goesseln 14:22, 18. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]


Statt dubioser Geschichtchen und Diskussionen um die persönliche Weltsicht nützliche Informationen verwenden[Quelltext bearbeiten]

Erfassung Auslandsdeutscher im Interesse der Krisenvorsorge

"§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz fordert die deutschen Auslandsvertretungen auf, im Interesse der Krisenvorsorge Listen der in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihrer Familienangehörigen zu führen. Die Botschaft/ das Generalkonsulat wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die erbetenen Daten möglichst umfassend eingeben und auch laufend aktualisieren könnten. Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für im Ausland lebende Deutsche. Mit dem Abschicken Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dem Auswärtigen Amt bzw. den vom Auswärtigen Amt beauftragten Organisationen Ihre Daten zum Zweck der konsularischen Betreuung in Krisenfällen zu überlassen. Im Krisen- und Evakuierungsfall kann es auch erforderlich werden, Ihre Daten dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern sowie anderen Außenministerien der EU und deren Auslandsvertretungen zu überlassen." --87.160.171.154 20:20, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Siehe auch Deutschenliste. --Atlasowa

Auslandsdeutsche heute... .[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Zahlen davon wie viele Deutsche Staatsbürger im Ausland leben?--87.171.95.168 21:41, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Über eine halbe Million Deutsche leben in den Nachbarländern, Eurostat/Destatis, 17.12.2009: 2008 haben mehr als eine halbe Million deutsche Staatsbürger in einem der Nachbarländer Deutschlands gelebt, davon allein rund 203.000 in der Schweiz und 120.000 in Österreich. In den Benelux-Staaten lebten 2008 rund 112.000 Deutsche, in Frankreich (2005) rund 91.000 Deutsche. In Dänemark, Polen und der Tschechischen Republik lebten 2008 zusammen etwa 46.000 Deutsche. In Spanien (2008) rund 182.000 Deutsche, in Italien 40.000, im Vereinigten Königreich (2005) rund 100.000 Deutsche. In Luxemburg und der Schweiz waren 2008 deutlich mehr als 2% der Gesamtbevölkerung deutsch, in Österreich 1,4%. --Atlasowa 23:00, 3. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Falls es dafür einen aktuell gültigen Link gibt (der angegebene ist tot), sollte man diese Statistik m.E. unbedingt in den Artikel aufnehmen. --Roentgenium111 (Diskussion) 20:59, 10. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bitteschön, die obige Pressemeldung mit Zahlen von 2009 und Tabelle (eine Tabelle mit Einwohnerzahlen von Auslandsdeutschen wäre hier im Artikel auch nicht schlecht!). Die Zahl der 2010 im europäischen Ausland lebenden Deutschen wird durch Eurostat erfasst und betrug 2010 insgesamt rund 1,14 Millionen, wobei die größten Kontingente auf die Schweiz (252.000), Spanien (194.000), Österreich (130.000), das Vereinigte Königreich (100.000), Frankreich (91.000) und die Niederlande (68.000) entfielen; in Belgien lebten etwa 39.000 deutsche Staatsangehörige (BVerfG 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 vom 4. Juli 2012). Der Migrationsbericht 2010 (Seite 129-138) meldet für das Jahr 2010 141.000 Fortzüge von Deutschen ins Ausland (ein Rückgang von 9% im Vergleich zu 2009, 154.988), davon zogen 34,1% in die alten EU-Staaten (Stand bis einschliesslich April 2004), 15,6% in die Schweiz und 9,2% in die USA. Grüsse --Atlasowa (Diskussion) 01:20, 12. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Türkischstämmige Auslandsdeutsche in der Türkischen Republik[Quelltext bearbeiten]

Mittlerweile leben auch in der Türkei viele Auslandsdeutsche mit türkischen Wurzeln - und ihre Zahl wächst rasant. Eine Erwähnung im ARtikel ist es es allemal wert, wie ich finde. Liebste Grüße

Dafür bräuchte man Zahlen aus zuverlässigen Quellen. Meines Wissens gibt es zu deutschen Staatsbürgern in der Türkei nur sehr, sehr unterschiedliche Schätzungen unklarer Herkunft. Grüsse --Atlasowa 17:24, 3. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Aufenthalt in D, Wahlrecht[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Statistiken/Schätzungen dazu, welcher Anteil der Auslandsdeutschen in ihrem Leben mindestens 3 Monate in Deutschland gelebt haben (und damit bisher das Wahlrecht zum Bundestag hatte)? Bisher wählte ja nur ein Bruchteil (65.000, ~5%) der Auslandsdeutschen bei der Bundestagswahl; lag das überwiegend an fehlendem Wahlrecht oder an mangelndem Interesse? --Roentgenium111 (Diskussion) 17:47, 23. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

AFAIK, zu 1) Nein, zu 2) who knows? ;-). Lies Dir aber mal das hier durch, das ist sehr, sehr erhellend: Vereinfachung der Wahlteilnahme für Deutsche im Ausland (Deutscher Bundestag Drucksache 17/1883) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 28. Mai 2010. Das ist von vor dem Urteil, und ich würde es mal polemisch zusammenfassen mit "Du bist im Ausland und möchtest vielleicht wählen? Dein Pech. Interessiert uns nämlich nicht besonders." Lies es mal komplett. --Atlasowa (Diskussion) 11:52, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Thema ist in Deutschland aktuell vielleicht nicht mehr relevant, aber aus historischen Gründen wäre es wahrscheinlich nicht uninteressant, darauf einzugehen, zB:

  • War man als Auslandsdeutscher prinzipiell dazu verpflichtet, den Wehrdienst abzuleisten oder zur Musterung zu erscheinen,
  • War ein Status als Auslandsdeutscher ausreichend, um nicht zum Wehrdienst einberufen werden zu können, oder mußte man dazu eine gewisse Mindestzeit pro Jahr im Ausland leben,
  • Falls man als Auslandsdeutscher dazu verpflichtet war, seinen Wehrdienst zu leisten oder zur Musterung zu erscheinen, wie konnte man einberufen werden? Als Auslandsösterreicher zB ist eine Einberufung meines Wissens nach nicht möglich, weil der Einberufungsbefehl nur im Inland zugestellt werden darf, was im Ausland eben nicht möglich ist (man könnte zwar die Einberufung in der Botschaft überreicht bekommen, weil die ja österreichisches Staatsgebiet ist, dürfte diesen aber nicht nach Hause "ins Ausland" mitnehmen, soweit ich weiß).

Ich bin kein Jurist und kenne mich deswegen mit den Feinheiten der gesetzlichen Regelungen nicht aus, deswegen wollte ich das hier mal zur Diskussion stellen. --Whisker (Diskussion) 05:11, 11. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß nicht, ob man das im Artikel verwerten sollte, aber kurz zur Info: im Wehrpflichtgesetz [1] war geregelt, dass bei Auslandsdeutschen die Wehrpflicht ruht. Man durfte jedoch ab dem 17. Lebensjahr nur nach Genehmigung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Deutschland länger als 3 Monate verlassen. Ohne eine solche Genehmigung galt die Wehrpflicht, was ggf. bei Rückkehr nach Deutschland oder bei der Beantragung von Pässen bei Auslandsvertretungen entsprechende Schwierigkeiten nach sich ziehen konnte. --Hansbaer (Diskussion) 00:41, 12. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Steuern (lückenhaft?)[Quelltext bearbeiten]

Wie siehst aus mit Steuern zahlen? Fällt da nicht auch was weg, was erwähnenswert für den Artikel wäre? -- Amtiss, SNAFU ? 03:11, 4. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

3.3 Füherscheine[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Innerhalb der Europäischen Union ist kein Umtausch erforderlich [...]" ist so nicht richtig, Frankreich z.B fordert auch für EU Bürger den Umtausch, sobald sie 6 Monate im Land sind und frz. das Punktesystem angewendet werden soll und daher eine nationale FüSch. Nummer benoetigt wird . http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F1758.xhtml#N1008E Früher wurde immer der Umtausch verlangt weil es den EU Staaten freisteht, ein einziges EU Führerschein Model zu wählen. Das war der "rosa Farbene" und die Plastikkarte wurde nicht anerkannt --62.34.145.246 22:05, 15. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Die EU-Richtlinie fordert seit 2013 innerhalb von 2 Jahren seinen alten unbegrenzt gültigen Führerschein einzutauschen.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-ES/TXT/?uri=CELEX:32006L0126&fromTab=ALL&from=DE

Die Führerscheinrichtlinie der EU: RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (30.12.2006 | DE | Amtsblatt der Europäischen Union | L 403/18) sieht folgendes vor:


(6) | Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Gültigkeitsdauer auf einen Führerschein ohne begrenzte Gültigkeitsdauer anzuwenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde und dessen Inhaber seit mehr als zwei Jahren in ihrem Hoheitsgebiet ansässig ist.

Artikel 2 Gegenseitige Anerkennung 1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. 2. Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins mit einer von Artikel 7 Absatz 2 abweichenden Gültigkeitsdauer seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats begründet hat, die in dem genannten Artikel vorgesehene Gültigkeitsdauer auf den Führerschein anwenden, indem er den Führerschein erneuert.

Artikel 7 Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung 2. | a) | Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. | Die Mitgliedstaaten können diese Führerscheine auch mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren ausstellen. | b) | Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Artikel 11 Bestimmungen über den Umtausch, den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung der Führerscheine 1. Hat der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, so kann er einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins gegen einen gleichwertigen Führerschein stellen. Es ist Sache des umtauschenden Mitgliedstaats, zu prüfen, für welche Fahrzeugklasse der vorgelegte Führerschein tatsächlich noch gültig ist. 2. Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. (nicht signierter Beitrag von Achim2355 (Diskussion | Beiträge) 13:30, 19. Aug. 2015 (CEST))[Beantworten]

Ich vermag da aber nicht ganz herauszulesen, dass ein Umtausch vor 2033 auch erzwungen werden kann, wenn der Inhaber nichts tut, was auch im jeweiligen Wohnsitzland zu Einschränkungen der Fahrerlaubnis geführt hätte, und keine Führerscheinklasse hat, die generellen Einschränkungen (z.B. Alter) unterliegt. Nur bei der Formulierung in Artikel 2 Absatz 2 bin ich mir etwas unsicher, wie das zu interpretieren ist. Du hast aber natürlich recht, dass die Allgemeinheit der Formulierung im Artikel nicht stimmt. --Hansbaer (Diskussion) 15:24, 19. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Ich wohne in Schweden, und hier sagen die Behörden ausdrücklich, dass Führerscheine aus anderen EU-Ländern hier so lange gelten, wie sie auch im Heimatland gegolten hätten. Eine allgemeine Umtauschpflicht nach 2 Jahren besteht definitiv nicht, weswegen ich auch die Darstellung im Artikel so nicht gutheißen kann. --Hansbaer (Diskussion) 15:29, 19. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Artikel 2 Satz 2 "indem er den Führerschein erneuert." heisst in vielen EU-Ländern "Führerschein umtauschen". Das war zwischen 1991 und 2013 (bzw. nach den 2 Jahren Übergangsfrist, also bis zum 19.1.2015) nicht nötig. Das wird hier in Dänemark, wo ich lebe, so umgesetzt, dass niemand zum Umtauschen gezwungen wird. Aber nach dem 19.1.2015 berechtigen die alten (unbefristet gültigen) Führerscheine 2 Jahre nach Ansiedlung in Dänemark nicht mehr dazu in DK ein KFZ zu führen. Mit empfindlichen Strafen bei Polizeikontrollen, in der Höhe von etwa 1.000 €. Das haben die meisten Betroffen hier in DK bisher nicht gewusst. Da ist dumm drann, wer sich auf eine falsche Wikipedia-Angabe verlassen hat. Achim2355 (11:16, 21. Aug. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]
Dass die alten Angaben unzureichend waren, bestreite ich nicht. Nur deine Fassung erweckte den Eindruck, nach 2 Jahren sei in jedem Fall Schluss, und das stimmt dann auch wieder nicht. Ich habe nun eine weiter präzisierte Fassung eingebracht und die Regelung aus sechs EU-Ländern eingefügt. Vielleicht kann man das sogar noch erweitern. --Hansbaer (Diskussion) 12:28, 21. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
2. Nachtrag: Der Link zur französischen Regelung scheint mir nichts zu enthalten, was einen Zwangsumtausch angeht abgesehen von Verkehrsverstößen. --Hansbaer (Diskussion) 15:43, 19. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]


Wahlrecht fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Landesebene wird nicht erwähnt bzw falsch (als Regional). Hier heisst es. Gibts nicht. Auch schlecht formuliert. Richtig ist das dies wohl nicht grundsätzlich so ist sondern Ländersache. Heisst. Jedes Bundesland kann das selbst bestimmen. In NRW wollte man es zb einmal einführen. Richtig ist das ich nur Länder kenne die es leider nicht zulassen. Ob es Bundesländer gibt die es zulassen weiß ich nicht. Wäre aber interessant. Man sollte was ich eben geschrieben habe entsprechend verbessern und langfristig hoffe ich darauf das einer noch recherchiert oder weiß ob es 1,2,5 Bundesländer gibt in welchen man bei der Lantagswahl mitmachen dürfte. --Shlomoo33 (Diskussion) 04:01, 29. Okt. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich habe es präzisiert. Die Bundesländer könnten als Legislative das Wahlrecht öffnen, aber das kommt auch auf die Landesverfassungen an und ist daher nicht so einfach. Bislang gibt es meines Wissens kein Bundesland, das dies getan hat. --Hansbaer (Diskussion) 09:30, 29. Okt. 2019 (CET)[Beantworten]

Wohnsitz im Ausland[Quelltext bearbeiten]

Heisst das man muss dort gemeldet sein? In vielen Ländern gibt es ein Meldesystem wie in Deutschland.

In England war es zumindest vor 40 Jahren so das man einfach eine Adresse angab(z.b von einem besetzten Haus) und sogar Sozialgeld erhielt,so machten viele Punks billigen Urlaub dort.

Was ist wenn ich längere Zeit Urlaub in Spanien oder NL mache?Welche Bestätigung brauche ich da? (nicht signierter Beitrag von 80.134.23.65 (Diskussion) 03:57, 6. Mär. 2022 (CET))[Beantworten]