Diskussion:Beleidigung (Deutschland)/Archiv/Vor 2013

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Telefonterror

In den Begehungsformen fehlt noch der Telefonterror als Beispiel - wer kann das ergänzen? 14:43, 13. Jun 2005 (CEST)

Wie Bitte?

"Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir eine Uniform." gilt nicht als Beleidigung (schon aus Mangel der konkreten Einzelpersönlichkeit, welche dadurch gemeint und beleidigt sein solle, auch deswegen, weil der durch diesen Spruch beleidigte nicht mehr an Ehrverletzung erleiden würde als der Sprechende, der Sprechende sich selbst aber nicht in seiner eigenen Ehre verletzen kann).

Okay, dass die Aussage keine Beleidigung ist, ist klar, aber... Bis welche dadurch gemeint und beleidigt sein solle kann ich dem Satz noch folgen. Vielleicht sollte da mal einer ran, der das besser Formulieren kann...

Und "Wenn Dummheit Pickel schlagen würde, würdest du aussehen wie ein Streuselkuchen." gilt nicht als Beleidigung (weil der Satz im Konjunktiv gesprochen ist). - da komm ich auch nicht mehr mit. Das ist für mich eindeutig eine Beleidigung, da der Konjunktiv sich auf das Ergebnis der Bedingung bezieht, nicht auf die Bedingung selber (=heißt, du bist dumm). --Brummfuß 12:06, 4. Sep 2005 (CEST)
Es mag jetzt zu spät sein; aber:
"WENN ... schlagen WÜRDE": kann man einen Konjunktiv deutlicher formulieren? BEIDES ist im Konjunktiv! Also ganz so leicht ist die Nuß nicht zu knacken! (nicht signierter Beitrag von 62.180.184.2 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 27. Jun. 2009 (CEST))
Ich bezog mich weniger auf das Inhaltliche -was mir natürlich klar ist- sondern viel mehr auf die doch irgendwie recht unglückliche Formulierung :) --^icewind^ 05:50:50, 5. Sep 2005 (CEST)

Ich werde den Abschnitt löschen, da hier niemand darauf antwortet und er möglicherweise falsch ist. Die Aussagen sind nicht überprüfbar, mangels Literaturangaben im Fließtext. --Brummfuß 00:18, 14. Sep 2005 (CEST) P.S.: lediglich die Sache mit der Kamera hatte einen Hinweis auf eine Quellenangabe, ist aber als Einzelsatz etwas merkwürdig. --Brummfuß 00:20, 14. Sep 2005 (CEST)

Abgrenzung / Definition

Mir fehlt hier die genaue Abgrenzung: Was ist eine Beleidigung und was nicht? Ist eine als Frage geäußerte und als beleidigend aufgefaßte Äußerung eine Beleidigung? Ist maßgeblich, ob der mutmaßlich Beleidigte das als Beleidigung aufgefaßt hat oder ob ein unbeteiligter Dritter dies als Beleidigung auffassen würde? Sind Vulgärausdrücke auch dann als Beleidigung zu werten, wenn sie z.B. in einer Partnerschaft als Koseworte benutzt wurden? Oliver --62.143.27.42 17:27, 25. Jan 2006 (CET)

Ja Oliver, ich sehe es genauso was du im ersten Teil gemeint hast - Es ist erst dann eine Beleidigung, wenn sich auch jemand beleidigt fühlt. Wenn das nicht der Fall ist und die Ehre nicht verletzt ist, ist es keine Beleidigung. Der zweite Satz in der Einleitung "Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person." ist dannach falsch. Warum sollte auch eine Geringschätzung eine Beleidigung sein ... ? -- Jarling 09:48, 10. Feb 2006 (CET)
Das (erstere) ist nicht der Fall: z.B. wenn ein geistig behinderter Mensch beleidigt wird, kommt es nicht darauf an, ob er die Beleidigung versteht. Der Tatbestand ist bereits durch die Äußerung erfüllt, sefern feststeht, dass sie beleidigend ist. Voraussetzung ist allerdings ein Strafantrag, siehe § 194 StGB. Zum zweiten: "Geringsschätzung" ist der Versuch den Tatbestand sprachlich zu erfassen. Es geht nicht darum, dass man jemand "nicht so toll" findet, sondern dass man zu erkennen gibt, er sei als Mensch weniger wert als andere. -- 212.204.77.23 11:57, 25. Jul 2006 (CEST)

Sehr einseitige Betrachtung

Hallo,
also ich finde den Artikel hier sehr sehr rechts-lastig (im Sinne von der rechtlichen Betrachtungsweise), dabei gibt es doch wohl (mindestens) auch einen sehr starken emotionalen und psychologischen Sinn-Hintergrund, den der Artikel zur Zeit fast garnicht beschreibt.
Gruß .. Conrad 19:25, 29. Jun 2006 (CEST)

Ich muss Conrad zustimmen. Besonders dringend waere eine Klaerung der Bedeutung einer Beleidigung im interkulturellen Kontext. Ich denke dabei z.B. an die im muslimischen Kulturkreis als Beleidiung aufgefassten Aeusserungen des Papstes bei seinem Vortrag an der Regensburger Universitaet im September 2006. siehe hierzu [1]. Daniel 15.09.2006

Oder das oft ausgesprochene "Hurensohn" auf der Straße, das meist nicht weiter rechtlich verfolgt wird.

"indirekte" beleidigung

ich habe mal gehört, dass man z.B. polizisten mit dem satz "ich hab gehört sie sind ein *****loch", bzw. "alle meinen ja, dass.." ansprechen kann, ohne dass das verfolgt werden könnte. stimmt das?

Müsste eigentlich richtig sein, siehe A.C.A.B.. Aber 100%ig sicher bin ich mir nicht. --Gabbahead. 15:20, 9. Sep 2006 (CEST)

Falsch! Auch das ist eine Beleidigung... --93.132.42.54 13:26, 30. Okt. 2009 (CET)

Liste

Gibt's eigentlich eine Liste von Kraftausdrücken, die regelmäßig als Beleidigung gewertet werden? (Beispiel: Ich würde gerne einen baden-württembergischen Landesminister in Kommentaren mit dem bezeichnen, was er ist, nämlich „Arschkriecher“. Aber vielleicht ist „Speichellecker“ weniger gefährlich...) --AndreasPraefcke ¿! 14:22, 25. Sep 2006 (CEST)

In jedem guten Strafrechtskommentar (z.B. dem Tröndle) gibt es Beispiele für Beleidigungen, die mal von deutschen Gerichten abgeurteilt worden. --Willicher 16:51, 1. Mär. 2007 (CET)

Formalbeleidigung

Fehlt noch. Matthias217.233.59.218 17:18, 18. Dez. 2006 (CET)

Außerdem fehlt noch: zivilrechtliche Folgen einer Beleidigung.

Rechtslage in den anderen (teilweise) dt.sprachigen Ländern.

Beleidigungen in der Wikipedia?

Wer auf erstaunliche Beleigigungen innerhalb der WP-Diskussionen stößt -- ich bin für Hinweise dankbar. -> Artikel zum Thema "Beleidigungen in der WP >> Diskussionsseite. --Delabarquera 16:21, 14. Aug. 2007 (CEST)

Frage an Wikipedia-Juristen, welche diesen Eintrag inzwischen dominieren: Wenn der Maßstab des § 1 StGB unterlegt wird, ist auch "Beleidigung" § 185 StGB ein virtuelles oder Phantomdelikt. Gleichwohl wird nach § 185 StGB nachhaltig und ausgiebig verfolgt und verurteilt. Und solange das so ist - wüßte ich gern die Meinung der Herren Wikipedia-Juristen zu de.Wikipedia´s Funktion, konkret gefragt: Wenn eine Person einen de.Wikipedia-Eintrag aufweist - ist sie dann netzprominent ? Und hat sie dann folglich als "öffentliche" Person eine herabgesetzte Persönlichkeitsschutzschwelle, ist also eher straffrei zu "beleidigen" als Nur-Private ? Und wenn dies so wäre: Müßte de.Wikipedia jedenfalls solange (m.E. rechtsbrüchig und verfassungsfeindlich) nach § 185 StGB verfolgt und verurteilt wird, nicht bei jedem Personaleintrag den/die Betroffene/n v o r ihrer Netzveröffentlichung fragen, ob dieser von ihm/ihr gewünscht wird oder nicht ? Oder zuwarten Wikipedia-Juristen ab, bis jemand ggf. gerichtlich verfügen läßt, n i c h t bei de.Wikipedia eingetragen zu werden bzw. einen vorhandenen Eintrag nachträglich zu löschen ? MfG v.Schoene (ma.beauty1 at gmx punkt net) 80.136.88.202 13:17, 19. Aug. 2007 (CEST)

Tathandlung

Habe soeben einen Fehler in dem Abschnitt Tathandlung beseitigt.

Zitat: Damit will er wider besseres Wissen und mit ehrverletzender Absicht zum Ausdruck bringen, dass die Meinung des Diskussionsgegners Folge eines krankhaften Geisteszustandes sei. In diesem Fall liegt eine Beleidigung vor, weil aus dem Zusammenhang klar erkennbar ist, dass die Aussage dem Adressaten auf ehrverletzende Weise einen geistigen Schaden attestiert. Ähnliches gilt auch, wenn während einer hitzigen Diskussion ein Diskussionsgegner dem anderen auf ehrverletzende Weise den Besuch bei einem Psychiater nahelegt. Anders liegt der Fall, wenn der Rat ernsthaft und nicht ehrverletzend gemeint ist. Das bedeutet aber nicht, dass man sich der Strafbarkeit einfach entziehen kann, indem man hinzufügt, man meine es NICHT ernst.

---> hier muß es tatsächlich "ernst" ohne nicht heißen, weshalb ich das "nicht" gelöscht habe. Der Täter kann sich der Strafbarkeit nicht entziehen, indem er so tut, als ob er wirklich in Bersorgnis ist, daß das Opfer eine Therapie brauche... Um den Fall, daß jemand hinzufügt, er meine es NICHT ernst geht es hier nicht - es geht hier nicht um eine Vorsatz-Frage, sondern, daß jemand tatbestandsmäßig vorheuchelt, ernsthaft in Sorge um den Betroffenen zu sein... ist ein komplett anderer Fall und das "NICHT" muß an dieser Stelle definitiv weg, weil es falsch ist !!! (nicht signierter Beitrag von Sunrise1873 (Diskussion | Beiträge) 23:29, 4. Jan. 2010 (CET))

"Tritt die Beleidigung mit einer unmittelbar auf den Körper gerichteten Einwirkung zusammen („tätliche Beleidigung“), so liegt häufig – aber nicht notwendig – eine Körperverletzung vor, die in Tateinheit zur Beleidigung steht." Also wenn zur Beleidigung zeitgleich eine Körperverletzung dazukommt, ist da besagte Tateinheit, das ist klar; aber auch trivial, und von daher nicht erwähnenswürdig. Oder soll das so zu verstehensein, dass eine die Beleidigung begleitende Handlung, die an sich KEINE Körperverletzung darstellt, wegen der Tateinheit als Körperverletzung bewertet werden kann?? Das erscheint mir doch sehr seltsam! Wenn das aber NICHT so ist: was soll dann der Satz? - Rätselnder (nicht signierter Beitrag von 62.180.184.2 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 27. Jun. 2009 (CEST))

Realinjurie

In dem zitierten Brockhausartikel ist von "Tätlichkeiten", nicht von Tätigkeiten die Rede. Fingerzeigen dürfte daher eher nicht als "Realinjurie" aufzufassen sein. Aber ich verstehe sowieso nicht, wozu hier die lateinischen Begriffe auftauchen, diese dürften doch höchstens von rechtshistorischer Bedeutung sein, oder? Zum Wälzen eines Kommentars bin ich leider im Moment zu müde, so war es jedenfalls falsch. -- pistazienfresser 02:09, 11. Jul. 2009 (CEST)

Duzzuschlag

Ich bin kein Jurist, daher meine Frage: Fehlt nicht noch ein "Duzzuschlag?" Das habe ich kürzlich bei Genial Daneben gesehen. Gruß --Tobias1983 Mail Me 22:07, 10. Nov. 2009 (CET)

Internet

Enttäuschend. Über den interessantesten Aspekt von Beleidigung findet sich rein dar nichts im Artikel. Nicht mal das Wort 'Internet' kommt im Artikel vor... --Itu 09:53, 13. Dez. 2009 (CET)

Konjunktiv

Kann jemand einmal festhalten wie es mit Äusserungen im Konjunktiv aussieht; das wird zwar hier auf der Diskussionsseite kurz angerissen, aber ich denke, dass das durchaus eine Relevanz im Hauptartikel hat. -- -- Stefan 11:21, 25. Jun. 2010 (CEST)

krumm

"Der Tatbestand besteht nur aus der Strafandrohung für die Beleidigung und enthält keine weitere Definition." Ich bin kein Jurist; aber macht der Satz in dieser Form wirklich Sinn? Ist eine Strafandrohung für eine Beleidigung wirklich verfolgungsfähig?

"Tritt die Beleidigung mit einer unmittelbar auf den Körper gerichteten Einwirkung zusammen („tätliche Beleidigung“), so liegt häufig – aber nicht notwendig – eine Körperverletzung vor, die in Tateinheit zur Beleidigung steht. " Also wenn zur Beleidigung zeitgleich eine Körperverletzung dazukommt, ist da besagte Tateinheit, das ist klar; aber auch trivial, und von daher nicht erwähnenswürdig. Oder soll das so zu verstehensein, dass eine die Beleidigung begleitende Handlung, die an sich KEINE Körperverletzung darstellt, wegen der Tateinheit als Körperverletzung bewertet werden kann?? Das erscheint mir doch sehr seltsam! Wenn das aber NICHT so ist: was soll dann der Satz? - Rätselnder (nicht signierter Beitrag von 62.180.184.2 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 27. Jun. 2009 (CEST))

Lustig

Unfassbar, was alles Gesetz sein soll. Ich wünschte mir eine Liste mit Körperbewegungen, die auszuführen verboten ist - das würde dem Fass noch die Krone aufsetzen. Da soll mir vorgeschrieben werden, was ich zu sprechen und wie ich mich (nicht) zu bewegen habe; Strafen werden angedroht, gar mit Gefängnis lese ich. Mir ist es piepegal, ob jemand Arschloch zu mir sagt. Wenn einer jetzt "Du Christ" (Du Moslem, Du Theist) sagte, könnte ich das vielleicht als Beleidigung auffassen (und eine Beleidigung existiert ja nur in der Auffassung) - aber Klage führen wär wohl zwecklos. Dass ein Bürger Recht versteht scheint ja wohl in großen Teilen ausgeschlossen.
Um klarer zu machen, was ich für den Artikel will: Wie funktioniert das mit der Beleidigung? Gibts da Wortlisten? Oder wird da nach erratener Durchschnittsmeinung geurteilt? Welche Teile des Körpers können gefahrlos bewegt werden? Kann ich, wenn mir der Mittelfinger fehlt, eine Beleidigung begehen, wenn ich ersatzweise den Ringfinger hebe? Ich wünschte mir für den Artikel mehr Praxisbezug und Beispiele. Mir ist das von vorn bis hinten unverständlich. --JoVV 20:22, 7. Jun. 2009 (CEST)

Das wäre übrigens dann auch das erste Fass mit Krone, das ich zu Gesicht bekomme. So wie ich soziale Rechtsprechung verstehe, handelt es sich um Richtlinien, die dann greifen, wenn die betroffenen Parteien unterschiedlicher Auffassung, als nicht im Einvernehmen sind. Wenn im Freundeskreis das Opfer eines freundlichen Streichs heiter meint 'Du bist schon ein g'scheites Arschloch', dann ist das im Kontext als eine Art Anerkennung zu vertstehen. Wenn sich nach dem Besuch einer Spelunke zwei Angetrunkene prügeln und sich dabei einvernehmlich abreagieren, kommt es zumeist auch zu keiner Anzeige. Darum werden etwa Ehrverletzungsdelikte auch nur nach Anzeige verfolgt. Folgenschwer wird es dann, wenn der Täter das Umfeld bzw den Rahmen der Einvernehmlichkeit nicht einschätzen kann. So zum Beispiel bei Missbrauch an Minderjährigen, denen die Entscheidungsfähigkeit zur Einvernehmlichkeit abgesprochen wird. Diese werden auch ohne Anzeige verfolgt. Dann nämlich ist der andere unfreiwillig verletzt. In diesem Sinne kann jemand auch mit Zeigefinger, Ringfinger oder großer Zehe beleidigt werden. Es gilt ebenso nicht, eine Beleidigung als Frage zu formulieren, wenn ich damit tatsächlich beleidigen will. Es geht nicht um Formen und Äußerlichkeiten, sondern die inhaltliche Absicht zählt. Zu Missverständnissen kommt es bei derlei Gesten oft bei Gepflogenheiten zwischen unterschiedlichen Kulturen. Wenn der Franzose mit Daumen und Zeigefinger einen Kreis beschreibt, um zu bedeuten, dass das Essen vorzüglich geschmeckt hat, wird er in Italien den Kellner damit beleidigen. Wenn der italienische Kellner daraufhin zuschlägt, wird er sich ebenfalls eines Vergehens schuldig machen, da er für seine eigenen Handlungen verantwortlich ist und reaktionäres Verhalten keine Ausrede darstellt. Das sollte bereits in der Erziehung berücksichtig werden - 'Aber der andere hat zuerst ...' gilt nicht. In diesem Sinne kann es keine Wortlisten geben, sondern nur persönliche Achtsamkeit in Bezug auf den sozialen Rahmen. Wenn man das Spiel noch weiter treiben will, dann kann man hinter der Beleidigung anderer auch eine vorangegangene Verletzung sehen, die mangels Verhaltenskontrolle gespiegelt wird. Anstatt konfrontativ zu reagieren, kann ich also versuchen, das Missverständnis zu ergründen und die Situation damit initiativ aufzufangen. Da das aber bereits in das Gebiet sozialer Psychologie hineinreicht, gibt es eben gesetztliche Richtlinien. -- 80.108.107.62 06:54, 2. Mär. 2011 (CET)

Systematik der Ehrverletzungsdelikte

...gehört (mit einem Verweis) eindeutig unter den Überbegriff Ehrverletzung. Üble Nachrede und Verleumdung sind m.E. parallele Delikte. -- 80.108.107.62 07:49, 1. Mär. 2011 (CET)

Beleidigungen und Notwehr

Können fortgesetzte Beleidigungen die Notwehr (z.B. Backpfeife) begründen. -- 46.115.25.192 00:33, 6. Okt. 2011 (CEST)

Nein, es besteht keine Gefahr für Leib und Leben sowie besteht die Option zu flüchten. Vermutlich ist eine Affekthandlung begründbar. (Ich stelle mir vor, dass (wertfrei) temperamentvolle Damen so reagieren könnten.) Eine weit bessere Option, der Situation zu entkommen, ist vermutlich, eine Stufe hinaufzusteigen und sich (bzw dem anderen) bewußt zu machen, dass das Leben weit Essenzielleres zu bieten hat, als Beleidigungen und Backpfeifen. -- 84.112.118.61 04:11, 4. Jan. 2012 (CET)
Das ist (absolut) falsch! Weder ist die Notwehr i.S.d. § 32 StGB auf eine Gefahr für Leib und Leben beschränkt, der Wortlaut des Gesetzes spricht eindeutig von einem "gegenwärtigem, rechtswidrigen Angriff" gegen ein geschütztes Rechtsgut - was (man siehe §§ 185 ff. StGB) bei der Ehre eindeutig gegeben ist. Und schon gar nicht sieht das Gesetz eine Ausweichpflicht vor - im Gegenteil: Der Grundsatz "Recht muss Unrecht nicht weichen" ist eine der obersten Rechtsmaximen, die von sämtlichen Strafgerichten geradezu eisern aufrecht gehalten wird - sogar mit der für manchen befremdlichen Konsequenz, das selbst Exesshandlungen noch privilegiert, d.h. fakultativ strafmildernd berücksichtigt werden.
Allerdings sind einige grundlegende Gesetzesmerkmale zu beachten:
1. Die Handlung muss von einem Verteidigungswillen getragen sein - eine "Revanche" quasi als Strafaktion ist unzulässig.
2. Es müssen weitere Beleidigungen direkt bevorstehen - ansonsten ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig, was eine Notwehrhandlung ausschließt.
3. Die "Backpfeife" muss geeignetes Mittel sein, um den Angriff zu beenden - hier kann man im Einzelfall sicherlich streiten, es kommt auf jedem Fall auf die Gegebenheit an.
4. Gegenüber Kindern und nahen Angehörigen gelten (auch wenn es teilweise bestritten wird) Einschränkungen hinsichtlich der sog. "sozialethischen Einschränkungen der Notwehr" - ein erwachsener Mann sollte nicht unbedingt ein pöbelndes Kind verprügeln...
Ansonsten sind im www. jede Menge Urteile und Einzelheiten zu der Problematik zu finden - es ist üblicher Prüfungsstoff für das Erste Juristische Staatsexamen ;-)
Dies stellt eine persönliche Meinung des Verfassers dar und ist nicht als Rechtsberatung gedacht. --OnlyMe 22:39, 30. Jan. 2012 (CET)
Das sind Informationen, wie man sie brauchen kann. Meine falschen erhielt ich einst von offizieller Seite. Persönlich sehe ich meine Ehre durch Beleidigungen unantastbar. Der Beleidiger disqualifiziert die seine selbst. Aber vielleicht ist das der Unterschied zur Würde. Dennoch danke für die Korrektur. Fallen unter die 'Angehörigen' eigentlich umgekehrt auch die Eltern eines Kindes, wenn sie dieses beleidigen? -- 84.112.118.61 06:30, 2. Feb. 2012 (CET)

Systematik der Ehrverletzungsdelikte anders in .at (auch .ch, .li?)

In Österreich ist die Systematik grundlegend anders als in .de:

  • Üble Nachrede bezieht sich auf unwahre Tatsachenbeauptungen ("X hinterzieht Steuern", "X ist fies zu seiner Frau") (Strafbare Handlungen gegen die Ehre § 111)
  • Beleidigung bezieht sich auf Nichttatsachen ("X ist ein viermotoriges Warzenschwein") und Misshandlungen (Ohrfeige, Bespucken), ungleich .de: öffentlich oder vor mehreren Leuten vergangen (Strafbare Handlungen gegen die Ehre § 115)
  • Verleumdung bezieht sich nur auf Offizialdelikte ("X ist ein Mörder") (Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege, § 297)
  • Kreditschädigung sollte auch in dieser Gruppe erwähnt werden (obwohl systematisch in den Vermögensdelikten, § 152)

Von einer Beleidiung eines Toten weiß ich nichts (IANAL), dafür gibt es in .at noch weitere Feinheiten:

  • Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung ("X ist ein Mörder" -- wahr, aber er hat seine Strafe verbüßt) (§ 113)
  • Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde ("Das Bundesheer ist ein Sch*verein") (§ 116)
  • Herabwürdigung religiöser Lehren (z.B. auf einen Kruzifix spucken) (§ 188)
  • Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole (z.B. auf die öst. Fahne spucken) (§ 248)
  • Herabwürdigung fremder Symbole (z.B. auf die deutsche Fahne spucken) (§ 317)

Zumindest ein Hinweis auf die abweichende Rechtslage in .at ist angebracht. Besser fände ich eine kurze Aufstellung. Soll ich die gleich unter die .de-Systematik setzen?

Wie sieht die Lage in .ch und .li aus?

-- At 09:16, 9. Feb. 2012 (CET)

Schon einmal gepostet und wieder entschwunden: warum steht die Systematik der Ehrverletzungsdelikte nicht unter Ehrverletzung? Ehrverletzungsdelikte sind doch keine Gliederung der Beleidigung, sondern die Beledigung ist eine Form der Ehrerletzung. Ich bin nur leider zu wenig mit Wiki-Qualitätssicherungsroutinen vertraut, dass ich mich trauen würde, den Abschnitt einfach rauszulöschen und wo anders hinein zu kopieren. Vielleicht gibts ja auch einen versteckten Sinn dahinter. -- 84.112.118.61 07:42, 2. Mär. 2012 (CET)

Versuchte Beleidigung

Da steht ja im Artikel, dass die versuchte Beleidigung nicht strafbar ist. Aber was ist eine versuchte Beleidigung? Egal was ich mir darunter vorstelle, ich komme nur auf blödsinnige Ideen. --Яedeemer 04:59, 5. Mär. 2012 (CET)

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

In zweiten Absatz soll ein Zitat in Übersetzung angeführt sein, jedoch sind die Anführungszeichen leer. Könnte sich dem jemand annehmen? 217.93.204.237 05:47, 4. Jul. 2012 (CEST)