Diskussion:Beleidigung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Grim in Abschnitt Beleidigung (Recht)
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Ehrdelikt[Quelltext bearbeiten]

Moin Benutzer:UHT, die Beleidigung ist ein Ehrdelikt, jedoch steht der Begriff „Ehrdelikt“ nicht für „Beleidigung“. Folglich hat ein Link zum Artikel Ehrdelikt auf dieser Begriffklärungsseite nichts verloren. Die Begriffsklärungsseite dient ausschließlich der möglichst einfachen und schnellen Navigation. Sie ist nicht für die kleine Bildungsreise gedacht. Auch Dein Hinweis im Bearbeitungskommentar, auf Rechtsinstitute gleichen Namens, passt hier irgendwie gar nicht.--grim (Diskussion) 00:20, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

+1 Zustimmung. --Chiananda (Diskussion) 00:34, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
+1 siehe WP:BKL, eindeutig. --Björn 00:36, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Upps, im Artikel "Beschimpfung" (Strafrecht der Schweiz) kommt das Wort „Beleidigung“ nicht vor – da fällt mir die Begründung des Eintrags schwer… --Chiananda (Diskussion) 00:39, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Und die Weiterleitung "Strafbare Handlungen gegen die Ehre" hierhin lässt viel Spielraum für Interpretation – gibt’s da kein geeigneteres Linkziel für? --Chiananda (Diskussion) 00:44, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
„Beschimpfung“ wird unter Beleidigung (Deutschland)#Rechtslage_in_anderen_Staaten erwähnt. Zwar ohne Einzelnachweis, aber man kann es wohl hier in der BKS lassen (AGF). --grim (Diskussion) 02:06, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Bei der verwaisten Weiterleitung „Strafbare Handlungen gegen die Ehre“ wäre ich mit einem SLA einverstanden. Der Ersteller der Weiterleitung hatte wohl das Österreichische Strafrecht (§§111-117 StGB) im Blick. Ich halte diese Weiterleitung, bei fehlendem explizitem Zielartikel zu österreichischen Ehrdelikten, für eher unnötig. Ich vermute außerdem, dass „Strafbare Handlungen gegen die Ehre“ kein feststehender (Lemmafähiger) Rechtsbegriff ist. Gruß --grim (Diskussion) 01:19, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich fürchte, die Aussage im deutschen Artikel "Beleidigung (Deutschland) #Rechtslage in anderen Staaten" über das rote "Strafrecht der Schweiz" kann keine Aussage über die Schweizer "Beschimpfung" validieren, solange das nicht auch dort explizit steht.
Und den Rotlink "Beleidigung (Österreich)" hattest du aus der BKS entfernt – darauf wird aber auch in dem Abschnitt verlinkt…
Und die Lemma-Tauglichkeit der Formel "Strafbare Handlungen gegen die Ehre" kann ich nicht beurteilen, hört sich aber formell an – vielleicht beim Portal:Recht nachfragen?
Gruß --Chiananda (Diskussion) 02:49, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

„die Beleidigung ist ein Ehrdelikt, jedoch steht der Begriff „Ehrdelikt“ nicht für „Beleidigung““. Wieso? Als Autor des Artikels Ehrdelikt habe ich das exakt so konzipiert (Beleidigung = nationale Bezeichnung, Ehrdelikt = metasprachlich-funktional-rechtsvergleichend-kriminologisch-international-topisch-problembezogene Bezeichnung), wenn ich mich richtig erinnere sogar in ausdrücklicher Absprache mit dem BKS-Projekt. Wenn ich mich weiter richtig erinnere, ist der Passus „Aus Gründen der Praktikabilität (Verbot der Verlinkung auf Begriffsklärungen) sollte bei Begriffsklärungen nationaler Rechtsinstitute zugleich auch zumindest ein rechtsvergleichender Kurzartikel eingerichtet werden, oder zumindest ein allgemeiner Oberbegriff [Anm.: das ist hier der internationale Artikel zum Ehrdelikt] genannt werden“ damals nach langer langer langer langer langer Diskussion innerhalb des Portal:Recht auf ausdrücklichen Wunsch des BKS-Projekts aufgenommen worden. Insofern bin ich jetzt schon irritiert, dass jetzt von dort ein „Kommando zurück“ kommt. --Benutzer:UHT (Diskussion) 12:06, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Okay. Jetzt verstehe ich Dein Argument erst. Strafrecht (Deutschland) und Strafrecht (Österreich) sind zum Beispiel zwei gleichnamige Rechtsinstitute, bei denen ein erklärender Artikel Strafrecht wünschenswert ist. Und nicht nur eine „BKS Strafrecht“. Bei Beleidigung (Deutschland) und Beleidigung (Österreich) (etc.) findet sich unter dem Stichwort Beleidigung jedoch eine Begriffsklärungsseite und nicht, wie vom Portal:Recht gewünscht, ein erklärender Kurzartikel. Der rechtliche Oberbegriff findet sich unter Ehrdelikt. Dieser ist nicht wortgleich mit „Beleidigung“, was zu einem Sonderfall führt.
Es geht hier also um die in der Wikipedia etablierte Systematik der Rechtsbegriffe (Oberbegriff gewünscht) versus reinem Naviagtionszweck (kein Link zum rechtlichen Oberbegriff gewünscht). Da aus der BKS Beleidigung wegen des Hinweises zu Beleidigung (Psychologie) aktuell aber kein reiner juristischer Kurzartikel gemacht werden kann, gibt es ersatzweise einen Link zu Ehrdelikt.
Das leuchtet mir ein und da das Thema anscheinend bereits diskutiert wurde, kann das von mir aus als Sonderfall so bleiben. Gruß --grim (Diskussion) 12:57, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Komplimente für euer Auseinanderklamüsern der Begrifflichkeiten :)  Und gut, dass die Sachverhalte hier ausgebreitet wurden, ich werden einen hierhin verweisenden Kommentar einfügen. Für Außenstehende ist die Vermengung der Bezüge sonst nicht nachvollziehbar.
Offen bleibt aber mein Wunsch, dass im Artikel "Beschimpfung" etwas aufgenommen wird im Sinne von „entspricht dem Tatbestand der ‚Beleidigung‘ im deutschen Strafrecht“ (mit Beleg), sonst hat der Eintrag hier nach BKS-Richtlinien keine Berechtigung… Gruß --Chiananda (Diskussion) 14:52, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Entschuldigung, falls ich vorhin etwas "pampig" geantwortet habe, aber Jahre der Diskussion haben mich leider etwas mürbe gemacht und ich bitte deshalb um Verständnis. Es freut mich jedenfalls, wenn meine Argumentation verständlich ist. Ließe sich der Sonderfall vielleicht irgendwo dauerhaft in den Richtlinien des BKS-Projekts unterbringen? Das würde die Kräfte bei allen Beteiligten schonen … --Benutzer:UHT (Diskussion) 16:49, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Noch ein kurzer Nachtrag: Beleidigung soll nach den Richtlinien des Portal:Recht durchaus eine BKS sein. Der "allgemeine" Artikel hierzu kann deshalb nicht unter Beleidigung stehen, weil es rechtsvergleichender Erkenntnis entspricht, diese nicht anhand Bezeichnungen einer bestimmten Rechtsordnung durchzuführen (hier also der deutschen Bezeichnung "Beleidigung", die Schweizer würden dann nämlich unter "Beschimpfung" nach dem rechtsvergleichenden Artikel suchen etc. etc.). Man sucht für vergleichende Artikel deshalb gezielt nach Bezeichnungen, die möglichst wenig national "vorbelastet" sind. --Benutzer:UHT (Diskussion) 16:54, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ok, jetzt ist es hier dokumentiert – im BKS-Projekt gibt es kein "Board" für Sonderfälle, notfalls würde auch nur der Archivlink zu einer Diskussion hier stehen. Danke und over ;)  --Chiananda (Diskussion) 20:38, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Rituelle Beleidigungen[Quelltext bearbeiten]

Großes R sieht für mich intuitiv korrekt aus. Irre ich mich? Geht's um was anderes? --grim (Diskussion) 08:56, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Eigennamen von Begriffen werden großgeschrieben, das ist „rituelle Beleidigung“ aber nicht, deshalb als Adjektiv auch am Zeilenbeginn kleingeschrieben, unabhängig von möglichen amtlichen Regeln – BKS sind keine Textwerke mit eigener Schöpfungshöhe, da beginnen Einträge nicht grundsätzlich mit Großschreibung. Gruß --Chiananda (Diskussion) 22:11, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Was Schöpfungshöhe damit zu tun hat check ich nicht :> Aufzählungen kleingeschrieben beginnen, sieht einfach nur falsch aus. Aber hey, mir wurscht ;) War nur neugierig. Gruß --grim (Diskussion) 07:17, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Bitte hört auf, mit dieser BKS herumzuspielen. --Chiananda (Diskussion) 02:43, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Wieso Plural? Das bist Du und Grzeszik. Der Artikel ist nun 8 mal kurzfristig in meiner Beo aufgeploppt. Nach dem vierten Revert zwischen euch habe ich hier gefragt, worum es geht. Nach dem siebten um Artikelsperre gebeten. Gruß --grim (Diskussion) 09:35, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Sorry, dass du hier reingezogen wurdest in diesen „Mist“; eigentlich wollte der unerfahrene Benutzer:Grzeszik nur sich und das ungenügende Artikelchen "rituelle Beleidigung" so gottverdammt ernstnehmen. Ich hätte mir das frühzeitig genauer anschauen sollen. Zur (eigenen) Strafe habe ich dort zumindest eine kleine QS durchgeführt *aua*. Gruß --Chiananda (Diskussion) 21:42, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Immerhin warst Du umgehend auf der Disk. Und solange der Artikel am Ende an Qualität gewinnt.... ;) --grim (Diskussion) 23:21, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Beleidigung (Recht)[Quelltext bearbeiten]

{Ping|Grim} Könntest du mir bitte bzgl. diesem Revert konkret sage, was das Problem war? Aktuell sind ja nur die DACH-Delikte angeführt, das wollte ich unter dem Überlemma Beleidigung (Recht) einsortieren, vgl en:insult (legal). --NichtA11w1ss3ndDiskussion 16:25, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Moin, les doch bitte den Abschnitt zwei drüber zum inhaltlichen Sonderfall. Zur Strukturierung von Gruppen in BKS empfiehlt es sich, sich an Wikipedia:Formatvorlage Begriffsklärung zu halten. Wobei das in dieser BKS wegen Mangel an mindestens drei zu gruppierenden Elementen sowieso entfällt (siehe Wikipedia:Begriffsklärung#Gruppierung der Einträge). Wenn Du als Großprojekt de.WP in dieser Sache an en.WP angleichen willst, solltest Du vermutlich zunächst bei der Wikipedia:Redaktion Recht anfragen. Gruß --grim (Diskussion) 16:41, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Beleidigung (Recht) ist kein erwünschter Artikel und auch kein nachgewiesener Begriff, da es für die international/rechtsvergleichende Darstellung bereits den Artikel Ehrdelikt gibt. Ausführlich bereits oben unter Diskussion:Beleidigung#Ehrdelikt diskutiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:43, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@A11w1ss3nd: P.S. Bitte auch WP:BKS#Ein Eintrag – ein Link beachten. Gruß --grim (Diskussion) 16:46, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Grim: So wäre es dann i. O.?:
* Beleidung (Recht), ein Ehrdelikt in einigen Ländern der römisch-germanischen und islamischen Rechtskreise
* Beleidigung (Deutschland), Tatbestand des deutschen Strafrechts
* Beleidigung (Österreich), österreichisches Strafrecht
* Beschimpfung, schweizerisches Strafrecht
* Ehrdelikt, in der Kriminologie und Strafrechtsvergleichung
* Beleidigung (Geisteswissenschaften), nicht-rechtswissenschaftliche Aspekte der Herabwürdigung
--NichtA11w1ss3ndDiskussion 17:02, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Nein. Wenn Du die Dir gegebenen Hinweise nicht liest, werden wir keine Diskussionsgrundlage haben. --grim (Diskussion) 17:05, 25. Jan. 2023 (CET)Beantworten