Diskussion:Berufsverbrecher

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von URTh in Abschnitt Fehlt
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Kern des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie trifft der Inhalt des Lemmas nicht ganz. Das die Nazis den Modus Operandi aufschreiben ist sicherlich kein Verbrechen, sondern die Anwendung der Kategorie auf einfache Kriminelle bzw. die riminalisierung von Personen aus politischen Gründen.

Außerdem ist der Artikle deutschlandlastig; siehe z.B. den RICO-Act der Amerikaner, die damit letzendlich auch eine Kategorie des Berufsverberchertums geschaffen haben. -- ChikagoDeCuba 08:47, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

Das würde ich gerne genauer nachlesen. Gibt es Quellen? Würden auch dem Artikel gut tun, findet-- Jürgen Oetting 21:02, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich werde mal in Hitlers Kriminalisten nachschauen, dass hier irgendwo im Bücherregal steht. Dauert aber wohl noch ein bischen.--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 09:42, 2. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Fehlt[Quelltext bearbeiten]

auch der Hinweis, das BVler für vorgesetzte Tätigkeiten in den KZ genutzen wurden. Also ist mir jedenfalls kein KZ bekannt, an deren Häftlingspyramiede zuvörderst kein Berufsverbrecher instsalliert war. Mir ist klar, das dieses System der einfacheren Verwaltungs seitens der IKL diente... aber es ollte auf jeden Fall erwähnt werden. Das die BVler nicht immer das Sagen im jeweiligen KZ hatten, ist noch mal eine andere Dimension. MfG URTh (Diskussion) 16:23, 3. Feb. 2018 (CET)Beantworten