Diskussion:Besonders besorgniserregender Stoff

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Aktualisierung[Quelltext bearbeiten]

Die Liste ist ergänzt worden. Dazu kommt noch die Spalte mit dem Datum der Aufnahme. Korrektur: Falscher fachlicher Verweis, EC-Nummer -> EG-Nummer Gruß --Rupert sch 16:07, 18. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Danke! Einige Substanznamen sind noch nicht auf Deutsch übersetzt. --Leyo 16:12, 18. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ja, bin gerade dabei, auch der Einführungssatz ist nicht korrekt. Für die SVHC Stoffe gilt nur eine besondere Informationspflicht, erst wenn die Stoffe in den Annex XIV aufgenommen werden, unterliegen Sie einer Beschränkung und Zulassung. werde mal in Kürze einen Vorschlag machen. (nicht signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) 16:17, 18. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten
Ergänzung der Stoffe die Zulassungspflichtig sind, so wird klarer was mit der Kandidatenliste gemeint ist. (nicht signierter Beitrag von Rupert sch (Diskussion | Beiträge) 10:50, 19. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten
Liste zum Stand 19-12-2011 erweitert, Übersetzung der Stoffnamen noch ausständig --Rupert sch 10:12, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Danke für die Ergänzung und den Hinweis auf die ausstehende Übersetzung. Gerade juckte es mich in den Fingern ... -- Shisha-Tom 10:23, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten
habs ergänzt und verlinkt --Rupert sch 08:58, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Liste aktualisiert, deutsche Übersetzung und Verlinkung noch ausstehend --Rupert sch (Diskussion) 09:22, 21. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Danke! Bei einigen Substanzen ist die Übersetzung nicht ganz einfach. Diese Liste ist leider noch unvollständig. --Leyo 09:50, 21. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Aktuallisierung wird in kürze durchgeführt--Rupert sch (Diskussion) 18:55, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ist es sinnvoller direkt auf die offiziele SVHC/Kandidatenliste zu verweisen? Es wird ja nur die Liste 1:1 abgetippt, somit kein Wissensgewinn. (nicht signierter Beitrag von 80.81.0.171 (Diskussion) 14:14, 23. Apr. 2013 (CEST))Beantworten
Da hast du das Prinzip der Wikipedia falsch verstanden. Diese soll nicht der Wissensgewinnung, sondern der Wissensdarstellung dienen. --Leyo 15:53, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Abschnitt Anhang XIV der REACH-Verordnung – Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in das Lemma Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe auszulagern. --Leyo 01:16, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten

okay, allerdings ist die Kandidatenliste deutlich länger. Sollte die dann nicht auch ausgelagert werden? --Bert (Diskussion) 01:34, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Grund für meinen Vorschlag ist nicht die Länge, sondern dass eine Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe zwar das häufigste „Schicksal“ für Stoffe in der Kandidatenliste ist, aber nicht das einzig mögliche. Zudem handelt es sich um einen separaten Rechtsakt, der IMHO besser in einem eigenen Artikel dargestellt wird. —Leyo 08:48, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ja, kann man machen. Ich nehme an, Du willst dann auch die Links auf diese Seite umbiegen, vor allem den aus Vorlage:REACH erzeugten.
Unabhängig davon: Unglücklich finde ich die angegebenen Daten im Format 2019/01/01, das sollte mM geändert werden zu {{SortDate|2019-01-01}}.--Mabschaaf 09:18, 24. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ja, natürlich sollten dann alle Links angepasst werden, wobei diejenigen über die Vorlage schnell gemacht sind.
Gegen eine Änderung der Datumsformatierung ist natürlich nichts einzuwenden. --Leyo 22:59, 26. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die vorgeschlagene Datumsformatierung habe ich vor einer Weile umgesetzt. --Leyo 09:43, 10. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Wie im Abschnitt unten ausgeführt, sollte diese Auslagerung inkl. neues Lemma besser in diesem Abschnitt hier zu Ende diskutiert werden. Aufgrund der unten vorgebrachten Kritik ergänze ich meinen Vorschlag um zwei Alternativen:

  1. Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
  2. Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung
  3. Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH-Anhang XIV

Ich habe sie in absteigender Präferenz geordnet. Mir ist es sehr wichtig, dass der Name des Anhangs XIV ins Lemma kommt. --Leyo 21:22, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich würde die Kurzform Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH bevorzugen. Mit der zweiten Version von Leyo könnte ich aber auch leben. Weitere Wortmeldungen @Mabschaaf, Leyo, Rupert sch:? Gruß --Bert (Diskussion) 19:24, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Formulierung „nach REACH“ wird natürlich mündlich oft verwendet, teilweise auch in weniger formalen Texten oder als Kurzform bei Wiederholungen. Für ein Lemma in einer Enzyklopädie ist sie zu salopp. Von mir aus können wir #2 als Lemma nehmen. #1 bliebe dann als Weiterleitung bestehen. --Leyo 20:54, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten
@Leyo: andere Meinungen kommen hierzu wohl nicht mehr. Könntest du dann bitte den ganzen Artikel mit Bearbeitungshistorie auf Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung kopieren, damit wir hier weiter kommen? Dort können wird den "überflüssigen" Rest löschen. Weiterleitungen z.B. von Zulassungspflichtige Stoffe nach REACH würde ich aber noch einrichten. Die Auslagerung der Kandidatenliste besprechen wir ja weiter unten noch getrennt. Gruß --Bert (Diskussion) 18:46, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Okay, ich hab's unter WP:IMP beantragt. --Leyo 23:33, 2. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Der Import wurde inzwischen durchgeführt und ich habe die beiden Artikel entsprechend gekürzt. Gruß --Bert (Diskussion) 09:18, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Danke! Wie unten diskutiert sollte noch die Information, um welche Empfehlung es sich handelte, vom Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in die Kandidatenliste verschoben werden. Dort können im Gegensatz zu ersterem ja auch die noch nicht umgesetzten Empfehlungen untergebracht werden. --Leyo 09:58, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich würde die Nummer der Empfehlung (insbesondere die Verlinkung mit dem entsprechenden EN) in dem Verzeichnis belassen. Das ist nmM auch hier ein Mehrwert (Auf welcher Basis wurde der Stoff in Anhang XIV aufgenommen?), da der Leser dann nicht zwischen den Tabellen wechseln muss. In der Kandidatenliste wollte ich die Empfehlungen sowieso mit aufnehmen, wie in dem Entwurf. Gruß --Bert (Diskussion) 10:07, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Sorry, aber ich bleibe dabei: Die Nummer der Empfehlung gehört nur in den SVHC-Artikel. Gegen Einzelnachweise mit Weblinks auf informative Dokumente im Anhang-XIV-Artikel habe ich hingegen nichts einzuwenden. Dafür wären aber z.B. solche stoffspezifischen Hintergrunddokumente oder ggf. solche Dokumente besser geeignet. --Leyo 11:50, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Leyo, ich verstehe ehrlich nicht, warum du hier so verbissen auf das Entfernen von Informationen bestehst. Die entsprechende Empfehlung ist letztlich die/eine Grundlage für die Aufnahme des Stoffs in den Anhang XIV. Dort findet der Leser zudem eine ein- bis zweiseitige Begründung für die Empfehlung den Stoff in den Anhang aufzunehmen - ein Beispiel hier, Seite 7 für Moschusxylol. Weitere stoffspezifische Dokumente für jeden Stoff halte ich in der Tabelle dagegen eher für übertrieben. Diese sollten nmM in den einzelnen Stoffartikeln eingebaut werden. Gruß --Bert (Diskussion) 18:18, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Gut, von mir aus können auch die jetzigen Dokumente in den Einzelnachweisen bleiben. Hingegen gehört die Priorisierung in den SVHC-Artikel, da ja SVHC priorisiert werden, und sollte daher dort ergänzt werden. Meines Erachtens ist das Jahr der Priorisierung/Empfehlung relevant und nicht die Nummer der Empfehlung (die ggf. im Einzelnachweis genannt werden kann). Überdies sollte in der SVHC-Liste bei „in Anh. XIV aufgenommen“ das Jahr ergänzt werden (alternativ könnte mein Hintergrundfarbe-Vorschlag unten umgesetzt werden). Das ist etwas, was Leser interessiert. --Leyo 23:21, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Artikel nach der oben diskutierten Auslagerung auf ein besseres Lemma zu verschieben. Mögliche Lemmata sind:

Bei den ersten beiden Vorschlagen (laut ECHA-Website bzw. reach-clp-biozid-helpdesk.de) wäre die Betonung auf Liste. --Leyo 22:59, 26. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Man könnte den Artikel wie folgt aufspalten:
Gruß --Bert (Diskussion) 11:00, 27. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ich bevorzuge Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, da dieses Lemma dem Titel des Anhangs XIV REACH entspricht.
Ich bin etwas unschlüssig, ob wir den SVHC-Teil in einen (kurzen) Artikel und in eine Liste aufteilen sollen. --Leyo 23:22, 27. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Der Artikel wurde und wird noch weiter ausgebaut (z. B. Verpflichtungen), insofern wäre nmM eine Dreiteilung möglich:
Kommentare? Gruß --Bert (Diskussion) 09:00, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich denke nicht, dass der Klammerzusatz auf breite Akzeptanz stösst. Daher würde ich ihn bei #2 und #3 weglassen.
Bei #1 wären Verzeichnung der zulassungspflichtigen Stoffe oder Verzeichnung der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung Möglichkeiten. Ich favorisiere das etwas weniger lange Lemma. Es ist ja nicht unüblich, dass aus dem Lemma an sich nicht hervorgeht, worum es im Artikel geht (z.B. Technische Regeln, Artikel 10-Gesetz, BVDV-Verordnung usw.). --Leyo 10:05, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Klammerzusätze sind nicht unüblich, wenn das Lemma nicht einheitlich ist, siehe Nomenklatur (Anorganische Chemie). Alternativ könnte man auch ... nach REACH der ... gemäß REACH ergänzen, z. B. Verzeichnung der zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH, Kandidatenliste der zulassungspflichtigen Stoffe nach REACH und Besonders besorgniserregende Stoffe nach REACH. Wie wäre das? Gruß --Bert (Diskussion) 23:27, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dein Beispiel ist nicht direkt vergleichbar, da der Klammerzusatz nötig ist, wie ein Blick auf Nomenklatur zeigt. Von deinen neuen Lemmavorschlägen ergibt eine Google-Suche (mit Anführungszeichen) der ersten beiden null Treffer. Für den zweiten könnte man den von der ECHA verwendeten Begriff Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe verwenden. Dieses Lemma hätte den Vorteil, dass der SVHC-Bezug noch da ist. --Leyo 23:54, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich klebe nicht an einem bestimmten Lemma, wichtiger ist, dass wir hier weiter kommen. Was wären dann deine drei Vorschlage? Vielleicht können @Mabschaaf, Rupert sch: noch was beitragen? Gruß --Bert (Diskussion) 09:57, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ich wäre für
Generell finde ich den jeweiligen Zusatz "nach REACH" sinnstiftend, weil damit klar wird, dass es sich nicht um beliebige Zusammenstellungen handelt. Insbesondere klingt Liste der besonders besorgniserregende Stoffe nach einer willkürlichen Gruppierung.
Mit "Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe" habe ich ein echtes Problem: Das klingt für mich so, als wären die Substanzen auf einer Verbotsliste und sollen dort heruntergenommen werden. Es könnte sinngemäß genausogut heißen: "Liste der für den Verkauf in Frage kommenden Stoffe". Von dieser begrifflichen Unklarheit oder Doppeldeutigkeit sollten wir auf alle Fälle wegkommen.
Nebenbei: "Verzeichnung" ist mir völlig ungeläufig. Ist das Schweizerdeutsch?--Mabschaaf 15:17, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wenn du genau geguckt hättest, wäre dir aufgefallen, dass Bert den Begriff zuerst verwendet hatte. :-) Bei mir war's dann Copy/Paste (mit Anpassungen am Ende). Bei mir hätte es jeweils „Verzeichnis“ heissen sollen.
Ehrlich gesagt, halte ich es für unglücklich, dass wir in diesem Abschnitt nun 3 Lemmata diskutieren, was die Sache unübersichtlich macht. Ich bitte darum, die Diskussion bezüglich Anhang XIV unter #Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe fortzusetzen.
Dies hat vermutlich auch dazu geführt, dass sich Mabschaaf verwirren liess (wie mir scheint). Seine Vorschläge #2 und #3 beziehen sich auf dieselbe Liste. Bert schlägt ja vor, den SVHC-Teil in eine Liste und einen allgemeinen Artikel aufzutrennen. --Leyo 21:12, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Im Rechtstext im Artikel 59 der REACH-Verordnung steht übrigens Liste der für eine Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe, aber eine 1:1-Übernahme kommt wohl nicht in Frage. Auch Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe wird in Rechtstexten verwendet (z.B. [1][2][3]). --Leyo 10:19, 20. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ich würde Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach REACH oder besser - wie oben von Mabschaaf vorgeschlagen - etwas kürzer Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach REACH bevorzugen, damit der Leser unmittelbar erkennen kann, worauf sich besonders besorgniserregend bezieht. Gruß --Bert (Diskussion) 09:12, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Im Artikel REACH findet man die Kurzbezeichnungen: SVHC-Liste und Kandidatenliste , daraus könnte man noch kürzer SVHC-Liste nach REACH und Kandidatenliste nach REACH machen. --Bert (Diskussion) 12:40, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Eine Kurzbezeichnung ist nicht notwendig. Genausowenig wie nach REACH. Aus etlichen Lemmata geht z.B. der Geltungsbereich (Gefahrstoffverordnung, Schutzstufenkonzept, Wissenschaftlicher Ausschuss Verbrauchersicherheit, Ausschuss für Risikobewertung, Liste der auszusondernden Literatur, …) oder gar das Themengebiet (Konturen, Berlin 36, Elizabeth I, …) nicht hervor. Dafür gibt es die Einleitung, üblicherweise den ersten Satz davon. --Leyo 15:34, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Naja, wir haben gerade den Artikel |Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung neu angelegt. --93.131.90.110 00:09, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
„Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe“ ist der Titel dieses REACH-Anhangs (auch dort war es nicht mein bevorzugtes Lemma), während die SVHC-Liste nicht in der REACH-Verordnung aufgeführt ist. Daher lassen die Fälle nicht vergleichen. --Leyo 00:21, 22. Apr. 2020 (CEST) PS. Ich frage mich gerade, ob nicht Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung („in“ statt „nach“) das korrektere Lemma wäre.Beantworten
Leyo, mit Verlaub, Du machst das hier nmM unnötig kompliziert. Eine so lange Diskussion um ein Lemmathema ist echt frustrierend und kontraproduktiv. --Bert (Diskussion) 00:40, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ebenfalls mit Verlaub, ich habe keine so lange Diskussion gesucht. Bei der Anhang-XIV-Liste habe ich mich bezüglich des Lemmas kompromissbereit gezeigt, nun könntest ja du von deiner Forderung nach „nach REACH“ im Lemma abkommen … Folgende Lemmata kommen für mich in Frage:
Die beiden letzten Vorschläge halte ich für deutlich weniger gut geeignet und sind als Kompromiss zu verstehen. Der letzte Vorschlag ist sehr lang. Der zweitletzte enthält trotz seiner Länge einzig „REACH-Verordnung“ Begriff, mit dem Halblaien ggf. etwas anfangen können (der wichtige Begriff „besonders besorgniserregend[e Stoffe]“ fehlt). --Leyo 01:52, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Okay, damit wir hier zum Ende kommen: kannst Du den Artikel mit Historie auf Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (oder besser: Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe, denn Kandidaten bezieht sich formal auf die Zulassung, macht also ohne den Begriff Zulassung im Lemma wenig Sinn) kopieren lassen? Danach kann die neue Tabelle dorthin verschoben und eine WL von SVHC-Liste eingerichtet werden. Der Rest-Artikel selbst kann dann auf Besonders besorgniserregende Stoffe verschoben werden, mit WL von SVHC. Solange die WL existieren sollte es passen, nach den neuen Lemmas sucht wohl kaum jemand gezielt. Gruß --Bert (Diskussion) 00:51, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Gut, ich hab's unter Wikipedia:Importwünsche/Importupload beantragt. --Leyo 00:42, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Gemäss dieser Auskunft habe ich die Aufteilung manuell vorgenommen. Ich hoffe, das passt so. Zudem habe ich die Links in der Vorlage:REACH angepasst. --Leyo 11:11, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Gut, allerdings sollte dieses Lemma Besonders besorgniserregende Stoffe (plural) heißen, analog zu Substances of very high concern, alternativ müsste man den einführenden Satz auf singular ändern. Gruß --Bert (Diskussion) 18:34, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Da greift die Singularregel, wie bei anderen ähnlichen Lemmata auch. --Leyo 21:32, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

"…der erste Schritt für die Zulassung und Beschränkung von Chemikalien"[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz in der Einleitung liest sich, als müssten alle Stoffe auf die Liste, um überhaupt zugelassen zu werden. Wie ist das zu verstehen?--Biologos (Diskussion) 12:09, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe per wikiblame gefunden, dass diese Formulierung aus der direkten Übersetzung des englischen WP-Artikels vom 7. April 2009 stammt ("Indeed, listing of a substance as an SVHC by the European Chemicals Agency (ECHA) is the first step in the procedure for authorisation and restriction of use of a chemical."). Heute steht dort: "Indeed, listing of a substance as an SVHC by the European Chemicals Agency (ECHA) is the first step in the procedure for restriction of use of a chemical." Ich entferne daher jetzt entsprechend auch im Deutschen das "Zulassung und". --Biologos (Diskussion) 12:16, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Hier geht's um Industriechemikalien und da funktioniert die Zulassung anders als z.B. bei Pflanzenschutzmitteln (siehe dazu Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)#Das Zulassungsverfahren). Die Formulierung im Artikel könnte allerdings OMA-tauglicher sein … --Leyo 13:33, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Jo, dann lass uns da mal rangehen. Das ist mMn nicht nur nicht OMA-tauglich, sondern einfach unklar. "...für die Zulassung und Beschränkung zulassungspflichtiger Chemikalien"? "...gemäß REACH zulassungspflichtiger Chemikalien"? "...Industriechemikalien"? "...von Chemikalien, die der REACH-Verordnung unterliegen"?--Biologos (Diskussion) 18:36, 17. Jan. 2020 (CET) Nachtrag: Die Unklarheit scheint mir daran zu liegen, dass die EU-Terminologie hier eben auch unklar ist. Die muss hier aber ja nicht zwingend und zumindest nicht unerklärt übernommen werden.--Biologos (Diskussion) 18:38, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Da ist's erklärt. Magst du vielleicht einen konkreten Vorschlag machen? --Leyo 21:55, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Schade, dass das nicht in der Wikipedia erklärt ist. Werde ich kurzfristig nicht zu kommen, mir das anzusehen. Mit meinen Vorschlägen direkt hier drüber kannst du nichts anfangen?--Biologos (Diskussion) 11:23, 20. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Inzwischen sollte es weniger missverständlich formuliert sein. --Leyo 21:15, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Stimmt, danke, das war das wichtigste zum Verständnis. Jetzt grüble ich, wie man "...welche nach der REACH-Verordnung[1] mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind..." in korrektes Deutsch überführt. Und "... ist der erste Schritt für eine Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung und damit des Unterstellens einer Zulassungspflicht".--Biologos (Diskussion) 21:11, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Bei deinem ersten Fall könnte man nach dem Einzelnachweis „als solche“ einfügen, damit ein korrekter, wenn auch etwas umständlicher Satz daraus wird. --Leyo 12:43, 25. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Da habe ich jetzt "als Stoff" eingefügt, weil der Satz inzwischen etwas umgeschrieben wurde. Nicht besonders elegant, aber korrekt.--Biologos (Diskussion) 11:20, 3. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

SVHC-Stoff – zulassungspflichtiger Stoff nach Anhang XIV[Quelltext bearbeiten]

Von meiner Diskussionsseite hierher verschoben. --Leyo 21:15, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Hallo Leyo, mir ist aufgefallen, dass die ECHA Stoffe, die bereits in Anhang XIV enthalten sind, auch noch in der SVHC-Kandidatenliste aufführt. Ein Beispiel ist Natriumdichromat, welches bei uns sowohl in Kategorie:SVHC-Stoff als auch Kategorie:Zulassungspflichtiger Stoff nach REACH-Anhang XIV aufgeführt ist. Das ist aus meiner Sicht Unsinn, da in dieser Liste ja die Stoffe ausgeführt werden, die in Anhang XIV aufgenommen werden sollen. Nach Aufnahme in Anhang XIV sollten diese eigentlich (automatisch) aus der SVHC-Liste entfernt werden. Ich würde zumindest eine entsprechende Anmerkung in die SVHC-Tabelle machen. Was meinst Du dazu? Gruß --Bert (Diskussion) 16:51, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Es sind alle Stoffe noch in der SVHC Liste enthalten. Ich habe das entsprechend in der SVHC-Tabelle ergänzt. Gruß --Bert (Diskussion) 20:40, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Dieser Umstand ist mir bekannt. Die Verpflichtungen bei SVHC-Stoffen entfallen ja durch eine Aufnahme in Anhang XIV nicht. --Leyo 21:15, 8. Mär. 2020 (CET) PS. Ich bin nicht über all deine heutigen Änderungen glücklich, habe aber momentan zu wenig Zeit, mir alles im Detail anzusehen.Beantworten
Was gefällt dir denn nicht? Im Wesentlichen habe ich nur zusätzliche Informationen zu den einzelnen Stoffen in die Tabellen eingefügt und in der SVHC Liste einige Dopplungen korrigiert. Die Seitenangaben in den Einzelnachweisen waren aus meiner Sicht nicht relevant, da sie davon abhängig sind, welche Fassung man sich ansieht. Hier gabs z. B. keine Übereinstimmung. Aber natürlich kann man über alles diskutieren, was sinnvoll ist. Dazu gehört auch dein Vorschlag weiter oben die Liste der Anhang XIV Stoffe auszulagern. Gruß --Bert (Diskussion) 19:15, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Es geht mir nicht um entfernte Seitenzahlen (bei Rechtstexten sollten IMHO Artikel usw. zitiert werden), sondern u.a. um diese und diese Entfernungen. Die Information, um welche Empfehlung es sich handelte, halte ich beim Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe für fehlplatziert. Wenn schon gehört das in die Anmerkungsspalte bei der Kandidatenliste. --Leyo 09:36, 10. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Stimmt, die erste Löschung ist tatsächlich nicht korrekt. Hier hatte ich mich davon verwirren lassen, dass in unserer Liste eine CAS Nummer angegeben war, die in der ECHA-Liste nicht enthalten war (und die EG Nummer aus der ECHA-Liste war umgekehrt nicht in unserer Tabelle). Die zweite Änderung war korrekt. Wie Du sehen kannst, wurden die beiden von mir entfernten Stoffe an dem angegeben Datum nicht aufgenommen. Es handelte sich um doppelte Einträge der am 19.12.2011 augenommenen Stoffe.
Die Nummer der Empfehlungen halte ich in der Liste der zulassungspflichten Stoffe für richtig, zumal dort ein direkter Link zum entsprechenden Dokument vorhanden ist. Man könnte diese aber auch in der Kandidatenliste anführen. Allerdings gibt es zahlreiche Stoffe, die bereits in den Empfehlungen genannt wurden aber trotzdem bisher nicht in Anhang XIV aufgenommen wurden. Beispiele sind die Cobalt-salze, die in der dritten Empfehlung oder die Bleioxide, die in der 6. Empfehlung und in der 7. Empfehlung genannt werden und aktuell von der 10. Empfehlungsliste gestrichen wurden. Von 102 empfohlenen Stoffen wurden bisher nur 54 in den Anhang XIV aufgenommen, bei den Bleiverbindungen z. B. nur 3 von 21, von den fünf Cobaltverbindungen noch keine. In den Spalte Anmerkungen könnte man dann z.B. schreiben: x. Empfehlung[xx], in Anh. XIV aufgenommen oder x. Empfehlung[xx], aber nicht in Anh. XIV aufgenommen. Gruß --Bert (Diskussion) 13:21, 10. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ja, so in der Art wie dein Beispiel x. Empfehlung[xx], in Anh. XIV aufgenommen stelle ich es mir vor. Alternativ könnte man eine eigene Spalte zu zur Aufnahme in Anhang XIV anlegen. Dies würde z.B. Vorteile bezüglich Sortierbarkeit bringen. --Leyo 10:54, 11. Mär. 2020 (CET)Beantworten
@Leyo: Ich habe mal einen Entwurf gemacht, zusätzlich habe ich gleich auch noch die bereits bestehende Beschränkungen nach Anhang XVII mit aufgenommen. Sehr komplex, aber von dieser Tabelle ausgehend könnte man auch gleich die entsprechenden Informationen zu Beschränkungen in den einzelnen Substanzartikeln aktualisieren.
Was übrigens noch unschön ist, ist die unterschiedliche Benennung in der SVHC-Tabelle und Anhang XIV-Tabelle, z.B. für As2O5 Arsen(V)-oxid vs. Diarsenpentaoxid.
Gruß --Bert (Diskussion) 18:25, 11. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Danke für deinen Vorschlag! Negativ ist halt, dass es einiges an Arbeit ist, die Liste aktuell zu halten. Erschwerend kommen Fälle wie die des Eintrags 68 in Anhang XVII (Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-Vorläuferverbindungen), der zugunsten einer Aufnahme in die EU-POP-Verordnung aufgehoben werden wird, hinzu.
Vom Anhang XIV liegt ja eine offizielle deutschsprachige Fassung vor. IMHO sollte die dort verwendeten Bezeichnungen übernommen werden. Wikilinks auf unsere ggf. davon abweichenden Lemmata sind natürlich nach wie vor erwünscht. --Leyo 00:30, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ja bei dem Aufwand ist es kaum möglich, die Tabelle immer aktuell zu halten. Insofern sollte man einen Hinweis von Typ: Zuletzt vollständig aktualisiert: März 2020 am Anfang oder Ende der Tabelle einfügen. Aber bevor wir hier weiterarbeiten würde ich vorschlagen, dass wir den Artikel zunächst aufteilen, wie oben vorgeschlagen.
Bei PFOA würde ich mich in der Tabelle trotzdem auf Anhang XVII, Nummer 68 beziehen. Der interessierte Leser muss dann halt dort weiter lesen. Wir sind ja hier nicht das allwissende Orakel. Gruß --Bert (Diskussion) 08:53, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Da braucht man kein Orakel zu sein (Delegierte Verordnung, Anhang) … --Leyo 10:12, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Farbiger Hintergrund für in Anhang XIV aufgenommene Stoffe[Quelltext bearbeiten]

Bei „in Anh. XIV aufgenommen“ sollte entweder noch das Jahr ergänzt werden oder – und diesen Vorschlag möchte ich hier in den Raum stellen – es könnten die in den Anh. XIV aufgenommenen Stoffe mit farbigem Hintergrund der Zellen zu gekennzeichnet werden. Allenfalls könnte man dasselbe auch mit in den Anh. XVII aufgenommenen Stoffen machen. Was meint ihr zum Vorschlag? --Leyo 23:27, 3. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Etwa so? Gruß --Bert (Diskussion) 22:30, 5. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Das sieht schon mal gut aus, besten Dank! Da wir es mit der SVHC-Liste zu tun haben, würde ich in der zweitletzten Spalte allerdings das Aufnahmejahr anstelle des Ablauftermins eintragen. Ersteres halte ich für diese Liste für wichtiger (endgültiges Einläuten des Ausphasens eines Stoffs) und zweiteres steht ja dann in der Anhang-XIV-Liste. --Leyo 22:57, 5. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Du meinst das Aufnahmejahr in den Anhang XIV, oder (das Aufnahmejahr in die SVHC-Liste steht in der Tabelle ja bereits unter Datum), wo finden wir das? Gruß --Bert (Diskussion) 01:08, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, das Aufnahmejahr in den Anhang XIV, das ja mit dem Priorisierungsjahr gleich links davon korrespondiert. Zu finden ist dieses im EU-Amtsblatt (letzte Ergänzung). --Leyo 10:08, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Das ergibt dann aber nur sechs verschiedene Einträge: 2011-02-17, 2012-02-14, 2013-04-13, 2014-08-14, 2017-06-13, 2020-02-06. Bei Ablauftermin haben wir 16 Einträge, also eine deutlich bessere Differenzierung. Bevorzugst Du trotzdem (nur) das Jahr/Datum der Aufnahme in Anhang XIV? Gruß --Bert (Diskussion) 22:01, 7. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ja. Dieses korrespondiert zum Zeitpunkt der Priorisierung. Dass es beim Ablauftermin mehr unterschiedliche Daten gibt, ist klar. Diese werden für die Stoffe eines Batchs individuell festgelegt. --Leyo 22:25, 7. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Leyo, ich habe den Entwurf geändert. Noch weitere Änderungsvorschläge? Wenn nicht, kann man dort die Liste zunächst vervollständigen und aktualisieren und danach in den Artikel kopieren. Gruß --Bert (Diskussion) 13:10, 10. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die Tabelle mit den ersten Ergänzungen habe ich nun transferiert.
Beim weiteren Abgleich mit der offiziellen SVHC Liste der ECHA habe ich gesehen, dass dort unter Stoffgruppenbezeichnungen zusätzlich spezifische Substanzen aufgeführt sind. Das Beispiel Tris(nonylphenyl)phosphit, zeigt die Situation: der SVHC-Eintrag selbst hat keine EC und CAS-Nummer, darunter sind zusätzlich drei Substanzen mit drei verschiedenen EC und zwei CAS Nummer aufgeführt. Ich halte es für sinnvoll, dies so in der Tabelle zu übernehmen, da man dann z. B. auch über konkrete Namen oder Nummern suchen/sortieren kann. Bis auf ganz wenige Ausnahmen haben wir dann auch keine doppelten Einträge in einer Zeile mehr. Im Entwurf habe ich das schon mal teilweise umgesetzt: die Untersubstanzen sind eingerückt und farbig markiert. Was meinst Du dazu, Leyo? Gruß --Bert (Diskussion) 19:13, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Besten Dank für deine Arbeit! Bezüglich der Farben bin ich etwas unsicher, ob diese optimal gewählt sind. Grün wird ja oft mit „gut“ und Rot mit „schlecht“ assoziiert. Je nach Standpunkt, ist es gut oder schlecht, wenn ein Stoff (noch) nicht in den Anhang XIV aufgenommen wurde. Vielleicht besser neutralere Farben verwenden, die zudem von Farbenblinden unterschieden werden können?
Dein Ergänzungsvorschlag hat den Nachteil, dass die zusammengehörenden Zeilen beim Sortieren einer Spalte auseinandergerissen werden. Einen Lösungsvorschlag hierzu habe ich leider nicht. --Leyo 00:24, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die Idee war Rot(licht)=beschränkt/stopp, die Alternative muss ja nicht Grün sein, evtl. Grau oder einfach keine Farbe. Das "Problem" der auseinandergerissenen Zeilen hatte ich auch erst kritisch gesehen, finde ich aber im Nachhinein nicht (so) tragisch, da dadurch erst das Sortieren (und damit Suchen) nach CAS oder EU Nummern möglich wird. Das was bisher, wenn bis zu fünf CAS-Nummern in einem Feld stehen, nicht möglich - probier's mal aus. Ob es sich bei einer Zeile um eine Stoffgruppe oder einen Untereintrag handelt, sieht der Leser unmittelbar an der Formatierung. Es wäre gut, wenn man die Sortierung der Tabelle auf "Knopfdruck" rückgängig machen könnte (wie beim 1. Aufruf der Seite). Eine solche Funktion für Tabellen habe ich aber noch nicht gefunden. Gruß --Bert (Diskussion) 01:42, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Dein Vorschlag, Grün durch eine dezentere Farbe zu ersetzen, macht Sinn. Man könnte z.B. auch ein mattes Gelb (z.B. hintergrundfarbe8) nehmen. --Leyo 10:14, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Mattes Gelb hatte ich für die Einzelsubstanzen verwendet. Die sind nun hellgrau. Es fehlen allerdings noch eine Reihe von Einzelsubstanzen und diverse Aktualisierungen. Gruß --Bert (Diskussion) 00:51, 16. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Farblich sieht es gut aus. :-) --Leyo 11:17, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Interessanterweise zeigt die Wikipedia-App in Tabellen gar keine Farben an. --Bert (Diskussion) 20:53, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung, woran das liegt. In der mobilen Version werden die Hintergrundfarben angezeigt. --Leyo 22:22, 17. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, ist mir auch schon aufgefallen, ist wohl eine Vereinfachung der App. Gruß --Bert (Diskussion) 00:43, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

(wieder links) So, der Entwurf ist jetzt komplett. Alle Einzelsubstanzen wurden aufgenommen und die Einstufungsgründe aktualisiert. Die Liste umfasst nun allerdings weit über 300 Einträge und dominiert den gesamten Artikel. Daher stelle ich noch einmal die oben angesprochene Auslagerung der Tabelle in ein eigenes Lemma zur Diskussion. Der Rumpfartikel SVHC ist ja bereits größer geworden und kann auch noch etwas weiter ausgebaut werden. Gruß --Bert (Diskussion) 00:43, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Besten Dank für deine Arbeit!
Abkürzungen: IMHO sollte man z.B. „mutagen“ nicht abkürzen („muta.“). Dadurch gewinnt man praktisch nichts, erschwert aber im Gegenzug die Leserlichkeit/Verständlichkeit etwas.
Ich bin unter den neuen Gegebenheiten einverstanden mit einer Auslagerung der SVHC-Liste. Das Lemma sollte aber unter #Lemma diskutiert werden. --Leyo 10:00, 20. Apr. 2020 (CEST)Beantworten