Diskussion:Christoph Kühn (Theologe)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Christoph Kühn (Theologe)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Ernennung zum Prälaten?[Quelltext bearbeiten]

Zu welchem Prälaten ist Christoph Kühn denn ernannt worden: Zu einem Bischof mit Leitungsbefugnissen, zu einem Apostolischen Protonotar oder zu einem Ehrenprälaten seiner Heiligkeit? --Ambros Schäfer 21:06, 27. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Nach Aussage eines Eichstätter Domkapitulars (der leider am 02.02.08 verstorben ist) ist er vom Papst zum Ehrenprälaten ernannt worden. --Chdeppisch 10:57, 26. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Nach dieser Aufstellung des Das diplomatische Personal des Heiligen Stuhls noch kein Eintrag "Ehrenprälat" zu Christoph Kühn.--docmo 17:45, 14. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Richtig, war eine Fehlinfo, danke für die Auskünfte. Hab dies soeben aus Augsburg bestätigt bekommen. --Chdeppisch 19:15, 14. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Karriereknick vom Mai 2019[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel werden die Folgen des Karriereknicks vom Mai 2019 beschrieben, aber es wird nicht dargelegt, was ihn ausgelöst hat. Der Leser bleibt unter Umständen ratlos zurück. Gibt es öffentliches Quellenmaterial, anhand dessen die Ursachen dargestellt werden können? --Ambros Schäfer (Diskussion) 15:29, 26. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Das wurde hier auf dieser Diskussionsseite schon vor Jahren sehr lang und breit ausdiskutiert und die Diskussion wurde anschließend von der etwas übervorsichtigen Aufsicht (DocTaxon) unwiederbringlich gelöscht, bitte die Seiten- und Diskussionsseitenhistorie mit den vielen Versionslöschungen beachten. Fakt ist, dass es der Wikipedia von der für solche Entscheidungen bekannten Presserechtskammer des Landgerichts Hamburg, wo Kühn shoppen war, untersagt wurde, hier auch nur anspielungsweise irgendetwas zu den Gründen verlauten zu lassen. Deshalb habe ich auch darauf verzichtet, auf derartige Quellen aus der öffentlichen Berichterstattung zu verlinken (die es z.T. noch gibt und die im Artikel teils auch als Belege genannt, allerdings wie gesagt nicht verlinkt sind). Ob es nach der EV noch ein Hauptsacheverfahren gab (darauf wird in solchen Fällen aber oft verzichtet, ist also nicht zwingend) und wie dieses ggf. ausging, wurde den Autoren von den Rechtsberatern der WP-Stilftung leider nicht mitgeteilt. Daher wissen wir nicht, ob sich an dem Stand (Äußerungsverbot zu dem Fall) inzwischen etwas geändert hat, was Ergänzungen möglich machen könnte.--Jordi (Diskussion) 10:24, 16. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das bedeutet also, solange das Äußerungsverbot per EV besteht, kann eine Meldung der KNA zu dem Fall nicht verlinkt werden, und es kann auch nicht wiedergegeben werden, was in der KNA-Meldung steht? --Ambros Schäfer (Diskussion) 05:05, 17. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]
Genau. Streng genommen besteht das Äußerungsverbot aus dieser EV zwar jetzt sicher nicht mehr. Prinzipiell ist eine strafbewehrte EV nur ein halbes Jahr lang bindend,[1] Geldzahlungen für Zuwiderhandlungen sind also schon lange nicht mehr zu befürchten. Aber da wir nicht wissen, ob es ein Hauptsacheverfahren gab (obwohl das unwahrscheinlich ist), und sich der in Juristenkreisen gut vernetzte Kühn natürlich ggf. auch eine neue EV besorgen könnte (obwohl die Rechtsauffassung, mit der seine Anwälte seinerzeit argumentiert haben – es bestehe kein den Persönlichkeitsschutz überwiegendes öffentliches Informationsinteresse über die Hintergründe des "Karriereknicks" –, in einem so prominenten Fall durchaus zweifelhaft ist), bleibt es wohl erstmal bei dieser Linie. Was in anderen Quellen steht, ist dann für uns uninteressant, auch wenn sie nach den Wikipediagrundsätzen grundsätzlich zitierfähig wären, weil das gerichtliche Verbot sich unmittelbar an Wikipedia richtete. Da die Verantwortlichen und Wissenden (Benutzer:Doc Taxon oder Benutzer:Reinhard Kraasch) leider überhaupt keine Informationen über den Verfahrensstand öffentlich an die Autoren geben, was aber die Voraussetzung dafür wäre, um rechtssicher agieren zu können, gibt es da aus meiner Sicht kaum eine Alternative.--Jordi (Diskussion) 17:48, 17. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]
Eine Anklage in einen ausländischen Staat würde auch nichts an der Situation ändern? Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 17:53, 9. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]
Auch wenn ich in der Sache wenig Aktien habe: Rein grundsätzlich ist es schwierig, in solchen Fällen etwas öffentlich zu erklären, ohne gleich die nächste Unterlassungsverfügung am Hals zu haben. Wer da Fragen hat, sollte sich per Wikimail an die jeweils Beteiligten wenden. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:05, 9. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Weltjugendtag 2005[Quelltext bearbeiten]

Dort steht unter Ehrungen: "2006 – Die Bundesrepublik Deutschland zeichnete Nuntiaturrat Msgr. Christoph Kühn für die Organisation des Papstbesuches mit dem Verdienstkreuz am Bande aus." Im Artikel fehlt mir ein in etwa gleichlautender Hinweis. Der Einzelnachweis 19 ist m.E. nichts wert, da er nur aussagelos zur Mittelbaierischen Zeitung führt. --Güwy (Diskussion) 06:16, 2. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

In dem Artikel der Mittelbayerischen Zeitung steht drin, dass er "2006 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" ausgezeichnet wurde. Wieso soll das "nichts wert" sein?--Jordi (Diskussion) 08:17, 2. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Da erschien bei mir nur genaz allgemein die MZ und nichts inhaltliches!??? --Güwy (Diskussion) 16:36, 4. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nchtr.: Die Notiz im Weltjugendtagsartikel wurde von Benutzer:Ambros Schäfer im Januar 2008 ohne Beleg eingetragen. Wenn es für diesen Zshg. der Verleihung, der durchaus plausibel ist und wahrscheinlich stimmt, irgendeinen weiteren externen Beleg gibt, kann man das natürlich auch hier so kontextualisieren. Allein auf die Notiz in einem anderen Wikipediaartikel lässt sich das aber nicht abstützen, wegen WP:WPIKQ.--Jordi (Diskussion) 08:34, 2. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nchtr. 2: Die seinerzeitige Meldung über die Verleihung auf der Bistumsseite sprach Weltjugendtag oder Papstbesuch nicht ausdrücklich an: „Der deutsche Botschafter Gerd Westdickenberg überreichte dem Vatikan-Diplomaten die Auszeichnung am Dienstag bei einer Feierstunde in seiner Residenz. Dabei unterstrich er die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Botschaft und dem Staatssekretariat, die sich bei vielen Anlässen bewährt habe“ (17.05.2006). Trotzdem spielte der Papstbesuch im Vorjahr, den Kühn organisiert und begleitet hatte, als Anlass für die Auszeichnung sicherlich eine Rolle; man muss aber auch bedenken, dass Kühn damals generell die Beziehungen des Papstes zum deutschsprachigen Raum diplomatisch betreute und der Papstbesuch zwar ein wichtiger Höhepunkt war, aber nicht das einzige Feld der vatikanisch-deutschen Beziehungen. Solche Auszeichnungen an fremde Diplomaten sind halt irgendwann fällig, und der Papstbesuch mag da wohl als passender Anlass mitgespielt haben, aber zu sagen, er hätte das Kreuz speziell wegen seiner Verdienste um den WJT bekommen, ist m.E. zuviel.--Jordi (Diskussion) 22:54, 2. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Danke! Wäre es dann sinnvoll, den entsprechenden Satz beim WJT zu löschen, denn der erweckt m.E. falsche Eindrücke, wenn Kühn mit dem WJT eigentlich nichts am Hut hatte? --Güwy (Diskussion) 16:41, 4. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
[BK] Ja, da stimme ich Jordi zu. So etwas gehört meines Wissens zu den diplomatischen Gepflogenheiten zwischen Staaten. Der Bezug zum WJT müsste extern valide belegt werden, sonst gehört er nicht in den Artikel. --Der wahre Jakob (Diskussion) 16:44, 4. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Umzug nach Italien[Quelltext bearbeiten]

@Jordi: Ist der Umzug nach Italien belegt? In dem Bericht der Görresgesellschaft wird er als neues Mitglied gelistet. Ist damit zwangsläufig eine Residenz in Rom oder sonstwo in Italien verbunden? --Der wahre Jakob (Diskussion) 11:45, 17. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

  • Ja, die Mitgliedschaft ist strikt an einen Anwesenheitswohnsitz in Italien (meist Rom) gebunden, das ist so keine TF, sondern eine unmittelbar evidente Folgerung aus der belegten Tatsache, dass er da aufgenommen wurde.
  • Was deine letzte Ergänzung betrifft, wäre mir das dagg. zu heikel, würde ich nicht machen und lieber wieder rausnehmen. Es ist zwar auch hier evident und völlig klar, dass in der Überschrift K. gemeint ist, aber es wird eben nicht explizit mit Namensnennung dazu gesagt. Der Unterschied zu dem Umzug ist nicht der Grad der Evidenz, der in beiden Fällen gleich hoch ist, sondern die persönlichkeitsrechtliche Seite. Ein Umzug nach Italien und die Teilnahme an der Beerdigung seines früheren Chefs ist nichts Rufschädigendes und kann bei der klaren Beleglage unproblematisch referiert werden, ohne dass er sich auf den Schlips oder die Soutane getreten fühlen kann. Eine Negativtatsache wie der gegen ihn laufende Prozess ist dagg. persönlichkeitsrechtlich relevant und sollte trotz des eindeutigen Belegs nicht aufgenommen werden, weil er da verlangen könnte, dass das nicht mit Namensnennung verbreitet wird.
Außerdem ist es in dem Fall tats. nur eine Mutmaßung anhand des Prozessverlaufs. Wenn er tats. kein Priester mehr ist, muss das sowieso irgendwie öffentlich mitgeteilt oder zumindest in einer Weise bekannt gemacht werden, dass man es dann immer noch einarbeiten kann.--Jordi (Diskussion) 12:44, 17. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
Du hast recht. Er scheint ja schon früher Einfluss auf die Darstellung hier genommen zu haben. Ich nehme es heraus, wir warten ab. --Der wahre Jakob (Diskussion) 17:37, 17. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
[2] Quod erat demonstrandum. --Der wahre Jakob (Diskussion) 18:27, 19. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nach noch nicht offiziell bestätigten Mitteilungen, wurde Kühn an die „Rota Romana“, auf persönliche Anordnung von Papst Franziskus - berufen. Kirchenrechtler ist er ja. Gibt dazu offizielle Stellungsnahmen ?--Empiricus (Diskussion) 23:14, 16. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Das hast du missverstanden. Rota Romana stimmt, Machtwort des Papstes auch, aber die Rolle ist eine andere und seine Qualifikation als Kirchenrechtler ist dafür unerheblich. Die Meldung ist auch schon 10 Monate alt.--Jordi (Diskussion) 00:00, 17. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Danke für die Einordnung, irgendwie sind die Meldungen ziemlich kryptisch. Gibt es denn da schon Neuigkeiten - oder hat sich das erledigt ? --Empiricus (Diskussion) 11:11, 17. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Gerade vor zwei Tagen gab es doch mehrere große Artikel mit vielen Neuigkeiten, die sich aber in erster Linie auf das medienrechtliche Hamburger Verfahren beziehen (das ja öffentlich ist). Was darin über die Rota (und den Papst) stand, ist allerdings bis auf die Termine im Wesentlichen schon seit 10 Monaten bekannt. Rotaverfahren sind aber nicht öffentlich und es ist fraglich, was davon durchdringt. Für die Autoren dieses Artikels ist aber sowieso das medienrechtliche Verfahren ausschlaggebend, und da zeichnet sich ja ab, dass sich meine Rechtsauffassung durchsetzen dürfte (das öffentliche Informationsinteresse überwiegt in diesem sehr prominenten Fall deutlich den Persönlichkeitsschutz), sodass die übervorsichtigen Support-Team-Mitarbeiter nach der allfälligen Hamburger Entscheidung wohl keine Grundlage mehr haben werden, hier auf Druck der Anwälte in deren Interesse Einfluss auszuüben. Bis dahin braucht man das hier aber nicht weiter auszuwalzen, ein paar Monate noch, und das Versteckspiel ist zuende.--Jordi (Diskussion) 12:58, 17. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Danke, das Ganze hier war was das öffentliche Interesse betrifft - mir eh schon ziemlich kurios. ich hab echt gedacht, dass das Rota Verfahren jetzt anläuft. Ok, lass uns abwarten. --Empiricus (Diskussion) 14:13, 17. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Lieber Kollege Jordi - Was das jetzt eine Meldung von 2023 oder 2024 ? Ich hab extra nochmal nach gesehen. --Empiricus (Diskussion) 15:37, 19. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Hallo @Jordi, auf was warten wir? Bis ein Verfahren vor einem deutschen Gericht eröffnet wird? --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 17:38, 5. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Hallo, verstehe die Frage nicht genau und hab das in den letzten Monaten auch nicht verfolgt. Gibt es denn neue Berichterstattung, die in den Artikel eingearbeitet werden müsste/kann? Oder was meinst du mit deiner Frage? Rota-Verfahren sind wie gesagt nicht öffentlich, sondern geheim, dazu gibt es also keine verlässlichen Quellen, es sei denn irgendwelche Whistleblower packen aus und darüber wird berichtet. Was in Hamburg noch passiert ist, weiß ich im Moment nicht.--Jordi (Diskussion) 21:54, 5. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]