Diskussion:Diktatur/Archiv/2006

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B.Rep.Deut

Unter den "juristischen Merkmalen" habe ich einige Punkte gefunden, die wohl leicht von der B.Rep.Deut, den U.S.A und anderen (Schweiz, ...) erfüllt werden:

  • Die Unschuldsvermutung: Am Beispiel diverser Krankheiten aber auch am Beispiel einer erheblichen kriminellen Energie aber auch am Beispiel eines "zufälligen" Angriffs lässt sich zeigen, dass die nicht nachgewiesene Schuld keineswegs vor Schmerzen/Nachteilen/Bestrafung schützt (dies wird auch in Sprichwörtern deutlich: z. B. jemand fällt auf die Nase und ruft dann aus "Bin ich denn noch nicht genug gestraft? -- Und jetzt das!"). Dies wird bereits beim staatlichen Schulzwang deutlich, bei dem ich zumindest etwa monatlich in dämliche, psychisch belastende Situationen getrieben wurde, ohne dass der Staat mir zuvor eine Schuld nachgewiesen hätte (von einer Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen).
  • Die "Verhältnismäßigkeit": An den zuvor genannten Beispielen findet sich dann natürlich auch keine Verhältnismäßigkeit, weil: Das evtl. verhasste Opfer konnte schließlich nicht nach anerkannten/offiziellen Regeln beschränkt werden. Hinzukommt, dass im Falle der Psychiatrie gar nicht einmal versucht wird, einen Beweis zu führen (nur weil einer nach einem Stromschlag ruhiger ist, heißt dieses ja noch lange nicht, dass man ihm geholfen hat).
  • Weiße Folter findet sich leicht in psychiatrischer Behandlung (z. B. Elektrokrampftherapie), die merkwürdiger Weise ausgerechnet durch HRW den Regierungen Chinas und Russlands vorgeworfen wird, während derselbe Tatbestand aber in der B.Rep.Deut (oder auch in den U.S.A, die vor einigen Jahrzehnten ausgerechnet einem Deutschen Elektro-Schock-Propagandisten auf den Leim gegangen sein sollen, womit ich nicht ausdrücken will, dass die US-Lobotomie nach Freeman qualitativ besser ist) für "OK" gehalten wird (ich fühle mich jedenfalls ziemlich gefoltert, wenn meine Ärzte mich immer und immer wieder mit der bescheuerten Theorie "Der Pat hat Stoffwechselstörungen im Gehirn" mit furchtbarem Pöbel zusammsperren (Universität, Krankenhaus, *Arbeitsplatz) und mit Drogen vergiften (bis ich selbst nach deren Angaben tatsächlich Stoffwechselstörungen von den Drogen bekomme) und evtl. sogar mit Elektro-Schocks foltern (nach Auskunft des (ärztlichen) Pöbels: "Schlafkur", "Reset wie pei nem Kombjutter")). Wenn ich meinen Ärzten respektive meinem Betreuungsrichter (nach BGB) dann erzähle, dass ich unter den Psychotechniken meiner Mitmenschen immer mehr leide, dann kommen nur faule Ausreden: "Sie sind knallverrückt und krank!" (RiAG E.), "Haben Sie Angst vor der Schizophrenie?", "Gute Besserung!", "Ich glaube, Sie haben paranoide Schizophrenie, aber das kann sich a la longue noch ändern..." (Dre. A.), "Wir sind kein Hotel.", "Dazu sagen wir nichts.".
  • unabhängige Gerichte: Es ist in der B.Rep.Deut nach Auskunft eines "Rechtsanwaltes" so gut wie ganz ausgeschlossen, einen Prozess gegen Psychiater, die lächerlicher Weise auch noch in sog. Landeskrankenhäusern und anderen staatlichen Einrichtungen tätig sind, zu führen, weil das Gericht den Beklagten keine Schuld zuweist, sobald ein Gutachter (wiederum wohl ein Psychiater) aussagt, dass die vorgeworfenen Taten zu der Tatzeit der ärztlichen Kunst entsprachen. Hinzukommt, dass die Staatswanwaltschaften gleich ohne Ermittlung davon ausgehen, dass der Patient/Anzeigeerstatter irre ist ("keine tatsächlichen Anhaltspunkte"), während aber anderenorts Durchsuchungs-Beschlüsse (z. B. HDW Werft Kiel) ohne Nutzen vollstreckt werden, oder dass das Opfer erst nach Ablauf der Verjährung sich hinreichend erinnert.
  • Ein gutwilliger, aufrichtiger, ernsthafter Versuch meine Menschenrechte im vernünftigen Rahmen zu schützen, fand also in meinem Fall gar nicht erst statt; stattdessen war und ist man eher bemüht, mich maximal unter Missachtung meiner Rechte zum Wohle einer großen Gruppen von ihrerseits tatsächlich verrückten, perversen Bestien zu quälen.
  • Konstruktiv: Um mich vor den geschilderten extremen Übergriffen zu schützen, ist ersichtlich die spezielle Unterbringung erforderlich, wobei besonders in der heutigen Zeit danach auch ein wirtschaftlicher Beitrag geleistet werden kann (sogar handwerklich durch entsprechende Vorrichtungen, wie man sie aus der Kernenergie-Industrie kennt; aber ganz einfach durch Computer-Progamme-Schreiben), um dem blödsinnigen Vorwurf der parasitären Neigungen vorzubeugen.

Desweiteren wundert mich die Formulierung "Einschränkung der Menschenrechte", denn: Die Menschenrechte sind sowieso einzuschränken (etwa durch das Strafrecht), damit nicht einer sich auf seine Menschenrechte beruft, um so straffrei mit der von ihm begangenen bestialischen Vergewaltigung, Folterung und Ermordung dreier unschüldiger Künder davonzukommen. --213.54.65.26 11:05, 12. Feb 2006 (CET)

  • Hallo ich weiß leider nicht, ob ich das richtig mache, aber ich möchte hier noch anmerkenken, dass - wenn die "Diktaturparagraphen" schon erwähnt werden, ihre Anwendung auch vollständig dargestellt werden sollte. Ja Ebert hat den Notstandsartikel 48 in den 20ern verwendet, aber was ist das schon? 1930 kam der Zentrumspolitiker Brüning als Kanzler an die Macht - ohne parlamentarische Mehrheit, nur mit Rückendeckung durch Hindenburg. Der Reichstag lehnte seine Entwürfe ab. Daraufhin lies Brüning sie durch Notstandsverordnungen in Kraft setzt mit Hindenburg. Als der Reichstag das rückgängig machte, was er laut Verfassung durfte, wurde er aufgelöst und dann die Notstandsverordnungen wieder in Kraft gesetzt, OHNE dass ein Reichstag zum Wieder-Aufheben vorhanden gewesen wäre. Verfassungsrechtlich bedenklich. Auf jeden Fall folgten auf Brüning noch von Schleicher und von Papen, 2 zweitere Präsidialkabinette, in denen fast ausschließlich nur noch durch Notstandsverordnungen regiert wurde, die Kanzler waren nur auf den Präsidenten gestützt. So wurde auch Hitler's Diktatur vorbereitet, denn das Volk sah keinen Unterschied mehr. "Mal wieder ein anderer" an der Spitze. Nur eben, dass Hitler im Gegensatz zu seinen Vorgängern eine breite Basis im Volk hatte. Und so dauerhaft bestehen konnte.
  • Außerdem sollte da vllt. noch generell die starke Stellung des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik rein. Vllt. ein Extra-Abschnitt für die Weimarer Republik? Schließlich hatte der Präsident quasi-diktatorische Macht in einem demokratischen System. (Verwunderlich dass beide Präsidenten sie nicht DIREKT genutzt haben). Daher wurde der Präsident, der auf 7 Jahre gewählt wurde, auch als "Ersatzkaiser auf Zeit" bezeichnet.

Ich hoffe ich konnte hier i-was Positives zu beitragen. Mein Wissen entstammt dem Geschichtsunterricht in Klasse 13 und eigenem Geschichtsinteresse, welches zur Information in diversen Büchern führte.


Es dürfte kaum Zweifel geben, daß sich die BRD seit Jahren wieder auf dem Weg zu einer Diktatur bewegt. Zum Beispiel enthalten die Hartz4-Gesetze klare Menschenrechtsverstöße (Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit). Saxo 12:33, 17. Mär. 2007 (CET)

Zurück zu den Wurzeln: Skizze eines Vorschlags

Diktatur ist zuvörderst ein Begriff des römischen Staatsrechts und ein verfassungsmässig geregelter Zustand, eine Art von Notstandsverfassung in extremster und radikalster Form.

Zwei Instanzen waren - nach meiner Erinnerung an entsprechende Lektüre - beteiligt: Senat und die gewählten Consuln. Die eine Institution stellte den Notstand fest, die andere bestimmte (wählte) den Diktator. Das Amt des Diktators währte 6 Monate; ob die Diktatur verlängerbar war, entsinne ich mich nicht, indessen, daß die periodische Neuausrufung zum Diktator z.B. von Sulla durchaus als Verfassungsbruch angesehen wurde. Lediglich der Diktator selbst konnte vor Ablauf der 6-Monats-Frist sein Amt niederlegen. Unklar ist mir auch, ob dem Diktator konkrete Aufgaben gesetzt wurden, oder ob er - auch staatsrechtlich - völlig weisungsfrei agieren konnte. Jedenfalls waren dem Diktator sämtliche Institutionen des Staates unmittelbar unterstellt. Er konnte über das Vermögen des Staates und jedes einzelnen im Römischen Staat uneingeschränkt verfügen, z.B. auch die Inhaftierung oder Tötung anordnen. Selbstverständlich war er auch Inhaber des militärischen Oberbefehls Jede Anordnung des Diktators war sofort zu vollstrecken - ein Rechtsmittel gab es nicht. Nach Beendigung seines Amtes konnte der Diktator von niemandem - auch nicht einer staatlichen Instanz - zur Rechenschaft gezogen, oder belangt werden. Seine Amtsführung genoss absolute Immunität. Gleichwohl verblieben sämtliche Institutionen des römischen Staates auch unter der Diktatur in ihrer Funktion - wenngleich der Diktator jederzeit Maßnahmen der übrigen Institutionen nach seinem Gutdünken aufheben konnte. Ebenso war es möglich, Maßnahmen des Diktators nach Ablauf der Diktatur aufzuheben oder rückgängig zu machen bzw. Entschädigung zu leisten. Auch eine Änderung der Verfassung der römischen Republik war dem Diktator nicht zugestanden.

Solche Diktaturen waren nicht häufig, aber andererseits auch nicht völlig unbedeutend. Bekannt und berühmt ist z.B. die Diktatur des Quintus Fabius Maximus Cunctator, der nach der Niederlage gegen Hannibal bei Cannae zum Diktator ausgerufen wurde, und der mit den Mitteln der Diktatur seine Zermürbungsstrategie durchhalten konnte, sich einer erneuten Schlacht zu verweigern (wie es die öffentliche Meinung forderte), und statt dessen Hannibal durch Bedeckung mit einem starken Heer an der Gewinnung fester Plätze und an der Versorgung seines Heeres hinderte. Der Ehrenname "Cunctator" (Zauderer) wurde Q.F. Maximus für diese merkwürdige Heldentat verliehen.

Soweit zur Diktatur in der Verfassung der römischen Republik. Hieran sollte man anknüpfen, wenn man den Begriff der Diktatur in seinem Neuzeitlichen Gebrauch untersucht. Neuzeitlich wird Diktatur mit dem - ebenfalls altrömischen Verfassungsbegriff - der Tyrannis synomym verwendet, was ich für falsch halte. Der Tyrann ist ein monarchischer Gewaltherrscher, dessen Herrschaft ausschließlich gewaltsam legitimiert ist. Insofern sind die modernen "Diktaturen" wesensmässig eher als Tyranneien zu begreifen, denn als Diktaturen.

In Anlehnung an die altrömische Verfassungsgeschichte würde ich daher die Diktatur begreifen wollen als einen zeitlich begrenzten Ausnahmezustand, in dem sich alle Entscheidungsbefugnisse innerhalb und über eine Organisation in einer Person (oder einer kleinen Gruppe von Personen) konzentrieren, die keiner oder nur stark begrenzter Verantwortung für ihr Tun unterliegt. In der modernen Verfassungswirklichkeit ist die Diktatur ungebräuchlich geworden. Es gibt indessen unterhalb der Ebene des Staatsrechts auch in der BRD Verfahren, die in ihrer Struktur an die Diktatur angelehnt sind. Mein Beispiel ist die Institution des Insolvenzverwalters (früher: Konkursverwalters), in dessen Person zum Beispiel bei komplexeren "Gemeinschuldnern" wie einer Aktiengesellschaft eine quasi-diktatorische Entscheidungskonzentration stattfindet. Der Insolvenzverwalter tritt hier an Stelle des Vorstandes und Aufsichtsrats zugleich, und ist für sein Handeln nur sehr eingeschränkter Kontrolle durch Gläubigerversammlung und Insolvenzgericht unterworfen. Er kann im Normalfall nicht persönlich haftbar gemacht werden. Seine Entscheidungsgewalt bei der Fortführung des Unternehmens in der Insolvenz ist ebenfalls faktisch unbeschränkt. Die Möglichkeiten des Insolvenzrechts ermöglichen ihm zudem, sich aus zuvor eingegangenen Verpflichtungen des Gemeinschuldners alsbald zu lösen - teilweise ohne das es einer Begründung bedarf. Man kann also die Institution des Insolvenzverwalters durchaus als einen Quasi-Diktator eines Wirtschaftsunternehmens begreifen, was verdeutlicht, daß Elemente der altrömischen Diktatur auch heute noch aktuell sind.

Dies als ein ad hoc ohne Hilfsmittel herabgetippten Vorschlag. Bei eventuell positiver Aufnahme raffe ich mich vielleicht zu einem ausgearbeiteten Artikel auf.

--P. Kronenberger 18:19, 17. Feb 2006 84.184.220.198

Aufgrund der Manipulierbarkeit der Menschen ist also Deiner Meinung nach die Diktatur mehr nur durch flachere Hierarchie gekennzeichnet. Dafür lohnt sich ja wohl kaum ein Artikel... Ich beobachte das jetzt seit den 90ern, dass der Staat zwar brav seine Widerspruchs-Verfahren anbietet (in denen der dann plötzlich wie aus heiterem Himmel mit §§ 63,64 StGB droht, was dann mit dem Zurücknehmen des Einspruchs plötzlich verpufft (wozu so ein Charakter-schwacher Richter prinzipiell gut sein soll, weiß ich gar nicht - aber is wohl auch eher egal; an anderer Stelle schicken die Juristen dann wieder Schwerverbrecher trotz vorliegender ärztlicher Warnungen auf die Straße)), aber dass mir das jedenfalls gar nichts geholfen hat (z. B. ist es mir allein schon aus finanziellen Gründen nicht möglich Klage zu erheben, obwohl meine Ärzte doch eine Menge zu erklären hätten (die von meinem Vater übrigens auch - auch wenn er heute tot ist)). Ich meine: Solange die Juristen einen Riesen-Haufen brutaler Gewalttäter, die sich als Ärzte ausgeben, unterhalten, is die Staatsform doch eh egal... ;-) --213.54.73.94 11:37, 18. Feb 2006 (CET)

Beispiel: Österreichisches Bundesland Kärnten

Ist Kärnten eine Diktatur oder eine despotisch geführte Demokratie? (siehe Ortstafelstreit, Nichtbeachtung von Verfassungsgerichtshoferkenntnissen, etc.). Gibt es den Begriff einer "Volksdiktatur" (wenn bspw. das Volk immer wieder die Macht eines Despoten/Tyrannen in freien oder unfreien Wahlen erneut bestätigt)? --62.47.62.175 12:09, 17. Mär 2006 (CET)

Links in Überschriften

Der Artikel enthält mehrere Links in Überschriften, was weder schön noch konform ist. Es geht wahrschenlich nichts verloren, wenn die Verweise ersatzlos gelöscht werden. Einwände?--Xeno06 16:20, 11. Apr 2006 (CEST)

Gibt es auch "positive Diktatur"?

Wenn man von "Diktatur" spricht, denkt man immer gleich an solche Leute wie Hitler, also solche, die ihrem Volk (und anderen Völkern) mehr Schaden als Nutzen bringen. Ich weiß nicht, ob es sowas schonmal gegeben hat in der Geschichte, aber wie würde man den Fall eines Staates bezeichnen, in dem ein einzelner alle Macht hat, diese aber nur zum Nutzen aller einsetzen würde (also z.B. das Militär abschafft anstatt Krieg zu führen, oder Heime für Obdachenlose baut anstatt sie zu vertreiben, um mal ein paar praktische Beispiele zu nennen)? --maststef 16:58, 28. Jun 2006 (CEST)

Solch ein Fall ist in der Geschichte bisher nicht aufgetreten und wäre menschlich gar nicht möglich: wenn du an der Spitze stehen würdest, kannst du machen was du willst - würdest du dann dein Volk in den Untergang führen durch Kriege oder durch Frieden. Da nur ein einzelner die Macht hat, die Menschen aber verschieden sind, ist es falsch, nur einen Mann an der Spitze zu haben, weil er nämlich entgegen dem Willen vieler handeln muss - dabei helfen ihm Partei und Propaganda, die beide versuchen, Unterstützung im Volk durch gezielte Meinungsbildung (siehe Bild (Zeitung)) zu gewinnen. Despotismus bzw. Diktatur führt zwangsweise immer zu einer für die Menschheit oder Gesellschaft sich negativ auswirkenden Herrschaft. --N-Gon 14:41, 27. Jan. 2007 (CET)

Russland?

Auch wenn es sicher keine Musterdemokratie ist, finde ich die Aufnahme in die Liste aktueller Diktaturen reichlich gewagt. Ich kann es nicht ändern, weil die Seite gesperrt ist. --84.57.20.33 10:26, 31. Okt. 2006 (CET)

Die Liste der Staaten ist sicher noch zu überarbeiten und dabei zu unterscheiden, ob es sich um eine Diktatur handelt oder ein autoritäres Regime. Giro 12:31, 31. Okt. 2006 (CET)
Eine Überarbeitung ist sicherlich notwendig, wobei wir aber diese von dir angesprochene Unterscheidung nicht treffen dürfen. Wir müssen Quellen finden (wenn möglich aus einem Guss), die die betreffenden Staaten als Diktaturen bezeichnen. Vielleicht gibt es auf den Websites von Freedom House oder Amnesty International solche Listen. lg Gugganij 12:40, 31. Okt. 2006 (CET)
So ist es. Alle Staaten, für die es sich nicht belegen lässt, können hier in diesem Artikel aus der Liste gelöscht werden. So sind die Wikipedia-Regeln. Außerdem: eine Liste sollte hier kurz sein und nur Beispiele bringen, wenn möglich erläutert anhand der im Artikel geschilderten Kriterien für Diktaturen. Eine vollständige Liste der Diktaturen der Erde wäre sicher ein eigener Listenartikel. Giro
Sehr gewagt die Aufzählung oder aber unvollständig, denn genauso gehören auf diese Liste Staaten die sich als Musterdemokratien verstehen, wie die USA oder Deutschland, denn dort herrscht letztendlich auch nur die Diktatur des Kapitals. (nicht signierter Beitrag von 84.150.238.112 (Diskussion) )

Diktaturen der jüngsten Geschichte und Gegenwart

Ich finde die Liste so unrichtig, was dort alles in einen Topf geworfen wird. Der Begriff Diktatur sollte nicht derart inflationär verwendet werden. Ich habe die ganze Liste aus dem Artikel entfernt. --Ixitixel 13:40, 22. Nov. 2006 (CET)

Siehe auch: Kaunda-Diktatur. 89.51.17.136 04:03, 1. Dez. 2006 (CET)

Wieso wurde die Liste gelöscht und nicht überarbeitet ? Es gibt durchaus Kriterien !

Hier einige nachweisliche Diktatoren, für die diese Bezeichnung anerkannt und politikwissenscharftlich korrekt ist. Bitte ergänzen und alsbald einen Listenartikel schreiben, sobald es sich lohnt:

Wieso ausgerechnet Lenin? Dann müsstest du auch Robespierre aufnehmen,Napoleon Bonaparte fehlt auch.

Lenin war Vorsitzender der SDAP/R,und nicht Diktator. Diktator in der UdSSR war per definitionem die Arbeiter Klasse,repräsentiertdurch die kommunistische Partei,indem sie in allen 3 Gewalten,also allen staatlichen Institutionen, bevorzugt vertreten war,es gab eine ordentliche Gerichtsbarkeit,es gab eine organisierte Verwaltung,und eine Legislative,die Sowjets als tätige parlamentarische Körperschaft. Auch wenn dies nicht daselbe Organisiationssystem war wie die repräsentative Demokratie westlichen Musters,so gab es doch politische Repräsentation und Gewaltenteilung. Für das damalige Gebiet der UdSSR ein großer Fortschritt gegenüber der zaristischen Monarchie,und auch gegenüber der konstitutionellen Monarchie der Zwischenperiode,wo auch die Mehrheit der Bevölkerung von der Teilhabe ausgeschlossen war. Wenn Lenin,dann müsstest du auch Robespierre aufnehmen,Napoleon Bonaparte fehlt auch. Stalin wiederum,auf den der Begriff Diktator (als persönlicher Diktator)auch nach sozialistischen Maßstäben zutreffen würde,fällt dir erst gar nicht ein(Von Bush wollen wir mal jetzt gar nicht reden). Auch ist eine Revolution von sich aus schon diktatorisch, da damit eine Herrschaftsordnung beseitigt wird,die sich ohne die Übernahme der Staatsgewalt durch deren Sturz nicht ablösen lässt,denn dies tut keine Herrschaft,die sich selber als legitim betrachtet. Dies gab es bis jetzt nur in der DDR,weswegen man von 1989 auch nicht als wirklicher Revolution sprechen kann. Daher wird allgemein auch der Abschnitt vom Sturz der bestehenden Gesellschaftsordnung bis zur Errichtung bleibender Institutionen einer neuen auch nicht als Diktatur,sondern als Terrorherrschaft bezeichnet,da die alte Ordnung sich in der Regel nicht kampflos,also ohne Gewalt oder auch außenstehende Mächte,selber aufgibt. Daher verbreiten die Akteure einer neuen Ordnung in der Regel zur Einschüchterung der alten Repräsentanten systematisch Gewalt zur Einschüchterung ein,republikanischer Terror der Jakobiner und ihrer Anhänger in Frankreich,roter Terror während und nach der Oktoberrevolution in Russland,weißer Terror der verbliebener Zaristen während der ausländischen Intervention im darauffolgeneden Bürgerkrieg. Aber da dies immer eine Übergangsphase bis zur Formation einer neuen Ordnung,oder bis zur Wiederherstellung der alten ist,kann man im Fall von Revolutionen nicht von einer Diktatur als dauernder Herrschaftsform sprechen.Stalin hat zumindest die legalen Institutionen der UdSSR usurpiert,und das dauerhaft. Auf ihn würde die Definition Diktator im klassischen Sinne am ehesten zutreffen.

Dann ist die Frage,wer legitimiert denn eine solche Liste? In der Regel nicht neutrale Personen,sondern welche,die einer bestimmten Geselsschaftsordnung zugeneigt sind.


-- 89.196.27.173 18:13, 22. Apr. 2009 (CEST)