Diskussion:Exit (Schweiz)

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Bestätigung liegt vor[Quelltext bearbeiten]

Freigabe der Inhalte von www.exit.ch unter der GFDL liegt per E-Mail vor, siehe OTRS-Ticketnr. 2006072510007806. --Raymond Disk. 11:41, 25. Jul 2006 (CEST)

Feature über Exit[Quelltext bearbeiten]

Der Runfunksender Ö1 brachte am 26.April 2008 ein interessantes Feature über Exit, aus dem unter anderem hervorging. dass etwa zehn Prozent der jährlichen Schweizer Suizidfälle (150 von etwa 1400) von Exit begleitet werden. Das verwendete Mittel ist Natriumpentabarbiturat, ein starkes Narkosemedikament, das zu sofortigem Einschlafen und binnen etwa 20 Minuten zum Herzstillstand führt. Die zum Suizid Entschlossenen haben dieses Mittel selbst einzunehmen. Angesichts der Tatsache, dass nur Schweizer Mitglieder von Exit wrden können, und sich die Sterbehilfe in der Regel in der Wohnung der Betroffenen abspielt - es müssen also keine Wohnungen angemietet werden - erscheinen übrigens die im Radiobeitrag kritisch genannten Tarife der für Ausländer offenen "Konkurrenzorganisation" Dignitas nicht übertrieben. (Vgl dazu die Memoiren des jüngst verstorbenen Herbert Fux, der sich mit Dignitas aus dem Leben verabschiedet hat).

Nach Umfragen ist die Bevölkerung Mittel- und Nordeurops mehrheitlich positiv gegenüber einer Sterbehilferegelung nach Schweizer Art eingestellt. Die kritischen Stimmen dürften nicht zuletzt durch die Ideologie der offiziellen Religionen beeinflusst sein (die katholische Kirche behandelt beispielsweise seit dem 6. Jahrhundert den Suizid als Todsünde). Es ist ja auch nicht allzu lange her, dass die Verwendung von Opiaten in Fällen schwerer Schmerzen von Ärzten verweigert wurde, "weil ja auch unser Herrgott am Kreuz gelitten hat"...

Robert Schediwy 90.129.197.138 12:39, 27. Apr. 2008 (CEST)(korr. R.S. 83.65.145.242 21:30, 3. Mai 2008 (CEST))[Beantworten]

..20 Min. ja wenn man schon was älter ist....alle verschweigen, dass es auch 20 Std. sein können! 20 Std.! Und liest mal was das Med. macht....Man erstickt damit. 20 Min. ...20 Std. .... (nicht signierter Beitrag von 92.105.34.45 (Diskussion) 19:15, 7. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Fehlende Differenzierung[Quelltext bearbeiten]

Der Werbeslogan von Exit lautet zwar "Selbstbestimmung im Leben und im Sterben", aber Exit befasst sich meines Wissens lediglich mit dem selbstbestimmten Sterben, nicht aber mit dem Selbstbestimmten Leben. Im Artikel wird der Inhalt dieses Slogans aber einfach übernommen und behauptet, die Organisation setze sich auch für das Selbstbestimmungsrecht im Leben ein. Ich finde in diesem Nachschlagewerk sollte klarer unterschieden werden zwischen reinen Werbe-Parolen, selbstgesetzten Zielen und dem tatsächlich erreichten.--Turbohanspeter 11:08, 21. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Andere Sterbehilfe Organistationen[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz sind zwei Sterbehilfe-Organisationen aktiv.

Es sind dies

Es wäre angebracht dass bei jedem Artikel die andere Organisation unter Siehe auch aufgeführt würde. So war es auch schon mal notiert aber kurz darauf wieder gelöscht worden. Wenn doch jemand der Lösch... erklären könnte weshalb die zwei Organisationen mit ähnlichen Vorhaben nicht unter Siehe auch notiert werden sollten. Ohne stichhaltige Argumente kann man Siehe auch wieder einbauen. --Netpilots -Φ- 10:27, 20. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Lass uns das an einer Stelle, bei Dignitas, diskutieren. Du hast das da identisch gepostet :-)--Brainswiffer (Disk) 12:39, 20. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Freitodbegleitung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Freitodbegleitung" ist völlig unklar, ob es sich bei den fünf Bedingungen um interne Richtlinien oder um Schweizer Gesetze handelt; die EXIT-Website hält sich da auch bedeckt. Die Abmachung mit der Zürcher Staatsanwaltschaft wurde ja vom Bundesgericht kassiert[1], es existieren aber z.B. Standesregeln der Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Falls sich EXIT an diese hält, wird sich hier mit fremden Federn geschückt. Ohnehin bezweifle ich, dass diese Aufzählung wirklich notwendig ist, eine kurze Zusammenfassung à la "die Freitodbegleitung erfolgt nach Richtlinien von XYZ" genügt vollständig. Weiter unten wird's noch schlimmer, das artet in ein sehr detailliertes Organisationshandbuch mit einer (möglicherweise idealisierten) Darstellung interner Abläufe aus, die enzyklopädisch irrelevant sind. Kann entfernt werden. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 22:10, 1. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Genau dieser Dissens ist doch darzustellen - kein Problem. Erstens ist wichtig, dass man da nicht einfach hinfahren und sterben kann - sondern dass sich Exit diese interne Regeln und ein "Procedere", wie man das prüft gegeben hat (und die sind exit-intern bzw. durch die Mitgliederversammlung beschlossen, das ist eigentlich nicht unklar). Da gibt es keinen Grund, das nicht so darzustellen. Dass wir Leitbilder bei Organisationen darstellen, ist üblich - der Leser will doch wissen, was die wollen und was nicht (gerade bei so einem umstrittenen Thema).
Zweitens ist doch klar, dass nicht alle das so sehen. Der "Exit Deal" im Tagesanzeiger bedeutet ja nur, dass ein "verkürztes Verfahren" (übrigens 2010!) nicht geht. Seitdem ist viel Wasser überall geflossen. Jede Freitodbeleitung, die in der Schweiz unter den definierten Bedingungen nahc wie vor legal ist, muss aber untersucht werden. und das ist die Praxis.
Drittens gibt es Kirche, Teile der Ärzte etc., die das anders sehen und wo eben auch quasi natürlicherweise ein Dissens herrscht. Den kann man darstellen, nicht aber wegen des Dissenses die Binnensicht rauswerfen. In den Standesregeln der SAMW ist das meines Wissens nicht so geregelt, dass da was "abgeschrieben wäre". Wenn Du was konkretes findest, kann man das gerne prüfen. Insofern ist die Mitgliederzahl eben auch wichtig, dass da sehr viele Leute beitreten (weil die Werte wie Selbstbestimmung für Schweizer insgesamt wichtig sind). Insofern ist auch dieser Werteabschnitt wichtig - im Sinne eines leitbildes.
Man kann über einige Sätze und Korrekturen reden. Was nicht geht ist, dass Du den Artikel quasi zu einem beliebigen Artikel machst. Exit ist natürlich vor allem wegen der Sterbehilfe im Publikum interessant. Dort stehen schon allgemeine Fragen - bisher verstand sich dieser Artikel so, dass die Spezifika von Exit dargestellt werden und das nict wiederholt wird.
Wie bei allen Honeypotthemen bite ich dringend darum, erst den Konsens zu suchen (sprich Änderungen hier vorzuschlagen) ggf. andere qua 3M einzubeziehen und erst dann zu ändern. Das Thema ist für einen Editwar nicht geeignet. Ich will auch nicht nur in die Rolle des "Verteidigers" kommen - bin auch nicht gegen Kritik. Aber genauso geht nicht, den Artikel aus einer anderen nicht neutralen Sicht zu kastrieren (wie ich Deine Änderungen erlebe). [
Den Artikel gibs so sehr lange. Damit das bewältigbar bleibt, sollte man Abschnitt für Abbschnitt vorgehen und die Änderungen ausdiskutieren.
Wenn Du übrigens mal ganz oben schaust, wurde extra eine Freigabe erteilt, dass Inhalte von exit.ch hier dargestellt werden dürfen. Das hat ja auch nur Sinn, wenn man das will, kan und darf :-). Brainswiffer (Disk) 07:07, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Die PR von der Exit-Website zu übernehmen war ein Fehler. Der wird jetzt korrigiert. Ich habe jede einzelne Änderung begründet. Du hast zwei Mal fast alles pauschal revertiert. Das ist keine sorgfältige Arbeitsweise. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 08:49, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Erst mal: Zustimmung zu deiner Mail, der sachliche Dialog darüber kann ja auch Spass machen. Das Thema ist keinen Editwar wert. Ich habe aber auch begründet, warum man deren Leitbild (und das ist es ja) hier darstellen kann und sogar muss. Das hast du bei zahlreichen Organisationen - man will ja wissen, was die wirklich wollen und was nicht. Vorschlag, da wir nicht hetzen müssen (es ist alles lange und mit Genehmigung da), zeigen wir mal dass sowas friedlich geht. Muss jetzt wieder in eine Sitzung leider. Brainswiffer (Disk) 12:43, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
So, ich hoffe, ich bin Dir etwas entgegengekommen durch diverse Versachlichung und bessere Bequellung - deshalb habe ich es einfach mal scharf umgesetzt (nach dem Prinzip: was drin ist, ist drin und kann verbessert werden, wenn der Sinn und Inhalt erhalten bleibt. Diskussionspflichtig wäre altes raus oder ganz neues rein. )
Meines Erachtens ist die "Gretchen- und Grundfrage", ob man die Inhalte des Exit-Leitbildes, das der Natur nach eine Eigendarstellung ist, darstellen darf, kann oder in dem Falle sogar muss. Am Beispiel: die Kriterien, die für eine Sterbehilfe erfüllt sein müssen. Die gibt es nirgends anderswo (und die sind imho auch irgends 1:1 übernommen). Stellt man sie dar, ist klar, dass das an Voraussetzungen gebunden ist (ist dei Demenz zu weit fortgeschritten, geht es z.B. nicht mehr), die auch geprüft werden. Das ist also weder PR, noch "Geschwurbel". Lässt man dies weg, bleibt die Frage, ob jeder da einfach kommen kann oder wie das funktioniert - was nicht im Sinne der Sache ist, dort mehr Transparenz zu schaffen. Brainswiffer (Disk) 12:14, 3. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Im September verstarb Mitgründer Rolf Sigg, der gem. Medienberichten eine wichtige Rolle bei Exit einnahm.[2] Er fehlt im Wiki-Artikel. Bitte um Einfügung / Überarbeitung des Abschnitts. Danke. --KurtR (Diskussion) 02:10, 13. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

https://oe1.orf.at/programm/20171216/497521

Zum Sterben in die Schweiz

Sterben nach Plan. Protokoll einer letzten Reise.

Feature von Stefanie Müller-Frank (DLF/WDR 2017).

Gesendet am 16.12.2017. 7 Tage nachhörbar. Nicht downloadbar.

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https://oe1.orf.at/artikel/640265

Selbstbestimmt Sterben

Die rechtliche Situation in Österreich

Publiziert am 15.12.2017.

--Helium4 (Diskussion) 19:44, 11. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]