Diskussion:Flugsicherheitsbegleiter

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 87.146.190.139 in Abschnitt Aktualität
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hatte hier den Test reingetan. wurde gelöscht. is blöd, weil gehört hier rein, weil das dazu gehört


das muss doch in den Artikel !?

Auswahlverfahren

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- - - Tag 1 (Mindestanforderun


  • 100m Sprint: 13,4 Sek
  • Weitsprung: 4,75 Meter
  • Kugelstoßen (7,25 kg): 8 Meter
  • 5000 Meter Lauf: 23 Minuten


  • Reaktionstest
  • Überprüfung der Motorik und Aufnahmefähigkeit

(Geschicklichkeits-Parcour)

Krafttest

  • Bankdrücken mit 75% des eigegen Körpergewichts, mindestens zehn Wiederholungen
  • Mindestens sieben Klimmzüge

Tag 2

Psychologischer Test

  • Merkfähigkeit
  • Intelligenz (IQ)
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Praktisch/technisches Verständinis
  • Kontentrationsfähigkeit
  • Persönlichkeitsbild
  • Überprüfung der Motorik und Kraftausdauer

(Hallenhindernisbahn)

  • Schießtest mit P6 und MP 5
  • Praktischer Test

Tag 3

  • Persönliches Vorsetllungsgespräch vor der Auswahlkommision
  • Eröffnung und Besprechung der Testergebnisses

Man sollte im Artikel auch erwähnen, dass bereits lange vor den Terroranschlägen vom 11.9 die österreichische Polizei, ohne Wissen eines Großteils der Bevölkerung, Sky Marshalls auf Risikoflügen einsetzte. --TonyMontana 21:02, 14. Jan 2006 (CET)

Schreibweise

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Die Schreibweise des Lemmas "Sky Marshal" war falsch und muss stattdessen "Sky-Marshal" lauten. Substantive werden im Deutschen zusammengeschrieben, siehe Durchkopplung. Verschoben. --AchimP 22:12, 8. Okt 2006 (CEST)

Schusswaffen

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Ist es überhaupt möglich, Schusswaffen als Verteidigungsmittel im Flugzeug einzusetzen? Ich stelle mir vor, was wohl passiert, sollte ein Projektil die Bordwand durchdringen?! Weiß jemand genauer darüber Bescheid? --Gruß, Tobias.hofmann -- Disk. 22:53, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten

is geheim ! (nicht signierter Beitrag von 89.53.29.38 (Diskussion) )

Nach einer Sendung von ARD "Kopfball" vom So, 28.09.2008: Nichts.
"Die Luft aus der Kabine strömt zwar durch das Einschussloch nach außen aber das Fenster bleibt trotz Durchschuss stabil und der Druck fällt nur langsam ab. Selbst leichte Dinge werden nicht aus dem Flugzeug herausgesaugt. Dass in manchen Spielfilmen so eine Beschädigung zu einer Katastrophe führt, kann man also beruhigt in den Bereich der Mythen verweisen."
http://www.wdr.de/tv/kopfball/sendungsbeitraege/2008/0928/flugzeugfenster.jsp --Firlefonz 01:20, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

falsche Bezeichnung

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der Begriff Sky- M. ist m.W. nach falsch :!:

das Ding heißt AIR - Marshal !--89.53.31.208 16:31, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die Überschrift müsste noch geändert werden - ich find nicht rasu, wie das geht ?!

--89.53.31.208 19:37, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der Begriff für diese Sicherheitskräfte ist „Sky Marshal“. Die in den Vereinigten Staaten übliche Version davon heißt „United States Federal Air Marshal“. Insofern stimmt das Lemma also. sebmol ? ! 19:38, 20. Mai 2007 (CEST)Beantworten

falsch !

die deutschen heißen nicht SKY-M.

sondern deutsch:

  • Flugsicherheitsbegleiter
  • oder amerikanisch air-marshal
  • sky- marshals gibt es nicht

dann hätte ich gerne eine Quelle für den begriff Sky - marshal ! Flusgsicherheitsbeamter: Quelle: www.bundespolizei.de, www.bund.bmi.de, dieverse Fachkommentare zum Luftsicherheitsrecht, Air - marshal - diverse Kommentare zu Amerikanischen Einheiten.

Sky - Marshal ?! gibt es nicht in Fachlieteratur !

also:

mit wem soll ich diskutieren ?

können wir die änderung jetzt mal lassen, bis ein Beweis für den Begriff Sky- Marshal erbracht wurde ?!

--89.53.7.254 18:18, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

nein, können wir nicht...dieser artikel existiert seit gut 3 jahren und es hat sich noch keiner darüber beschwert (zumindest hab ich das nich mitgekriegt). wenn du das jetzt unbedingt geändert haben willst, sind wohl quellen deiner ansicht nötig -- TheWolf tell me 21:29, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten


- wwww.bundespolize.de -www. bund.bmi.de

http://www.netzeitung.de/vermischtes/371827.html

ansnonsten mal bei cops nachfragen: www.copzone.de www.german-police.de www.spezialeinheiten-forum.de

--89.53.23.142 21:32, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

dieser link verwendet beide bzw. mehrere begriffe...-- TheWolf tell me 21:34, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Huh? Du willst belegen, dass "Sky-Marshal" nicht gebräuchlich ist, und lieferst mit http://www.netzeitung.de/vermischtes/371827.html einen Artikel, in dem der Begriff "Sky-Marshal" mehrfach (u.a. in der Überschrift(!)) verwendet wird? Kontraproduktiv? Damit habe ich noch nicht gesagt, dass Du grundsätzlich Unrecht hättest. Mein Duden kennt den Begriff "Sky-Marshal" auch nicht. Und wenn ein Lemma-Name drei Jahre lang unbeanstandet blieb, ist das auch noch kein Beleg, dass er richtig gewählt wurde. --AchimP 00:26, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
natürlich ist es kein beweis, aber doch zumindest ein indiz. und solange er mir keinen beweis für die ungebräuchlichkeit oder gar unrichtigkeit des begriffes zeigt, glaube ich nicht, dass eine änderung grechtfertigt wäre. PS: kennt dein duen denn den begriff air-marshal bzw. flugsicherheitsbeamter? und von wann ist dein duden?-- TheWolf tell me 16:41, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Die anderen zwei Begriffe stehen auch nicht drin und der Duden ist die 24. Auflagen von 2006. --AchimP 12:31, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

und für die gebräuchlichkeit von "sky-marshall" hätt ich schon mal was: das im gegensatz dazu -- TheWolf tell me 16:48, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hast Du Dir den ersten Link mal angesehen, den Du da lieferst? "service.spiegel.de...&msg=Ihre+Suche+ergab+0+Treffer" Das war wohl die falsche URL. --AchimP 17:05, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
dann such soch ma bitte auf spiegel.de nach "flugsicherheitsbegleiter"...ich zumindest hab da genau den link rausgekiregt....-- TheWolf tell me 18:10, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist natürlich ein Arguement.

  • 2 jahre nicht beanstandet.

mit der quelle der netzzeitung wollte ich die unseriösität mancher quellen aufzeigen und das auf zeitungen kein verlass ist. Ich dachte die bedeutung von Quellen und was Wissenschaftlichkeit einer Quelle bedeutet sei den Mods hier bekannt... naj man kann irren.

Stattdessen wird auf den Spiegel verwiesen !?

lach:

ne wissenschaftliche Arbeit habt ihr noch nie verfasst ? Also: belege einer wissenschaftlich den Begriff Sky-Marschal. Ich kanns nicht. Und für deutsche Sherriffs ist der Begriff Flugsicherheitsbeamter.


Aber das ist u.a. auch ein Grund warum Wikipedia keine wissenschafftliche Quelle ist....


"...Ich auch nicht, denn ich kenne diesen Begriff, und er geistert seit dem 11.09.2001 wohl allgegenwärtig herum. Damit sollte er relevant sein und kann behalten werden...." --Label5 21:27, 22. Mai 2007 (CEST)

ha ha - es geht nur nach relevanz ? ich dachte hier sollte ein niveau erreicht werden - dann ist der name enzeklopedie falsch - besser wäre: was so alle sagen mal so niedergeschrieben oder lexikons auf dem Pisaniveau ohne Absicht sich zu steigern - sind den alle so dumm wie in Stephans Raabs Politischen Quiz auf der straße dargestellt werden --89.53.21.9 17:38, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

(BK mit sebmol:)
zu mit der quelle der netzzeitung wollte ich die unseriösität mancher quellen aufzeigen und das auf zeitungen kein verlass ist:
naja..das klingt jetzt aber sehr nach nachher ausgedachter ausrede; wenn du diese quelle wirklich so gemeint hättest, hättest du das wohl auch so gekeinzeichnet..soviel verstand trau ich dir einfach mal zu...
zu Ich dachte die bedeutung von Quellen und was Wissenschaftlichkeit einer Quelle bedeutet sei den Mods hier bekannt:
  1. wir (zumindest ich) bin/sind keine "mods" (in der WP immer noch admins) und
  2. wenn du so auf wissenschaftlichkeit bedacht bist, können wir uns ja darauf einigen, dass in der wissenschaft eine andere bezeichnung üblich ist als in der umgangssprache – vorausgesetzt, du lieferst dafür qellen
  3. das gleiche gilt dan auch für deine folgenden äußerungen

-- TheWolf tell me 18:22, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Mäßige dich bitte in deinem Ton. sebmol ? ! 18:12, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich glaube, die IP mit der großen Klappe hat Recht: 422000:34000. Verschieben wir's halt. --MBq Disk Bew 07:31, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Lustitsch. :-) Aber wenn man danach geht, kommt der Flugsicherheitsbegleiter (geht's noch länger?) auch nicht so toll weg: 34600:721 --AchimP 11:44, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Und ich glaube, der Begriff heisst in der deutschen Sprache Flugsicherheitsbegleiter. Wir haben ja auch das Lemma Flugzeug und nicht Fixed-wing aircraft -- 62.104.73.19 10:22, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

1. da "air marshal" der in amerika gebräuchliche begriff ist, ist es wohl klar, dass "air marshal" häufiger als "sky marshal" ist. 2. das ist halt die grundsatzfrage: allgemein gebräuchlicher begriff vs. offizieller/wissenschaftlicher begriff. ich bin für den gebräuchlicheren..da gabs doch bestimmt schon mal ein MB oder so zu, oder?-- TheWolf tell me 14:37, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dann war es ein Fehler von mir, denn ich dachte in einem Nachschlagewerk sollte der offizielle Begriff primär sein und der gebräuchliche Begriff, wobei fraglich ist wo gebräuchlich, höchstens sekundär auftauchen und dann auch mit Verweis, dass er zwar gebräuchlich ist aber nicht der offizielle Begriff ist. Möglicherweise würde der offizielle oder korrekte Begriff dann auch mehr benützt. Hier ist halt die Frage was Wikipedia sein will.

--89.53.40.208 16:39, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

ich hab mich mal erkundigt und warte jetzt auf Antworten bzgl. des MBs.-- TheWolf tell me 16:48, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Mal den dumme Frage (falls es das gibt) : was ist ein MB ? (nicht signierter Beitrag von 89.53.40.208 (Diskussion) )

Er meint WP:MB --AchimP 17:48, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich war mal mutig und habe die in Gesetzestexten und meist auch in der Presse verwendete Bezeichnung Flugsicherheitsbegleiter im Text verwendet. Luftsicherheitsbegleiter ist eher unüblich und Sky-Marshal im Rahmen eines Lexikons nicht unbedingt sofort verständlich. Stern 18:57, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Alles Quatsch

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Ich bin Angehöriger der Bundespolizei und habe breit gelacht

Woher stammt der ganze Quatsch über die Anzahl,Ausbildung, Zulagen etc...

Alles QUATSCH!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.12.135.184 (DiskussionBeiträge) 23:56, 22. Aug. 2008)

Änderungen mit wasserdichten Quellenangaben sind willkommen. Gruß, -- Emdee 18:02, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Flugsicherheitsbegleiter

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Handelt es sich bei den Flugsicherheitsbegleitern nun um Polizeibeamte der Bundespolizei oder Angestellte einer privaten Firma? Wieso darf die Lufthansa eigenes bewaffnetes Sicherheitspersonal einsetzen? Gibt es da nicht einen Konflikt mit dem Gewaltmonopol des Staates?

Und zu guter Letzt: Könnte jemand, der Ahnung hat und nicht bloß dumm daher redet, auf die internationale Rechtslage über den Einsatz von Flugsicherheitsbegleiter auf internationalen Strecken eingehen oder den Artikel ausbauen bzw. korrigieren?

Vielen Dank!

Bundespolizeibeamte haben in dem Zeitraum vom Schließen bis zum Wiederöffnen der Flugzeugtüren (rechtlich gesehen befindet sich dann das Flugzeug "im Flug", siehe Tokioer Abkommen, 1964, Kapitel III, Artikel 5, Absatz 2) keine hoheitlichen Befugnisse im Rahmen ihrer Tätigkeit als Beamte im Staatsdienst, für sie entfällt dann auch das Gewaltmonopol (d.h. u.a. das Recht zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen) und wird an den Luftfahrzeugführer als "Beliehenen" weitergegeben. Die Befugnisse von BuPo-Beamten und Sky-Marshals reduzieren sich dann (ausgenommen dem Tragen von Schusswaffen, siehe LuftSiG §12, Abs. 3 auf die von Zivilisten, haben also Notwehr-Charakter (so wären z.b. an Bord von Flug LH 588 mögliche Hilfeleistungen der mitreisenden Fluggäste für den von BuPo-Beamten misshandelten und in dieser Folge verstorbenen Abschiebe-Häftling Aamir Ageeb nicht nur rechtlich abgesichert gewesen, sondern hätten sogar verpflichtenden Charakter gehabt). Einen Verweis auf den bereits bestehenden Artikel Bordgewalt halte ich für sinnvoll. -- Skygazer 13:34, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Da sind mehrere Aussagen drin, die ich für gewagt halte. Woraus soll sich ergeben, dass Polizisten an Bord während des Fluges (und der zitierte Artikel des Tokioter Abkommens definiert nur, was "im Flug" bedeutet, nicht, was dann gilt) ihre hoheitlichen Befugnisse verlieren? Da hätte ich gerne eine Quelle für; analog zur Rechtslage bei Schiffen müsste ja zumindest die Jurisdiktion des Flaggenstaates (bei der Lufthansa also Deutschlands, unabhängig davon, wo das Flugzeug gerade hinfliegt) erhalten bleiben. Was den Fall mit der Misshandlung eines Abschiebehäftlings angeht: Notwehr bzw. Nothilfe ist nach deutschem Strafrecht nicht zwingend; es ist ein Recht des Nothilfeleistenden, aber jedenfalls nicht automatisch eine Pflicht (eine Pflicht könnte sich aus anderen strafrechtlichen Bestimmungen ergeben, z.B. § 323c StGB, aber da muss dann noch mehr dazukommen, ganz abgesehen davon, dass dies dann nur bei Zumutbarkeit der Hilfeleistung gelten würde). SchnitteUK 15:25, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
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Aktualität

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Weitere EU-Staaten wie Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien haben ebenfalls die Absicht erklärt, Flugsicherheitsbegleiter einzusetzen. Wann haben sie das erklärt? Hat sich da inzwischen schon was geändert, oder ist diese Absichtserklärung immernoch aktuell? --87.144.95.116 20:54, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Stammt aus der allerersten Artikelversion von Anfang 2004. --92.227.48.131 21:45, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe dazu mal eine Quelle rekonstruiert. Unabhängig davon wäre natürlich die aktuelle Situation interessant.--Svencb (Diskussion) 18:19, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Existiert die DDR mit ihrer Interflug noch? Als separater Satz und im "Imperfekt", wenn es denn sein muß; einfacher: entfernen. Haben Frankreich, Italien und Spanien Flugsicherheitsbegleiter eingeführt? (Artikel: "hatten im Jahr 2004 ebenfalls die Absicht erklärt, Flugsicherheitsbegleiter einzusetzen") Der Artikel scheint nicht auf dem neuesten Stand zu sein. (nicht signierter Beitrag von 87.146.190.139 (Diskussion) 10:04, 23. Feb. 2016 (CET))Beantworten