Diskussion:Fraktionsdisziplin

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In Wahlsystemen mit Mehrheitswahlrecht[Quelltext bearbeiten]

kann die Fraktion in der Regel keinen zu großen Druck aufbauen, da in diesen einer Person und nicht einer Partei(liste) eine Stimme gegeben wird. Steht dort.

Das stimmt so nicht.

Ein Wahlsystem erhält seine spezifische Funktion erst im Rahmen des Systems, innerhalb dessen es operiert, d.h. es ist ein bedeutender Unterschied ob das System präsidentiell oder aber parlamentarisch ist. In den USA ist es durchaus richtig, dass die Fraktionsdisziplin nicht vorhanden ist, aber dies resultiert nicht daraus, dass es ein Mehrheitswahlsystem ist, sondern vielmehr aus dem Fakt, dass die Exekutive nicht durch das Parlament abberufen werden kann, da es sich um ein präsidentielles System und nicht um ein parlamentarisches System handelt. Das ist der Grund für eine Konfliktlinie Parlamente vs. Präsident.

Im britischen System hingegen (auch Mehrheitswahl) spielt die Fraktionsdisziplin sehr wohl eine gewichtige Rolle, v.a. wenn man bedenkt, dass instabile Mehrheiten (die der fehlenden Fraktionsdisziplin verschuldet wären) ein eventuelles Missstrauensvotum zur Folge hätten (ganz abgesehen davon, dass ein Scheitern von wichtigen Gesetzesbeschlüssen per Konvention auch als Misstrauensvotum gesehen wird). Abseits davon gibt es noch die "WHIPS" (einpeitscher) die dafür sorgen, dass abgeordnete anwesend sind usw...

so kann das auf KEINEN fall stehen bleiben. das ist nicht nur unsachlich, sondern schlichtweg falsch!!! DAS MUSS WIRKLICH RAUS (nicht signierter Beitrag von 85.181.20.53 (Diskussion | Beiträge) --DanielDüsentrieb 21:26, 27. Okt. 2009 (CET)) [Beantworten]

Dass bei einem Mehrheitswahlrecht keine Fraktionsdisziplin notwendig ist, kann man derzeit ganz einfach durch einen Blick nach Großbritannien widerlegen. Insofern würde ich dir Recht geben. Bitte korrigiere den Text! C-Kobold (Diskussion) 06:55, 22. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt "Gründe" : kein einziger Beleg[Quelltext bearbeiten]

=> imo zahlreiche POVs/TFen . Vor- und Nachteile wäre imo eine neutralere Abschnitt-Überschrift. --Neun-x (Diskussion) 16:30, 10. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube die Überschrift ist vielmehr gemeint im Sinne von "Gründe der Faktionen Fraktionsdisziplin zu fordern". Nachteile werden nicht genannt.
Belege fehlen viele! --Adalbert98 (Diskussion) 13:24, 18. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

existiert immer ein indirekter Fraktionszwang?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet, es existiert immer ein indirekter Fraktionszwang, weil

eine Partei Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Das ist eine Ausrede und nicht richtig. Denn würde der Bundestag immer geheim abstimmen, wüsste überhaupt niemand, wer die Abweichler sind. Der Trick ist ja, dass im Bundestag oft namentliche Abstimmungen gemacht werden, um Abweichler zu verhindern. --2001:9E8:A537:DB00:5540:84A1:2DCC:E89F 10:36, 2. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]