Diskussion:Grindelhochhäuser

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Mirkur in Abschnitt Erstbezug
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Bildanordnung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal die Bildanordnung geändert, die Plastiken hatten nach meiner Meinung ein etwas zu starkes Gewicht, Technisch klappt offenbar die Formatierung mit thumb|left nicht (Zumindestens heute mittag im Mozilla, Konquerer und Firefox). Zusätzlich habe ich bei mir die Thumbgrösse in den Einstellungen auf 250 gesetzt, dann ist die Formatierung völlig im A****. Der Eindruck ist aber unabhängig von dieser Grösseneinstellung chaotisch, da der Text völlig zerfledderd.

Ich habe kein Bild gelöscht, lediglich eine Gallery für die Plasitken angelegt. --Wmeinhart 13:35, 30. Sep 2005 (CEST)

IP-beitrag[Quelltext bearbeiten]

Überaus beliebt waren die Grindelhochhäuser schon in den 1950er Jahren bei vielen Künstlern: Gustaf Gründgens, Mathias Wiemann, Werner Krauss und Ruth Niehaus.

habe ich rasugenommen, weil ohne beleg. falls jemand dafür eine quelle hat, kann das gerne wieder in den artikel rein.--poupou Review? 10:14, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgenden Satz entfernt:

"Mit der Entscheidung BGHZ 27, 204 -Grindelhochhäuser- des Bundesgerichtshofs haben die Grindelhochhäuser zum Thema aufgedrängte Bereicherung zudem Rechtsgeschichte geschrieben."

Das ist so nicht richtig. In der Entscheidung geht es gerade darum, dass das allgemeine Bereicherungsrecht durch das vorliegende Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 985 ff. BGB) gesperrt ist. Somit verlor der BGH kein Wort zur sog. "aufgedrängten Bereicherung".

Dafür habe ich folgenden Satz eingefügt:

"Mit der Entscheidung BGHZ 27, 204 (Grindelhochhäuser) des Bundesgerichtshofs haben die Grindelhochhäuser zudem Rechtsgeschichte geschrieben. Die Relevanz der Entscheidung liegt in der Zuordnung des § 951 BGB zum allgemeinen Bereicherungsrecht und der Sperrwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Darüber hinaus legt der BGH seiner Entscheidung den sog. "engen Verwendungsbegriff" zugrunde. Danach sollen solche Aufwendungen nicht unter den Begriff der "Verwendung" iSd §§ 994 ff. BGB fallen, die eine Sache grundlegend verändern." (Mit Beleg: vgl. Medicus - Bürgerliches Recht, 21. Auflage, 2007, Rn. 877)

--Jan Rudolph, Heiligenhaus (nicht signierter Beitrag von 90.187.46.110 (Diskussion | Beiträge) 09:30, 4. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

teilweiser Verfall[Quelltext bearbeiten]

Ich habe dies geändert, da "teilweise" hier als reines Adverb grammatikalisch falsch "Verfall" als Attribut zugeteilt ist. Ich weiss nicht, ob mein Vorschlag schön ist, "teilweiser Verfall" jedoch ist leider falsch. Viele herzliche Grüße Sorbus (23:21, 27. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Namensnennung File:Grindelhochhaus.fassade.jpg (Diff)[Quelltext bearbeiten]

Die Namensnennung ist hier meiner Meinung nach weniger rechtliche Erfordernis als enzyklopädische Information. Ich finde sie daher durchaus berechtigt. Andere Meinungen? — ireas (Diskussion) 23:08, 18. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Wo liegt eigentlich überhaupt die Genehmigung für dieses Verwendung dieses Werks? Das wäre erst mal zu er/klären. --Itu (Diskussion) 01:04, 22. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Siehe Panoramafreiheit: Kunst im öffentlichen Raum darf hierzulande ohne Genehmigung fotografiert und weiterverbreitet werden. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 11:58, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hier ist der Aspekt der Dauerhaftigkeit ("bleibend") aber definitiv nicht erfüllt. --Karsten Meyer-Konstanz (D) 22:51, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Jüdisches Grindel-Viertel[Quelltext bearbeiten]

Das liegt wohl eher südlich der Hallerstraße. Daher hier mal für den Bereich nördlich der Hallerstraße entfernt (siehe auch Artikel Hamburg Eimsbüttel /Bezirk) --Horstbu (Diskussion) 11:48, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Horstbu, wie der Straßenname Grindelberg besagt, hört das (historische) Grindelviertel nicht an der Hallerstraße auf. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:57, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Das "Grindelviertel" ist und war ohnehin kein offizieller Stadtteil Hamburgs - daher ist sein Umfang relativ beliebig. Für die meisten Leute liegt es südlich der Hallerstraße. Hauptwohnviertel der jüdischen Bevölkerung war südlich der Hallerstraße und knapp nördlich von ihr (siehe auch "Stolpersteine" auf OpenStreetMap). Aber wenn Ihr das so wollt - mir soll das egal sein. So wichtig ist es nicht, aber für das Artikelthema eigentlich auch nicht relevant. --Horstbu (Diskussion) 19:18, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Im Gebiet westlich der Alster eignete sich nur das Grindelbergareal für eine völlige Neubebauung – bei den Bombenangriffen der Operation Gomorrha im Sommer 1943 hatte es in einer der beiden Hauptanflugsrichtungen – der nordwestlichen Richtung Barmbek – gelegen und war fast völlig zerstört worden. ..... Rund um dieses Areal gab es auf der anderen Straßenseite des Grindelbergs und drumherum keine derart flächendeckende Zerstörung, was auf planmäßiges Vorgehen hindeuten könnte. Wenn das denn so im Artikel steht und das Areal als jüdisches Wohnviertel im Eingangssatz definiert ist, macht das aber kein gutes Bild für die Engländer. (/Ironimodus off) --Horstbu (Diskussion) 19:25, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Würde es ein besseres Bild auf die engländischen (und die amerikanischen) Entscheidungsträger werfen, wenn sie ein Areal zerstört haben, in dem nicht-jüdische Menschen lebten und starben? Ironie-Deklaration hin oder her. Monthyprada (Diskussion) 23:35, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Weil der falsche Touch hereinkommt, das Gebiet der Grindelhochhhäuser wäre hauptsächlich jüdisches Wohnviertel gewesen. Klar, es wohnten dort natürlich auch welche. Vermutlich ebenso in Barmbek, Eilbek oder Hamm und Hammerbrook. Also? --Horstbu (Diskussion) 00:44, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Aufgabe der allierten Pläne[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt noch völlig eine Angabe darüber, wie, wann und warum die Alliierten ihre Bebauungs- und Nutzungspläne aufgegeben haben. Der alliierte Bebauungsplan für das Hauptquartier der britischen Besatzungszone wurde im Februar 1946 erstellt, erster alliierter Spatenstich war Juli 1946.

Die nächste Information ist dann plötzlich, daß der Hamburger Sensat im März 1948 entschieden hätte, auf dem Baugelände Hochhäuser zu errichten, mit der Begründung, daß das allierter Hauptquartier inzwischen nach Frankfurt verlegt worden sei. Dort befanden sich zu der Zeit aber nur das Hauptquartier für die amerikanische Besatzungszone, das 1952 in das United States European Command umgewandelt wurde, und der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Der Allierte Kontrollrat hatte zwar rein nominell seit 1945 eine Zweigstelle in Frankfurt, diese bestand aber faktisch nur aus dem Hauptquartier der amerikanischen Besatzungszone. Das Hauptquartier der britischen Besatzungszone, für dessen Umzug die Bebauungspläne am Grindel eigentlich gedacht waren, blieb bis 1954 in Bad Oeynhausen und zog selbst dann nicht nach Frankfurt, sondern nach Rheindahlen.

Von daher fehlt hier noch völlig eine Beschreibung, wie es irgendwann zwischem dem ersten Spatenstich im Sommer 1946 und der Senatsentscheidung vom Frühjahr 1948 zur Aufgabe der britischen Bebauungspläne kam. --46.93.158.170 16:26, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Richtig, das ist im Artikel derzeit sehr verkürzt dargestellt. Mit dem "alliierten Hauptquartier in Frankfurt" ist vermutlich die Bildung der Bizonen-Verwaltung 1947/48 gemeint, was aber nichts mit dem Hauptquartier der brit. Streitkräfte in Deutschland zu tun hatte. Die Einstellung des "Hamburg project" erfolgte m.W. außerdem unabhängig davon, weil auch die Briten erkennen mussten, dass angesichts der desolaten Versorgungslage in Hamburg die Ansiedlung von zigtausenden Militärs und Zivilbeschäftigten kaum zumutbar war. Im Detail müsste ich das auch nochmal nachlesen, z.B. bei Michael Ahrens, Die Briten in Hamburg, München 2011. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 21:09, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Nachtrag: Die Verwirrung rührt vermutlich auch daher, dass hier zwei Aspekte bzw. Institutionen miteinander vermischt werden. Denn das Hamburg project sah vor, sowohl das HQ der brit. Streitkräfte als auch die britische Militärregierung (CCG/BE) in Hamburg zusammenzuziehen. Letztere verlor durch die Bildung der Bizone ab 1947 in der Tat an Bedeutung, während das militärische HQ natürlich auch weiterhin erforderlich war, solange brit. Truppen in D stationiert blieben. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 21:27, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Erstbezug[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand, der die entsprechende Literatur hat, vielleicht etwas zum Erstbezug und der Phase nach Fertigstellung ergänzen? Ich finde, das fehlt. --Mirkur (Diskussion) 22:39, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten