Diskussion:KZ Stutthof

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Tödliche Injektionen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird nicht auf die tödichen Injektionen hingewiesen, die mein Onkel in seinem Buch "Wald der Götter" beschrieben hat. Auch sollte man klarstellen, dass der Kommandant Hoppe nur 3 Jahre im Gefängnis saß, der Schlächter war bekannt für grausame Inszenierungen seiner Strafen. Die deutsche Nazi Nachkriegsjustiz hatte ihn im Grunde genommen laufen lassen und er lebte bis 1974 in Bochum. Leider hat Israel diesen Schlächter anscheinend übersehen, oder er wurde unter falschen Namen versteckt. (nicht signierter Beitrag von Andyby1960 (Diskussion | Beiträge) 11:10, 14. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Beide Aspekte, Spritzen wie Hoppe, wurde zwar zwischenzeitlich entsprechend angepasst, doch leider komplett ohne Belege. --Treck08 (Diskussion) 18:00, 7. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Kürzung bei "Nachfolgeprozesse"[Quelltext bearbeiten]

Im Gesamtzusammenhang im Lemma "Konzentrationslager KZ Stutthof" ist der Abschnitt Nachfolgeprozesse inzwischen zu lang und detailliert geraten. Tagesaktuelle Ereignisse wie z. B. die zweifelhafte Rolle eines Nebenklägers sollten dort keinen Raum finden. Enzyklopädisch wichtig für das Lemma ist nicht der Prozessverlauf, sondern das abschließende Urteil. Ich habe gekürzt und durch <!--- ---> auskommentiert. --H.Parai (Diskussion) 13:00, 14. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Für den normalen Leser sind die "auskommentierten" Teile nicht mehr lesbar und auf diese Weise nicht mehr nach vollziehbar. Die wichtige Ausdehnung um weitere 10 Verhandlungstage wird jetzt mal so einfach unterschlagen ohne dies in der Diskussion zuvor besprochen zu haben. Durch die manipulatorische "Arbeit" eines einzelnen users soll hier offenbar Relativierung betrieben werden! So geht es nicht! Die scheinheilige Bemerkung, es komme auf das Endurteil an, verfängt nicht, da der normale Leser, der sich kurz informieren will, ein solches nicht liest und die Ausdehnung um weitere 10 Tage dort wohl nicht vorkommen wird. Auch der falsche Nebenkläger wird im Endurteil vermutlich nicht aufscheinen. Das Urteil wird vermutlich in die Berufung und dann in die Revision gehen, so daß nicht mehr viel an Informationen übrigbleiben wird. Insgesamt ist diese stümperhafte "Arbeit" eine Frechheit am Leser! --Heletz (Diskussion) 09:26, 16. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Bitte eine sachliche Diskussion ohne Vorwürfe wie "manipulatorisch, Relativierung. scheinheilig, stümperhaft" etc. - derartige Bemerkungen sind völlig daneben und eine "Frechheit" gegenüber Mitarbeitern. Der Weg zu Wikipedia:Dritte Meinung wäre ggf. sinnvoll.
Zur Sache: Es geht im Lemma um das Konzentrationslager. Eine ausufernde tagesaktuelle Darstellung der laufenden Prozesse ist daher an dieser Stelle nicht angebracht (ggf. eigenes Lemma?) Man vergleiche die zusammenfassende enzyklopädische Darstellung der Nachkriegsprozesse gegen die Haupttäter im Abschnitt KZ Stutthof#Lagerkommandanten und Personal.
Hier ein Beispiel der von mir auskommentierten Passagen: Nach Angaben eines Gerichtssprechers werde jeder Prozesstag nicht länger als zwei Stunden dauern, weil der Angeklagte gesundheitlich angeschlagen sei. Es seien zwölf Verhandlungstage bis zum 17. Dezember 2019 vorgesehen. Mehr als ein Dutzend Überlebende des KZs träten als Nebenkläger auf. Anfang November 2019 wurden weitere zehn Verhandlungstage anberaumt. Nachdem der Zeuge und Nebenkläger Peter Loth aus Florida (USA) im November in einer aufsehenerregenden Szene dem Angeklagten Vergebung versprach, kamen in der Folge Zweifel auf, ob er überhaupt jemals in einem KZ gewesen sei. Deshalb gab er am 12. Januar 2020 bekannt, künftig nicht mehr als Nebenkläger auftreten zu wollen.--H.Parai (Diskussion) 10:56, 16. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Wikipedia ist kein Newsticker. Es reicht eine Zeile, dass gegenwärtig ein längerer Prozess läuft. – Bis ein Urteil rechtskräftig wird, kann das noch lange dauern. – Und zu diesem ernsten Thema bitte hier keine Beschimpfungen etc. Gruss --1rhb (Diskussion) 10:28, 20. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Erst heute ist das Urteil rechtskräftig geworden. Ich habe nun die Darstellung auf das Wesentliche gekürzt (weder Anklageerhebung noch Einlassung des Angeklagten oder dessen Schlusswort sind in diesem Lemma darzulegen - vergleiche dazu auch die Darstellung zum Prozess/Urteil der Haupttäter nach dem Krieg) --H.Parai (Diskussion) 22:28, 10. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Und erneut[Quelltext bearbeiten]

Und erneut werden hier news-ticker-Einzelheiten aufgeführt, die in einer enzyklopädischen Darstellung keinen Platz haben sollten. Völlig unangebracht sind Sätze wie "Die Hauptverhandlung solle am 30. September beginnen." Angängig ist eine knappe Zusammenfassung, sofern die Anklage zu einem Hauptverfahren führte, und natürlich ein rechtsgültiges Urteil.

  • Beanstandeter Text: Am 5. Februar 2021 gab die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts gegen eine 95-jährige ehem. Sekretärin bekannt, der Beihilfe zum Mord in mindestens 10.000 Fällen und in weiteren Fällen Beihilfe zum versuchten Mord im Zeitraum von 1943 bis 1945 vorgeworfen werde.[19][20][21] Wegen der bereits im Januar 2021 erhobenen Anklage (Bekanntgabe erst im Februar) konkretisiertete das Gericht am 1. Mai 2021 und teilte mit, mit die Staatsanwaltschaft werfe der Angeklagten Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen vor, nunmehr werde die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten gutachterlich beurteilt.[22][23] Die ehemalige Sekretärin im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig muss sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Itzehoe habe am 16. Juli 2021 das Hauptverfahren gegen die 96-Jährige eröffnet, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Der Angeklagten werde Beihilfe zu mehr als 11.000 Fällen des Mordes vorgeworfen. Die Hauptverhandlung solle am 30. September beginnen. Das Verfahren werde vor einer Jugendkammer stattfinden, weil die Beschuldigte zur Tatzeit mit 18 oder 19 Jahren noch eine Heranwachsende war.[24][25]
  • Vorschlag / Neufassung: Vor der Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe wurde am 16. Juli 2021 das Hauptverfahren gegen eine 96-jährige ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof eröffnet, der die Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen vorgeworfen wird. --H.Parai (Diskussion) 16:07, 16. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich werde nun so verfahren. --H.Parai (Diskussion) 18:39, 23. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

abermals[Quelltext bearbeiten]

tagesaktuellen für das Lemma unwichtigen newsticker entfernt --H.Parai (Diskussion) 18:08, 1. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Eine 96-jährige in Untersuchungshaft bei einem Strafmaß, das in einem ähnlichen Fall zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung war, ist schon außergewöhnlich. Über den Tag hinaus dürfte sie den Altersrekord in der U-Haft halten. --Slartibartfass (Diskussion) 12:27, 3. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Aber zweifellos für das Lemma KZ Stutthof (!!!) belanglos. Bei Bedarf bitte 3M bemühen.
Sinnvoll wäre eine Auflistung solcher späten Prozesse (ohne marginale Einzelheiten) im Zusammenhang mit der völlig veränderten deutschen Rechtsprechung (Lemmavorschlag: Funktionelle Beihilfe)) beim Prozess gegen John Demjanjuk bzw. Oskar Gröning. Der Prozess gegen Demjanjuk "war ein juristisches Novum, weil erstmals in der bundesdeutschen Justizgeschichte ein ... untergeordneter NS-Befehlsempfänger wegen Beihilfe zum Mord ohne den Vorwurf der unmittelbaren Beteiligung an einer Tötungshandlung vor einem deutschen Gericht stand." --H.Parai (Diskussion) 18:35, 3. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
danke @Slartibartfass:  !
die Prozesse gegen (heute außergewöhnlich alte) mutmaßliche damalige Täter sind eine besondere Facette der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit (und auch interessant, weil sie teils juristisch speziell sind). --Präziser (Diskussion) 21:33, 31. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]
Ich stimme Dir insoweit zu, dass seit dem Dmjanjuk-Prozess eine völlig neue Bewertung von Täterschaft eingesetzt hat. Eine sehr wichtige neue Lage, die juristisch bewanderte Benutzer in einen Artikel wie Funktionelle Beihilfe) darstellen sollten! Aber - und das sollte doch einleuchten - solche wichtigen umfangreichen Informationen würden dieses Lemma sprengen und sind hier unangebracht --H.Parai (Diskussion) 19:27, 1. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Erklärung zur späten Befreiung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass das Lager in der Nähe von Danzig erst am 9.Mai und damit mit Kriegsende befreit wurde. Dabei stand die rote Armee zu dem Zeitpunkt ja schon in Berlin. Das wirft die Frage auf, warum das Lager nicht schon deutlich früher befreit wurde und die Info hätte ich in dem Artikel erwartet. Fände ich toll, wenn das jemand recherchiert/einarbeitet. --Bartosaurus (Diskussion) 15:09, 21. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Die Gleichsetzung vom "Einmarsch der sowj. Truppen" mit der "Befreiung des Lagers" ist Deine Lesart/Interpretation, die so nicht im Artikel steht. Das Lager war am 9. Mai schon vor Wochen komplett geräumt. Ob und warum die rote Armee erst zu diesem Datum einrückte, wäre in einer Darstellung des Kriegsverlaufs zu erörtern.
Israel Gutman u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust. München und Zürich 1995, ISBN 3-492-22700-7, Bd. III, S. 1381 gibt an, das Lager habe vom 2. Sept. 1939 bis zum 1. Mai 1945 bestanden. Im Januar 1945 wurden die meisten Nebenlager und das Hauptlager selbst geräumt.
Bei Andrea Rudorff (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 16: Das KZ Auschwitz 1942-1945 und die Zeit der Todesmärsche 1944/45. Berlin 2018, ISBN 978-3-11-036503-0, S. 77 finden sich weitere informationen zur Räumung: Als die Rote Armee am 23./24. nur noch 50 km vor dem Stammlager stand, befahl Katzmann die Räumung des Lagers. Ein Teil wurde am 26. Januar fortgetrieben. "Da die sowjetischen Truppen bei ihrem Vormarsch auf Danzig das Stammlager außen vor ließen, brach die SS die Räumung ab." Am 30 Januar befanden sich dort noch 11863 Häftlinge. Die letzten 1690 jüdischen Gefangenen wurden (separiert von nichtjüdischen Häftlingen) am 25. April 1945 nach Nickelswalde gebracht und dort eingeschifft. MfG --H.Parai (Diskussion) 12:56, 24. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich ergänze im Artikel den Satz: Nach weiteren „Evakuierungen“ – der letzte Räumungstransport fand am 25. April 1945 statt[13] – marschierten am 9. Mai 1945 sowjetische Soldaten der 48. Armee der 3. Weißrussischen Front in das leere Lager ein. --H.Parai (Diskussion) 13:36, 24. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]