Diskussion:Klassenbuch

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Freigut in Abschnitt Kritikbausteine
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Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Eintrag ins Klassenbuch als disziplinarische Maßnahme. --Goesseln (Diskussion) 10:33, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ein Bild von der Innenseite des Buches wäre aufschlußreicher als vom Umschlag. 天竜 (Diskussion) 22:31, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Datenschutz[Quelltext bearbeiten]

Die Information in der Klammer „In einem Klassenbuch enthalten sind außerdem ein Schülerverzeichnis (meist mit Adresse und sonstigen Kontaktdaten der Eltern) …“ ist – denke ich – heutzutage nirgends mehr aktuell. -- Peter Gröbner -- 17:02, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Das Schülerverzeichnis sowie Kontaktdaten der Eltern gibt es gerade an Grundschulen immer noch. Sie sind nur nicht immer direkt mit dem Klassenbuch verbunden. Aber ein Einleger mit den Schülernamen hilft, die Abwesenheiten zu dokumentieren. --2hoch8 (Diskussion) 17:25, 16. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Die Frage ist, was ist im Klassenbuch enthalten, welches in der Klasse auch für die Schüler zugänglich ist, was allerdings beim digitalen Klassenbuch nicht der Fall ist. -- Peter Gröbner -- 18:53, 16. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Digitales Klassenbuch[Quelltext bearbeiten]

Mittlerweile mcht die Digitalisierung auch vor den Klasenbüchern nicht halt. Viele Schulen in BaWü haben mittlerweile auf digitale Klassenbücher umgestellt bzw. stellen 2020/21 um. Allerdings gilt für die bisherigen Klassenbücher eine Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren. --H.A. (Diskussion) 20:46, 12. Nov. 2019 (CET)Beantworten

@Holger1974: Bist Du sicher, dass Klassenbücher 50 Jahre aufbewahrt werden müssen? Oder hast Du da an die 5 versehentlich eine Null angehängt? ;-) Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:36, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Sorry, ja dann sind es wohl 5 Jahre. 50 Jahre wäre etwas lange. --H.A. (Diskussion) 17:09, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
In Bayern sind es für analoge scheints mindestens zwei, höchstens aber fünf Jahre, für digitale höchstens zwei Jahre (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV_2230_1_1_1_K_930-1, 2.11) -- Peter Gröbner -- 17:30, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Kritikbausteine[Quelltext bearbeiten]

Der erste Baustein ist berechtigt, sofern er als Bitte verstanden werden soll, denn es wäre interessant, wenn der Artikel auch etwas über die Geschichte des Klassenbuchs sagen würde. Die Frage ist allerdings, ob sich Belege dafür finden lassen. Den mit Deutschlandflagge dekorativen Hinweis auf zu bemängelnde Deutschlandlastigkeit halte ich hingegen für überzogen. Ich kann mir vorstellen, dass unter dem Lemma „Klassenbuch“ in der deutschsprachigen Wikipedia kaum ein Leser Informationen über Klassenbücher in Nigeria, Taiwan usw. erwartet. Und wenn doch, merkt er auch ohne den Hinweis, dass das Gesagte deutsche Schulen betrifft. --Lothar Spurzem (Diskussion) 20:30, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

@Spurzem: Es gibt auch Österreich, wo das Schulrecht nicht Ländersache und der Inhalt des Klassenbuchs m. W. weniger umfangreich als derzeit umseitig angegeben ist; und dann auch noch die Schweiz … -- Peter Gröbner -- 22:04, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Hallo Peter, habe ich das bestritten? Aber meinetwegen; der Meckerbalken mit der Deutschlandflagge ist sehr dekorativ und sagt jedem, der es nicht gemerkt hätte, dass im Artikel nur deutsche Klassenbücher beschrieben sind. Vielleicht sollte noch darauf hingewiesen werden, dass sich die Vordrucke von Verlag zu Verlag geringfügig unterscheiden können. ;-) Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 11:17, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Man kann den Baustein aus meiner Sicht gerne entfernen. Ich fand nur Deine Begründung mit dem Hinweis auf außereuropäische Länder seltsam. Ich dachte, andere deutschsprachige Länder wären naheliegender. Deshalb meine Antwort.
Der größte Unterschied, den ich zwischen meinen jeweils fast zwei Jahrzehnten Unterrichtstätigkeit zwischen Österreich und Bayern bei der Führung des Klassenbuchs in der Sekundarstufe feststellte, ist übrigens, dass in Österreich der Lehrstoff wochenweise, die Absenzen hingegen stundenweise, in Bayern der Lehrstoff stundenweise (vielleicht in Hinblick auf die dort üblichen „Stegreifaufgaben“), die Absenzen jedoch tageweise eingetragen werden. Letzteres führt nach meiner Beobachtung immer wieder dazu, dass das Verlassen des Unterrichts durch einzelne Schüler nicht bemerkt wird. Gruß, -- Peter Gröbner -- 11:35, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Unterschiede gibt es offenbar von Schule zu Schule. Bei uns – an einer rheinland-pfälzischen weiterbildenden Schule – wurde zum Beispiel die verspätete Ankunft von Schülern eingetragen, ebenso wurde vorzeitiges Verlassen des Unterrichts notiert – und manchmal wurde der Platz für die Eintragungen knapp. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 12:20, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, das mit dem knappen Platz kenne ich auch (aus beiden Ländern). Gruß, -- Peter Gröbner -- 12:48, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ich hab jetzt umseitig etwas zur bundesweiten Regelung in Österreich ergänzt. Vielleicht kann Freigut etwas zur Situation in der Schweiz beitragen. Gruss, -- Peter Gröbner -- 09:53, 7. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
@Peter Gröbner: Habe folgende Auskunft für die Neue Kantonsschule Aarau erhalten (ich nehme an, das galt bzw. gilt mehr oder weniger überall in der Deutschschweiz; auch bei uns am Gymnasium in Zürich war das vor rund vierzig Jahren so):
«Bei uns an der Kanti gab es diese Klassenbücher bis zur Umstellung auf eine digitale Version auch. Ein/e Schüler/in war für das Klassenbuch zuständig, hat dieses geführt und den Lehrpersonen vor der Lektion hingelegt und es am Ende wieder eingepackt. Aufgeschlagen hatte man die ganze Woche auf einer Doppelseite vor sich. Ich als Lehrperson habe Absenzen und Verspätungen bei der entsprechenden Lektion eingetragen, auch Prüfungen am entsprechenden Tag vermerkt, meist auch die Hausaufgaben. Gewissenhafte Klassenbuchführer/innen haben die Hausaufgaben auch dort nachgetragen, wo die Lehrperson das nicht gemacht hat. So hatte man eine relativ gute Übersicht über den «Zustand» und die Belastung der Klasse.
Absenzen mussten die Schüler/innen in ihrem Absenzenheft entschuldigen. Als Klassenlehrperson musste ich kontrollieren, ob alle Absenzen, die im Klassenbuch eingetragen waren, auch tatsächlich fristgerecht entschuldigt wurden. Das Klassenbuch wurde Ende Schuljahr entsorgt.
Mit der Umstellung auf ein elektronisches System werden bei uns Absenzen, Verspätungen (je nach Lehrperson werden solche erfasst oder nicht) und Prüfungen elektronisch eingegeben. Die Schüler/innen haben keine Möglichkeit mehr, Angaben zu ergänzen (z.B. fehlende Prüfungen einzutragen). Hausaufgaben werden nicht mehr erfasst.»
Gruss, --Freigut (Diskussion) 23:05, 11. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Klassenbücher scheinen in der Schweiz nicht kantonal geregelt zu werden, sondern auf Ebene der Schule oder vielleicht auch Gemeinde. Gibt man auf lexfind.ch Klassenbuch oder Klassenbücher ein, findet man jedenfalls nur ein paar wenige veraltete Einträge und fast keine gültige. Auch Google-Suchen wie «Klassenbuch Zürich/Bern usw.» geben kaum etwas her. Also offenbar primär eine schulische Praxis und kein Gegenstand des Rechts. --Freigut (Diskussion) 23:16, 11. Sep. 2022 (CEST)Beantworten