Diskussion:Konsens

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Gesellschaftlicher Konsens

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Was ist mit dem gesellschaftlichen Konsens? Wir könnten Beispiele aufführen ("Gesundheit" wünschen, sich andauernd entschuldigen, also Handlungen, die nicht direkt mit den Werten einer Gesellschaft zu tun haben, sondern eher eine Stufe darunterl liegen). --wib
(Vorstehender unsignierter Beitrag vom 20:55, 26. Apr 2005 (CEST) stammt von 80.228.49.98Beiträge) Nachtrag [i].

Bezugnahme auf Habermas?

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Der Abschnitt "Konsens als Anspruch einer Entscheidungsfindung" scheint sich auf Jürgen Habermas zu stützen. Das sollte explizit gemacht werden.
(Vorstehender unsignierter Beitrag vom 14:31, 25. Jul 2005 (CEST) stammt von 80.185.164.203Beiträge) Nachtrag [i].

Kritik am Konsensverfahren

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Falls der Artikel nicht nur Konsens als Zustand/Ergebnis darstellen soll, sondern auch das Konsensverfahren, dann vermisse ich einen Abschnitt über Kritik am Konsensverfahren.
(Vorstehender unsignierter Beitrag vom 14:32, 25. Jul 2005 (CEST) stammt von 80.185.164.203Beiträge) Nachtrag [i].

In der Tat war das ein sehr idealisierender Artikel, Präzisierungen und kritsche Betrachtungen sind jetzt eingefügt
(Vorstehender unsignierter Beitrag vom 02:15, 10. Jan 2006 (CEST) stammt von 80.136.162.187Beiträge) Nachtrag [i].

Gleiches Recht für alle?

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Das wäre für mich der Konsens schlechthin! Ein ziemlich wütender --Keigauna 16:05, 14. Mär 2006 (CET)

Def

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Ich finde die englische wiki-Einleitung gelungener als unsere, möchte hier aber nicht gleich ohne Diskussion alles ändern.

Consensus has two common meanings. One is a general agreement among the members of a given group or community. The other is as a theory and practice of getting such agreements (for infomation on the practice of achieving formal consensus, see Consensus decision-making).
Die Alte Version:
Der Konsens (lat. consentire = übereinstimmen, (wörtlich: zusammenfühlen). PPP:Consensus) ist der Versuch einer Entscheidungsfindung ohne Anwendung der Mehrheitsregel. In diesem Sinn ist Konsens eine Einigung einer Gruppe von Menschen ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.
Mein Vorschlag:
Der Konsens (lat. consentire = übereinstimmen, (wörtlich: zusammenfühlen). PPP:Consensus) hat zwei Bedeutungen. Die Eine ist die generelle Übereinstimmung innerhalb einer Gruppe. Die Zweite ist die Theorie und Praxis einer Entscheidungsfindung ohne Anwendung der Mehrheitsregel. In diesem Sinn ist Konsens eine Einigung einer Gruppe von Menschen ohne verdeckten oder offenen Widerspruch. --Ot 17:37, 30. Mär 2006 (CEST)
Wenn Du das so schreibst, ist ja kein Widerspruch zwischen den beiden Versionen. Ich würde auch "formal consensus" anders übersetzen. Und zwar als "Konsensus der Form halber". D.h. es wird nur so getan als wäre kein verdeckter und offnener Widerspruch vorhanden. --Xeer 19:38, 30. Mär 2006 (CEST)


Ich möchte mich deiner Meinung anschließen. Auch für mich besteht zwischen der Tatsache einer generellen Übereinstimmung in einer Gruppe („In meiner Familie herrscht Konsens, dass wir heute einen wunderschönen Badetag hatten“) und dem Versuch einer Entscheidungsfindung („Was machen wir morgen gemeinsam?“) ein Unterschied, der im Sinne deines Vorschlages angeführt werden sollte.

Den Satz: „Die Zweite ist die Theorie und Praxis einer Entscheidungsfindung ohne Anwendung der Mehrheitsregel.“ empfinde ich allerdings zu einseitig, da er nur auf die Mehrheitsregel Bezug nimmt, während es doch eine Vielzahl von Aggregationsverfahren gibt, die auf Grundlage von individuellen Präferenzen die kollektive Gruppenpräferenzen ermitteln (siehe z. B.: „Sozialwahltheorie“), aber auch solche, welche den individuellen Widerstand der Gruppenmitglieder für die Entscheidung heranziehen(z.B.: SK-Prinzip, Konsensprinzip mit unterschiedlichen Konvergenzmethoden).

Ich würde daher ganz banal formulieren: Der Konsens (lat. consentire = übereinstimmen, (wörtlich: zusammenfühlen). PPP:Consensus) hat zwei Bedeutungen. Die Eine ist die generelle Übereinstimmung innerhalb einer Gruppe. Die Zweite ist die Theorie und Praxis eine Entscheidungsfindung, die zu einer generellen Übereinstimmung bezüglich dieser Entscheidung innerhalb einer Gruppe führt. HQ.62.47.31.252 15:29, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nachdem es scheinbar keine Einwände gibt, mache ich das also. --HQ.80.123.6.78 20:15, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Tut mir leid, wenn ich mich erst hinterher melde. Aber mir leuchtet die Unterscheidung nicht ein. Wenn das zwei Konnotationen sind, dann gib doch mal ein Beispiel für die zweite Variante. Wenn der Diskussionsleiter sagt: "Wir müssen jetzt zu einem Konsens kommen, dann meint er trotzdem die Zustimmung zu einer Sache und nicht den Prozess der Entscheidungsfindung. --Told 22:05, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Passt doch und steht auch in der Einleitung: Die eine ist die generelle Übereinstimmung innerhalb einer Gruppe. --Orangerider 22:08, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ja toll! Und die andere? Erst mal Denkapperat einschalten und dann schreiben. --Told 00:43, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Was ist überhaupt dein Problem?! Der Begriff wird eben für beide Fälle verwendet. Was ist daran so schwer zu verstehen? --Orangerider 01:20, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Welche zwei Fälle? Ich habe nach einem Beispiel gefragt. Offensichtlich besteht die Formulierung nicht einmal den Oma-Test. --Told 09:30, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Ich empfinde die derzeitige Definition von Konsens als falsch:

  • Konsens kann unabhängig von einer Entscheidungsfindung bestehen (noch einmal mein Beispiel: „In meiner Familie herrscht Konsens, dass wir heute einen wunderschönen Badetag hatten“)
  • Laut derzeitiger Definition würde jede Entscheidungsfindung ohne Anwendung der Mehrheitsregel automatisch Konsens bedeuten. Dies ist sicherlich falsch, da es - wie bereits oben erwähnt - eine Reihe von Entscheidungsverfahren gibt, welche nur die kollektive Gruppenpräferenz ermitteln (z.B.: Borda count, Bucklin voting, Condorcet methods, Ranked Pairs, Schulze method, Coombs' method, instant-runoff voting(IRV) etc., und andere, welche zwar den Widerstand in der Gruppe klein zu halten versuchen (z.B.: SK-Prinzip, Konsensprinzip mit Konvergenzmethoden), aber trotzdem nicht notwendigerweise zum Konsens führen.

Der derzeit im Paragrafen "Konsens als Anspruch einer Entscheidungsfindung in einer Gruppe" stehende Absatz: "In einer erweiterten Bedeutung bezeichnet der Konsens auch eine Übereinkunft...." steht an der falschen Stelle und ist eigentlich eine Definition.

Daher mein Vorschlag:

Konsens (lat. consentire = übereinstimmen; wörtlich: zusammenfühlen) bedeutet die Übereinstimmung einer Gruppe von Menschen hinsichtlich einer gewissen Thematik ohne verdeckten oder offenen Widerspruch. In einer erweiterten Bedeutung bezeichnet der Konsens auch eine Übereinkunft (im Sinne einer Zufriedenheit) mit sich selbst, z. B. die Schaffung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohnen und Arbeiten, ein „mit sich im Reinen sein“, Widersprüche im Denken und Handeln oder innere Zerwürfnisse beseitigt zu haben.

In der politischen Ideengeschichte findet sich das Konsensprinzip oft als Identitätstheorie, d. h. einer Vorstellung, die Dissens und Vielfalt in einer Gesellschaft als störend beschreiben. Solche Vorstellungen finden sich u. a. bei Platon, Jean Jacques Rousseau („volonté générale“), Karl Marx oder Carl Schmitt. Demgegenüber steht die Pluralismustheorie (z. B. Ernst Fraenkel) mit ihren Vorläufern von Aristoteles über John Locke („agree to disagree“) bis hin z. B. zu Immanuel Kant. Mit der Gefahr des Missbrauchs des Konsensverfahrens zur politischen Manipulation hat sich insbesondere Karl Popper („Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“) auseinandergesetzt.

Das Gegenstück von Konsens ist der Dissens.

--HQ.62.47.24.202 14:24, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die "erweiterte Bedeutung" verstehe ich immer noch nicht. Ist das etwa eine literarische Verwendung? --Told 16:37, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich bin ganz deiner Meinung,wollte nur nicht zu viel zugleich in Frage stellen. Von mir aus könnte die "erweiterte Bedeutung" gelöscht werden. --HQ.62.47.13.116 16:39, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Redundanz

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Dieser Artikel überschneidet sich inhaltlich mit fast allen Artikeln, die hier unter "siehe auch" stehen. vor allem mit einstimmigkeitsprinzip - was meint ihr? --Ludacrizzz 00:15, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Identitätstheorie

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Der Artikel identitätstheorie ist meiner Meinung nach bereits nicht neutral gestaltet. Den Abschnitt, der hierzu im Einleitungsabschnitt (!) stand und weitgehend identisch ist mit dem Artikel "Identitätstheorie" haben ich da mal rausgenommen. Er lautete:

In der politischen Ideengeschichte findet sich das Konsensprinzip oft als Identitätstheorie, d. h. einer Vorstellung, die Dissens und Vielfalt in einer Gesellschaft als störend beschreiben. Solche Vorstellungen finden sich u. a. bei Platon, Jean Jacques Rousseau („volonté générale“), Karl Marx oder Carl Schmitt. Demgegenüber steht die Pluralismustheorie (z. B. Ernst Fraenkel) mit ihren Vorläufern von Aristoteles über John Locke („agree to disagree“) bis hin z. B. zu Immanuel Kant. Mit der Gefahr des Missbrauchs des Konsensverfahrens zur politischen Manipulation hat sich insbesondere Karl Popper („Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“) auseinandergesetzt.
Besonders problematisch wird das Konsensprinzip, wenn es sich mit Wahrheitsansprüchen verbindet und damit der Ideologiegefahr unterliegt.

Eine Kritik am "Konsens" kann gerne im hinteren Abschnitt erfolgen. Aber dann bitte neutraler formuliert und nicht Schmitt und Marx in eine Kategorie werfen. So weit ich weiß haben sich beide nicht zum Thema geäussert und wären wahrscheinlich - hätten sie das getan - meilenweit auseinander. -- schwarze feder 19:20, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Praxis

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Ich finde, auch den Paragraphen „Praxis“ müsste man überarbeiten. Im Sinne der am Artikelanfang gegebenen Definition: „In diesem Sinn ist Konsens eine Einigung einer Gruppe von Menschen ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.“ wird man durch den ersten Satz dieses Paragraphen „In einer Gruppe müssen alle zustimmen, um einen Konsens zu erreichen oder zumindest nicht widersprechen, obwohl sie Gelegenheit dazu haben.“ irregeführt, indem die Zustimmung zuerst erwähnt wird. Ich würde ihn daher praxisgerecht wie folgt umformulieren:

Um einen Konsens zu erreichen müssen in einer Gruppe alle die Gelegenheit haben, ihren Widerspruch gegen die Entscheidung zu äußern.

Kritische Betrachtungen bezüglich der Zustimmung würde ich danach einfügen:

Das bedeutet noch nicht gleichzeitig eine erkennbar hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit der Entscheidung. Denn Widerstand ist nicht nur eine Abstufung bzw. das Fehlen von Zustimmung, sondern eine völlig anders geartete psychische Qualität. Selbst eine Einzelperson kann derselben Entscheidungsalternative gegenüber durchaus ambivalent eingestellt sein, also Zustimmung und Ablehnung gegenüber gleichzeitig empfinden. Aus geringem oder nicht vorhandenem Widerstand auf eventuelle Zustimmung - oder umgekehrt - zu schließen, ist nicht möglich.

Die Rolle der Aufrichtigkeit bei Konsensentscheidungen zu diskutieren finde ich richtig, aber ohne Bezugnahme auf jemanden, der belogen werden will (wer sollte das sein? Die Gruppe selbst?). Ich schlage daher vor:

Inwieweit die einzelnen Gruppenmitglieder ihre Motive authentisch vertreten, kann von außen nur unzureichend beurteilt werden. Fehlende Aufrichtigkeit ist mit einem rudimentären Konsensbegriff durchaus vereinbar. Soll die Aufrichtigkeit bei der Entscheidungsfindung vorausgesetzt werden, dann ist dies eine Übereinstimmung, die ebenfalls zuvor im Konsens gefunden werden kann.

Der Absatz mit den Beispielen Gebrauchtwagenkauf und Ehe ist – zumindest ohne weitere Erläuterungen – unverständlich: Wer ist beim Gebrauchtwagenverkauf mit wem im Konsens? Der Käufer mit seiner Familie? Der Käufer mit dem Verkäufer? Und bei der Ehe? Das Brautpaar untereinander über die zukünftige Ehe? Mit seiner Verwandtschaft? Das Ehepaar über eine gewisse Thematik? Welcher Anspruch an die Entscheidungsfindung wird gestellt bzw. was hat dieser Anspruch mit dem Konsensbegriff zu tun? Ich bitte um genauere Erläuterungen.

Den letzten Satz: „Trotzdem erwächst aus dem Konsens immer nur ein Anspruch.“ würde ich streichen: Wo ist der Anspruch im Beispiel „In meiner Familie herrscht Konsens, dass wir heute einen wunderschönen Badetag hatten“? --HQ. 62.47.19.138 15:33, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Systematik

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Um eine gewisse Systematik in den Artikel hineinzubringen möchte ich die einzelnen Abschnitte etwas umreihen und umbenennen:

  • Definition
  • Konsens in der politischen Theorie (statt "politische Theorie")
  • Konsens im Rechtssystem
  • Konsens als Ziel von Gruppenentscheidungen (statt "Praxis")

"Konsens als Anspruch einer Entscheidungsfindung in einer Gruppe" würde ich löschen:

Es wird darin die Wahrheit von Aussagen verlangt, die noch nirgends definiert worden sind;
Es wird die Richtigkeit der Entscheidung verlangt, wobei die Richtigkeit laut Definition eine "nach den Regeln korrekte Ausführung einer Aufgabe" ist. Nachdem hier aber weder eine Aufgabe definiert worden ist, noch genaue Regeln dafür angegeben wurden, ist dies eine sinnnwidrige Forderung;
Die Authentizität der Beteiligten wird in der "Praxis" behandelt.

"Unterschiede in den Entscheidungsverfahren" möchte ich zu einem Unterpunkt von "Konsens als Ziel von Gruppenentscheidungen" umordnen. –HQ. 62.47.27.186 15:55, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Unterschiede in den Entscheidungsverfahren

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Die derzeitige Behandlung der „Unterschiede in den Entscheidungsverfahren“ bespricht meines Erachtens nach weniger einzelne Entscheidungsverfahren, als vielmehr eher die Qualität der Entscheidungen. Die ausschließliche Erwähnung der Mehrheitsentscheidung erweckt den Eindruck, als gäbe es bei gleichwertigen Entscheidenden keine anderen Verfahren für Gruppenentscheidungen. Auch hängt die Erwähnung des „Wahrheitsanspruchs“ dabei völlig in der Luft.

Im Sinne einer konsistenten und umfassenden Diskussion der bekannten Entscheidungsverfahren schlage ich daher die folgende Variante vor:

Unterschiede in den Entscheidungsverfahren

Entscheidungsverfahren, bei welchen alle Beteiligten gleich behandelt werden:

  • Die Suche nach dem allgemeinen Konsens in der Gruppe erfolgt zumeist durch intensive Diskussionen unter den Gruppenmitgliedern.
  • Entscheidungen nach dem Konsensprinzip: Zuerst wird der allgemeine Konsens gesucht. Falls dieser nicht gefunden werden kann, werden Konvergenzmethoden eingesetzt um den verbleibenden Restwiderstand zu reduzieren (z. B. Mediation) oder ihn schließlich auch zu übergehen.
  • Entscheidungen, die nur den Widerstand in der Gruppe berücksichtigen: Nach dem „Systemischem Konsensprinzip (SK-Prinzip)“ wird aus einer Vielfalt von möglichen Alternativen diejenige ermittelt, die in der Gruppe den geringsten Widerstand erfährt, also dem Konsens am nächsten kommt.
  • Entscheidungen, für die nur die Zustimmung in der Gruppe ausschlaggebend ist: Der Widerstand der Gruppenmitglieder spielt bei diesen Verfahren keine Rolle. Es wird nur die individuelle Zustimmung aller Gruppenmitglieder zu verschiedenen Entscheidungsalternativen erhoben und daraus die kollektive Zustimmung der Gruppe ermittelt. Zu diesem Zweck gibt es unterschiedliche Aggregationsverfahren, welche zu durchaus verschiedenen Ergebnissen führen können:
    • Die Mehrheitsentscheidung: Falls dabei keine Entscheidungsalternative die absolute Mehrheit erhält, werden oft mehrere Wahlgängen durchgeführt, damit schlechter gereihte Alternativen sukzessive ausgeschlossen werden („runoff methods“; z. B. „Stichwahl“).
    • Ranked Voting in verschiedenen Ausprägungen: Dabei werden die einzelnen Alternativen von jedem Beteiligten entsprechend seiner individuellen Präferenz gereiht und daraus - auf für jede Ausprägung spezifische Art - eine kollektive Reihung ermittelt.
    • Range Voting: Dabei wird jede Alternative von jedem Abstimmenden entsprechend seiner individuellen Präferenz mit Zahlen aus einem vorgegebenen Intervall, zum Beispiel 0 bis 99 oder 1 bis 5 bewertet, wobei höhere Werte höheren individuellen Präferenzen entsprechen. Danach werden die vergebenen Werte für jede Entscheidungsalternative summiert. Die Entscheidungsalternative mit der höchsten Summe gilt als „Gewinner“.
  • Entscheidungen, die beides, sowohl den Widerstand als auch die Zustimmung in der Gruppe ausschlaggebend miteinbeziehen: Nach dem „Systemischem Konsensprinzip (SK-Prinzip)“ in allgemeiner Form werden alle Entscheidungsalternativen - analog zum Preis-Leistungsverhältnis in der Wirtschaft - nach ihrem „Ablehnungs-Zustimmungs-Verhältnis“, dem Verhältnis von kollektivem Widerstand zu kollektiver Zustimmung gereiht. Die Alternative mit dem besten Verhältnis wird als gültige Entscheidung anerkannt. Durch obige Reihung stehen Alternativen, die nur geringen Widerstand erfahren, die also dem Konsens sehr nahe sind, weit vorne und sind daher erste Kandidaten für die Entscheidung. Allerdings kann eine Alternativ auch gegen Widerstand in der Gruppe zum Zug kommen, wenn sie viel Zustimmung erhält.

Entscheidungsverfahren bei unterschiedlicher Gewichtung der Beteiligten:
Dabei geht es zumeist weniger um Inhalte als um den Erhalt bzw. die Verschiebung der Gewichtungen unter den Beteiligten. Dies spiegelt sich dann auch oft unter den Resultaten:

  • Der faule Kompromiss: Aus Gründen der Machtbalance wird unter den Gegenspielern ein Ausgleich herbeigeführt. Das zeigt sich in Gruppen häufig nach heftigen und langen Konflikten. Dann gibt entweder eine Seite nach, damit man endlich zu einer Entscheidung gelangt. Bei nächstbester Gelegenheit wird von dieser Seite dann ein Vorrecht zu entscheiden eingeklagt. Oder es geben beide Seiten nach um sich durch Abtausch näher zu kommen.

Konsens als Ziel von Gruppenentscheidungen

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Ich möchte die kritische Betrachtungen bezüglich der Zustimmung noch ergänzen, indem ich nach dem 2. Absatz, also nach >Aus geringem oder nicht vorhandenem Widerstand auf eventuelle Zustimmung - oder umgekehrt - zu schließen, ist nicht möglich.< noch weitere Informationen einfüge:

Dementsprechend wird bei gewissen Entscheidungsverfahren die Position der einzelnen Mitglieder zur Entscheidung noch genauer erfasst:

  • Das Mitglied steht hinter der Entscheidung und trägt sie vollinhaltlich mit.
  • Das Mitglied trägt die Entscheidung mit, äußert aber Bedenken dazu (welche bei den meisten Verfahren auch protokolliert werden müssen).
  • Das Mitglied kann die Entscheidung nicht mittragen, äußert schwere Bedenken (die bei den meisten Verfahren protokolliert werden müssen), verzichtet aber auf einen formalen Einspruch, um die Entscheidungsfähigkeit der Gruppe nicht zu behindern.
  • Das Mitglied erhebt formalen Einspruch gegen den Entscheid. Bereits wenn dieser Fall für nur ein einziges Gruppenmitglied zutrifft, gibt es keinen Konsens in der Gruppe. In der Praxis wird diese Grenze zumeist höher gesetzt; beim Attac-Konsens z. B. beträgt sie 10 Prozent der Gruppenmitglieder.

--H.Q. 80.121.106.185 14:22, 4. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Fachausdrücke

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Obwohl in der Fachliteratur zumeist die englischen Fachausdrücke verwendet werden, möchte ich diese übersetzen. Falls jemand bessere Übersetzungen weiß, bitte angeben. Ansonsten plane ich einen Eintrag über die Vorzugswahl bzw. die Punktewertung zu schreiben. Den Weblink zum SK-Prinzip füg ich ein, da ich dafür zu wenig Experte bin um einen Beitrag darüber zu schreiben. --HQ. 80.121.114.250 13:08, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Aussprache

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Die meisten Leute, die ich kenne, sagen [ˈkɔnzəns] oder [ˈkɔnsəns], jedenfalls 1. Silbe betont. Ist das so ungewöhnlich?--88.74.193.135 16:46, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Es wäre mal eine Dissertation wert (zumindest meinetwegen), wie sich diese falsche Aussprache eingebürgert hat (sogar bei Nachrichtensprechern). Mal sehen, ab wann beide Aussprachen auch im Duden stehen, dann also "richtig" sind. --ManRabe (Diskussion) 22:21, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten

„Konsens in der Wissenschaft“

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„Der wissenschaftliche Konsens ist eine weitgehende Übereinstimmung in Fachkreisen, was der Stand der Wissenschaft zu einer Frage ist. Ein hergestellter wissenschaftlicher Konsens trägt innerhalb der Fachkreise nicht zur Wahrheitsfindung bei, der Stand der Wissenschaft muss trotz Konsens nicht wahr sein. Er ist aber wichtig als eine Grundlage für die Entscheidungsfindung in Öffentlichkeit, Politik oder Recht.“
Wo ist die Quelle hierfür?

  1. „weitgehende Übereinstimmung“ – Wer bestimmt über die „weitgehende Übereinstimmung“? Wo ist die Quelle hierfür?
  2. „Fachkreise“ – Wer bestimmt was die relevanten „Fachkreise“ sind? Wo ist die Quelle hierfür?
  3. „hergestellter wissenschaftlicher Konsens“ – Wie wird er „hergestellt“? Wo ist die Quelle hierfür?
  4. „... der Stand der Wissenschaft muss trotz Konsens nicht wahr sein. Er ist aber wichtig als eine Grundlage für die Entscheidungsfindung in Öffentlichkeit, Politik oder Recht.“ – Wo ist die Quelle hierfür? Wer behauptet das? Das ist ein politisch motivierter Konsens und hat nichts mit einem vermeintlich wissenschaftlichen Konsens zu tun.

Wo sind die Quellen für diesen angeblichen „Konsens in der Wissenschaft“?
Craftsman (Diskussion) 12:15, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

All das ist im verlinkten Artikel mit mehreren Belegen dargestellt. Wenn ich du wäre, würde ich auch langsam mal den ideologisch motivierten Kreuzzug durch mehrere Artikel, inklusive bewusster Falschdarstellungen [1] und vorsätzlich getarnter Löschungen [2] einstellen. So klaren Vandalismus findet man selten. Andol (Diskussion) 15:20, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Die Löschung [3] war im Gegensatz zu Deinen Fakten-Löschungen aus Versehen. Craftsman (Diskussion) 10:12, 30. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Habe passende Belege aus dem Zielartikel hierher kopiert. Zu deinen anderen Fragen findest du etwas mehr im Zielartikel. Wie die im einzelnen zu beantworten sind, hängt natürlich stark vom Einzelfall und der etablierten Praxis ab, im Gesundheitswesen ist das z.B. etwas völlig anderes als in einer Ingenieurwissenschaft.
«„Er ist aber wichtig als eine Grundlage für die Entscheidungsfindung in Öffentlichkeit, Politik oder Recht.“ [...] Das ist ein politisch motivierter Konsens und hat nichts mit einem vermeintlich wissenschaftlichen Konsens zu tun.» Rein rethorische Frage: Wenn im Gesundheitssystem Entscheidungen, ob bestimmte Behandlungsverfahren bezahlt werden oder eben nicht, auf der Grundlage eines festgestellten medizinischen Konsens getroffen werden, ist dieser dann zwingend ein politisch motivierter Konsens? --man (Diskussion) 23:34, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

„Qualifizierter Konsens“

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Da die Wortschöpfung „Qualifizierter Konsens“ dank zunehmender Ermächtigung der ohnmächtigen Masse als gewaltigster Kraft in Gesellschaftssystemen immer öfter öffentlich auftaucht, sei kurz erklärt, was damit gemeint ist. Vielleicht könnte die Autorengemeinschaft ja einen „QK“ herstellen, um im Artikel selbst auf dieses merkwürdige Ding hinzuweisen: Während im besten Falle die Übereinstimmung sämtlicher an einer Meinung zu einer bestimmten Frage BeTEILigten einen Konsens bildet und die herrschende Meinung auch eine hochprozentige demokratische Annäherung an diesen Zufriedenheitsstifter als Konsens wertet, kann ein “Qualifizierter Konsens“ auch als Meinung einer Minderheit alle BeTEILigten zufrieden stellen unter Vernachlässigung bornierter Mitdenker. Denn genauere Analysen ermöglichen veritable Bezugnahmen auf DAS WESENTLICHE, auf „KERNIGES“ im Sinne dessen, was unsere Welt im Innersten zusammenhält und bis in die entlegensten Zipfel beherrscht wie nichts anderes - „DAS GROSSE KLEINMALZWEI“. Das liefert nämlich einen apodiktischen Konsens, weil es erklärt, was der Auslöser und ma§gebliche wie entscheidende Bestimmer und Begleiter von allem war. Alle Philosophie endet am Anfang ... (Wem das nun zu verschwurbelt erscheint, weil zu viel Nichtnachvollziehbares enthalten ist, darf gerne gescheit fragen.) Ein alter Wikipediakritiker 2003:E8:3BE7:3C99:189:4F92:ECB7:CAAE 12:17, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Siehe auch

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Hmmh, nach welchem Kriterium wurden die ausgewählt? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:57, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Baukonsens

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Darf ich um Beteiligung auf Diskussion:Baubewilligung#Baukonsens bitten. Ist das (ungefähr) das gleiche wie Kollaudation oder nicht? Sollte das umseitig erwähnt / verlinkt werden? --Kuhni74 (Diskussion) 12:47, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zitat

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„Die Arbeit der Wissenschaft hat überhaupt nichts mit Konsens zu tun. Konsens ist das Geschäft der Politik. In der Wissenschaft hingegen braucht es nur einen Forscher, der zufällig Recht hat, was bedeutet, dass er oder sie die Ergebnisse hat, die durch Bezug auf die reale Welt überprüfbar sind. In der Wissenschaft ist der Konsens irrelevant. In der Tat sind die größten Wissenschaftler in der Geschichte gerade deshalb großartig, weil sie mit dem Konsens gebrochen haben.“ - Michael Crichton --2003:E5:2747:1200:25C9:B4BD:AE9A:A7C8 22:26, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Was soll das? Weiteres Zitat: „Ein hergestellter wissenschaftlicher Konsens trägt innerhalb der Fachkreise nicht zur Wahrheitsfindung bei, der Stand der Wissenschaft muss trotz Konsens nicht wahr sein. Er ist aber wichtig als eine Grundlage für die Entscheidungsfindung in Öffentlichkeit, Politik oder Recht.“ Quelle: dieser Artikel. Bitte erst lesen, dann kommentieren, dann schreiben, was du mit dem Kommentar bezwecken willst. Diskussionsbeiträge, die nicht der Artikelverbesserung dienen, können gelöscht werden. --man (Diskussion) 22:34, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten