Diskussion:Pflegekammer

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Versorgungswerk
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Pflegekammer“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Überarbeitung des Artikels / Aktualisierung

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Wie bereits in der Löschdiskussion (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/17._Dezember_2014#Pflegekammer )angeklugen ist dieser Artikel dringen überarbeitet ist Schlage ich mal vor das wir uns drigend ans Werk machen sollten. Die Diskussion "Räte statt Kammern" kann meiner Meinung nach rausfliegen. Die Situation sollte nach Bundesländer einzeln gegliedert werden. Die Ladespflegekammer RLP wie andere Landeskammern einen eigenen Artikel bekommen. Ein Verweis aufs Ausland wäre gut. Fast überall in Europa gibt es eine solche Institution. --Nandus (Diskussion) 15:25, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Bin gerade dabei, den Artikel zu aktualisieren. Ich bitte noch um etwas Geduld. Gruß --Arimja (Diskussion) → Wikiliebe?! 22:19, 4. Mär. 2016 (CET)Beantworten

keine Kritik

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schade, dass Die Diskussion "Räte statt Kammern" einfach so rausgeflogen ist. um nicht zu sagen: idiotisch! der NPOV ist in dem Artikel irgendwo hinter dem Horizont verschwunden. ... ich werde mich mal um Aktualisierung mühen ;) --Saviansn (Diskussion) 20:11, 9. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Saviansn, ich bin gerade dabei den Artikel komplett zu überarbeiten und zu erweitern. Auch einen (nicht zu kleinen!) Abschnitt Kritik habe ich in meiner Planung vorgesehen! Leider bin ich aufgrund anderer Verpflichtungen bis jetzt noch nicht dazu gekommen, den Artikel fertig zu stellen. Das steht aber an. Herzliche Grüße, --Arimja (Diskussion) → Wikiliebe?! 20:36, 9. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Arimja, können sie ihren Text nicht öffentlich machen? Würde gerne sehen, welche Teile ich beisteuern kann und was bereits von ihnen behandelt ist. Herzliche Grüße, --Saviansn
Im Moment liegt zu dem Thema folgende Literatur auf meinem Schreibtisch:
  • Martini, M. (2014). Die Pflegekammer - verwaltungspolitische Sinnhaftigkeit und rechtliche Grenzen. Berlin: Duncker & Humblot.
  • Rossbruch, R. (2001). Sind Pflegekammern verfassungsrechtliche zulässig und berufspolitisch notwendig? PflegeRecht, 4. Jahrgang, 2-16
  • Rossbruch, R. (2013). Zur rechtlichen Zulässigkeit von Pflegekammern unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Pflichtmitgliedschaft, Versorgungswerk, Aufgabenübertrageung sowie deren Sinnhaftigkeit. PflegeRecht, 16. Jahrgang, 530-542.
Mir schwebt vor u.a. den Verfassungerechtlichen Punkt zu behandeln. Ich möchte dich aber nicht davon abhalten, mit der inhaltlichen Arbeit zu starten! Denn ich habe im Moment arge zeitliche Schwierigkeiten mich hinzusetzen.
Außerdem fehlt meiner Meinung nach eine Deutschlandkarte im Artikel, die zeigt, in welchen Bundesländern es eine Pflegekammer gibt und wie der Stand in den anderen ist. Dasselbe für Deutschland. Das wollte ich mal im entsprechenden Projekt/Portal bei den Grafikern mal anfragen. Bin aber noch nicht dazu gekommen ...
Einen Abschnitt über Bayern zu schreiben, habe ich auch noch nicht geschafft und manche Abschnitte von anderen Bundesländern müssen schon fasst wieder aktualisiert werden. Herzliche Grüße, --Arimja (Diskussion) → Wikiliebe?! 14:25, 4. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Wessen Interessen vertreten Pflegekammern?

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Die Argumentationslinie in dem Artikel ist „schräg“: Pflegekammern gebe es schon fast überall, und Deutschland sei mal wieder Schlusslicht, obwohl doch solche Einrichtungen „alternativlos“ seien und schon seit Langem gefordert würden. Solle denn etwa die viele Zeit, die Engagierte in einer Vielzahl von Gremiumssitzungen verbracht haben, nutzlos gewesen sein?
Und dann gibt es in Niedersachsen innerhalb weniger Wochen mehr als 40.000 Unterschriften unter eine Petition, mit der die Abschaffung der Pflegekammer Niedersachsen gefordert wird. Was ist da los?
Die Dienstleistungewerkschaft ver.di hat schon Anfang der 2010er Jahre festgestellt, dass die Interessen der Arbeitnehmer in der Gesundheits- und Pflegebranche bei einer Gewerkschaft besser aufgehoben seien als in einer Pflegekammer, und deshalb die Pflegekammer abgelehnt. CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag stimmten 2016 gegen das Gesetz zur Einführung der Pflegekammer, weil sie generell den Etatismus ablehnen, den sie in der Politik von SPD und Grünen zu erkennen glauben, und eher auf Anreize als auf Reglementierungen durch den Staat setzen.
Generell fällt auf, dass die Befürworter der Institution Pflegekammer schwammig argumentieren. Sie sprechen von „Gemeinschaft“, „Allgemeinheit“ und „Berufsstand“ so, als wären die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Pflegebranche identisch. Auch fallen heute Befürworter der Pflegekammern aus allen Wolken, wenn sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass „an der Pflegefront Eingesetzte“ nicht begeistert sind, wenn ihnen Einkommenseinbußen, der Zwang, sich noch zeitaufwendiger (auch auf eigene Kosten) fortzubilden, und Entlassungen für den Fall angedroht werden, dass sie nicht die Ideale der „Pflegewissenschaften“ 1:1 umsetzen, und das in Zeiten des Pflegenotstands mit immer mehr Stress und sinkender Arbeitsmotivation.
Der „ketzerische Gedanke“, dass die Aktivitäten von Pflegekammern dazu führen könnten, dass weniger Menschen und nicht mehr motiviert sein könnten, in der Pflege zu arbeiten, kommt in diesem Artikel nicht vor.
Wie Pflegekammern zu Pflegenden ganz konkret und direkt helfen sollen, bleibt in dem Artikel unklar. --CorradoX (Diskussion) 11:51, 19. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Versorgungswerk

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In der Regel haben alle deutschen berufsständischen Kammern für ihre Zwangsmitglieder ein eigenes Versorgungswerk zur finanziellen Versorgung im Alter und bei Invalidität ebenfalls mit Zwangsmitgliedschaft als Alternative zur Deutschen Rentenversicherung. Gibt es bei den beiden Pflegekammern hierzu entsprechende Überlegungen? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 22:59, 7. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Dies ist legt jedes Bundesland selber fest. Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist dies übrigens möglich. --Nandus (Diskussion) 09:02, 29. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Möglich ist vieles. Meine Frage möchte ich um Überlegungen zur eigenen Gerichtsbarkeit mit Berufsgerichten ergänzen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:50, 29. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Dann lesen Sie bitte das entsprechende Heilberufegesetz durch. In NRW sollte es ihnen ja bekannt sein. --Nandus (Diskussion) 11:33, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Meine Frage bezog sich ausdrücklich auf die beiden existierenden Pflegekammern. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 13:25, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten