Diskussion:Schuldanerkenntnis

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Ich plädiere für neu bearbeiten oder Löschen

wenn alles gelöscht würde, was du nicht verstehst, bliebe von wikipedia wohl kaum viel übrig. zudem berührt deine merkwürdige haltung zu rechtsfragen merkwürdig. wer bestimmt, was interessiert? du?

Hier werden Anerkenntnis und Schuldversprechen begrifflich nicht sauber von einander unterscheiden. Allein die Überschrift es gebe drei Arten des Schuldanerkenntnisses ist daher ziemlich falsch. --84.131.224.170 20:24, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mißverständlich war der Satz :"Das Schulanerkenntnis ist ein einseitig verpflichtender Vertrag...", weil es drei Arten von Schuldanerkenntnis gibt. Der Rest ist richtig, so wie er dasteht. Was soll an dem Satz, es gebe drei Arten von Schuldanerkenntnis, falsch sein? Das Schuldversprechen hat hiermit nur am Rande zu tun, weil Schuldversprechen im Sinne von § 780 BGB und abstraktes Anerkenntnis gemäß § 781 BGB weitgehend (nicht vollständig) deckungsgleiche Rechtsfiguren darstellen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.138.22.210 (DiskussionBeiträge) 18:55, 28. Aug 2007) Alkibiades 19:06, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Jetzt hast du aber den Einleitungssatz gelöscht. Irgendeinen Einleitungssatz braucht es schon. --Alkibiades 19:06, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

so, jetzt gibt es wieder einen einleitungssatz, diesmal sogar einen passenden. ich kenn mich hier nicht so aus: aber, kann man den bearbeitungsvermerk wieder löschen? der scheint mir unbegründet.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.138.22.210 (DiskussionBeiträge) 19:09, 29. Aug 2007) Alkibiades 19:55, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Nicht wütend sein, aber ich habe nochmal auf die alte Einleitung revertiert. Denn: zum einen ist dies die Definition wie sie etwa auch im Creifelds verwendet wird. Zum anderen entsprach deine Einleitung auch nicht annährend dem, was man sich hier unter einem Einleitungssatz vorstellt. Ich empfehle die Lektüre von WP:WSIGA#Begriffsdefinition_und_Einleitung. Dort steht: Die Einleitung sollte dem Leser einen Überblick über das Thema ermöglichten und für sich genommen bereits das Lemma ausreichend erklären. Deine (wissenschaftlich gesehen vielleicht genauere) Einleitung ging gleich irgendwo ins Komplizierte rein. Das ist nicht der Sinn einer Einleitung in einem Wikipedia-Artikel, der auch für eine Oma verständlich sein soll. Du darfst es aber gerne nochmal probieren. --Alkibiades 19:55, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


ich bin natürlich nicht wütend, glaube aber, dass du dich hier irrst: 1. der einleitungssatz ist einfach falsch. ein einseitig verpflichtender vertrag ist bloss das abstrakte anerkenntnis. das einseitige anerkenntnis ist überhaupt kein vertrag, sondern wissenserklärung. das kausale oder deklaratorische anerkenntnis wirkt nicht einseitig verpflichtend, sondern wird allgemein als feststellungsvertrag verstanden, der auf das bestehende schuldverhältnis einwirkt und dieses potentiell ändert. daher ist der jetzige einleitungssatz falsch. und das kann ja nun auch nicht der sinn der sache sein. 2. glaube ich, dass der von mir gegebene einleitungssatz das ermöglicht hat, was du forderst, nämlich einen allgemeinen einstieg ins thema durch allgemeine definition im zunächst sprachlichen sinne und davon ausgehend problemaufriss(wie kann ich mich von der erklärung lösen). - das halte ich für allgemeinverständlich. vielleicht überlegst du es dir noch einmal?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.138.22.210 (DiskussionBeiträge) 9:48, 30. Aug 2007) Alkibiades 20:06, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe gerade deine eben geschriebene neue Einleitung bemerkt. Wenn du es jetzt noch hinkriegst, dass das Lemma (also das Wort "Schuldanerkenntnis") im ersten Satz steht, dann können wir uns darauf einigen. --Alkibiades 20:06, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


ok, erledigt und danke. könntest du jetzt den Bearbeitungsvermerk entfernen? der hat ja nun keine berechtigung mehr und ich krieg nichht raus, wie das geht...

Ist "Anerkenntnis" nicht "neutrum"?Also: Das Schuldanerkenntnis. Der Beitrag scheint sowohl von dieser als auch von der weiblichen Form auszugehen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Kausales (deklaratorisches) Anerkenntnis[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Schriftlich erteilte Anerkenntnisse sind grundsätzlich abstrakt (§ 781 BGB)." ist entweder missverständlich, oder unzutreffend. Dass alle abstrakten Schuldanerkenntnisse der Schriftform bedürfen bedeutet nicht, dass alle schriftlichen Schuldanerkenntnisse abstrakt sind. Also weg mit dem Satz?--I-user 23:56, 5. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

auch im Übrigen ist der Abschnitt nicht korrekt. Hier werden das deklaratorische Anerkenntnis, dass nur den Schuldgrund feststellt, aber noch alle Einwendungen bzgl. der Höhe offen lässt und nicht sehr gefährlich ist und der schriftliche Vergleichsvertrag, der den im Streit stehenden Anspruch unabhängig von seinem Bestehen außer Streit stellen will, vermischt bzw. verwechselt.91.19.107.203 05:40, 30. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Hinweis eines Nicht-Juristen[Quelltext bearbeiten]

Zunächst muss ich der Position, dass Artikel so weit es geht allgemeinverständlich gehalten sein sollen, zustimmen -dies muss nicht in einer Verlausulierung enden; oft reicht eine hohe Verlinkung und eine Nennung von Profan- oder Synonymbegriffen (in Klammern ;), letztere nur bei weiterer Verwendung. Die Wikipedia soll eine Enzyklopädie sein, kein Fachlexikon.

Ich selber habe ohne formale Ausbildung schon durch Praktika, Seminare während des Studiums und Grundinteresse ein überdurchschnittliches Verständnis für die Terminologie, aber auch mir erschließen sich Teile des Artikels nur schlecht (Zugegebenermaßen bin ich aber ein Laie und kenne mich speziell im Schuldrecht kaum überdurchschnittlich gut aus). Vielleicht kann einer der mandantennahen Juristen darauf nochmal ein Auge werfen?

Ich selber bin nur auf die Idee eines Diskussionsbeitrags gekommen, weil ich über eine sprachlich unkorrekte Formulierung gestolpert bin. Hab mir Mühe gegebn, sie adäquat zu beseitigen, und bitte um Sichtung. --Lakra 22:50, 1. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Spielverderber[Quelltext bearbeiten]

Hey Leute,

Ich habe mit einem Freund "5-Klicks-bis-Hitler" gespielt und in einem Artikel über Schuldanerkenntnis das Wort Schuld nicht verlinkt gefunden. Das hat mich aufgeregt. Ich hoffe ihr wisst, wie ihr damit umgehen müsst. Gruß, eine IP. 84.188.223.58 21:22, 27. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Vorlage Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist meines Erachtens für Nicht-Juristen unverständlich. (Und Juristen wissen wohl sowieso, was "Schuldanerkenntnis" bedeutet.) Ein Beispiel oder zwei würden viel helfen zur besseren Erklärung. Vielen Dank. --84.130.36.90 00:49, 31. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Nicht nur unverständlich , sondern in Teilen auch falsch oder zumindest irreführend.--Hajo-Muc (Diskussion) 10:01, 31. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich denke, die Vorlage Unverständlich kenn nach der Überarbeitung wegfallen. --Hajo-Muc (Diskussion) 03:44, 1. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:19, 4. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]