Diskussion:Schwangerschaftsabbruch

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Runtinger in Abschnitt Zitat Heinemann
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Embryo überlebt Abbruch

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"Sollte bei einem späten Abbruch das Kind den Vorgang überleben, ist der Arzt verpflichtet, nach der Geburt sofort lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten." Gibt es hierfür eine entsprechende Quelle? In einem ähnlichen Artikel fand ich diese Aussage ebenfalls ohne Beleg.

Grüße --Rob (nicht signierter Beitrag von 178.14.61.89 (Diskussion) 08:22, 6. Jun. 2018 (CEST))Beantworten

[1], S. 117 zum Fall des Oldenburger Babys: "Das Nichtversorgen eines neugeborenen Kindes, das seine Spätabtreibung und auch sein anschließendes „Liegenlassen“ überlebt, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung".--141.100.201.16 15:55, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Vorschlag für Ergänzung zum Abschnitt „Niederlande“

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Da die Seite für nicht angemeldete Benutzer gesperrt, ist hier mein Ergänzungsvorschlag:

Niederlande

Die Niederlande haben seit 1981 eine sehr liberale Gesetzgebung bezüglich Schwangerschaftsabbruch (in Kraft seit 1. November 1984).[196] Die Praxis war bereits seit Beginn der 1970er Jahre sehr liberal. Damals entstanden Abtreibungskliniken, die rasch Anlaufstelle auch für Frauen aus Ländern mit restriktiveren Gesetzen wurden.

So nimmt am 7. Ju­li 1971 die ers­te Ab­trei­bungs­kli­nik mit dem Namen „Be­a­huis“ ih­re Ar­beit auf, wohin auch un­ge­wollt Schwan­ge­re aus Deutsch­land für ei­ne Ab­trei­bung hin können.

Referenz:

taz vom Samstag, 4.8. (Seite 20) „Der weibliche Körper war tabu“ von Patricia Hecht, Dinah Riese Ihr Codewort war „Picknick“: „Samstag, 11 Uhr, wir treffen uns bei dir.“ In den Siebzigern nahm eine Gruppe illegale Schwangerschaftsabbrüche vor. Vierzig Jahre später treffen sich vier der Frauen wieder https://www.taz.de/!5521063

Auszug aus nur in der Druckausgabe vorhandenen Ergänzungstext:

„... 1971

6. Ju­ni. „Wir ha­ben ab­ge­trie­ben“: Im Stern er­klä­ren 374 Frau­en, ei­ne Schwan­ger­schaft ab­ge­bro­chen – und da­mit ge­gen west­deut­sches Recht ver­sto­ßen zu ha­ben.

1971

7. Ju­li. In Hol­land nimmt die ers­te Ab­trei­bungs­kli­nik „Be­a­huis“ ih­re Ar­beit auf. Dort­hin kön­nen auch un­ge­wollt Schwan­ge­re aus Deutsch­land für ei­ne Ab­trei­bung.

1972

9. März. Die DDR führt ei­ne Fris­ten­lö­sung ein: In­ner­halb der ers­ten 12 Wo­chen ha­ben Frau­en das Recht, über die Fort­füh­rung ih­rer Schwan­ger­schaft zu ent­schei­den. .....“

(nicht signierter Beitrag von 109.41.194.221 (Diskussion) 21:31, 12. Aug. 2018 (CEST))Beantworten

Abtreibung und Frühgeburt

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Die Ergebnisse dieser Studie sollten in den Artikel aufgenommen werden: https://www.ajog.org/article/S0002-9378(15)02596-X/fulltext und https://www.sciencedaily.com/releases/2016/02/160203111155.htm--Epiphyllumlover (Diskussion) 21:27, 9. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Gesellschaftliche Kontroverse – klarer gemacht?

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Im zweiten Teil des Abschnittes "Gesellschaftliche Kontroverse" scheint alles um die Rechte des ungeborenen Kindes zu drehen. Das fing an mit: "Bei der moralischen Beurteilung geht es dabei wesentlich darum, wem ab wann welche Rechte zuzuschreiben sind."

Ich habe den Abschnitt etwas zurechtgebogen und konkreter gemacht. Bitte schaut mal, ob das in Ordnung ist – vor allem, ob es stimmt, was der Text jetzt aussagt – oder was man dort verbessern könnte. --Geke (Diskussion) 00:52, 21. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Fehler in der Weltkarte

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Auf der Weltkarte ist Deutschland blau "Legal auf Verlangen"), England und Finnland gelb ("Illegal mit Ausnahmen"). Deutschland müsste eindeutig gelb sein (das wird im entsprechenden Abschnitt korrekt beschrieben), und ich bin ziemlich sicher dass England und Finnland blau sein sollten. (nicht signierter Beitrag von 193.108.233.240 (Diskussion) 11:42, 1. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

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--Mobil-Sockenpuppe (Diskussion) 20:15, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Philosophischer Abschnitt

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Enthält nur Männer. Hatten nicht auch Philosophinnen dazu was zu schreiben? Habitator terrae Erde 16:50, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

abtreibung.at

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Hab bei den Weblinks mal ein bisschen umgestellt. Diese Website habe ich entfernt, da sie von einem Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen betrieben wird und auf die Kontaktmöglichkeit an den Anbieter selber seitens von ungewollt Schwangereren hingewiesen wird und damit nicht unter die Richtlinien fallen könnte, die von der Verlinkung auf Webseiten einzelner Anbieter einer medizinischen Leistung abrät. Die verlinkte Auflistung Fachpublikationen waren zudem auch alle immer mit Beteiligung des Betreibers. Da dies eine sehr ausführliche Seite ist, möchte ich doch noch einmal fragen, ob dazu Einwände existieren. Habitator terrae Erde 21:27, 2. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Erbrecht

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Irgendwie verstehe ich den Satz "die Geburt des Kindes, etwa in gesetzlichen Vorschriften (z. B. Erbrecht)" nicht. Nach § 1923 kann das Erbrecht doch gerade durch Legalfiktion sogar ab der Zeugung bestehen. Habitator terrae Erde 09:59, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Wie aus der Versionshistorie zu entnehmen ist, ist eine Tabverwechselung unterlaufen. Das Problem mit der in diesem Tab überlegte, aber noch nicht für veröffentlichungswürdig gehaltenen Änderung ist, dass § 1923 von "noch nicht lebte" spricht. Heißt das jetzt, dass das Ungeborene formal schon beim Erbfall als geboren gilt und damit erbt oder erst nach der Geburt als vor dem Erbfall geboren gilt?

Bitte um Hilfe

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Moin, eigentlich wollte ich gerade im Abschnitt geltendes Recht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs AZ 5 StR 256/20 einfügen (Amtlicher Leitsatz zusammengefasst: Geburtsbeginn bei Kaiserschnitt ist die Eröffnung des Uterus). Diese ist zwar zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen, jedoch derzeit nur online abrufbar, direkt von der Quelle hier: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2021&nr=113457&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf. Wenn ich jedoch diesen Link als Beleg einfügen möchte, zeigt mir der Editor an: URL ungültig. Mein technisches Verständnis reicht leider nicht dafür aus den Fehler zu finden. Wenn ich diesen Link in Adressleiste im Browser kopiere, dann geht das PDF ohne Probleme auf. Vielleicht weiß ja einer von euch Rat und kann mir meinen Fehler aufzeigen. Vielen Dank im voraus, herzlichst --AcI (Diskussion) 00:50, 25. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Abschnitt Aufhebung von Roe v. Wade 2022

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(gemeint ist seit der Aufhebung von ...)

Update: im Bundesstaat Kansas hat sich in einer Volksabstimmung (Value Them Both Amendment) eine Mehrheit gegen ein Abtreibungsverbot ausgesprochen (also für die Beibehaltung der bisherigen Praxis).

https://www.sueddeutsche.de/meinung/kommentar-usa-kansas-abtreibung-1.5633135

In vielen anderen Bundesstaaten herrschen seit der Aufhebung von Roe v. Wade Unsicherheit und Chaos. --94.114.121.149 09:37, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

US-Bundesstaat Indiana der erste,

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Bundesstaat, in dem nach dem Grundsatzurteil des Supreme Courts nun ein neues Gesetz mit schärferen Regeln verabschiedet wurde

--178.201.80.184 09:09, 7. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Listendarstellung

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Ich habe hier ein paar Listen in Text umgewandelt, bin mir aber gar nicht sicher ob diese Liste überhaupt Sinn ergeben, da vieles auch oben "Im Alterum" doppelt ist. Werde mir später ggfs. nochmal Zeit dazu nehmen. Tronicum (Diskussion) 23:59, 5. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Gliederung (Deutschland)

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7.1 Deutschland 7.1.1 Geschichte vor 1945 7.1.2 Geschichte nach 1945 7.1.2.1 DDR 7.1.2.2 Bundesrepublik

Wie wäre es mit einem Gliederungspunkt Deutschland (seit 1990) ?

Wo passt die Zahl 104.000 Abtreibungen = 9,9 % mehr als 2021 hin ? --62.143.251.224 19:00, 27. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Großbritannien (UK)

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https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/abtreibungspille-im-siebten-monat-zwei-jahre-haftstrafe-fuer-britin-18959219.html --94.114.123.82 04:59, 13. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Polen:

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https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polens-abtreibungsgesetz-steht-abermals-in-der-kritik-18963260.html ''Die Ärzte schauten drei Tage lang nur zu''] - 33jährige Frau stirbt. --178.203.112.32 16:29, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Nachtrag: seit Dezember 2023 regiert in Polen das Kabinett Tusk III und die Ära Morawiecki (PiS-Partei) ist vorbei. --88.153.240.29 06:06, 5. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Grafik Lateinamerika

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Wäre es möglich, die Grafik upzudaten oder auszutauschen? Seit 2019 hat sich einiges geändert (z.B. Argentinien und Mexiko straffrei auf Verlangen). fg Agathenon 15:42, 10. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

medizinische Indikation

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Im Artikel steht zwar, dass es medizinische Indikationen gibt, aber leider nicht was diese sind.

Welche Erkrankungen der Mutter oder des Fötus machen einen Abbruch medizinisch notwendig? --80.135.118.6 19:32, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Neues aus Frankreich

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Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in Verfassung --88.153.240.29 21:10, 4. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Zitat Heinemann

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Ich halte das eingefügte umschriebene Zitat von Heinemann in der Form "Der Jurist Heinemann kritisierte, dass die Kommission der Herausforderung, die gesellschaftlichen Mehrheitserwartungen an eine Deregulierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie das Bemühen um eine hinreichende medizinische Versorgung in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen, mangels Diversität und Pluralität nicht gerecht geworden sei, wobei man sich gar nicht darüber aufzuregen müsse, dass die zuständige Arbeitsgruppe 1 nur mit Frauen besetzt gewesen sei." für völlig ungeeignet für den Artikel, da es die Polemik eines Meinungsartikels aufgreift. Eine mögliche neutralere Formulierung, die zentrale Aussagen des Artikels klarer aufgreift, könnte sein: "Der Jurist Patrick Heinemann kritisierte in der Legal Tribune Online die mangelnde Diversität und Pluralität der Kommission, die nur mit Frauen und ohne kirchliche Vertreter besetzt sei und Fragen der Men­schen­würde des Embryos nicht ausreichend berücksichtigt hätte." Inwieweit dieser Artikel eine maßgebliche und relevante Rezeption ist, die über die generelle Kritik an Schwangeschaftsabbrüchen hinaus geht, wäre zudem diskutabel, ich sehe hier keine neuen Argumente. -- Cymothoa exigua (Diskussion) 16:40, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Dein Vorschlag geht an der zentralen Aussage Heinemanns vorbei, nämlich dem verfehlten „Einklang mit dem Grundgesetz“. --Runtinger (Diskussion) 16:08, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Menschenwürde ist zentraler Inhalt des Grundgesetz, aber der bisherige Text verschleiert völlig, dass für seine Argumentation zentral die Rechte des Embryos sind, was ich für grob irreführend halte. -- Cymothoa exigua (Diskussion) 23:35, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Die Abwägung der Rechte des Embryos gegen die Rechte der Mutter ist das zentrale (juristische) Thema und ist seit Jahrzehnten durch das Bundesverfassungsgericht geklärt („...wie sie das Bundesverfassungsgericht autoritativ in seinen entsprechenden Leitentscheidungen der Jahre 1975 und 1993 interpretierte“). Der von Heinemann geäußerte kritische, juristische Standpunkt ist also mitnichten „grob irreführend“, sondern strikt verfassungsgeleitet, und hat insoweit einen völlig berechtigten Platz in unserem Artikel. --Runtinger (Diskussion) 08:37, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten