Diskussion:Selbstjustiz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Was meint faschistoid im Zusammenhang mit einem "Einzelkämpfer" (Superhelden)?[Quelltext bearbeiten]

Was meint der Autor mit "faschistoid" im Zusammenhang mit einem "Einzelkämpfer" (Superhelden)?

(Siehe auch entsprechender Wikipedia-Eintrag zur Bedeutung des Begriffes faschistoid.) (nicht signierter Beitrag von 91.43.23.64 (Diskussion)) 01:51, 30. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ohne der Autor zu sein, oder lange zu Diskutieren: Ich bestätige hiermit auch mein Unverständnis zu der Stelle im Kapitel #Selbstjustiz und Vigilantismus in Kunst und Literatur. --85.176.138.219 01:02, 30. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Legalisierte Selbstjustiz in Indonesien[Quelltext bearbeiten]

In Indonesien ist es laut spiegel-online vom 4.1.2009 Privatpersonen erlaubt, gegenüber anderen Privatpersonen nach eigenem Gütdünken mittels Faustrecht (ohne Gerichtsverfahren) die Regeln des "öffentlichen Anstandes" durchzusetzen, also etwa Nacktbadende an den Stränden zu verprügeln, und unter Schlägen zu zwingen, sich zu bekleiden. Der WDR berichtete vor einiger Zeit, dass in Indonesien jedermann berechtigt sei, sich küssende Jugendliche zu verprügeln. Es komme nicht darauf an, ob derjenige, der zuschlägt, erziehungsberechtigtes Elternteil oder Lehrer oder Polizist sei. In Indonesien sei vielmehr Jeder gegenüber Jedem, also auch gegenüber Erwachsenen, erziehungsberechtigt. Die Selbstjustiz ist dort also anscheinend legalisiert. Und derjenige, der andere verprügelt, braucht nicht einmal auch nur im Entferntesten selber etwas mit der Sache zu tun zu haben. Vielmehr darf dort jeder zum militanten und gewalttätigen Kreuzritter für Sitte, Anstand und Moral werden.

Selbstjustiz in Parallelgesellschaften[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht ob das auch noch zu diesem Thema oder dessen Randbereiche gehört, oder ob es nicht vielleicht schon darüber hinaus geht: Aber in verschiedenen Paralellgesellschaften gibt es eine Art ungeschriebenen Kodex, in Konfliktfällen nicht die ordentlichen staatlichen Gerichte anzurufen, oder bei Straftaten eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, sondern den Konflikt vielmehr "intern", innerhalb einer Großfamilie oder Sippe, durch ein "Familiengericht" zu lösen, und Strafen im kleinen Kreis selber in einer Gruppe festzusetzen und zu vollstrecken (vergleiche auch den Begriff "Femegerichtsbarkeit"). Solche Parallelgesellschaften, welche den Kontakt zu staatlichen Gerichten und zu staatlichen Polizei meiden, gibt es nicht etwa nur unter fundamentalistischen Muslimen, sondern auch bei anderen Religionsgemeinschaften, insbesondere bei fanatischen Sekten. Auch Geheimgesellschaften wie etwa die sizilianische Mafia haben offenbar ihre eigenen Gerichte und Vollstreckungsorgane. Ebenfalls gibt es ethnische und kulturelle Minderheiten, die es innerhalb ihrer Commnuity als ehrenrührig betrachten, bei internen Streitigkeiten ein staatliches Gericht oder eine staatliche Stelle einzuschalten. Wissenschaftliche Untersuchungen gibt es dazu jedoch kaum. Offenbar sind die Justiz-, Wissenschafts- und Kultusminister an Forschungen zu dieser Thematik nicht besonders interessiert, da man Gefahr laufen könnte, als "politisch nicht korrekt" angesehen zu werden, oder sogar Ärger mit diesen Gruppen, die ja auch über eine gewisse Macht verfügen, zu bekommen. (nicht signierter Beitrag von 91.52.213.190 (Diskussion)) 00:53, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Siehe unten Diskussion:Selbstjustiz#Unterschied zur Paralleljustiz. R2Dine (Diskussion) 07:36, 22. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Selbstjustiz als Kernbestandteil des Märchens[Quelltext bearbeiten]

Streng genommen wird man schon von Kindesbeinen mit legitimer Selbstjustiz in Berührung gebracht: Im Grimm'schen Märchen vom "Tischlein, deck dich" rufen die vom betrügerischen Wirtspaar um ihre Schätze gebrachten Brüder nicht etwa nach dem Beistand der Obrigkeit, sondern nach tatkräftiger Hilfe durch ihren Bruder. Und der gewährt sie ihnen in Gestalt einer Tracht Prügel für die Betrüger, was - aus heutiger Sicht - in Bezug auf seine Person bzw. sein Eigentum als Notstand zu rechtfertigen wäre, bezüglich des Eigentums der Brüder aber als Selbstjustiz gelten müßte. Demnach zu urteilen gehörte das Märchen vom "Tischlein, deck dich" eigentlich auf den Index jugendgefährdender bzw. verbotener Schriften. -- Aquarius70 10:36, 25. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Nicht nur das, weiter würden auch noch einige Werke von Agatha Christie wie Und dann gabs keines mehr zu den jugendgefährdenden Schriften gehören. Hier wird Selbstjustiz ausdrücklich als Mittel angesehen, falls das Gesetz Übeltäter nicht bestrafen kann.

--Jonas Börje Lundin (Diskussion) 17:58, 24. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Rape & Revenge Filme[Quelltext bearbeiten]

Streng genommengehts in allen Rape & Revenge Filmen um Selbstjustiz.--178.24.64.63 00:25, 14. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Ja, natürlich. Und inwiefern bringt das jetzt den Artikel voran? --Snevern (Mentorenprogramm) 13:57, 14. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Es ist ein ergänzender Hinweis. Ein Artikel setzt sich, je nach Wissensstand, aus vielen 'Ja, natürlich'-Fakten zusammen. -- 178.165.130.69 16:15, 1. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Widersprüchliche Aussagen[Quelltext bearbeiten]

Nach der Einleitung und den Beispielen ist also Selbstjustiz, wenn ich selbst richte/strafe, wo es der Staat machen sollte. Es ist keine Selbstjustiz, wenn ich mir im akuten Fall helfe (Notwehr, Selbsthilfe), wo gerade kein Polizist bereit steht. So weit so gut. Wir passt dazu die Aussage ganz unten, es sei Selbstjustiz, wenn "ein Eindringling von einer Liegenschaft vertrieben wird oder (...) einem Dieb der gestohlene Gegenstand wieder entwendet wird." Fällt das wirklich noch unter Selbstjustiz?? Reilinger 12:19, 12. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Seh ich genauso. Notwehr und Besitzschutz stehen nicht im Widerspruch zum staatlichen Machtmonopol und sind daher auch anerkannt. Um Selbstjustiz handelt es sich dabei aber nicht. --94.217.59.145 13:57, 17. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Der Graf von Monte Christo[Quelltext bearbeiten]

Der Roman scheint mir im Kontext dieses Artikels kein geeignetes Beispiel für Selbstjustiz zu sein. Da müsste man den Begriff schon sehr viel weiter fassen, als es dieser Artikel tut. So wie ich den Artikel verstehe, liegt Selbstjustiz vor, wenn ich jemanden, der mir was angetan hat, umbringe, verprügle, sein Eigentum zerstöre o.ä. Ein gewisser Grad der körperlichen Gewaltausübung scheint Voraussetzung zu sein. Dies ist jedoch beim Grafen von Monte Christo nur in einer einzigen Situation der Fall, nämlich als in seinem Auftrag der Bankier Danglars von der befreundeten Räuberbande entführt und so lange gefangen gehalten wird, bis er fast verhungert ist. Das generelle Vorgehen Monte Christos ist jedoch ein ganz anderes: Zum einen bringt er lange zurück liegende Verbrechen seiner Widersacher ans Tageslicht, zum anderen schleicht er sich in das Vertrauen der Leute ein und manipuliert sie auf raffinierte Art, so dass ihnen ihre eigenen Schwächen (insbesondere Geldgier) zum Verhängnis werden. Das bedeutet nicht, dass sein Verhalten unbedingt moralisch einwandfrei wäre: er stiftet mehrer Personen zu Straftaten an, was er allerdings auf so subtile Weise tut, dass ihn unter Umständen eine moralische, keines Falls jedoch eine juristische Mitschuld trifft. Die sich daraus ergebenden Verbrechen - darunter mehrere Morde - nimmt er als Teil seines kompliezierten Planes billigend in Kauf, wobei es ihn in der Regel auch nicht stört, wenn Unschuldige zu Schaden kommen. Ich weiss nicht, ob es für das, was er tut, neben "Rache" ein passendes Wort gibt, aber "Selbstjustiz" ist es meines Erachtens nicht.--Better luck next time (Diskussion) 16:27, 6. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Unterschied zur Paralleljustiz[Quelltext bearbeiten]

Gibt es da überhaupt einen Unterschied? --DerErbse (Diskussion) 15:00, 22. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

würd' sagen ja. Bei Selbstjustiz denke ich eher an Einzelfälle. Paralleljustiz (z.B. Mafia, illegale Femegerichte) ist dagegen strukturierter und organisierter. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 09:41, 3. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Allerdings handelt es sich ja dabei durchaus um Akte der Selbstjustiz, und müsste dann auch im Artikel behandelt werden; jedenfalls gibt es noch keinen Artikel Paralleljustiz. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 09:56, 3. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hier ist auf jeden Fall noch Bedarf vorhanden. Sehe mich dazu selbst aber zu wenig informiert. --DerErbse (Diskussion) 18:36, 13. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Bild "Demonstranten nehmen Mubarak-Loyalisten gefangen."[Quelltext bearbeiten]

Ist das Bild geeignet für dies Thema? Fällt das nicht eher unter die im Deutschen so genannte "Jedermann-Festnahme"? Selbstjustiz beansprucht doch eher, an Stelle der angeblich nicht tätigen Justiz handeln zu dürfen. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 09:47, 3. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hast du dir das Bild überhaupt angesehen? Das Blut – unglücklich gefallen? Mit Jedermann-Festnahme hat dies offensichtlich gar nichts zu tun: Tatsächlich wurden teilweise willkürlich Männer gegriffen, geprügelt, geknebelt und auch getötet, die irgendjemand als Sympathisant denunzierte. Menschenrechte sind unveräußerlich und stehen jedem vom ersten bis zum letzten Atemzug zu, unabhängig von seinem Tun und Unterlassen. Aber sowas ist ja Bullshit-Bingo... --Trollflöjten (Diskussion) 16:17, 8. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hi, du musst mir gegenüber nicht so aggro auftreten; ich sehe es davon abgesehen auch so, dass die Menschenrechte unveräußerlich sind. Einen schönen Tag weiterhin, --Coyote III (Diskussion) 18:38, 8. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Mit zur Kenntnis genommenen Gruß, --Trollflöjten (Diskussion) 20:14, 8. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
welches 'aber'? Gruß, --Coyote III (Diskussion) 20:52, 8. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Naja, das Foto ist halt ziemlich heftig und der Kontext der Aufnahme war/ist es noch mehr und die allgemeine Einheits-Wahrnehmung / -Medien-Berichterstattung hat wohl alles und jeden was gegen Mubarak, Ali & Co war (zunächst) glorifiziert, ähnlich wie damals Hussein als es gegen Chomeini ging u.s.w. u.s.f., aber jetzt schon verstoss ich gegen WP:Disk, dient nicht der Artikelverbesserung... Eine gute Nacht, --Trollflöjten (Diskussion) 01:01, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hi, also wir sind uns ja in jedem Fall mal einig, dass wir das Foto aus (unterschiedlichen) Gründen (s.u.) für nicht geeignet halten. Also nehmen wir es doch raus, und schauen, was ggf. andere zu unseren beiden Argumentationen sagen. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 07:51, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ja. Da ich selbst noch nicht im Artikel aktiv war, überlasse ich das dir. Gruß --Trollflöjten (Diskussion) 23:42, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hab's nun herausgenommen. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 06:58, 10. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Verletzung ethischer Standards / Persönlichkeitsrechte?[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint das Bild aus Gründen der Persönlichkeitsrechte und ethischen Standards der Bilddokumentation für unangemessen, da ich aber die Regularien in der Materie nicht kenne, kann ich nicht entscheiden, ob ein Verstoß vorliegt nach allgemeinen oder wikiinternen Regelungen; wobei der Boulevard hier eindeutig nicht der Maßstab ist. --Trollflöjten (Diskussion) 16:17, 8. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Vigilantismus[Quelltext bearbeiten]

„Selbstjustiz ist eine Form des Vigilantismus.“ Ist nicht vielmehr Vigilantismus eine Form von Selbstjustiz? So beschreibt es zum Beispiel auch die Bundeszentrale für politische Bildung: „Diese Form systemstabilisierender Selbstjustiz nichtstaatlicher Akteure mit vorgeblich protektiven Motiven beschreibt – bisher vor allem in der US-amerikanischen Debatte – der Begriff des "Vigilantismus".“ — Écarté (Diskussion) 14:06, 1. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Vigilantismus ist der weitere Begriff, siehe Def. und Typologie dort im Artikel mit Quellen. Hier wird Selbstjustiz als "Handeln an Stelle des Staates" verstanden (siehe Beispiele im Artikel) und damit als eine Ausprägung des Vigilantismus. R2Dine (Diskussion) 15:25, 1. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Die Trennung von "Vigilantismus" (oder Vigilantentum) und "Selbstjustiz" ist künstlich und in der Sache nicht gerechtfertigt. Selbstjustiz bezieht sich auf die Praxis die Bestrafung eines tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Straftäters in die eigene Hand zu nehmen und damit das vorausgesetzte Gewaltmonopol des Staates zu missachten. Ob man vorher Opfer der angenommenen Straftat wurde, ist irrelevant. Die beiden Bezeichnungen sind vollkommene Synonyme und somit ein einziger Begriff. Vigilantismus ist im Deutschen schlicht eine am US-Englischen orientierte Möglichkeit "Selbstjustiz" anders zu benennen. Akteure der Selbstjustiz sind daher auch "Vigilanten" oder "Selbstrichter". In der Französischen und Niederländischen Wikipedia ist das bereits zusammengeführt.

Ergenzugsvorschlag: zu "Siehe auch"[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenmord

https://de.wikipedia.org/wiki/Blutrache

Da sich Selbstjustiz zumeist an die Stelle staatlicher Justiz setzt, Ehrenmord und Blutrache aber ohnehin jenseits des staatlichen Rechtssystems stattfinden, wäre die Ergänzung irreführend. Die Rubrik "Siehe auch" ist im übrigen vor allem der Verlinkung von Listen vorbehalten und entsprechend sparsam zu verwenden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:11, 10. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Einleitung: Recht oder Unrecht ?![Quelltext bearbeiten]

Die zentrale Frage: Ist es Recht odet Unrecht? - Das entscheidet in einem Rechtsstaat allein die Justiz. Denn häufig streiten Menschen, weil beide Seiten ihren Standpunkt für rechtens halten. In Wirklichkeit liegt auch Unrecht in den meisten Streiterein vor. Dies haben das Gericht und die zuständigen Sachverständigen zu entscheiden. Insofern kann Recht Unrecht sein oder umgekehrt. Dies kann je nach Gericht bzw. Instanz unterschiedlich ausfallen. Die aktuelle Einleitung ist diesbez. erheblich inkorrekt und vermittelt ein falsches Bild! MfG --178.197.230.124 16:09, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Naja. Auch im Rechtsstaat gibt es einen gesellschaftlichen Diskurs. Leider ist der von dir eingesetzte Überarbeiten-Baustein wenig hilfreich. Was konkret bemängelst du und würdest du wie anpassen? --sj 17:04, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]
In der en.wp Variante ist der Begriff anders dargestellt bzw. definiert. Wie anders? Dazu würde ich gerne später drauf zurück kommen. Ist dir das rech? Damit jeder sich einen möglichst unvoreingenommenen Eindruck machen kann (würde ich diese beiden Varianren gerne nicht vornweg mit Adjektiven behaften). Gruss --178.197.230.16 23:11, 2. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

"new-facts.eu" eine reputable Quelle ?[Quelltext bearbeiten]

habe das erstmal rausgenommen

Neu-Ulm – 72-Jähriger bestraft „Falschparker“ in Eigenjustiz, auf new-facts.eu

--Über-Blick (Diskussion) 02:29, 18. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Einzelfallentscheidung durch Ermessen von Staatsanwaltschaft und Polizei[Quelltext bearbeiten]

Im abstrahierten realen Fall, nutzt ein durch Geburtsrecht der auswählten gerechter, eine Schlagwaffe zur Untermauerung seiner Rechtsauffassung, des Vorrangrechts Israel Iran, der Gerecht auf den Besitz von Kernwaffen.

Kommentar der Polizisten, eine gerechte Selbstjustiz, die hinzunehmen ist, da der Terror der gerechte gottgewollt ist.

Achtung vor Gott, Grundgesetz, somit Gerechte Gottes Selbstjustiz und Vigilantrecht.

Also ist der Artikel realitätsbezogen Unsinn.

Solange man als Erwählter geboren wurde, darf man prügeln wie man will. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E705:E142:89B9:C4A0:60AC:33DA (Diskussion) 07:50, 31. Jan. 2021 (CET))[Beantworten]

Auch wenn ich selten etwas gutes von Israel halte, muss ich die mal verteidigen: Im Begriff Gewaltmonopol des Staates steckt das Wort Staat. Wenn man in Israel Leute verprügelt, dürfte das auch Ärger geben. --91.56.196.133 18:22, 11. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]