Diskussion:Tiereuthanasie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Volljurhorst in Abschnitt Verschiebung, neuer Name Tiereuthanasie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

einer tödlichen Dosis eines Tötungsmittels?? Ist das nicht ein Narkosemittel? --Philipendula 11:15, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Benutzt wird i.d.R. ein Barbiturat (Pentobarbital), dass klinisch nur in seltenen Fällen zur Narkose eingesetzt wird, oder ein Embutramid-haltiges Medikament, das keine weitere Indikation hat. Grüße --Kalumet. Kommentare? 13:46, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten
ad Pentobarbital - meinst du "klin." in der Vet.med? In der humanmed. ist es ja schon längst außer handel. Bei T61 macht jedenfalls m.E. das Embutramid den "tod", der herzstillstand kommt später (EEG-Nullinie nach 49,78s, EKG-Nulllinie nach 211,4s). man könnte auch argumentieren, dass die atemlähmung und dann der O2-Mangel zur EEG-Nullinie linie führt - allerdings tritt die EEG-Nullinie viel schneller ein - in der kurzen Zeit wäre noch genügend Sauerstoff vorhanden. --MatthiasKöhler 16:15, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Embutramid gibt es aber nur in einer kombinierten Formulierung, eben als T61, dessen einzige Indikation eben explizit die Tötung ist..vielleicht ist die jetzige Formulierung als Kompromiss akzeptabel? gx --Kalumet. Kommentare? 16:16, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
hallo, hab erst deinen eintrag hier gesehen - ja, ist ein guter kompromiss gewesen, was hältst du von meinem kompromiss? wie du selbst sagst, ist es ja enthalten, also passt "oder" nicht ganz. ich finde es gut und wichtig, beides zu erwähnen: einerseits, was denn so ein "tötungsmittel" ist (in einem lexikon sollte man es nicht verklären) und manche wollen vielleicht wirklich wissen, woran denn genau nun ihr tier stirbt. bei "tötungsmittel" alleine könnte allerlei noch grausamere wirkstoffe gemeint sein, die am ende halt auch umbringen ...
Yep. Vielen Dank! --Kalumet. Kommentare? 16:27, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist irreführend. Einschläfern ist vielleicht verboten, die Schlachtung aber zum Glück nicht (Bolzenschuß).

das ist auch irreführend: Geschlachtet werden Tiere zum Zweck wirtschaftlicher Nutzung, während Einschläfern nur das Töten des Tieres i.a. mit nachfolgender Entsorgung der Reste zum Ziel hat. Also kannst Du z.B. keinen Hund "schlachten" Andreas König 19:03, 7. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Stellungnahme ist nun unter http://www.agark.de/veroeffentlichungen/euthanasie.pdf zu finden. --79.193.236.100 21:41, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Geändert! Milebrega 09:42, 24. Feb. 2009 (CET)--Beantworten

Embutramid (T61/Tanax)[Quelltext bearbeiten]

Zumindest, aber nicht ausschließlich, in Laienkreisen werden Bedenken gegen die Anwendung von Embutramid ohne vorherige Narkotisierung vorgebracht. Geschildert werden qualvolle, langandauernde Todeskämpfe der Tiere, z. T. einhergehend mit Krampfanfällen.

Unter http://www.qualvolle-einschlaeferung.de/TieraerztekammernUeberT61.htm läßt sich eine Stellungnahme des tierärztlichen Verbandes Oberbayern nachlesen.

M. E. wäre es angebracht, dieser Diskussion auch im Hauptartikel Beachtung zu schenken. Konkret schlage ich vor, einen Satz wie etwa "Die Anwendung von Embutramid als alleiniges Mittel zur Euthanasie ist umstritten. Um das Ziel einer schmerzlosen Tötung sicher zu erreichen, wird von einigen Tierärzten vor der Anwendung von Embutramid ein Narkosemittel in starker Dosierung verabreicht."

Ist das eine akzeptable Formulierung?

Sigrid --82.139.211.51 22:09, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

In Ergänzung ein weiterer Link zur kritischen Diskussion der Anwendung von T61 innerhalb der Tierärzteschaft:
http://www.vetmed.uni-leipzig.de/blaue-hefte/archiv/0001_LTK4/free-online/Töten-von-Tieren.pdf
Sigrid --82.139.211.51 22:41, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe den von Dir vorgeschlagenen Satz mal beim Embutramid eingebaut und hier die verwendeten Wirkstoffe umgestellt. Wenn diese Formulierung auch hier Anwendung finden soll, müsste der Artikel hier IMHO aber erheblich - v.a. allem um den ethischen Aspekt und die Durchführung einer Euthanasie- erweitert werden (was ich begrüßen würde). Gruß --Kalumet.RM Kommentare? 23:05, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Danke - paßt dort gut hin und ist gut gelungen! Wegen der Ergänzung - alle Ideen sind willkommen.
Sigrid --82.139.211.58 18:16, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Verfahren[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt noch die Erläuterung des Vorgangs an sich. So mancher Tierbesitzer möchte bestimmt erfahren, wie die Einschläferung praktisch vor sich geht, wie lange das dauert, vielleicht auch, was danach mit dem Tier geschieht. --94.79.159.60 20:29, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wo steht das?[Quelltext bearbeiten]

"Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar."

ich finde im Tierschutzgesetz §§4,a,b keinen derartigen Passus. Worauf beruht die o.g. Aussage? Bitte um Nachhilfe.

Gruß Michael (nicht signierter Beitrag von 84.172.146.71 (Diskussion) 21:02, 21. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Wo zugelassen?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel: "Zum Einschläfern von Tieren zugelassene Wirkstoffe: - Pentobarbital, - Embutramid"

Wo ist das der Fall? In D? Im deutschen Spracheraum? Wo noch? Belege wären auch nicht unnett.-- 91.14.230.2 10:39, 30. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

erledigt --Uwe G. ¿⇔? RM 17:43, 8. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Vergasen[Quelltext bearbeiten]

Fehlt Töten durch Gas, wie beleglos erwähnt in Gaskammer (Massenmord).

Fehlt Verweis zu Kammerjäger und deren Methoden. --Helium4 (Diskussion) 15:46, 31. Okt. 2016 (CET)Beantworten

Verschiebung, neuer Name Tiereuthanasie[Quelltext bearbeiten]

Tiereuthanasie ist der wissenschaftliche Fachbegriff und der Name der verlinkten Seiten (Englisch, Französisch, Italienisch...). Das Einschläfern ist zwar eine Form der Tiereuthanasie für verletzte oder schwer kranke Tiere, aber es gibt zahlreiche weitere Formen, von der Notschlachtung, über die behördlich angeordnete Tötung von Nutztiere bei der Feststellung anzeigepflichtige Tierseuchen bis hin zur Erschießung von verunfallten Wildtieren durch die Polizie. Entsprechende Ergänzungen folgen, wobei ich alle herzlich dazu einlade, sich zu beteiligen oder weitere Anregungen aufzuzeigen. MfG Llydia (Diskussion) 16:30, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Das Wort "Tiereuthanasie" ist kaum gebräuchlich im Deutschen (gerade mal 300 Google-Treffer, Einschläfern hat 400000). Der Begriff Tiereuthanasie ist enger als der Begriff Einschläfern. Insbesondere erfasst er nicht die begriffliche Facette des Unerlaubten, vgl. z. B. § 39 Abs. 4 Nr. 4 des Tierarzneimittelgesetzes. Es ist nicht erst Einschläfern, wenn es begründet ist.
Ich bin daher dafür, die Bezeichnung des Lemmas Einschläferung beizubehalten (gern auch Einschläfern). --Volljurhorst (Diskussion) 09:54, 5. Dez. 2022 (CET)Beantworten