Diskussion:Vatikanstadt

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Letzter Kommentar: vor 3 Stunden von Opihuck in Abschnitt Vatikanische Staatsbürgerschaft
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GiftBot (Diskussion) 08:55, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Fläche

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Da ich selbst keine gescheite Quelle habe, vermerke ich das nur hier in der Diskussion anstatt den Artikel selbst zu editieren: Laut der englischen Wikipedia hat Vatikanstadt eine Fläche von 0,49 km² und nicht (wie hier angegeben) 0,44 km². Dabei berufen sie sich auf einen "De Agostini Atlas Calendar", der in einer früheren Ausgabe wohl die inkorrekte Zahl 0,44 angegeben hat und diese in einer späteren Edition zu 0,49 korrigiert hat. 2A02:2455:E5E:8800:9AAF:65FF:FE58:467F 13:01, 30. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Wer ist in der Vatikanstadt zu römisch-katholischem Glauben verpflichtet?

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Im Abschnitt Religion dieses Artikels steht: Zu römisch-katholischem Glauben verpflichtet sind nur die Kardinäle. Der Papst nicht??? Gemäß dem Artikel Papstwahl (Abschnitt Passives Wahlrecht) muß ein Papst nicht vorher Kardinal gewesen sein. Auch wenn das in der Praxis seit 1378 stets so ist. --Kirchenfan (Diskussion) 23:21, 13. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Im Grunde ist selbst der Satz mit den Kardinälen (jedenfalls in diesem Zusammenhang) unsinnig. Kardinäle sind nicht deshalb dem katholischen Glauben verpflichtet, weil und sofern sie Einwohner der Vatikanstadt sind, sondern "ex officio" - völlig gleichgültig, ob sie dort oder irgendwo anders leben. Kratzbaum (Diskussion) 13:06, 17. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Laut dem Artikel zur Schweizergarde müssen die Gardisten katholisch sein. Da hättten wir eine weitere Gruppe. Oder können die Gardisten konvertieren und in der Garde bleiben? Ausserdem gibt es doch Priester, die keine Kardinäle sind (oder sind alle Priester in der Kurie usw. Kardinäle?). Priester müssen aber auch katholisch sein, sonst verlieren sie doch wahrscheinlich Amt und Würde. Und es gibt doch Mönche und Nonnen im Vatikan, die müssen wohl auch katholisch sein. Mir scheint diese ganze Aussage fragwürdig.--2001:BB8:2002:2400:FC41:F4B1:CA12:2AD4 14:28, 6. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Falsche Fläche Vatikanstadtes

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Die Fläche des Vatikans wird in diesem Artikel als 0,44km² angegeben. Es wurde allerdings laut dem "Calendario Atlante De Agostini" (https://it.wikipedia.org/wiki/Calendario_Atlante_De_Agostini) 1945-1946 zu 0,49km² geändert. Lässt sich auch in der englischen Version (https://en.wikipedia.org/wiki/Vatican_City) nachlesen, da ist es richtig dargestellt.


Leider kann man den Artikel aus irgendeinem Grund nicht mehr bearbeiten, sodass ich das hier reinschreiben muss. Falls irgendjemand die Möglichkeit hat, die Seite doch zu bearbeiten, könntet ihr das vielleicht in der Infobox ändern? --Fehlerdetektiv (Diskussion) 11:44, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Der Artikel ist aufgrund von mehrfachem Missbrauch gesperrt. Ich habe deinen Einwand in Bezug auf die Fläche geprüft und den Artikel dementsprechend angepasst. Es ist nun dieselbe Formulierung wie in der englischen Wiki. Grüße --Launus (Diskussion) 15:24, 28. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Regierungssystem ist Absolute Wahl-Theokratie (und nicht Monarchie)

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Die Bezeichnung als "Monarchie" ist unzutreffend (keine innerfamiliäre Vererbung); vielmehr liegt eine Theokratie vor – und zwar eine "absolute Wahl-Theokratie" ("absolut": das Oberhaupt ist zugleich Gesetzgeber – "Wahl-": das Staatsoberhaupt wird gewählt – "Theokratie": Machtgrundlage ist die Religion). (NB: schon klar, daß das (fast) überall als Monarchie bezeichnet wird – paßt aber nicht.) Bitte diskutieren und korrigieren. --ProloSozz (Diskussion) 20:57, 25. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Nein. Es ist eindeutig eine Monarchie, und zwar eine Wahlmonarchie. (dazu braucht es keine innerfamiliäre Vererbung!) Dies wird in der Geschichte und Wissenschaft auch so benannt und anerkannt. Kein Grund plötzlich alles umzuändern. Spreche mich klar gegen eine Änderung aus. --Launus (Diskussion) 07:49, 1. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Wir diskutieren hier selbst nicht, sondern bilden ab. Und das ist die Bezeichnung als Monarchie. --Ichigonokonoha (Diskussion) 15:35, 1. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Staatsoberhaubt vom Vatikan ist der König vom Vatikan, also Monarchie. Das er auch der Pabst vom heiligen See ist und gleich der Bischof vom Rom macht nichts zur Sache. --2A02:1210:400A:D600:1144:94C3:2AF1:F961 19:47, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Vatikanische Staatsbürgerschaft

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Bzgl. dieses Edits von Opihuck: Da wären durchaus Szenarien denkbar. Ich habe seit vielen Jahren die Staatsbürgerschaft von XYZ. Nun werde ich Kurienkardinal und bekomme die vatikanische Staatsbürgerschaft dazu. Ein paar Jahre später verliere ich die Staatsbürgerschaft von XYZ aus was auch immer für Gründen. Staatenlos bin ich dann nicht, denn ich habe ja noch die vatikanische Staatsbürgerschaft. Wieder ein paar Jahre später schmeißt der Papst mich aber z. B. raus oder ich gehe in den Ruhestand und damit verliere ich die vatikanische Staatsbürgerschaft und bin staatenlos. Damit das nicht passiert, bekomme ich dann automatisch die italienische Staatsbürgerschaft,. Gruß --Schniggendiller Diskussion 21:47, 10. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Danke für deine freundliche Rückmeldung. Also so einfach verliert man die nationale Staatsangehörigkeit nicht. In Deutschland war ein Staatsangehörigkeitsverlust bisher schon ausgeschlossen, wenn die weitere Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erworben wurde und nicht qua Einbürgerung (§ 25 Abs. 1 StAG a. F.). Dieser Fall trifft auf die Vatikanstadt zu. Nach dem seit Juni 2024 geltenden Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit auch im Falle einer Einbürgerung in einen fremden Staatsverband nicht mehr verloren (§ 25 StAG ist aufgehoben worden). Die Tatsache, dass die Staatsangehörigkeit durch Wohnsitznahme in der Vatikanstadt erworben wird und durch Wohnsitzaufgabe wieder verloren geht, dürfte auch bei vielen anderen Staatsangehörigkeitsgesetzen der Welt nicht zum Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit führen, da es sich bei der vatikanischen Staatsangehörigkeit um eine reine "Funktionsstaatsangehörigkeit" und damit um keine vollwertige handelt.
Sollte dennoch aus irgendwelchen Gründen der sehr unwahrscheinliche Fall einer Staatenlosigkeit eintreten, wüsste ich nicht, warum ein Ex-Vatikanbediensteter die italienische Staatsangehörigkeit automatisch erwerben sollte. Das ist doch vielleicht überhaupt nicht in seinem Interesse; vielleicht bemüht er sich bei dem Staat seiner bisherigen Staatsangehörigkeit um Wiedereinbürgerung. Vielleicht erhält er eine Option auf die italienische Staatsangehörigkeit. Die aufgestellten Behauptungen sind aus meiner Sicht so skurril und so unwahrscheinlich, dass ich hier um einen plausiblen Beleg bitten muss; sonst ist das WP:TF. --Opihuck 22:07, 10. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Nun ja, stell dir vor, XYZ wäre ein Staat, in dem die katholische Kirche nicht sehr angesehen ist bzw. unterdrückt wird. Die könnten schon auf die Idee kommen, einem unbequemen Kleriker nach einem Wechsel an die Kurie zwangsweise die Staatsbürgerschaft abzuerkennen.
Einen Beleg habe ich aber auch nicht, bin nur via Spezial:Letzte Änderungen über deinen Edit gestolpert ;-)
Gruß --Schniggendiller Diskussion 22:26, 10. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Dankeschön. Ich bin inzwischen auf den Artikel Vatikanische Staatsbürgerschaft aufmerksam geworden. Da steht in diesem Abschnitt etwas über eine Regelung in Art. 9 Abs. 2 des Versöhnungsvertrags der Lateranverträge und das Ansinnen Mussolinis, staatenlos werdenden Vatikanbedienstete im Falle von Staatenlosigkeit großzügig (wieder) "ohne weiteres als italienische Staatsbürger zu betrachten". Die Formulierung ist vage. Was heißt "zu betrachten", wenn der Betroffene widerspricht? Von einem förmlichen Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit steht da nichts. Völkerrecht verlangt zudem einen gewissen Bezug zum Staatsgebiet, damit ein Staat berechtigt ist, die eigene Staatsangehörigkeit zu verleihen. Wenn ein deutscher Vatikanbediensteter keine Beziehungen zu Italien hat, ist eine Verleihung der italienischen Staatsangehörigkeit gegen seinen Willen nicht zulässig. Beim Vatikan ist wegen der funktionsgekoppelten Regeln über Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit schon umstritten, ob er überhaupt ein Staatsvolk hat. Gesucht wird eine Regelung im italienischen Staatsangehörigkeitsgesetz, die die völkerrechtliche Vereinbarung in nationales Recht umsetzt. Ich warte mal ab, ob die Spezialisten des italienischen Rechts hier mitlesen, andernfalls pinge ich sie noch an. --Opihuck 23:01, 10. Nov. 2024 (CET)Beantworten