Diskussion:Verfassung

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Vollverfassung[Quelltext bearbeiten]

Sollte der Begriff Vollverfassung (was immer das sein mag) in diesem Artikel erklärt werden? -- Diwas 16:54, 1. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Unternehmens-, Stiftungs-, Kirchen-, Wirtschafts-, Schul-, Bundeskriegs-, Agrar-, Notstandsverfassung[Quelltext bearbeiten]

Unternehmensverfassung, Stiftungsverfassung, Kirchenverfassung, Wirtschaftsverfassung, Schulverfassung, Bundeskriegsverfassung, Agrarverfassung, Notstandsverfassung sind im weiteren Sinn ebenfalls Verfassungen. In welcher Form sollten diese vom Lemma Verfassung ausgehend gefunden werden? Eine Verfassung (Begriffsklärungsseite)? -- Diwas 17:59, 1. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

... gibt es laut Google zuhauf, bei Wikipedia aber nicht. Vermutlich sind das gar keine Verfassungen sondern fallen unter den Begriff Satzung (öffentliches Recht). Wenn dem so ist, sollte vielleicht eine Weiterleitung dorthin eingerichtet und der Begriff dort erklärt werden. Andererseits steht im Artkel Satzung (öffentliches Recht): „Satzungen können die Verfassung [Hervorhebung durch Katakana-Peter] der jeweiligen Körperschaft konstituieren und darüber hinaus auch Detailregelungen für ihr spezifisches Aufgabengebiet enthalten.“ Es scheint also noch eine weitere, übergeordnete Bedeutung des Begriffes zu geben, weshalb das Lemma hier vielleicht als Begriffsklärung gestaltet werden sollte.--Katakana-Peter (Diskussion) 10:37, 16. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

So isses. --Benatrevqre …?! 15:19, 15. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Römisches Recht vs. Richterrecht[Quelltext bearbeiten]

Es klingt zwar im (bisherigen) Artikel an, jedoch könnte man es noch weiter ausbauen: Das Vereinigte Königreich hat eine Verfassung, die im Rahmen des Common Law entstanden ist. Andere Staaten dagegen, haben eine klipp und klare Verfassung nach Römischem Recht, die auch durch einen bestimmten Tag markiert ist, ab dem die Verfassung in Kraft trat. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 15:34, 10. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ist es nicht so daß das Grundgesetz das Rechts­dokument ist, und die Verfassung dasjenige das im Grundgesetz festgelegt wird? Madyno (Diskussion) 21:28, 6. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Streng genommen ist das Grundgesetz das Verfassungsgesetz der Verfassung, ja. Gemeinhin sagt man aber zum Grundgesetz, dass es die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. --Benatrevqre …?! 20:04, 7. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]