Diskussion:Wechselmodell

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Änderung sichten[Quelltext bearbeiten]

Möchte vielleicht mal jemand die ungesichtete Version sichten, damit die überflüssige und sprachlich plumpe Überschrift "Eignung" verschwindet?--Marhau (Diskussion) 22:31, 7. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung, Aufspaltung, Ausbau des Artikels (2013)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist ausgesprochen informativ, aber schon hinsichtlich des Umfangs recht schwer zu verdauen. Zudem steht er relativ monolithisch und unverknüpft im Artikelraum und erweckt eher den Eindruck eines Autorenbeitrags als den eines kollaborativen, organisch gewachsenen Wikipedia-Artikels, was zunächst mal legitim ist, aber auch verschiedene Nachteile mit sich bringt. Insbesondere ist das hinderlich für eine Weiterentwicklung des Artikels, was sich auch an den insgesamt wenigen Edits zeigt. Auch kann die spezifische Deutschland-Sicht nur überwunden werden, indem auch die Regelungen in anderen Ländern eingearbeitet werden - das wiederum würde den Artikel vollends unverdaulich machen.

Ich hielte es daher für sinnvoll, den Artikel überlegt und sorgfältig aufzubrechen, um das enthaltene Wissen der Wikipedia insgesamt besser zugänglich zu machen. Naheliegend wäre insbesondere eine Abspaltung der spezifischen (inbes. rechtlichen) Gegebenheiten in Deutschland aus dem Hauptartikel, der dann stärker auf die allgemeine Begriffsdefinition und die Diskussion des Konzeptes in der einschlägigen Literatur fokussiert werden könnte. Zugleich sollten thematisch benachbarte Artikel ausgebaut und angereichert werden, insbesondere die bislang recht mageren Artikel zum Sorgerecht (allgemein) und zum Residenzmodell sowie den fehlenden Artikel zum Umgangsrecht (allgemein) (derzeit nur Weiterleitung).

Vor- und Nachteile kann ein Modell immer nur im Vergleich zu einem anderen Modell aufweisen. Von daher stellt sich die Frage, an welcher Stelle die ausführliche Würdigung der verschiedenen Argumente angebracht ist. Derzeit findet sie sich ausschließlich hier, im Grunde bedarf aber es eines Oberbegriffes, zumal es v.a. nach der jüngeren Rechtsprechung kein "Standardmodell" gibt. Ein solcher Oberbegriff ist zwar m.W. derzeit nicht kodifiziert, existiert im gewöhnlichen Sprachgebrauch aber durchaus als "Betreuungsmodelle".
Im Englischen gibt es hierfür bspw. den Begriff "physical custody" (in Unterscheidung zur "legal custody"). Im deutschen Recht weisen die Begriffe der "Personensorge" (als Teilaspekt der Elterlichen Sorge) sowie der Begriff Umgangsrechtes damit größere gemeinsame Schnittmengen auf, treffen aber keineswegs exakt. Um die Artikel zu diesen juristischen Fachbegriffen nicht zu verzerren, sollte eine das Thema dort aber nur kursorisch erwähnt bzw. eingearbeitet werden.

Im Ergebnis tendiere ich klar dazu, als Oberbegriff und neuen Hauptartikel entweder das Lemma Umgangsregelung oder das Lemma Betreuungsmodell neu anzulegen, und würde mich über Meinungen anderer hierzu freuen.

Persönliche Anmerkung: Da ich an dem Thema gesteigertes Interesse habe, bin ich gerne bereit, für die anstehenden Arbeiten ein Stück Verantwortung zu übernehmen. Das - auch aus meiner eigenen Lebenssituation begründete - Interesse birgt zwar das Risiko eines Interessenskonfliktes, das ich an dieser Stelle auch anzeigen möchte. Ich bin aber nicht in einer Väterrechtsorganisation o.ä. involviert und stehe für einen verantwortungsvollen Ausgleich zwischen den Rechten der Kinder, Mütter und Väter. Von daher werde ich mir alle Mühe geben, das Thema neutral und objektiv zu bearbeiten und bin davon überzeugt, dass mir dies auch gelingt. Gleichwohl möchte ich alle an dem Thema ebenso Interessierten auffordern, auch mir gerne auf die Finger zu schauen und Kritik zu üben, wo sie angebracht und begründet ist!

--PanchoS (Diskussion) 10:22, 1. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff "Umgangsregelung" scheint mir das geeignetere Lemma für einen neuen Überblicksartikel zu sein. Ich würde an der Stelle eine erste Version erarbeiten und freue mich freilich über Mitarbeit! Davon ausgehend könnten wir IMHO die weitere Organisation dieses Themenfeldes ganz gut diskutieren.
--PanchoS (Diskussion) 11:29, 2. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Bewertungsbausteine[Quelltext bearbeiten]

Ich bin dafür, den Artikel mit dem Bewertungsbaustein Überarbeiten zu versehen. PanchoS hatte ja bereits auf einige Baustellen aufmerksam gemacht.

An vielen Stellen fehlen auch neutrale Belege.

(an den Löscher dieses Beitrages: Die "Diskussionsseiten sind zu jedem Artikel und jeder inhaltlichen Seite verfügbare Bereiche, in denen über die Inhalte kommuniziert werden kann." Es ist im allgemeinen auch üblich, dass man Veränderungen größerer Art, erst in der Diskussion beschreibt, bevor man sie ausführt. Deswegen mein Hinweis zu den Bewertungsbausteinen. Barüberhinaus benötigt der Bewertungsbaustein Einträge in der Diskussion, damit Mithelfer genauer wissen, um was es geht.) (nicht signierter Beitrag von Mietzfrieda (Diskussion | Beiträge) 21:40, 30. Jul 2015 (CEST))

Das ist ein Uraltartikel aus der Zeit ohne EN. Mit Wechselmodell: Psychologie - Recht – Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-531-18340-4 gäbe es heute ziemlich gute deutsche Literatur, die allerdings weitestgehend den Artikel bestätigen würde. Und so lange Du es nicht schaffst konkret zu bennenen was an dem Artikel falsch ist bleiben Bausteine draußen. --V ¿ 22:26, 30. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Europarat, Resolution 2079 (2015), Empfehlung für Mitgliedstaaten zu Gesetzesänderungen[Quelltext bearbeiten]

Am 02.10.2015 hat der Europarat die Resolution 2079 (2015) einstimmig beschlossen. In dieser werden die europäischen Mitgliedsstaaten, unter anderem dazu aufgefordert, in Gesetzen ein gemeinsames Sorgerecht, unabhängig vom Familienstand, ab Geburt der Geburt des Kindes zu verankern.

Es wird empfohlen, im Falle einer Trennung, den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) einzuführen. Ausnahmen dürfen ausschließlich im Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt gemacht werden.

Quelle: http://www.vaeter-ohne-rechte.at/wp-content/Europarat-Resolution-2079-equality-and-shared-parental-responsibility-the-role-of-fathers.pdf

[url=http://www.vaeter-ohne-rechte.at/wp-content/Europarat-Resolution-2079-equality-and-shared-parental-responsibility-the-role-of-fathers.pdf]- Inhalt der Resulution 2079 (2015)[/url] [url=http://assembly.coe.int/nw/xml/Votes/DB-VotesResults-EN.asp?VoteID=35776&DocID=15575&MemberID=&Sort=2]- Angabe welche Länder des Europarates wie abgestimmt haben[/url] [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat]- Mitgliedstaaten des Europarates[/url]

[b]Hintergrundinfo zur Bedeutung der verwandten Begriffe:[/b] Resolution des Europarates = Empfehlung für Mitglieder des Europarates (das sind mehr als die EU Länder) EU Richtlinie = Innerhalb von 2 Jahren, durch die EU Länder, in nationales Recht um zu setzend EU Verordnung = Direkt, mit der Verkündung, für alle EU Länder geltend. (nicht signierter Beitrag von Europafan (Diskussion | Beiträge) 15:51, 18. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]

Mäßig tauglich[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel liest sich in weiten Teilen wie eine studentische Hausarbeit, in der referiert wird, was hier der Herr Unzner 2011 meinte und dort die Herren Hold und Schönherr etc.pp, sowie ausgiebig eine Webseite "system familie". Ein Eindampfen dieses Referats auf den wesentlichen, aktuellen Stand des Wissens wäre der Brauchbarkeit des Artikels in einer Enzyklopädie zuträglich.--Kjalarr (Diskussion) 23:21, 18. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Stimme ich zu. Der ganze Artikel ist nicht wikipediatauglich. Quellen fehlen, Stil unmöglich. Elan (Diskussion) 10:09, 25. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Die zur Resolution 2079 gestartete online Petition ist mit z.Zt. 266 Unterzeichnern m.E. nicht relevant. Wird darüber irgendwo berichtet? Beim Bundestag finde ich 2 Petitionen, die schon älter sind:

  • Sorgerecht der Eltern - Flexible Gestaltung gemeinsamer Elternschaft auch im Rahmen eines Wechselmodells vom 14.08.2014, 620 Unterzeichner
  • Sorgerecht der Eltern - Einführung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung vom 27.08.2009, 1291 Unterzeichner

Ich schlage vor, nur die letzte von 2009 zu erwähnen. --Hannover86 (Diskussion) 15:21, 12. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Neutrale Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Fußnote Nr. 3: http://www.system-familie.de/paritaetmodell.htm Peter Thiel arbeitet im VafK. Der VafK ist keine neutrale Quelle, wenn der VAMV als nicht neutrale Quelle eingestuft wird. (http://wp.vaeterinitiative-muenchen.de/wp-content/uploads/2017/07/paps_1998_1212-1999_01.pdf)

Fußnote Nr. 8: http://www.vafk.de/themen/wissen/gemeinsames_sorgerecht_ja_und_nein.htm Der VafK ist keine neutrale Quelle. Jan Piet de Man gehört der Väterrechtslobbyvereinigung ICSP an und hat das Institut, von dem in der Quelle die Rede ist, selbst gegründet. https://ravensburg.vaeteraufbruch.de/index.php?id=2613

Fußnote Nr. 9: http://www.trennungsfaq.com/umgang.html Trennungsfaq. ist keine neutrale Quelle.

Fußnote Nr. 18: Die Rechtsanwaltskanzlei Wulf aus Stendal ist keine neutrale Quelle. https://www.kanzlei-wulf.de/kindergeld-beim-wechselmodell/

Zu den Weblinks: Der Link http://www.paritaetmodell.de gehört zu Peter Thiel, der für den VafK arbeitet. Er ist nicht neutral, sondern gehört zum Netzwerk der Väterrechtslobbyorganisation VafK.

Der Link http://www.doppelresidenz.at von Anton Pototschnig ist nicht neutral, sondern gehört zum österreichischen Väterrechtsnetzwerk, das eng mit dem VafK vernetzt ist.

Bei der Bearbeitung des Artikels wurde der Deutsche Kinderschutzbund als nicht neutrale Quelle eingestuft und gelöscht. Die Verlinkungen zum VafK und zu Trennungsfaq hingegen wurden als neutrale wissenschaftliche Quelle eingestuft.

Es fehlen etliche Quellen. Der Artikel ist insgesamt sehr schlecht geschrieben. Elan (Diskussion) 10:07, 25. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]