Erdbeerkonfitüre

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Scone mit Clotted Cream und Erdbeerkonfitüre

Erdbeerkonfitüre (auch Erdbeermarmelade) ist ein Brotaufstrich, der aus mit Zucker oder Gelierzucker eingekochten Erdbeeren hergestellt wird. Der Begriff Marmelade darf im Warenhandel außerhalb lokaler Märkten wie Wochen- oder Bauernmärkten nur noch für Brotaufstrich aus Zitrusfrüchten verwendet werden.

Erdbeerkonfitüre wäre, im Gegensatz zu anderen Marmeladen und Konfitüren, ohne weitere Zutaten dünnflüssig. Das liegt am hohen Wassergehalt der Frucht, und dem geringen Gehalt an Pektin, die ein eigenständiges Verdicken erschweren. Je nach Region enthält die Erdbeerkonfitüre Fruchtstücke oder wird bei der Herstellung vollständig püriert.

Aus der Konfitürenverordnung ergibt sich allgemein für Konfitüren und Gelees ein Gesamtzuckergehalt von mindestens 55 Prozent[1] und ein Verbot der Verwendung von Konservierungsmitteln.[2]

Produktvarianten

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Konfitüre und Konfitüre extra

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Eine Erdbeerfrucht

Erdbeerkonfitüre ist in zwei Qualitätsklassen erhältlich, die sich im Fruchtanteil unterscheiden. Der Mindest-Fruchtanteil ist laut der Konfitürenverordnung von der Fruchtart abhängig. Die auf Erdbeerkonfitüre zutreffenden Vorschriften der Konfitürenverordnung gelten auch dann, wenn das Produkt zum Beispiel auf einem Bauernmarkt mit der traditionellen Bezeichnung „Erdbeermarmelade“ angeboten wird.[3] Aus der Konfitürenverordnung ergibt sich für Erdbeerkonfitüren:[4]

  • Erdbeer-Konfitüre: Konfitüre ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, Pülpe oder Fruchtmark und Wasser. Die für die Herstellung von 1000 Gramm Enderzeugnis verwendete Menge Pülpe oder Fruchtmark beträgt bei Erdbeeren mindestens 350 Gramm.
  • Erdbeer-Konfitüre extra: Konfitüre extra ist die streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten, nicht konzentrierter Pülpe und Wasser. Die für die Herstellung von 1000 Gramm Enderzeugnis verwendete Menge Pülpe beträgt bei Erdbeeren mindestens 450 Gramm.

Gelee und Gelee extra

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Gelee ist im Sinne der Konfitürenverordnung ein „ähnliches Erzeugnis“. Für Gelee werden Saft oder wässrige Auszüge der Frucht anstelle von Pülpe oder Fruchtmark verwendet:

  • Erdbeergelee ist eine streichfähige Zubereitung aus Zuckerarten sowie Saft oder wässrigen Auszügen der Erdbeere. Die für die Herstellung von 1000 Gramm Gelee verwendete Menge an Saft oder wässrigen Auszügen beträgt mindestens 350 Gramm, entsprechend dem für die Herstellung von Konfitüre vorgeschriebenen Fruchtanteil. Die Mengenangaben gelten nach Abzug des Gewichts des für die Herstellung der wässrigen Auszüge verwendeten Wassers.
  • Bei Erdbeergelee extra beträgt die für die Herstellung von 1000 Gramm Gelee verwendete Menge an Saft oder wässrigen Auszügen mindestens 450 Gramm, entsprechend dem für die Herstellung von Konfitüre extra vorgeschriebenen Fruchtanteil.

Fruchtaufstrich

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Für „Fruchtaufstrich“ gibt es keine derartigen Vorschriften, weil dieser Begriff in der Konfitürenverordnung nicht definiert wird.[5] Der Fruchtgehalt muss nicht angegeben werden und ist in der Regel höher als bei Konfitüren. Bei einigen Fruchtaufstrichen sind Angaben wie etwa „70 % Erdbeere“ oder „75 % Erdbeere“ Bestandteil der Produktbezeichnung.[6] Auch die Verwendung von Konservierungsstoffen ist bei Fruchtaufstrich zulässig.[2]

Wenn Selbstvermarkter unsicher sind, ob ihr Produkt der Konfitürenverordnung entspricht, sollten sie dieses als Erdbeer-Fruchtaufstrich anbieten. Grundsätzlich gilt aber: Wenn das Produkt die Anforderungen der Verordnung an eine Konfitüre, ein Gelee oder eine Marmalade erfüllt, muss es auch so genannt werden und darf nicht als „Fruchtaufstrich“ bezeichnet werden.[2]

Der deutsche Gesamtumsatz an Konfitüre betrug im Jahr 2008 etwa 541,6 Mio. Euro, was einem Absatz von 151.737 Tonnen entspricht. Erdbeerkonfitüre ist bei den Konfitüresorten nach wie vor die beliebteste.[7] So betrug der Anteil von Erdbeerkonfitüre eines bekannten Herstellers (2002) 35 % der produzierten Konfitüren.[8]

Der Europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2000, dass Erdbeerkonfitüre auch dann noch als „naturrein“ bezeichnet werden darf, wenn sie mit Pektin als Geliermittel hergestellt wurde und geringe Spuren von Blei, Cadmium- und Pestizidrückständen enthält. Die Etikettierungsrichtlinie 79/112/EWG der EU steht dem nicht entgegen.[9][10]

Einzelnachweise

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  1. Die Konfitürenverordnung behandelt den Gesamtzuckergehalt an zwei Stellen: unter der Bezeichnung „Gesamtzuckergehalt“ in § 3 Absatz 3 sowie unter der Bezeichnung „lösliche Trockenmasse (Refraktometerwert)“ in Anlage 1 Abschnitt II Nr. 1.
  2. a b c Merkblatt für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen LGL Bayern, Stand Mai 2017 (PDF).
  3. Marmelade – was ist das? Merkblatt der LGL Bayern, Stand Mai 2017.
  4. Konfitürenverordnung gesetze-im-internet.de
  5. Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich Informationen im Online-Forum der Verbraucherzentrale Bayern, Stand Juni 2017.
  6. Erdbeermarmelade bei 'Öko-Test': Konfitüren sind viel zu süß rtl.de, 6. Juli 2017
  7. Lebensmittel Zeitung Ausg. 7/2009, S. 38.
  8. Rolf Zampon: Die Stadt der süßen Versuchung. Hamburger Abendblatt, 10. August 2002, abgerufen am 26. September 2009: „So werden es jährlich leicht 60 Millionen der taillierten, seit 1969 eingeführten so genannten X-Gläser der Marke Schwartau Extra, von denen allein 35 Prozent mit Erdbeerkonfitüre gefüllt werden.“
  9. EuGH vom 4. April 2000, Az. RS C 465/98
  10. Lebensmittel Zeitung, Ausgabe 14/2000, S. 28.