Führererlass

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Mehrere Anordnungen von Adolf Hitler, der den Titel "Führer und Reichskanzler" für sich beanspruchte, werden allgemein Führererlass oder -befehl genannt (siehe auch Befehl und Erlass). Das Ermächtigungsgesetz von 1933 gab der Reichsregierung die Vollmacht, Gesetze zu erlassen, die auch ohne Zustimmung der Reichstages Gültigkeit hatten. Somit war Deutschland seit 1933 eine Diktatur unter Hitler (die Reichsregierung trat nicht als Kollegialorgan in Erscheinung). Dessen Anordnungen waren oft ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte und auch ein Bruch der Weimarer Reichsverfassung.

Einige Beispiele für Führererlasse bzw. -befehle

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht vollständig und gibt nur Beispiele wieder:

Stiftung eines Deutschen Nationalpreises für Kunst und Wissenschaft

Erlass des Führers und Reichskanzlers des Deutschen Reiches vom 30. Januar 1937 über die Stiftung eines Deutschen Nationalpreises für Kunst und Wissenschaft: "Die Annahme des Nobelpreises wird damit für alle Zukunft Deutschen untersagt".

Führererlass zum Euthanasieprogramm (1939)

Dieses geheime Schreiben Hitlers ermächtigte namentlich bestimmte Ärzte, dass „nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“'.[1]

Hierzu wurden alle psychisch Kranken mit mehr als fünf Jahren Anstaltsaufenthalt auf besonderen Meldebögen erfasst. Man nimmt an, dass zwischen 60.000 und 80.000 Behinderte dem so genannten „Euthanasie“-Programm, der Aktion T4, zum Opfer fielen.

Planmäßige Ermordung der Juden (Die Endlösung)

Unter Historikern gilt es als gesichert, dass Hitler spätestens seit Sommer 1941 Befehle zur Vernichtung der europäischen Juden gegeben (Holocaust) hat, auch wenn diese Befehle offenbar nicht in Schriftform ergangen sind.

Siehe auch: Wannseekonferenz, Historikerstreit

Kommissarbefehl

Es wird angenommen, dass der Kommissarbefehl zumindest mit Hitlers Billigung ergangen ist, auch wenn er nicht seine Unterschrift trägt.

Nach diesem Befehl sollten alle Politischen Kommissare der Roten Armee sofort nach ihrer Gefangennahme erschossen werden.

Führerbefehl an Rommel, 9. Juni 1942

Dieser Befehl erging schriftlich an Generalfeldmarschall Erwin Rommel. Darin wurde angeordnet, dass deutsche politische Flüchtlinge, die auf französischer Seite im Afrikakrieg kämpften, zu erschießen seien.

Siehe auch: Afrikakorps

Führerbefehl an Rosenberg, 1. März 1942

Juden und Freimaurer wurden von Hitler bezichtigt, Urheber des Zweiten Weltkriegs zu sein. Reichsleiter Alfred Rosenberg erhielt mit Befehl vom 1. März 1942 die Vollmacht, Büchereien und Archive, deren Inhalt man Juden oder Freimaurern zuordnete, zu beschlagnahmen.

Führerbefehl ("Nerobefehl" bzw. Befehl "Verbrannte Erde") vom 19. März 1945 an Albert Speer

Beim Rückzug der deutschen Armee vor den feindlichen Truppen sollte den Feinden auf dem Reichsgebiet buchstäblich nichts anderes als verbrannte Erde in die Hände fallen.

Es gilt als gesichert, dass Albert Speer diesen Befehl ignorierte. (Siehe "Spandauer Tagebücher" von Albert Speer und "Albert Speer" von Joachim C. Fest

Führerbefehl an die Berliner Bevölkerung, 22. April 1945

Dieser Befehl wurde über Flugblätter verbreitet. Er ordnete die sofortige Erschießung von Personen an, welche die deutsche "Widerstandskraft" beim Kampf um Berlin schwächten (so genannte Defätisten).

Verwandte Themen

Quellen

  1. [1]

Literatur

  • Martin Moll (Hrsg.): "Führer-Erlasse" 1939-1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Stuttgart: Franz Steiner 1997, ISBN 3515068732
  • Reichsgesetzblatt

Weblinks