General der Artillerie

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Schulterstück

General der Artillerie, historisch auch Feldzeugmeister, bezeichnet:

1. einen Generalsdienstgrad in ehemaligen deutschen Landstreitkräften (Preußische Armee, Bayerische Armee, Sächsische Armee, Württembergische Armee, Reichswehr und Wehrmacht), und zwar den regulär zweithöchsten Rang unter dem Generaloberst. Kavallerieoffiziere wurden entsprechend zum General der Kavallerie, Infanterieoffiziere zum General der Infanterie befördert.

In der Wehrmacht gab es außerdem noch die gleichwertigen Dienstgrade General der Infanterie, General der Panzertruppe, General der Pioniere, General der Gebirgstruppe oder General der Fallschirmtruppe. Heute in der Bundeswehr entspricht der Dienstgrad Generalleutnant dem traditionellen Dienstgrad General der Artillerie. In der NVA gab es den Dienstgrad nicht mehr, dem General der Artillerie entsprach hier der Generaloberst.

2. in der Bundeswehr die Dienststellung des für bestimmte Fragen der Truppenausbildung und -ausrüstung der Artillerie verantwortlichen Offizier, meist im Dienstgrad eines Brigadegenerals. Die Dienststellung General der Artillerie ist mit der des Kommandeurs Artillerieschule verbunden. Entsprechende Dienststellungen existieren auch für die anderen Truppengattungen des Heeres. Da es sich hierbei um eine Dienststellung handelt, ist manchmal ein Oberst „General der“ jeweiligen Truppengattung. Die Anrede Herr General bzw. Herr Oberst ist üblich; die Anrede Herr General der Artillerie ist unüblich, da es sich um keinen Dienstgrad handelt.

Offiziere in diesem Dienstgrad

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Literatur

Siehe auch