Gerichtsbezirk Aflenz
Ehemaliger Gerichtsbezirk Aflenz | |
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Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Bruck an der Mur |
Sitz des Gerichts | Aflenz Kurort |
zuständiges Landesgericht | Leoben |
Fläche | 355,67 km2 (1910) |
Einwohner | 7.298 |
Aufgelöst | 1. Juni 1923 |
Zugeteilt zu | Bruck an der Mur
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Der Gerichtsbezirk Aflenz war ein dem Bezirksgericht Aflenz unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den südlichen Teil des politischen Bezirks Bruck an der Mur und wurde 1923 dem Gerichtsbezirk Bruck an der Mur zugeschlagen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Aflenz wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die fünf Gemeinden Aflenz, Etmißl, Fölz, St. Ilgen und Turnau.[1][2] Der Gerichtsbezirk Aflenz bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Bruck, Mürzzuschlag, Kindberg und Mariazell den Bezirk Bruck.[4] Per 1. Jänner 1902 wurden die Gerichtsbezirke Mürzzuschlag und Kindberg vom Bezirk Bruck an der Mur abgetrennt und unter dem Namen Mürzzuschlag zu einem neuen Bezirk zusammengefasst.[5]
Durch die Auflösung des Gerichtsbezirkes Aflenz per 1. Juli 1923 wurden das Gebiet des Gerichtsbezirks dem Gerichtsbezirk Bruck an der Mur zugeschlagen.[6]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die damaligen, sieben Gemeinden Aflenz Kurort, Aflenz Land, Etmißl, Fölz, Sankt Ilgen, Thörl und Turnau, wobei Aflenz Kurort, Aflenz Land und Fölz aus der Gemeinde Aflenz hervorgegangen waren.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Herzogthum Steiermark. 1902, XXVI. Stück, Nr. 63: „Kundmachung des k. k. Statthalters in Steiermark, betreffend die Theilung des dermaligen politischen Bezirkes Bruck a. d. Mur in zwei Bezirke und die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Mürzzuschlag“
- ↑ Bundesgesetzblatt Nr. 187/1923: „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 1. Teil. Graz (Stadt), Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Judenburg, Knittelfeld. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF-Datei; 991 kB)
- Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 2