Gerichtsbezirk Mautern

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Mautern
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Leoben
Sitz des Gerichts Mautern in Steiermark
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 325,20 km2
(1910)
Einwohner 6.722
Aufgelöst 1. Juni 1923
Zugeteilt zu Leoben


Der Gerichtsbezirk Mautern war ein dem Bezirksgericht Mautern unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den südlichen Teil des politischen Bezirks Leoben und wurde 1923 dem Gerichtsbezirk Leoben zugeschlagen.

Der Gerichtsbezirk Mautern wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die vier Gemeinden Kallwang, Kammern, Mautern und Wald.[1][2] Der Gerichtsbezirk Mautern bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Eisenerz und Leoben den Bezirk Leoben.[4]

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Gerichtsbezirk Mautern per 1. Juni 1923 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Leoben zugewiesen.[5][6]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die damaligen fünf Gemeinden Kallwang, Kammern, Mautern Markt, Mautern Umgebung und Wald.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. BGBl. 1923, Nr. 187 „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“
  6. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930