Gerichtsbezirk Mautern
Ehemaliger Gerichtsbezirk Mautern | |
---|---|
Basisdaten | |
Bundesland | Steiermark |
Bezirk | Leoben |
Sitz des Gerichts | Mautern in Steiermark |
zuständiges Landesgericht | Leoben |
Fläche | 325,20 km2 (1910) |
Einwohner | 6.722 |
Aufgelöst | 1. Juni 1923 |
Zugeteilt zu | Leoben
|
Der Gerichtsbezirk Mautern war ein dem Bezirksgericht Mautern unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste den südlichen Teil des politischen Bezirks Leoben und wurde 1923 dem Gerichtsbezirk Leoben zugeschlagen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtsbezirk Mautern wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die vier Gemeinden Kallwang, Kammern, Mautern und Wald.[1][2] Der Gerichtsbezirk Mautern bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Eisenerz und Leoben den Bezirk Leoben.[4]
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Gerichtsbezirk Mautern per 1. Juni 1923 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Leoben zugewiesen.[5][6]
Gerichtssprengel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung die damaligen fünf Gemeinden Kallwang, Kammern, Mautern Markt, Mautern Umgebung und Wald.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark. 1850 (Beilage Kreis Bruck)
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ BGBl. 1923, Nr. 187 „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“
- ↑ Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Steiermark. 1. Teil. Graz (Stadt), Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Umgebung, Hartberg, Judenburg, Knittelfeld. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 1,0 MB)
- Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 7. März 1923. Wien 1930, S. St. 2