Hans Kuhlendahl

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Hans Kuhlendahl (* 2. Juli 1910 in Bunzlau; † 24. Februar 1992 in Düsseldorf) war ein deutscher Neurochirurg und Hochschullehrer.

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus Bunzlau in Schlesien gebürtig, promovierte[1] Hans Kuhlendahl 1935 in Breslau und bildete sich dort zum Neurochirurgen weiter. Während seines Studiums wurde er 1929 Mitglied der Burschenschaft Cheruskia Breslau, 1930 auch der Burschenschaft der Pflüger Halle (später zu Münster).[2][3] 1947 ging er nach Düsseldorf, wo er sich 1953 an der Medizinischen Akademie habilitierte[4] und 1959 zum außerordentlichen und 1963 zum ordentlichen Professor ernannt wurde. Von 1969 bis zu seiner Emeritierung 1978 arbeitete Hans Kuhlendahl als Direktor an der Neurochirurgischen Klinik der Medizinischen Akademie in Düsseldorf.

1972 war Hans Kuhlendahl Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie. Von 1974 bis 1985 war er Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Er gründete in der AWMF den „Arbeitskreis Ärzte und Juristen“, in dem medicolegale Themen zwischen Medizinern und Juristen diskutiert werden.[5]

Im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer wirkte Hans Kuhlendahl maßgeblich an der Erarbeitung der „Kriterien zur Feststellung des Hirntodes“ mit.[6]

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hans Kuhlendahl: Die operative Beeinflussbarkeit der Hydromyelie und Syringomyelie. Breslau, Med. Diss., 1936
  2. Burschenschafter-Stammrolle 1991. S. 61.
  3. Unsere Toten. In: Burschenschaftliche Blätter, 107. Jg. (1992), H. 2, S. 51.
  4. Hans Kuhlendahl: Versuch einer Begründung der Pathologie der Neuralgien. Düsseldorf, Med. Ak., Habil.-Schrift 1953
  5. AWMF: Arbeitskreis Ärzte und Juristen
  6. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer: Kriterien des Hirntodes. Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes – Fortschreibung der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates „Kriterien des Hirntodes“ vom 9. April 1982. Deutsches Ärzteblatt 1986; 83(43): A-2940