Hermann Arnold (Richter)

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Hermann Oskar Alexander Arnold (* 19. August 1874 in Elsenfeld bei Deutsch Krone;[1]24. März 1961 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sohn eines Gutsbesitzers legte 1896 in Kassel die erste Staatsprüfung, 1900 in Berlin die zweite Staatsprüfung ab. 1900 wurde er Gerichtsassessor bei der Provinzialverwaltung Posen. 1904 kam er als Amtsrichter nach Filehne. 1910 wurde er nach Posen versetzt. Seit 1908 wurde er als Hilfsrichter am Oberlandesgericht Posen eingesetzt. 1914 erfolgte die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat. 1920 kam er an das Oberlandesgericht Stettin. Von 1921 bis 1922 war er stellvertretender Präsident des Auflösungsamts für Familiengüter in Stettin. 1924 wurde er an das Reichsgericht berufen. Er war im IV. Strafsenat, im Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik[2] und dann im VI. Zivilsenat tätig. Nach 1933 wurde er Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Am 1. Juli 1939 trat er in den Ruhestand. 1943 war Arnold Unterzeichner der „13 Sätze über Auftrag und Dienst der Kirche“, die Theophil Wurm (1868–1953) verfasst hatte.[3]

Mitgliedschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 386.
  • Gerhard Schulze: Acta Borussica – Neue Folge. 1. Reihe: Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Band 11, II: 14. November 1918 bis 31. März 1925. hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Hildesheim, Zürich, New York 2002, Seite 527 (PDF).
  • Werner Schubert: Akademie für Deutsches Recht. 1933–1945, Protokolle der Ausschüsse. Band III/3: Ausschuß für Personen-, Vereins- und Schuldrecht. 1934–1936 (Mietrecht, Recht der Leistungsstörungen, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt und Sicherungszession, Luftverschollenheit) München 1990, S. 56.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ausschuß für Personen-, Vereins- und Schuldrecht 1934 - 1936 (Mietrecht, Recht der Leistungsstörungen, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt und Sicherungszession, Luftverschollenheit), W. de Gruyter, 1990, S. 56
  2. Ingo J. Hueck: Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik. Tübingen 1996, S. 122.
  3. Jörg Thierfelder: Das kirchliche Einigungswerk des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm, Göttingen 1975, S. 266.