Landgericht Stade

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Gerichtsgebäude
Fassadendetail

Das Landgericht Stade ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Stade. Es ist eines von elf niedersächsischen Landgerichten.

Gerichtsbezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet zwischen Elbe und Weser.

Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Landgericht Stade nachgeordnet sind die Amtsgerichte Bremervörde, Buxtehude, Cuxhaven, Langen, Otterndorf, Stade, Tostedt und Zeven. Übergeordnet sind das Oberlandesgericht Celle und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Gericht steht als Präsidentin des Landgerichts Ingrid Stelling vor. Vorgänger im Amte sind u. a. Gerhard März, der Herausgeber der Niedersächsischen Gesetze bei C. H. Beck, sowie der gleichnamige Vater des Rechtshistorikers Franz Wieacker. Das Gericht hat 98 Mitarbeiter, davon 32 Richter. Es wurden zwölf Straf- und zehn Zivilkammern, darunter eine Kammer für Handelssachen, gebildet.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der Justizreform im Königreich Hannover wurde 1852 in Stade ein Obergericht, das Obergericht Stade errichtet. Nachdem 1877 im Deutschen Reich das Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet worden war, wurden dieses in das Landgericht Stade umgewandelt. Der Bezirk des Landgerichts bestand aus den Kreisen Neuhaus an der Oste, Otterndorf, Geestkreis, Stade und den Stader Marschkreis sowie den größten Teil des Landkreises Harburg und einem Teil des Landkreises Rotenburg a. d. Wümme. Im Landgerichtsbezirk wohnten 1888 zusammen 199.209 Personen. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und 6 Richter beschäftigt. Dem Landgericht waren 11 Amtsgerichte zugeordnet. Dies waren die Amtsgerichte Bremervörde, Buxtehude, Freiburg, Harburg, Jork, Neuhaus an der Oste, Osten, Otterndorf, Stade, Tostedt und Zeven.[1]

In der NS-Zeit wurde die ordentliche Rechtsprechung im Landkreis Stade zunehmend außer Kraft gesetzt. Die polizeilichen Befugnisse wurden sowohl an die geltende Rechtsprechung angepasst als auch willkürlich darüber hinaus ausgedehnt sowie politische Verfahren von neu geschaffenen Gerichten an sich gezogen. Die nationalsozialistische Exekutive vereinnahmte die Judikative immer weiter.[2][3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 410 f., online
  2. Volker Drecktrah & Jürgen Bohmbach (Hrsg.) (2004): Justiz im Nationalsozialismus im Landgerichtsbezirk Stade - Vorträge und Materialien. Stadt Stade, Der Stadtdirektor, 2004, S. 41
  3. Hartmut Lohmann (1991): 'Hier war doch alles nicht so schlimm'. Der Landkreis Stade in der Zeit des Nationalsozialismus. Stade: 1991

Koordinaten: 53° 35′ 59,9″ N, 9° 28′ 42,6″ O