Sekundärbahn

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Unter einer Sekundärbahn oder Lokalbahn versteht man eine in erster Linie dem Nahverkehr dienende Bahnlinie zur Verkehrsanbindung des ländlichen Raumes. Lokalbahnen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts, also vor Verbreitung des Automobils.

Entwicklung

Bau der Weisseritztalbahn, 1900
Elektrischer Triebwagen der Lokalbahn Murnau–Oberammergau
Moderner Betrieb auf der Pinzgauer Lokalbahn

Da der Bau und Betrieb der Hauptbahnen nicht immer durch die Erträge gedeckt wurde, begann man nach Vereinfachungen zu suchen. Bereits 1865 hatte die Techniker-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen Grundsätze für sekundäre Bahnen aufgestellt. Diese wurden 1878 mit der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung in rechtliche Grundsätze umgesetzt. Die mit diesen darin geregelten Erleichterungen geschaffenen Strecken wurden bei der Sächsischen Staatseisenbahn Sekundärbahnen genannt. 26 Strecken mit einer Gesamtlänge von 453 Kilometern wurden ab sofort als Sekundärbahnen betrieben. 1879 ging mit der Leipziger Vorortstrecke PlagwitzLindenauGaschwitz die erste neugebaute sächsische Sekundärbahn in Betrieb. Da auch die Sekundärbahnen nicht in jedem Falle die gewünschten Einsparungen erbrachten, begann man 1881 mit dem Bau der ersten sächsischen Schmalspurbahnen, da die schmale Spur noch weiteres Sparpotential hat.

Mit vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierung, Bau und Betrieb regelten, wurden ab Ende des 19. Jahrhunderts in mehreren europäischen Staaten die Grundlagen für die Erschließung der Fläche durch kostengünstige Schienennetze geschaffen. In Österreich-Ungarn war dies das ursprünglich zeitlich beschränkte Lokalbahngesetz für die österreichische Hälfte der Doppelmonarchie vom 25. Mai 1880, welches mehrmals verlängert wurde. Darüber hinaus wurde den Kronländern gestattet, eigene Landesbahn-Organisationen zu schaffen, wie etwa die Niederösterreichischen Landesbahnen und die heute noch existierenden Steiermärkischen Landesbahnen. Im Vereinigten Königreich wurde 1896 mit dem Light Railways Act ein Gesetz verabschiedet, das den Bau und Betrieb von Bahnen vereinfachter Bauart regelte.

Charakteristika

Typischerweise beginnt die Sekundärbahnstrecke an einem Bahnhof der Hauptbahn und führt als Nebenbahn zum nächstgrößeren Ort. Im Flächenland Bayern wurden beispielsweise viele Marktflecken und Städte durch Lokalbahnen an das Eisenbahnnetz angebunden.

Entsprechend der Sekundärbahnordnung und vergleichbaren Vorschriften wurden zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit folgende Vereinfachungen gegenüber den Hauptbahnen zugelassen:

Der zunehmende Omnibus- und Autoverkehr führte ab den 1950er-Jahren zur Einstellung von Nebenbahnen, darunter zahlreiche der als Lokalbahnen errichteten Strecken. Einige Strecken werden heute als Museumsbahnen weitergeführt. Mitunter wurden aber auch Strecken, die heute noch die Bezeichnung „Lokalbahn“ tragen, zu modernen Verkehrsträgern und Nahverkehrsmitteln ausgebaut. In Wien trägt etwa noch die Wiener Lokalbahn (ugs. Badner Bahn) ihre ursprüngliche Bezeichnung, betrieblich entspricht sie jedoch einer modernen Stadtbahn.

Siehe auch

Literatur

  • Walter Ledig, Ferdinand Ulbricht: Die Sekundär-Eisenbahnen des Königreichs Sachsen, Berlin 1887 (Digitalisat)
  • Th. Sorge: Die Secundärbahnen in Ihrer Bedeutung und Anwendung für das Königreich Sachsen, Dresden 1875 (Digitalisat)
  • Wolf L. Temming: Nebenbahnen: eine Epoche deutscher Eisenbahngeschichte, Transpress, Berlin 1993