Nationalratswahlkreis Freiburg-Süd
Der Nationalratswahlkreis Freiburg-Süd war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1851 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den südlichen Teil des Kantons Freiburg.
Wahlverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Freiburg-Süd ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Freiburg-Süd trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 21, ab 1872 die Nummer 22 und ab 1881 die Nummer 23.
Die Sitzzahl in Freiburg-Süd änderte sich mehrmals:
- 1848 bis 1869: 2 Sitze
- 1872 bis 1878: 3 Sitze
- 1881 bis 1908: 2 Sitze
- ab 1911: 5 Sitze
Ausdehnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt.[1] Er umfasste:
- den Glanebezirk
- den Greyerzbezirk
- im Saanebezirk den 5. Friedensgerichtskreis (d. h. den Gemeinden Arconciel, Bonnefontaine, Chésalles, Ependes, Essert, Ferpicloz, Marly-le-Grand, Marly-le-Petit, Montécu, Montévraz, Oberried, Pierrafortscha, Praroman, Sales, Senèdes, Treyvaux, Villarsel-sur-Marly und Zénauva)
- den Vivisbachbezirk
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen» vom 19. Juli 1872 erfolgte eine Anpassung des Gebiets, als der Sensebezirk vom Wahlkreis Freiburg-Nord abgetrennt wurde, während von Freiburg-Süd der 5. Friedensgerichtskreis des Saanebezirks dorthin gelangte.[2] Freiburg-Süd umfasste somit:
- den Glanebezirk
- den Greyerzbezirk
- den Sensebezirk
- den Vivisbachbezirk
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine markante Verkleinerung, als der Sensebezirk dem neu geschaffenen Wahlkreis Freiburg-Mitte hinzugefügt wurde.[3] Freiburg-Süd umfasste nun:
- den Glanebezirk
- den Greyerzbezirk
- den Vivisbachbezirk
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Dabei wurde der Wahlbezirk Freiburg-Mitte aufgelöst und dessen Gebiet vollständig an Freiburg-Süd übertragen.[4] Freiburg-Süd umfasste zuletzt:
- den Broyebezirk ohne den Kreis Dompierre (entspricht dem Gebiet der drei Exklaven)
- den Glanebezirk
- den Greyerzbezirk
- den Saanebezirk ohne die Stadt Freiburg und den Kreis Belfaux (d. h. ohne die Gemeinden Autafond, Belfaux, Cormagens, Corminboeuf, Cutterwil, Formangueires, Givisiez, Granges-Paccot, Grolley, La Corbaz, Lossy und Villars-sur-Glâne)
- den Sensebezirk
- den Vivisbachbezirk
1919 wurden die zwei Freiburger Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Freiburg zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
Quelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.
- ↑ Botschaft des Bundesrates an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Wahlen in den Nationalrat (vom 24. Juni 1872). (PDF, 722 kB) In: Bundesblatt Nr. 30 vom 6. Juli 1872. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise (vom 23. Juni 1911). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1911. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.