Nebenkostenprivileg

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Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung in Deutschland.[1] Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung in der Abrechnung der Nebenkosten im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden kann.[2] Meist bestehen also im Hintergrund Sammelverträge oder Mehrnutzerverträge mit einem Kabelnetzbetreiber. Die monatlichen Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze und die erforderlichen Urheberrechtsabgaben tragen die Mieter im betroffenen Haus über die Nebenkostenabrechnung, selbst wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen. Diese Regelung stellt eine Besonderheit dar und wurde auch in der Financial Times als unusual law bezeichnet.[3]

Ein Ende des Nebenkostenprivilegs wurde für den 30. Juni 2024 gesetzlich beschlossen. Vorteil der Neuregelung für die Mieter ist, dass man nur noch für Leistungen zahlen muss, welche man nutzen möchte. Ein Nachteil ist, dass die Kabelfernsehnutzer mit höheren Gebühren rechnen müssen, da die günstigen langfristigen Verträge über die Vermieter verschwinden werden. Auch steht dann die Einführung einer Grundverschlüsselung im Raum, da die Kabelnetzbetreiber Maßnahmen gegen Schwarzseher einführen werden.[4]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Relikt aus den 1980er Jahren sollte die Kabelnetzversorgung ankurbeln, hemmt aber dadurch die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb. Dies wurde auch seitens der Verbraucherzentralen kritisiert. Außerdem ist mit der Fusion von Vodafone und Unitymedia eine Monopolstellung beim Kabelfernsehen in Deutschland entstanden. Die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden sowie der EU-Kommission zur Fusion wurde am 18. Juli 2019 erteilt.[5]

Deshalb wurde vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 eine Telekommunikationsgesetz-Novelle beschlossen, in der unter anderem das Nebenkostenprivileg fallen soll.[6] Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar 2021 statt. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch im Februar 2021 an der Nichtzustimmung durch den Bundesrat.[7] Der Bundestag hat in seiner Beratung am 22. April 2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts in geänderter Fassung abschließend zugestimmt. Dieser legt das Ende des Nebenkostenprivilegs zum Datum 30. Juni 2024 fest. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 7. Mai 2021.[8]

Neben dem Wegfall der Umlage für den Breitbandkabelanschluss entfällt ab dem 1. Juli 2024 auch die Umlagefähigkeit für die Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage nach § 2 Nr. 15 a Betriebskostenverordnung – BetrKV.[9]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nebenkostenprivileg: das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV. Verbraucherzentrale NRW e.V., 12. November 2020, abgerufen am 11. Januar 2021.
  2. Carsten: Abschaffung Nebenkostenprivileg – was bedeutet das für Kabel-TV-Kunden? Mein-Deal.com GmbH, 5. Dezember 2020, abgerufen am 11. Januar 2021.
  3. Vodafone puts Germany at heart of grand design to challenge rivals. Financial Times, 15. Oktober 2019, abgerufen am 11. Januar 2021 (englisch).
  4. Alexander Kuch: Regierung streicht TV-Kabel-Gebühr aus Mietnebenkosten. In: teltarif. 20. April 2021, abgerufen am 22. April 2022.
  5. Volker Briegleb: Grünes Licht aus Brüssel: Vodafone darf Unitymedia übernehmen. In: heise.de. 18. Juli 2019, abgerufen am 3. Februar 2024.
  6. Bundeskabinett segnet TKG-Novelle ab. Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, 16. Dezember 2020, abgerufen am 11. Januar 2021.
  7. TV-Kosten: Bundesrat blockiert Abschaffung von Nebenkostenprivileg. Auerbach Verlag und Infodienste GmbH, 12. Februar 2021, abgerufen am 13. Februar 2021.
  8. Copyright Haufe-Lexware GmbH & Co KG- all rights reserved: TKG-Novelle: Nebenkostenprivileg ja – aber nicht für TV-Kosten? Abgerufen am 7. Mai 2021.
  9. Mieter müssen bald weniger Betriebskosten zahlen. In: ASTOUNDED Old School Radio. Abgerufen am 30. Juni 2021 (deutsch).