„Patientensicherheit“ – Versionsunterschied

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* [http://www.who.int/patientsafety/en/ World Alliance for Patient Safety (Publikation der WHO zur Patientensicherheit, engl.)]
* [http://www.who.int/patientsafety/en/ World Alliance for Patient Safety (Publikation der WHO zur Patientensicherheit, engl.)]
* [http://www.g-ba-qualitaetsberichte.de/ Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Qualitätsberichten der deutschen Krankenhäuser]
* [http://www.g-ba-qualitaetsberichte.de/ Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Qualitätsberichten der deutschen Krankenhäuser]
*[http://www.med-sim.de/ Projektgemeinschaft präklinische Patientensicherheit]


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Version vom 17. Oktober 2013, 13:22 Uhr

Behandlung eines Patienten, Griechenland, ca. 480-470 v.Chr. (Louvre Museum, Paris, Frankreich)

Der Begriff der Patientensicherheit umschreibt das Resultat einer fehler- und schadensfreien ärztlichen Behandlung und medizinischen Gesundheitsversorgung.[1]

Die Patientensicherheit ist das Produkt aller Maßnahmen in den Arztpraxen, den Kliniken und den anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die darauf gerichtet sind, Patienten vor vermeidbaren Schäden in Zusammenhang mit der Heilbehandlung zu bewahren. Die Patientensicherheit ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung in der Medizin.[2]

Patientensicherheit im Krankenhaus

Nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V sind die Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitäts- und patientenorientiertes Beschwerdemanagement einzurichten. Hierbei sollen anhand der Dokumentation, Prüfung und Beurteilung von Patientenbeschwerden als auch fehlerhaften Behandlungsgeschehen, nach deren Auswertung unter Anwendung der determinativen Sprachregelung der Bundesärztekammer eine aufsteigende Klassifizierung als Beinahe-Schaden bzw. Beinahe-Fehler, Unerwünschtes Ereignis, Vermeidbares unerwünschtes Ereignis, Kritisches Ereignis und Fehler erfolgen kann, die durch den medizintechnischen und humanwissenschaftlichen Fortschritt immer komplexer sich entwickelnden klinischen Prozesse transparenter und damit lehrhafter gestaltet werden, um so eine fundierte Verbesserung der Patientensicherheit zu erreichen.

Der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legte 2007 eine Auswertung von 184 Studien vor.[3] Diese Auswertung ergab für den Krankenhausbereich eine jährliche Frequenz von 5 bis 10 % unerwünschter Ereignisse, 2 bis 4 % Schäden, 1 % Behandlungsfehler und 0,1 % Todesfälle, die auf Fehler zurückgehen. Bei jährlich 17 Millionen Krankenhauspatienten entspricht dies 850.000 bis 1,7 Mio unerwünschten Ereignissen, 340.000 Schäden, 170.000 Behandlungsfehler und 17.000 auf vermeidbare unerwünschte Ereignisse zurückzuführende Todesfälle.

Der Sachverständigenrat spricht von einer konservativen Annäherung an die Anzahl möglicher unerwünschter Ereignisse, was als ein vorläufiger Rückgang der vermeidbaren unerwünschten Ereignisse interpretiert werden kann. Der ambulante Bereich war nicht Gegenstand der Auswertung.

Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Seit dem Jahr 2005 sind in Deutschland die Krankenhäuser gem. § 137a Abs. 2 Nr. 4 SGB V gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte regelmäßig zu veröffentlichen. Die Berichte dienen den Patienten, Ärzten und den Krankenkassen der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und bieten einen umfassenden Überblick über die Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten der Krankenhäuser.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fasst Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat dieser Berichte.[4][5]

Referenzdatenbank

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verfügt über eine Referenzdatenbank, in der die maschinenverwertbaren Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser abrufbar sind.[6]

Sicherheits-Checkliste der Weltgesundheitsorganisation

Mit den Fragen einer Sicherheits-Checkliste der Weltgesundheitsorganisation WHO[7] sollen 19 nur scheinbar schon geklärte Punkte vor Einleitung der Narkose, vor dem ersten Schnitt des Operateurs und bevor der Patient den Operationssaal verlässt, überprüft werden. Dadurch konnten in umfangreichen Studien die Fehlerquoten deutlich gesenkt werden[8][9], insbesondere die Endpunkte Komplikationen nach Operation und Sterblichkeit nach Operation nahmen signifikant und in klinisch relevantem Maße ab.

So fragt zum Beispiel der Chirurg den Patienten nach seinem Namen und ob er tatsächlich – wie geplant – am linken Knie operiert werden soll. Das OP-Team stellt sich untereinander einzeln vor, um sicherzugehen, beim richtigen Eingriff dabei zu sein. Im Team soll vor dem Eingriff über mögliche Komplikationen während der Operation gesprochen werden. Oder die Checkliste verlangt, dass alle medizinischen Instrumente vor und nach der OP abgezählt vorhanden sein müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein Tupfer im Patienten verbleibt – also alles Selbstverständlichkeiten, von denen aber keine bei keiner OP vergessen werden darf.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie hat ihre Mitglieder frühzeitig auf die Checkliste der Safe Surgery Saves Lives Study Group hingewiesen und ihnen nahegelegt, sie nach Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten im Klinikalltag routinemäßig immer zu nutzen. In der Deklaration von Helsinki zur Patientensicherheit in der Anästhesiologie wird auch die Checkliste gefordert.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Europarat (2006): Recommendation on management of patient safety and prevention of adverse events in health care. Abgerufen am 27. September 2008.
  2. E. Holzer, C. Thomeczek, E. Hauke, D. Conen, M.A. Hochreutener: Patientensicherheit. Leitfaden für den Umgang mit Risiken im Gesundheitswesen. Facultas, Wien 2005. ISBN 3-85076-687-X
  3. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007): Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. (PDF; 4,7 MB) Abgerufen am 31. Januar 2011.
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R.
  5. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichtes für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. (PDF; 45,3 kB) Abgerufen am 16. Juni 2013.
  6. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Wo findet man die Qualitätsberichte der Krankenhäuser?
  7. Safe Surgery Checklist der WHO
  8. AB Haynes: A surgical safety checklist to reduce morbidity and mortality in a global population. In: N Engl J Med. 360. Jahrgang, Nr. 5, Januar 2009, S. 491-9, doi:10.1056/NEJMsa0810119.
  9. TG Weiser: Effect of a 19-item surgical safety checklist during urgent operations in a global patient population. In: Ann Surg. 251. Jahrgang, Nr. 5, Mai 2010, S. 976-80, doi:10.1097/SLA.0b013e3181d970e3.