Ralf-Dieter Fischer

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Ralf-Dieter Fischer (* 12. Mai 1948 in Sieverstedt) ist ein Hamburger Politiker der CDU und ehemaliges Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft.

Leben und Beruf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fischer ist in den Hamburger Stadtteilen Wilhelmsburg und Neugraben-Fischbek aufgewachsen. Er besuchte die Grundschule Rotenhäuser Damm und das Gymnasium Wilhelmsburg, das er 1969 mit dem Abitur verließ. Er studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und legte 1975 die erste und 1977 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Fischer ist seit 1977 als Rechtsanwalt tätig. 1978 war er für die CDU Mitglied der Justizdeputation Hamburg.

Er ist verheiratet mit der ehemaligen Bürgerschaftsabgeordneten Lydia Fischer und hat zwei Töchter.

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fischer ist seit 1972 Mitglied der CDU. In der Hamburgischen Bürgerschaft saß er von 1982 bis 1997. Zur Bürgerschaftswahl 1997 wurde statt Fischer Carsten-Ludwig Lüdemann nominiert. Einer der Gründe für die Nichtnominierung war die sogenannte Abrechnungs-Affäre, wegen der er 1998 zur Zahlung von 35700 Mark an einen ehemaligen Mandanten verurteilt wurde. Fischer hat seine Dienste nicht korrekt abgerechnet und soll außerdem Informationen über seinen Mandanten an den damaligen Justizminister Klaus Hardraht weitergegeben haben. In der Bürgerschaft war Fischer unter anderem Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung sowie im Sportausschuss. Zudem war er Vorsitzender des Rechtsausschusses.[1][2]

Fischer ist seit 2001 Kreisvorsitzender der Harburger CDU und seit 2004 Fraktionsvorsitzender in der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg. Zur Bezirksversammlungswahl 2001 kandidierte er für den ersten Listenplatz, unterlag jedoch Helga Stöver und verzichtete daraufhin ganz auf eine Kandidatur. Bei der Bundestagswahl 2005 war er Direktkandidat im Wahlkreis Bergedorf–Harburg, erhielt jedoch weniger Stimmen als Hans-Ulrich Klose von der SPD.

Fischer vertrat 2015 zwei christdemokratische Kommunalpolitiker aus Harburg, die gegen ungleiche Stimmengewichtung bei den Bezirkswahlen im Mai 2014 geklagt hatten, vor dem Hamburger Verfassungsgericht. Die Beschwerde wurde im Januar 2016 vom Verfassungsgericht abgewiesen.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, 14. Wahlperiode, Redaktion Hinnerk Fock, Hamburg 1992.
  2. Gerhard Köbler: Wer ist weiter wer im deutschen Recht. 18. Dezember 2015, abgerufen am 26. Januar 2016.
  3. Keine Wiederholung der Bezirkswahl in Harburg. NDR, 26. Januar 2016, abgerufen am 26. Januar 2016.