„Elektrische Zigarette“ – Versionsunterschied

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Trotz großen Aufwandes in der Testphase in [[Augsburg]] (kostenloses Verteilen der „Hi.Q“ an Jugendliche sowie die Erlaubnis, die „Hi.Q“ auf den Nichtraucher-Flügen der [[Augsburg Airways]] zu benutzen) stieß die „Hi.Q“ auf wenig Interesse bei den Verbrauchern, so dass von einer breiten Markteinführung Abstand genommen wurde.
Trotz großen Aufwandes in der Testphase in [[Augsburg]] (kostenloses Verteilen der „Hi.Q“ an Jugendliche sowie die Erlaubnis, die „Hi.Q“ auf den Nichtraucher-Flügen der [[Augsburg Airways]] zu benutzen) stieß die „Hi.Q“ auf wenig Interesse bei den Verbrauchern, so dass von einer breiten Markteinführung Abstand genommen wurde.

===== E-Zigaretten Liquids Made in Austria =====
Die Smok-Enjoy-Gmbh stellt als erstes Unternehmen in Europa eines der Qualitativ hochwertigsten E-Zigaretten Liquids in Österreich her.
Die Liquids(Flüssigkeiten für E-Zigaretten)werden in einem Pharma Betrieb in Österreich hergestellt und abgefüllt.
Zur Zeit sind über 50 Aromen erhältlich.Das Sortiment wird ständig erweitert.
Es wird auf die Qualität sämtlicher Aromen und Zusatzstoffe (alles aus EU-Produktion)mit größter Sorgfalt geachtet.
Die Liquids bestehen aus Propylenglycol E1520,Glycerin E 422, Wasser und Aromastoffe.
Smok-Enjoy bietet nur E-Zigaretten und Zubehör an die dem neuesten Stand entsprechen.
Es werden ausschließlich E-Zigaretten mit Tanksystemen angeboten.
Die alten herkömmlichen Wattedepods werden aus hygienischen und Geschmacklichen Gründen nicht angeboten.



=== Erhitzung durch eine Heizspirale ===
=== Erhitzung durch eine Heizspirale ===

Version vom 21. Mai 2011, 10:59 Uhr

Bei rauchlosen Zigaretten, auch Elektrische Zigaretten oder E-Zigaretten genannt, handelt es sich um Produkte, die äußerlich Zigaretten ähneln und den Raucher mit Nikotin und Aromastoffen versorgen sollen. Eine Verbrennung von pflanzlichen Substanzen wie Tabak und somit auch die Erzeugung von Tabakrauch werden vermieden. Das Austreten von Nikotin in das des Rauchers inhalierten, homogenen Stoffgemisches wird durch alternative Techniken bewirkt.

Funktionsprinzipien

Erhitzung durch Kohlenstoff

Im Jahr 1996 testete der amerikanische Tabakkonzern Reynolds eine rauchlose Zigarette. Das Produkt wurde in den USA Eclipse und in Deutschland Hi.Q getauft und bestand aus einem einen Zentimeter langen Zylinder aus gepresstem Kohlenstoff an der Spitze, der von kleinen Luftkanälen durchzogen und von hitzeisolierenden Glasfaserschichten umhüllt war. In die Kohlenstoffmasse eingebunden war pulverisierter Tabak, entsprechend fünf bis zehn Prozent des Tabakgehalts einer gewöhnlichen Zigarette. Außerdem war ein dünnes Tabakblatt in der Glasfaserabdichtung verborgen. Die Tabakfüllung war mit einem Nikotin enthaltenden Tabakextrakt versetzt und mit 50 Prozent Glycerin getränkt. Eine Hülle aus Aluminium-Folie im oberen Teil sorgte für Wärmedämmung, Verdunstungsschutz und Kontrolle der Luftzufuhr.

Wenn die Kohlenstoffspitze angezündet wurde, brachte die dabei entstehende Hitze das Gemisch aus Glycerin, Nikotin und Tabakextrakt zum Verdampfen. Es bildete sich ein feines, inhalierbares Aerosol, das zu 80 Prozent aus Glycerin und Wasserdampf bestand. Der sichtbare Rauch löste sich daher sehr rasch auf. Nach acht bis zehn Zügen erlosch die Kohlenstoffglut.

Trotz großen Aufwandes in der Testphase in Augsburg (kostenloses Verteilen der „Hi.Q“ an Jugendliche sowie die Erlaubnis, die „Hi.Q“ auf den Nichtraucher-Flügen der Augsburg Airways zu benutzen) stieß die „Hi.Q“ auf wenig Interesse bei den Verbrauchern, so dass von einer breiten Markteinführung Abstand genommen wurde.

E-Zigaretten Liquids Made in Austria

Die Smok-Enjoy-Gmbh stellt als erstes Unternehmen in Europa eines der Qualitativ hochwertigsten E-Zigaretten Liquids in Österreich her. Die Liquids(Flüssigkeiten für E-Zigaretten)werden in einem Pharma Betrieb in Österreich hergestellt und abgefüllt. Zur Zeit sind über 50 Aromen erhältlich.Das Sortiment wird ständig erweitert. Es wird auf die Qualität sämtlicher Aromen und Zusatzstoffe (alles aus EU-Produktion)mit größter Sorgfalt geachtet. Die Liquids bestehen aus Propylenglycol E1520,Glycerin E 422, Wasser und Aromastoffe. Smok-Enjoy bietet nur E-Zigaretten und Zubehör an die dem neuesten Stand entsprechen. Es werden ausschließlich E-Zigaretten mit Tanksystemen angeboten. Die alten herkömmlichen Wattedepods werden aus hygienischen und Geschmacklichen Gründen nicht angeboten.


Erhitzung durch eine Heizspirale

So gut wie alle momentan (Stand Januar 2011) erhältlichen rauchlosen Zigaretten beruhen auf dem Verdampfungsprinzip, ähnlich einer Nebelmaschine. Dabei wird die zu verdampfende Flüssigkeit durch die Kapillarwirkung eines Metallgeflecht- oder Glasfaserdochtes aus einem Depot einer kleinen Heizspirale zugeführt. Diese wird je nach Modell entweder mittels eines Unterdruckschalters beim Ziehen automatisch beheizt, oder manuell durch einen vom Benutzer zu betätigenden Taster. Typischerweise fließen dabei Ströme in der Größenordnung von ein bis zwei Ampere, weswegen insbesondere bei kleinen Modellen in Zigarettengröße der meist fest eingebaute Akkumulator bereits nach dem Äquivalent weniger Zigaretten wieder aufgeladen werden muss.

„NicStic“

Laut dem in der Schweiz ansässigen Vertreiber gehört zur NicStic ein westentaschengroßer Vorratsbehälter mit integriertem Akkumulator. Vor dem Rauchen muss eine in der NicStic eingebaute Heizspirale 20 Sekunden lang mit Hilfe des Akkus aufgeladen werden. Diese Energiemenge soll für etwa drei Minuten Betrieb der rauchlosen Zigarette ausreichen. Wenn der Raucher an der NicStic zieht, soll die einströmende Luft durch die Heizspirale erhitzt werden, um aus einem nachgeschalteten Depot Nikotin und Aromastoffe herauszulösen, die der Raucher dann durch einen Filter inhaliert. Filter und Depot bilden eine Einheit, die nach jeder Benutzung zu wechseln ist, während die Heizvorrichtung angeblich ca. 500-mal wiederverwendet werden kann.

Die Markteinführung der NicStic wurde 2005 angekündigt, vor allem durch Sponsoring, Werbung im Internet und Aufbau von MLM-Strukturen. Die Werbekampagne wurde aus der Schweiz und teilweise auch aus Deutschland organisiert, allerdings ist trotz mehrfacher Ankündigung nie ein funktionierendes und marktreifes Produkt auf den Markt gekommen. Hingegen wurden auf diversen Veranstaltungen (so bei BMW Open) Kundendaten aufgenommen. Diesen Kunden wurde dann nicht die rauchfreie NicStic vorgestellt, stattdessen wurden ihnen Aktien der NicStic AG zum Kauf angeboten. Auch via Telefonmarketing wurden die Aktien angepriesen. Die in Aussicht gestellten Gewinne wurden von Kritikern als „völlig unrealistisch und höchst unseriös“ bezeichnet.

In Zusammenhang mit dem Aktienvertrieb erfolgten im Mai 2006 wegen des Verdachts auf Vermögensdelikte verschiedene polizeiliche Hausdurchsuchungen bei NicStic AG sowie bei zwei beim Marketing und Aktienvertrieb beteiligten Unternehmen. Im März 2007 leitete die Eidgenössische Bankenkommission mit superprovisorischer Verfügung wegen Verdachts auf Ausübung von bewilligungspflichtigen Tätigkeiten ohne notwendige Bewilligung eine Untersuchung gegen zwei involvierte und mit NicStic AG eng verbundene Unternehmen ein, die im Mai 2007 auf das Unternehmen NicStic AG selbst und zwei weitere eng verbundene Unternehmen und im Juni 2007 auf vier weitere involvierte Unternehmen ausgeweitet wurde. Dabei wurde umfangreiches Datenmaterial beschlagnahmt.

Mit Verfügung vom 30. August 2007 eröffnete die Eidgenössische Bankenkommission wegen gravierender Gesetzesverstöße (Ausübung einer bewilligungspflichtigen Effektenhändlertätigkeit ohne entsprechende Bewilligung) gegen NicStic AG sowie sämtliche involvierte und personell, organisatorisch und wirtschaftlich sehr eng mit NicStic AG verknüpfte Unternehmen in Anwendung von Art. 36 des Börsengesetzes den Konkurs und ordnete die sofortige Liquidation an.[1] [2]

In ihrem Untersuchungsbericht schreibt die Eidgenössische Bankenkommission, dass NicStic „nur ein Projekt war, mit dem Anleger zum Kauf von NicStic-Aktien geködert wurden“. Die Untersuchungen der EBK ergaben zudem, dass das Unternehmen, anders als den Anlegern versprochen, „gar nie operativ tätig war“. Laut einem am 26. Oktober 2007 in der Berner Zeitung erschienenen Artikel verloren Tausende von Anlegern und Investoren rund 300 Millionen Franken, die Drahtzieher waren bereits vorbestraft. [3] Über die NicStic AG wurde am 20. März 2008 das Konkursverfahren eröffnet.[4]

„BlueSky“

Dieses Produkt kam im Januar 2008 auf den Markt. Es funktioniert auf eine mit NicStic vergleichbare Art. An Stelle einer großräumigen Heizspirale beinhaltet die BlueSky eine extrem kleine, die in einem Keramikkörper steckt und sich nur während des Zuges auf über 1200°C erwärmt. Dazu kommen ein wiederaufladbarer Akku und eine Steuerelektronik. Um eine dosierte Abgabe des auf dem Depot aufgebrachten Nikotins zu gewährleisten, gibt ein drehbar gelagerter Zylinder nur einzelne Flächen des Depots frei. An Stelle des herkömmlichen Celluloseacetat-Zigarettenfilters werden biologisch abbaubare Vliese verwendet, die ein Tochterunternehmen der Melitta-Gruppe herstellt.

Liquid

Die zu verdampfende Flüssigkeit wird üblicherweise "Liquid" genannt und besteht aus Wasser, Propylenglycol und Glycerin in unterschiedlichen Mengenverhältnissen als Trägerflüssigkeit, sowie Nikotin, künstlichen Lebensmittelaromen und meist Konservierungsmitteln. Es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide erhältlich. Das verdampfte Liquid erzeugt das pharmakologische und sensorische Gefühl des Rauchens. Liquide sind sowohl in sofort benutzbaren Depots (auch Cartridge genannt) als auch in flüssiger Form zum Nachfüllen der Depots oder zum direkten Träufeln auf den Verdampfer erhältlich.

Rechtliche Situation und Vermarktung in der EU

Im europäischen Binnenmarkt wird die elektronische Zigarette in den meisten Mitgliedsländern als Genussmittel vertrieben. In einigen Ländern ist die Einteilung dieser Produkte noch umstritten. In Deutschland stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 11. Januar 2009 in einem Protokoll [5] einerseits fest: „Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob das zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“ Andererseits versuchte das BfArM am 25. März 2009 in einem als Schulungsunterlage[6] deklarierten Dokument, die e-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Arzneimittel zu erklären.

In Österreich wurde am 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder dem Medizinproduktehandel vorbehalten. Einem Unternehmen aus Wien wurde der Vertrieb infolge eines Gutachtens des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend in Österreich vorerst verboten.[7] Bisher wurden solche Einschätzungen allerdings von den österreichischen Gerichten nicht überprüft.

Solche Versuche gab es in den vergangenen Jahren mehrfach mit einigen anderen angeblichen Medizinprodukten. Der Europäische Gerichtshof, in Deutschland auch der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht, haben allerdings sämtliche diesbezüglichen Versuche mit der Begründung „Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“ stets klar zurückgewiesen. Deutschland wurde deshalb vom EuGH mehrfach wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 EG und 30 EG verurteilt.

Eine Benutzung auf (Nichtraucher-)Flügen der Deutschen Lufthansa wird nicht gestattet. Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus sogenannten „Similar Smokeless Cigarettes“. [8]

Kritik

Gesundheitsrisiken

Die rauchlose Zigarette wird gern als „gesunde Zigarette“ beworben, was jedoch relativiert werden muss. Zwar werden Teerprodukte vermieden, aber der Nikotinsucht wird nicht entgegengewirkt.

Nach Angaben des Herstellers der „Hi.Q“ waren die Schadstoffe gegenüber einer normalen Zigarette um 90 Prozent reduziert, so dass das Krebsrisiko deutlich vermindert war. Ein Report der Health New Zealand Ltd. zeigte, dass die Ruyan E-Cigarette nur noch ein 150stel der Menge an Nitrosaminen normaler Zigaretten enthält, und, da keine Verbrennung stattfindet, auch keinerlei Kohlenmonoxid auftritt[9][10]. Über die NicStic und ähnliche Produkte liegen keine Angaben vor, aber auch hier kann eine deutliche Reduzierung des Krebsrisikos angenommen werden.

Auf den Internetseiten einiger Hersteller wird der Umstieg von normalen auf rauchlose Zigaretten in gesundheitlicher Hinsicht zwar mit einem kompletten Rauchstopp gleichgesetzt, jedoch darf die Gefahr der eventuellen Aufnahme von Nikotin als Verursacher einer Vielzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht unterschätzt werden.

Wirkung auf die Umgebung

Die rauchlosen Zigaretten werden besonders mit der Behauptung beworben, man dürfe sie auch in Nichtraucherzonen konsumieren. Da jedoch krebserregende Stoffe[11] im Dampf enthalten sein können und bislang keinerlei wissenschaftliche Studien über die Unbedenklichkeit der elektronischen Zigarette existieren, wird diese Behauptung von Nichtraucherorganisationen entschieden zurückgewiesen.

Commons: Rauchlose Zigarette – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. amtliche Handelsregister-Publikation betreffend Konkurs-Verfügung der Eidg. Bankenkommission gegen NicStic AG in Liquidation. Eidg. Bankenkommission, 12. September 2007, abgerufen am 2. Februar 2011.
  2. Eidgenössische Bankenkommission, Konkurspublikationen bezüglich Unternehmen, die ohne notwendige Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben.
  3. Bericht in der Berner Zeitung bezüglich Betrugsfall NicStic
  4. Konkurspublikation der Eidgenössischen Bankenkommision betreffend NicStic AG in Liquidation
  5. Protokoll
  6. Medizinprodukt, arzneimittel oder was
  7. Abgrenzungsbeirat gemäß § 49a AMG, BMGFJ-Information betreffend elektrisch betriebene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN. Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, abgerufen am 2. Februar 2011.
  8. rauchfrei-rauchen
  9. Interim Safety Report on the Ruyan® e-cigarette. Health New Zealand Ltd, 18. Januar 2008, abgerufen am 2. Februar 2011.
  10. How safe is an e-cigarette? The results of independent chemical and microbiological analysis. Health New Zealand Ltd, 2008, abgerufen am 2. Februar 2011.
  11. Zu krebserregenden Giftstoffen in den elektrischen Zigaretten-Patronen.