Reinhard Breder

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Reinhard Breder (* 2. Februar 1911 in Steinhagen, Westfalen; † 22. Oktober 2002 in Köln) war ein deutscher Regierungsrat und SS-Sturmbannführer, der als Kommandeur des Einsatzkommandos 2 am Holocaust in der besetzten Sowjetunion beteiligt war. Von 1943 bis Kriegsende leitete er die Gestapo in Frankfurt am Main.

Leben

Reinhard Breder studierte Jura und bestand 1935 die erste und 1939 die zweite Staatsprüfung. Breder trat sowohl der NSDAP als auch der SS bei (NSDAP-Mitgliedsnummer 5.653.771, SS-Mitgliedsnummer 116.663).[1]

Zunächst war Breder bei der Stapoleitstelle Düsseldorf stellvertretender Leiter, bevor er im Dezember 1942 dem Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Minsk zugeteilt wurde.[2] Im Februar 1943 war er an der Räumung des Ghettos von Sluzk beteiligt.[3] Ab März 1943 leitete er als Nachfolger von Manfred Pechau das Einsatzkommando 2, das beim Überfall auf die Sowjetunion Teil der Einsatzgruppe A war. Das Einsatzkommando verübte 1941/42 Massenmorde an Juden und Politkommissaren im Gefolge der Heeresgruppe Nord. 1943 war an der nördlichen Ostfront die Zeit des Bewegungskrieges Richtung Osten vorbei. Das Einsatzkommando 2 wurde dementsprechend eine ortsfeste Einheit, die dem KdS Lettland / Riga unterstellt war.

Im August 1943 verließ Breder das Einsatzkommando Richtung Frankfurt am Main, wo er ab September 1943 bis Kriegsende Leiter der Staatspolizeistelle Frankfurt war und ab Sommer 1944 Vorgesetzter von 3.000 Beamten und Angestellten. Sein Vorgänger im Frankfurter Gestapo-Amt, Oswald Poche, nahm Breders Stellung beim Einsatzkommando 2 ein. Poche war in Frankfurt abgelöst worden, weil er auf Drängen des Gauleiters von Hessen-Nassau, Jakob Sprenger, zu sehr den Wünschen der Partei statt der Gestapo gefolgt war. Doch auch Breder setzte die Politik Sprengers fort, Frankfurt „judenrein“ zu machen, und übertraf dabei Anweisungen aus Berlin auf extreme Art. Nachdem im Herbst 1942 die Deportation der Juden aus Frankfurt im Wesentlichen abgeschlossen war, nahm die Frankfurter Gestapo Maßnahmen vor, um eigentlich vor Deportationen (noch) geschützte Juden der Vernichtung auszuliefern: Juden, die in „Mischehen“ lebten, „Weltkriegskämpfer“ und Rüstungsarbeiter sollten nicht deportiert werden. Durch ein System von Spitzeln und schärfster Überwachung ließ die Frankfurter Gestapo solche privilegierten Juden wegen Bagatell-„Delikten“ wie Verdeckung des Judensterns oder ordnungswidrigem Antrag auf eine Kohlenzuteilung in das KZ einweisen, von wo sie deportiert und ermordet wurden.[4]

Nach Kriegsende lebte Breder in Winkel als Regierungsrat a. D.[2] Der Frankfurter Judenreferent Heinrich Baab wurde 1950 vor dem Frankfurter Schwurgericht wegen Mordes angeklagt. Er wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.[5] Reinhard Breder sagte als sein Vorgesetzter als Zeuge im Prozess aus, wurde aber selbst nicht belangt. Ende der 1960er Jahre wurde gegen Breder und den Frankfurter Gestapo-Abteilungsleiter Ernst Grosse von der Frankfurter Staatsanwalt ermittelt. Das Verfahren wurde ohne Anklageerhebung eingestellt.[6]

Wegen der Erschießung von mindestens sieben Plünderern im Jahr 1944 wurde Breder 1951 gemeinsam mit dem früheren Polizeiverwaltungsinspektor Hans Tauber vor dem Landgericht Frankfurt am Main angeklagt. Da Baab nicht nachgewiesen werden konnte, dass bei ihm das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit seines Tuns vorgelegen ... habe, wurde er am 15. Februar 1951 freigesprochen. Für Tauber galt dasselbe, er wurde aber wegen eines anderen Delikts zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Numery członków SS od 116 000 do 116 999. (dt.: SS-Mitgliedsnummern von 116.000 bis 116.999) Quelle: Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP (SS-Obersturmbannführer und SS-Sturmbannführer), Stand vom 1. Oktober 1944. SS-Personalhauptamt, Berlin 1944.
  2. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 73.
  3. Hans-Heinrich Wilhelm: Die Einsatzgruppe A der Sicherheitspolizei und des SD 1941/42. P. Lang, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3631496400, S. 472.
  4. Beate Meyer: Handlungsspielräume regionaler jüdischer Repräsentanten (1941–1945). In: Birthe Kundrus, Beate Meyer (Hrsg.): „Die Deportation der Juden aus Deutschland : Pläne-Praxis-Reaktionen 1938-1945“. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3892447926, S. 68–73.
  5. LG Frankfurt am Main, 5. April 1950. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VI, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1971, Nr. 207, S. 369–437 Mitwirkung eines Beamten im Judenreferat an den Deportationen aus Frankfurt/M. in den Osten; Verhaftung, Misshandlung und Abtransport eigentlich davon ausgenommener jüdischer 'Mischehepartner' nach Auschwitz und in andere Konzentrationslager; Misshandlung und Erpressung von Aussagen einiger Zivilisten, die aus verschiedenen Gründen (Abhören ausländischer Sender, KPD-Mitgliedschaft, antinationalsozialistische Gesinnung, usw.) verhaftet worden waren (Memento des Originals vom 14. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.jur.uva.nl
  6. Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Mohr-Siebeck, Tübingen 2002, ISBN 3161476875, S. 89–106.