„Reservist (Begriffsklärung)“ – Versionsunterschied

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Eine gesetzliche Definition des Begriffs ''Reservist'' gibt es in Deutschland nicht. Grundsätzlich ist jeder volljährige männliche Deutsche (Frauen nur als ehemalige Zeit- oder [[Berufssoldat]]innen) bis Ende der [[Wehrüberwachung]] ''Reservist'', d.h. freiwillig oder unfreiwillig, gedient oder ungedient, zu Wehrdienstleistungen heranziehbar, sofern keine Wehrdienstausnahmen nach Unterabschnitt 3 des Wehrpflichtgesetzes vorliegen.
Eine gesetzliche Definition des Begriffs ''Reservist'' gibt es in Deutschland nicht. Grundsätzlich ist jeder volljährige männliche Deutsche (Frauen nur als ehemalige Zeit- oder [[Berufssoldat]]innen) bis Ende der [[Wehrüberwachung]] ''Reservist'', d.h. freiwillig oder unfreiwillig, gedient oder ungedient, zu Wehrdienstleistungen heranziehbar, sofern keine Wehrdienstausnahmen nach Unterabschnitt 3 des Wehrpflichtgesetzes vorliegen.


Im Sinne der vom [[Bundesministerium der Verteidigung|Bundesverteidigungsminister]] 2003 erlassenen [http://www.reserveoffizier.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB040000000001/W269GJ2F410INFODE/kresbw_2003.pdf Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr (KResBw)] sind Reservisten:
Im Sinne der vom [[Bundesministerium der Verteidigung|Bundesverteidigungsminister]] 2012 erlassenen [http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3N2EzNTY0MzU2NTMxNjQyMDIwMjAyMDIw/Konzeption%20der%20Reserve.pdf Konzeption der Reserve (KdR)] sind Reservisten alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des SG herangezogen werden können.
* alle früheren Soldaten der [[Bundeswehr]], die aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung zu einem Wehrdienst herangezogen werden können, d.h.:
** Wehrpflichtige, die in der Bundeswehr gedient haben (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Grundwehrdienst Leistende, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende, Wehrübende ohne Vordienstzeiten);
** dienstpflichtige frühere Soldaten (Berufssoldaten nach Ablauf der Wehrpflicht, Berufssoldatinnen und Soldatinnen auf Zeit sowie Soldatinnen ohne Dienstzeit als Berufssoldatin und Soldatin auf Zeit, denen ein Dienstgrad nicht nur für die Dauer einer Verwendung verliehen worden ist);
** nicht oder nicht mehr wehrpflichtige frühere Soldaten, die sich zu einem freiwilligen Wehrdienst verpflichten;
** nicht dienstpflichtige frühere Soldatinnen, die sich zu einem freiwilligen Wehrdienst verpflichten (Frauen, die nicht als Berufsoldatinnen oder Soldatinnen auf Zeit in einem Wehrdienstverhältnis gestanden haben und denen ein Dienstgrad nur für die Dauer einer Verwendung verliehen wurde; Frauen, die vor dem 13. Dezember 1990 in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit berufen worden sind)
* sowie darüber hinaus:
** Ungediente, die sich zur freiwilligen Wehrdienstleistung bereit erklären, für die Verwendungsmöglichkeit in der Bundeswehr besteht und die keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten haben.


Reservisten führen gemäß {{§|7|slv_2002|juris}} [[Soldatenlaufbahnverordnung|SLV]] einen von der Bundeswehr endgültig verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz „d. R.“ (der Reserve) außerhalb des aktiven Dienstes weiter; dabei spielt es keine Rolle, ob der Soldat beordert ist, also in einem Truppenteil eingeplant, oder nicht. Nur Berufssoldaten führen nach dem Dienstende die Bezeichnung „a. D.“ (außer Dienst), sofern sie noch beordert sind oder eine Wehrübung abgeleistet haben den Zusatz „a. D. d. R.“ (außer Dienst / der Reserve). Alle anderen (Soldaten auf Zeit (SaZ) und Wehrpflichtige) führen grundsätzlich bis zum Lebensende den Zusatz „d. R.“.
Reservisten führen gemäß {{§|7|slv_2002|juris}} [[Soldatenlaufbahnverordnung|SLV]] einen von der Bundeswehr endgültig verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz „d. R.“ (der Reserve) außerhalb des aktiven Dienstes weiter; dabei spielt es keine Rolle, ob der Soldat beordert ist, also in einem Truppenteil eingeplant, oder nicht. Nur Berufssoldaten führen nach dem Dienstende die Bezeichnung „a. D.“ (außer Dienst), sofern sie noch beordert sind oder eine Wehrübung abgeleistet haben den Zusatz „a. D. d. R.“ (außer Dienst / der Reserve). Alle anderen (Soldaten auf Zeit (SaZ) und Wehrpflichtige) führen grundsätzlich bis zum Lebensende den Zusatz „d. R.“.

Version vom 21. März 2012, 13:09 Uhr

Ein Reservist ist ein ehemaliger Soldat oder auch Ungedienter, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.

Geschichtliche Entwicklung

Historisch gesehen hat in Mitteleuropa das Reservistenwesen erstmals nach der preußischen Niederlage in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt große Bedeutung erlangt. Napoleon I. zwang am 9. Juli 1807 in dem Friedensschluss von Tilsit Preußen neben größeren Gebietsabtretungen auch zu einer drastischen Reduzierung der Armeestärke. Die preußische Armee durfte nunmehr nicht stärker als 42.000 Mann sein.

Das Krümpersystem, das durch den Heeresreformer Scharnhorst in der preußischen Armee eingeführt wurde, sah eine Kurzausbildung der Rekruten vor, die im Kriegsfalle als Reservisten das Heer beträchtlich vergrößern konnten. Der Verringerung der Armeestärke war somit die gewünschte Wirkung vorenthalten und in den kommenden Kriegen konnte Preußen auf eine große Zahl ausgebildeter Soldaten zurückgreifen.

Schon im deutschen Kaiserreich wurden den Reservisten nach dem abgeleisteten Wehrdienst sogenannte Kriegsbeordungen ausgehändigt, die genaue Anweisungen für das Verhalten des Reservisten im Kriegsfalle auflisteten. Andere Staaten fanden ähnliche Lösungen zur Vergrößerung ihrer Streitkräfte im Falle eines Krieges.

Reservisten in modernen Streitkräften

In allen modernen Streitkräften spielen Reservisten eine wichtige Rolle. Von Land zu Land unterschiedlich sind jedoch die konkrete Ausgestaltung und Aufgaben von Reservekomponenten. Oft anzutreffen sind Konzepte, in denen Reservisten den Schwerpunkt der (häufig infanterielastigen) territorialen Verteidigungsstruktur bilden. Beispiele hierfür sind die Nationalgarde der Vereinigten Staaten von Amerika oder die britische Territorial Army. Hauptaufgabe der entsprechend eingeplanten Reservisten ist in diesem Falle das Sicherstellen der Operationsfreiheit in rückwärtigen Gebieten für die regulären Streitkräfte. Es gibt auch Streitkräfte, die aufgrund ihrer Verteidigungsdoktrin in ihrer Gesamtheit als territoriale Verteidigungsstreitkräfte einzuordnen sind, d. h., dass das gesamte Staatsgebiet als strategisches Mittel zur Aufrechterhaltung der staatlichen Souveränität genutzt wird. Solche Armeen bestehen oft zum größten Teil aus Reservisten, so z. B. die Schweizer Armee.

Reservisten sind darüber hinaus aber auch in strategisch und operativ eingesetzten Formationen vertreten, also dem s.g. Feldheer. Hier dienen sie in erster Linie dem Personalersatz und steuern damit einen entscheidenden Beitrag zur Durchhaltefähigkeit im Gefecht bzw. im Einsatz stehender Truppenteile bei. Reine Reserveverbände mit operativem Auftrag sind selten, vereinzelt aber anzutreffen.

In letzter Zeit kristallisiert sich eine weitere Rolle von Reservisten in modernen Streitkräften immer stärker heraus: das Beisteuern wichtiger (im Zivilleben erworbener) Kenntnisse und Fähigkeiten zu den regulären Streitkräften. Die Aufgabe und Funktion des einzelnen Reservisten in den Streitkräften ist dabei eng an seine zivile Ausbildung und seinen zivilen Beruf angelehnt. Damit tragen viele Streitkräfte gesamtgesellschaftlichen Tendenzen zu einer stärkeren Professionalisierung und einer vermehrten Schwerpunktsetzung auf Bildung und Ausbildung Rechnung.

Reservisten der Bundeswehr

Eine gesetzliche Definition des Begriffs Reservist gibt es in Deutschland nicht. Grundsätzlich ist jeder volljährige männliche Deutsche (Frauen nur als ehemalige Zeit- oder Berufssoldatinnen) bis Ende der Wehrüberwachung Reservist, d.h. freiwillig oder unfreiwillig, gedient oder ungedient, zu Wehrdienstleistungen heranziehbar, sofern keine Wehrdienstausnahmen nach Unterabschnitt 3 des Wehrpflichtgesetzes vorliegen.

Im Sinne der vom Bundesverteidigungsminister 2012 erlassenen Konzeption der Reserve (KdR) sind Reservisten alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des SG herangezogen werden können.

Reservisten führen gemäß § 7 SLV einen von der Bundeswehr endgültig verliehenen Dienstgrad mit dem Zusatz „d. R.“ (der Reserve) außerhalb des aktiven Dienstes weiter; dabei spielt es keine Rolle, ob der Soldat beordert ist, also in einem Truppenteil eingeplant, oder nicht. Nur Berufssoldaten führen nach dem Dienstende die Bezeichnung „a. D.“ (außer Dienst), sofern sie noch beordert sind oder eine Wehrübung abgeleistet haben den Zusatz „a. D. d. R.“ (außer Dienst / der Reserve). Alle anderen (Soldaten auf Zeit (SaZ) und Wehrpflichtige) führen grundsätzlich bis zum Lebensende den Zusatz „d. R.“.

Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte nicht nur im Verteidigungsfall, sondern bereits im Frieden


Verwendungskategorien von Reservisten

Die Konzeption der Reserve der Bundeswehr (KdR) des Bundesverteidigungsministers vom 1. Februar 2012 ordnet die Reservisten der Bundeswehr drei Kategorien Truppenreserve, Territoriale Reserve und Allgemeine Reserve sowie den beiden Beorderungsarten Verstärkungsreserve und Personalreserve zu.


Beorderte Reservisten, die sich verpflichtet haben, innerhalb von drei Jahren mindestens 72 Tage Wehrdienst zu leisten, sind sogenannte Einsatzreservisten.

Reservisten können über ihre aktive Dienstzeit hinaus in der Bundeswehr aktiv sein. Dies geschieht durch (inzwischen überwiegend freiwillige) Wehrübungen (WÜb) oder Dienstliche Veranstaltungen (DVag). Außerhalb der Bundeswehr organisiert der Reservistenverband als besonders beauftragter Träger die "beorderungsunabhängige freiwillige Reservistenarbeit".

Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung (§ 24 WPflG). Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Die Zusätze „a. D.“ und/oder „d. R.“ dürfen trotzdem weitergeführt werden. Ehemalige Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit unterliegen der Dienstleistungsüberwachung (§ 77 SG). Für sie gelten teilweise abweichende Fristen.

Für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall ist die Festlegung einer einheitlichen Altersgrenze von 60 Lebensjahren vorgesehen.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ihren Zivildienst abgeleistet haben, gehören ebenfalls zur Reserve und werden im Verteidigungsfall zu den entsprechenden Aufgaben im zivilen Bereich, außerhalb der Bundeswehr, z. B. Rettungsdienst, Sanitätsversorgung, Wiederherstellung der zivilen Infrastruktur, herangezogen.

Einsätze und Verluste von Reservisten

Bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr sind regelmäßig auch Reservisten eingesetzt und nutzen dort meist in Spezialfunktionen ihre im Zivilleben erworbenen Kenntnisse. So waren im Dezember 2006 von rund 8.400 Soldaten im Auslandseinsatz mehr als 500 Reservisten und weitere 716 sogenannte „Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende“. Reservisten sind z. B. als Sprachmittler, bei der Feldpost oder im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit tätig.

Am 14. November 2005 kam in Kabul durch einen Selbstmordanschlag ein Oberstleutnant d. R. ums Leben. Am 19. Mai 2007 starben ein Hauptmann d. R. sowie zwei Oberfeldwebel d. R. in Kundus.

Ausbildung von Reservisten des Heeres

Ziel der Ausbildung ist, die Heeres-Reservisten zur eigenständigen Erfüllung der Anforderungen des jeweiligen Beorderungsdienstpostens zu befähigen. In der Folge entspricht die Ausbildung der Reservisten weitestgehend der Ausbildung der aktiven Soldaten. Die besonderen Belange der Reservisten und ihrer Arbeitgeber (Verfügbarkeit, Durchführungsort, Struktur und Methodik) werden durch modularen Aufbau und Nutzung von Mitteln der modernen Ausbildungstechnologie in der Durchführung – wo immer möglich – mit einbezogen. Darüber hinaus werden vermehrt vorhandene zivilberufliche Qualifikationen als gleichwertiger Ersatz für entsprechend vergleichbare militärische Fachausbildung genutzt. Die Ausbildung zum Reserveoffizier führt im ersten Schritt, analog zu den aktiven Soldaten, zur Qualifikation als Reserveoffizier des Heeres. Die dazu erforderlichen Lehrgänge, wie die Laufbahnprüfung, werden an der Offizierschule des Heeres durchgeführt. Gleiches gilt sinngemäß für die Ausbildung zum Reservefeldwebel an der Unteroffizierschule des Heeres. Im zweiten Schritt erfolgt dann die truppengattungsspezifische Ausbildung an den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen des Heeres. Ziel ist, die erforderliche Ausbildung mit Masse während der aktiven Dienstzeit (SaZ 02, FWDL) der Anwärter durchzuführen. Dem gegenüber erfolgt die Ausbildung von Reserveoffizieranwärtern auf diese Weise in entsprechenden Lehrgangsmodulen.

Gemeinschaftsausbildung findet vorrangig in den Ergänzungstruppenteilen statt. Ziel der Ausbildung und Inübunghaltung der 17 Ergänzungstruppenteile des Heeres – davon fünf in Standorten mit der Bezeichnung ZMZ-Stützpunkt – ist, die Einsatzbereitschaft zur Durchführung von wahrscheinlichen Einsatzaufträgen im Inland herzustellen und zu halten. Die dazu erforderliche Ausbildungs- und Übungstätigkeit liegt in der Verantwortung der jeweiligen Brigade. Absicht ist, in Truppenwehrübungen als Volltruppenübungen (Dauer: 12 bis 14 Tage) zunächst die Einheitenebene und abschließend den Verband auszubilden. Das Führungs-, Fach- und Funktionspersonal des Verbandes wird ergänzend in Truppenwehrübungen als Stabsrahmenübungen (Dauer: sieben Tage) qualifiziert. Die Durchführung der Truppenwehrübungen ist mit Schwerpunkt unter Nutzung von Zentralen Ausbildungseinrichtungen des Heeres vorgesehen.

Der Ausbildungsansatz wird zunächst in den Jahren 2010 bis 2012 erprobt.

Zuständigkeiten

Innerhalb der Bundeswehr liegt die Zuständigkeit für Reservistenangelegenheiten bei den Territorialen Kommandobehörden:

  • Streitkräfteunterstützungskommando
  • Wehrbereichskommandos
  • Landeskommandos

Den Territorialen Kommandobehörden gegenüber ist in diesem Aufgabenbereich weisungsbefugt:

1. Das Streitkräfteamt – (SKA)
Im Streitkräfteamt bearbeitet das Dezernat Reservistenarbeit alle Grundsatzangelegenheiten in der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit der Bundeswehr. Dazu gehört die Herausgabe der Besonderen Anweisung (BesAnResArb), die fachliche Überwachung der Territorialen Kommandobehörden und die Unterstützung/Zuarbeit für das Fachreferat im BMVg. Das Dezernat untersteht fachlich dem Inspizienten für die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit, dem es auch tatkräftig zuarbeitet. Der Inspizient nimmt das Beobachtungsrecht des stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr wahr, der gleichzeitig Beauftragter für die Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr ist (zurzeit: Vizeadmiral Wolfram Kühn). Er inspiziert sowohl die Arbeit der Landeskommandos, Wehrbereichskommandos wie auch den Reservistenverband, soweit er Zuwendungsmittel des Bundes verwendet.

2. Das Landeskommando (LKdo)
Das Landeskommando ist eine Kommandobehörde der Territorialen Wehrorganisation. Es erfüllt nationale territoriale Aufgaben in einem Bundesland. Die wesentliche Aufgabe ist die zivil-militärische Zusammenarbeit. In Friedenszeiten ist die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit ein wesentliches Aufgabenfeld. Mit seinem Fachpersonal - dem Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten (StOffzResAngel) und dem Feldwebel für Reservisten (FwRes) betreut es alle Reservisten, die sich engagieren möchten, und bietet deren Weiterbildung auf freiwilliger Basis an. Jeder nicht beorderte Reservist gehört zu dem Landeskommando, in welchem er seinen Hauptwohnsitz hat. Dieses ist sein Ansprechpartner und seine – soweit noch gewünscht – militärische Heimat. Das Landeskommando wird in diesem Aufgabenfeld in besonderer Weise von den Untergliederungen des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) unterstützt.

3. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw)
Dieser ist nach der Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr und der Richtlinie des Generalinspekteurs besonders beauftragter Träger der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Die Arbeit des Verbandes beinhaltet Sicherheitspolitische Arbeit, Förderung militärischer Fähigkeiten und Betreuung. Unterstützungsleistung für die Bundeswehr wird zusätzlich durch den Verband angeboten.

Verbände

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw e.V.) ist der vom Deutschen Bundestag beauftragte Verband für die Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Er hat bundesweit ca. 125.900 Mitglieder, die in ca. 2500 örtlichen Reservistenkameradschaften organisiert sind.

Der Bayerische Soldatenbund Bayerische Soldatenbund 1874 e.V. (BSB) vertritt vor allem bayerische Kriegerkameradenschaften und nun auch Reservisten der Bundeswehr.

Uniform

Schulterklappe eines Majors d.R. mit schwarz-rot-goldener „Reservistenkordel“

Während eines Wehrdienstverhältnisses tragen Reservisten wie alle anderen Soldaten die befohlene Uniform ohne Unterscheidung.

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses können Reservisten bei Vorliegen einer Uniformtrageerlaubnis ebenfalls anlassentsprechend Dienst- oder Kampfanzug tragen, welcher dann gemäß ZDv 37/10 Nr. 427 wie folgt zu kennzeichnen ist:

  • Frühere Soldaten des Heeres und der Luftwaffe tragen eine Aufschiebeschlaufe aus schwarz-rot-goldener Kordel an der Ärmeleinsatznaht anliegend auf den Schulterklappen von Dienstanzug, Gesellschaftsanzug und Feldanzug.
  • Frühere Soldaten der Marine tragen ein goldenes R (1 cm breit und 1,5 cm hoch) in Verbindung mit dem Dienstgradabzeichen am Dienstanzug unmittelbar über den Dienstgradabzeichen; bei Offizieren und Bootleuten zwischen Laufbahn-/Verwendungs- und Dienstgradabzeichen.

Siehe auch