Diskussion:Genossenschaft
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Überarbeiten - Abschnitt DDR
[Quelltext bearbeiten]Der ganze Abschnitt ist reichlich DDR-Prosa. Die sozialistischen Genossenschaften hatten rein gar nichts mit der Definition laut Einleitung des Artikels gemeinsam - außer dem Namen. Weder war die Mitgliedschaft freiwillig noch waren sie Zusammenschlüsse zur irgendwie gearteten gegenseitigen Hilfe. nach meinem ermessen sollte der ganze Abschnitt entfernt werden falls sich niemand findet, der aus den sicher vorhandenen Belegen, dass es unter dem Namen "Genossenschaft" in der DDR staatlich geführte und kontrollierte Unternehmen, welche wirtschaftlich wenig erfolgreich waren, gab, umschreibt. --V ¿ 13:42, 14. Mai 2019 (CEST)
- @Verum: Verstehe. Vorsichtshalber speichere ich die 2 von dir entfernen Absätze hier, falls jemand das fundieren möchte:
- Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften waren zu Anfang freiwillige Zusammenschlüsse. Um 1960 wurden fast alle Landwirte im Rahmen der Kollektivierung Mitglied einer Genossenschaft. Dabei kam es verbreitet zu Eintritten unter Zwang („Zwangskollektivierung“). Insgesamt wurden 19.345 Landwirtschaftliche Genossenschaften (LPG) in der DDR gegründet, die auf 83,6 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche produzierten.
- Bei der Verfassungsreform 1968 wurde die Regelung für Genossenschaften neu formuliert, und beinhaltete im Kapitel 4 bzw. Artikel 46 die „Sozialistischen Produktionsgenossenschaften und ihre Rechte“<ref>Verfassung DDR 1968.</ref> Der Schwerpunkt lag dabei auf den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Er legte fest: „Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind die freiwilligen Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft. Sie gestalten auf der Grundlage der Gesetze eigenverantwortlich ihre Arbeits- und Lebensbedingungen. Durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen nehmen die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften aktiv an der staatlichen Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung teil. Der Staat hilft den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu entwickeln.“ Für die anderen „sozialistischen Produktionsgenossenschaften“ der Fischer, der Gärtner und der Handwerker galten die gleichen Grundsätze. Bei der Verfassungsänderung 1974 wurden die Regelungen beibehalten.
- Gruß --Chiananda (Diskussion) 00:45, 15. Mai 2019 (CEST)
- Zum Thema Landwirtschaft die entsprechenden gut belegten Abschnitte Landwirtschaft in der DDR bitte beachten. --V ¿ 00:58, 15. Mai 2019 (CEST)
- Das sehe ich auch so. Der Begriff GENOSSENSCHAFT wurde seitens der DDR-Führung als positiv besetzte Framing-Vokabel missbraucht, um in Wahrheit die Überführung von Privatvermögen in Volksvermögen zu verschleiern. Dabei kam es dem Staate nicht darauf, die Vermögenswerte sofort überschrieben zu bekommen. Es reichte aus, dass sie der privaten Verfügungsgewalt der Privateingentümer entzogen wurden. Es gab keine fairen Genossenschaftsversammlungen, der Einfluss der Genossen auf die Führung war nicht gegeben und es gab auch keine Gewinnausschüttungen.
- Soweit es einzelnen Genossenschaft, wie den PHG gelang Überrenditen zu erzielen, wurde die Gesetzgebung nachgeschärft, um diese unwirtschaftlich zu machen. --2003:EA:B709:FFE3:2D2A:5EEB:6F69:1451 22:24, 27. Nov. 2021 (CET)
- Zum Thema Landwirtschaft die entsprechenden gut belegten Abschnitte Landwirtschaft in der DDR bitte beachten. --V ¿ 00:58, 15. Mai 2019 (CEST)
Zwangsgenossenschaften
[Quelltext bearbeiten]Auch hier möchte ich Zweifel anmelden. Außer der Bezeichnung Genossenschaft haben diese Organisationen oft nichts mit der Rechtsform der Genossenschaft zu tun. Im übrigen fehlen die Belege. --Kulturkritik (Diskussion) 10:34, 14. Jul. 2020 (CEST)
- Dass manche deutschen Körperschaften des Öffentlichen Rechts die an sich irreführende Bezeichnung als "Genossenschaft" tragen, steht doch im Artikel. Beispiele dafür stehen auch da. Was ist denn nun am Artikel dazu noch überarbeitungsbedürftig? --91.36.247.16 13:06, 27. Aug. 2020 (CEST)
Staatsfreie Organisation von Gemeinwohlinteressen (Deutschland)
[Quelltext bearbeiten]Der Genossenschaftszweck einer Genossenschaft kann auch in der staatsfreien Organisation von Gemeinwohlinteressen liegen. Ein Beispiel hierfür bildet die Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), in der sich Hersteller von Mineralwässern und alkoholfreien Limonaden zusammengeschlossen haben. Die GDB sorgt für die Einheitlichkeit des Mehrwegflaschensystems. Durch die Sicherstellung der Einheitlichkeit der verwendeten Pfandflaschen, - über die einzelnen Betriebe hinweg - sorgt die GDB damit für das Gemeinwohlinteresse der Müllvermeidung, sie schützt vor Pfandschlupf und vor dem Trittbrettfahrertum einzelner Betriebe. Aktueller Artikel dazu, der eine fehlende Entsprechung bei Mehrweg-Bierflaschen beklagt, man lese und staune: von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/pfandflaschen-braucht-jede-brauerei-eine-eigene-bierflasche-16909153.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE. --91.36.247.16 13:01, 27. Aug. 2020 (CEST)
Abkürzung eGen?
[Quelltext bearbeiten]Ich habe die Abkürzung im Artikel nicht gefunden, aber in Österreich scheint die verwendet zu werden (auf Milchpackungen entdeckt: Berglandmilch eGen, Gmundner Molkerei eGen). Das ist auch durchaus der Singular. --androl ☖☗ 20:56, 27. Sep. 2020 (CEST)
öff-rechtliche Genossenschaften in der Schweiz
[Quelltext bearbeiten]@Randolph33: @ExtremPilotHD: Warum habt ihr das denn rückgängig gemacht? Das Buch von Purtschert ist im Artikel ja angegeben. --178.198.5.69 14:22, 16. Nov. 2020 (CET)
- Zum einen die Entfernung des Punktes (WP:KORR beachten) und zum anderen musst du für die Änderung konkrete Belege angeben. Ein ganzes Buch ist als Quelle ungeeignet. Dafür bedarf es genaue Seitenabgabe. Außerdem ist das Buch nicht als Beleg, sondern als thematische Literatur vorhanden. Gruß --ExtremPilotHD (Disk | ) 14:33, 16. Nov. 2020 (CET)
- PA entfernt. --ExtremPilotHD (Disk | ) 09:03, 17. Nov. 2020 (CET) Es ist ein einziger Beleg angegeben für Schweizer Genossenschaften, und dort steht meine Änderung drin. Für den Handelsregistereintrag privatrechtlicher Genossenschaften ist die Seitenzahl ja auch nicht angegeben. -178.198.5.69 14:43, 16. Nov. 2020 (CET)
- Wer als trollende IP-Entagsfliege im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.--Klaus-Peter (aufunddavon) 06:35, 17. Nov. 2020 (CET)
- PA entfernt. --ExtremPilotHD (Disk | ) 09:03, 17. Nov. 2020 (CET) Es ist ein einziger Beleg angegeben für Schweizer Genossenschaften, und dort steht meine Änderung drin. Für den Handelsregistereintrag privatrechtlicher Genossenschaften ist die Seitenzahl ja auch nicht angegeben. -178.198.5.69 14:43, 16. Nov. 2020 (CET)
Plattform-Genossenschaften
[Quelltext bearbeiten]Wie ließe sich hier das große Feld der Plattformgenossenschaften (platform coops), also für Internet-, Software- und High-Tech-nahe Zwecke in geeigneter Form thematisieren und einfügen? Vordenker im Bereich sind bspw. Yochai Benkler (Harvard) und Trebor Scholz (The New School). Auch im deutschsprachigen Raum gibt es entsprechende Zusammenschlüsse. Danke für jede Idee! --PaulAsimov (Diskussion) 21:35, 28. Mär. 2021 (CEST)
Löschung des Satzungszwangs
[Quelltext bearbeiten]Warum wurde der Satzungszwang nach § 18 Genossenschaftsgesetz gelöscht? @Schotterebene: Der Satzungszwang nach § 18 GenG hat denselben Stellenwert wie der Zwang zum Prüfungsverband nach § 54 GenG und beide gesetzlichen Zwänge sollten in dem Text aufgeführt sein.
Zitate aus der Genossenschaftsgesetzkommentarliteratur
Die Satzung ist das Grundgesetz der Genossenschaft. (Schulte, Lang/Weidmüller Kom., GenG, 37. Auflage § 18 Rn. 2) Die Satzung ist von subsidiärer Bedeutung, das GenG ist somit weiterhin zwingendes Recht. (Schulte, Lang/Weidmüller Kom., GenG, 37. Auflage § 18 Rn. 3)
Man könnte den Satzungszwang auch verkürzt reinschreiben, aber er sollte genauso wie der gesetzliche Zwang zum Prüfungsverband genannt werden. (nicht signierter Beitrag von Alter Winzer (Diskussion | Beiträge) 16:27, 29. Jan. 2024 (CET))
- Das Wesentliche zur Satzung steht unlängst unter Genossenschaft#Gründungsvoraussetzungen. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 17:14, 29. Jan. 2024 (CET)
- Ok @Verzettelung:, müsste man dann nicht den Satz, "Jede Genossenschaft muss Mitglied eines Prüfungsverbandes sein, welcher in regelmäßigen Abständen die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der Mitgliedsunternehmen überprüft.", in der Begriffserklärung Genossenschaft nicht auch in Genossenschaft#Gründungsvoraussetzungen reinnehmen?
- Bezüglich der rechtlichen Bewertung der Genossenschaft ist zwar das GenG genannt aber der Satzungszwang und die Satzung als Grundgesetz der Genossenschaft, neben der laut Rechtsprechung KEINE weiteren Geschäftsbedingungen existieren drüfen, ist in der Begriffserkärung Abs. 2 neben dem GenG und in Gründungsvorraussetzungen nicht herausgearbeitet.
- Und der Satz "Aufgrund dieser Prüfungen und der demokratisch gewählten Leitungsorganen sind Genossenschaften die Unternehmensform mit der niedrigsten Insolvenzquote in Deutschland." ist zwar in dem Punkte richtig, dass Genossenschaften eine niedrige Insolvenzquote haben, aber ist dies wirklich auf die Prüfungsverbände zurückzuführen wie behauptet? Als Quelle ist ein Prüfungsverband angegeben. Ist dies eine zuverlässige Quelle? Aussagen zu Prüfungsverbänden sollten nicht von Prüfungsverbänden belegt werden. Ich selbst zweifle es an, dass Prüfungsverbände für die niedrige Insolvenzquote verantwortlich sind. Prüfungsverbände sind nicht staatlich kontrolliert, dies soll aber mit einer angekündigten GenG-Änderung kommen. Analog könnte man behaupten, die Prüfungsverbände Bafin oder der Ombutsmann der Versicherungen sorgen für geringere Insolvenzquoten.
- --Alter Winzer (Diskussion) 09:14, 30. Jan. 2024 (CET)
- Vielen Dank für den Hinweis auf die Ausführungen zum Thema Insolvenzsicherheit in der Einleitung. Diese habe ich entfernt und die Satzung in aller Kürze eingebracht [1]. Auf die Satzung unten im Dtl.-Abschnitt noch näher einzugehen, halte ich für angebracht! Mit dem Lang/Weidmüller-Kommentar hast du ja eine erstklassige Quelle genutzt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 12:54, 30. Jan. 2024 (CET)
- Ich danke auch für die konstruktive Zusammenarbeit auf Wikipedia.--Alter Winzer (Diskussion) 14:13, 30. Jan. 2024 (CET)
- ah, ganz frischer vorgang!
- [ bin auf abenteuerlichen umwegen hier gelandet - F-16 - Chianti - vm - vm-archiv - alter winzer - holder - sperrlogbuch verzettelung - genossenschaft ]
- schön, daß man auch mal auf gute den WP regeln folgendes zusammenwirken trifft, unter den teilweise mafiösen strukturen, die sich auf Wikipedia seit jahren systematisch immer breiter machen zusätzlich zu der 'traditionellen' löschpolizei. es eird immer anstrengender, der aufgenötigte kampf umvöllig reguläre inhalte.
- [ ich weiß, das gehört hier überhaupt nicht her - mich interessiert nichtsdestoweniger, WER es dann löscht lol ] --176.7.148.218 18:19, 31. Jan. 2024 (CET)
- Ich danke auch für die konstruktive Zusammenarbeit auf Wikipedia.--Alter Winzer (Diskussion) 14:13, 30. Jan. 2024 (CET)
- Vielen Dank für den Hinweis auf die Ausführungen zum Thema Insolvenzsicherheit in der Einleitung. Diese habe ich entfernt und die Satzung in aller Kürze eingebracht [1]. Auf die Satzung unten im Dtl.-Abschnitt noch näher einzugehen, halte ich für angebracht! Mit dem Lang/Weidmüller-Kommentar hast du ja eine erstklassige Quelle genutzt. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 12:54, 30. Jan. 2024 (CET)
Struktur des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Generell ist der Inhalt des Artikels schon ziemlich brauchbar. Allerdings verliert er an Qualität durch die mMn wenig durchdachte Gliederung. In meiner letzten Änderung habe ich bereits begonnen die Struktur etwas nachzuschärfen, indem ich zu Beginn des Artikels die Kapitel zu "Prinzipien und Aufbau" und "Zweck der Genossenschaften" eingefügt hab. Bei Letzterem habe ich nur die Überschrift geändert. Das ist auch genau mein Argument: Inhalt ist gut entwickelt, aber die Logik des Aufbaus verwirrt etwas. Deswegen zwei Vorschläge:
1) Das Kapitel "Genossenschaftswesen in Europa" zeigt beschriebene Problematik eindeutig: Wenig konkreter Begriff als Überschrift und dementsprechend breitgefächerter Inhalt der teilweise nicht logisch zusammenhängt. Vorschlag: Ein Kapitel zu "Rechtsrahmen der Genossenschaften" (oder ähnliche Bezeichnung) und ein Weiteres zu "Typen/Arten von Genossenschaften". Die Abschnitte "Gesellschaftliche Rolle" sowie "Aktuelle Trends" bilden die inhaltliche Basis für zweitgenanntes Kapitel.
2) Vielleicht ist es auch nur subjektiver Gusto, aber ich finde, dass in einem thematischen Hauptartikel die Geschichte ganzheitlich und nicht abhängig von einem Staat erzählt werden sollte. Zudem sehen wir in diesem konkreten Fall, dass es zu einer seltsamen Gewichtung führt, bei der man den Eindruck hat, die Genossenschaft wäre untrennbar mit der Geschichte der DDR verbunden, was ja aufgrund der weltweiten Relevanz der Genosseschaft Unsinn ist. Vorschlag: Den Geschichtsteil in einen Unterartikel "Geschichte der Genossenschaften" auszulagern, wo die Geschichte gerne auch spezifisch in verschiedenen Ländern analysiert werden kann. Der Hauptartikel sollte dann einen kurzen, knackigen Überblick über die Geschichte der Genossenschaften im Allgemeinen umfassen.
Die Ausarbeitung braucht natürlich Zeit und deswegen möchte ich erst fragen, ob es hierfür überhaupt Konsens gibt. Beste Grüße, Fued Katari (Diskussion) 11:47, 20. Okt. 2024 (CEST)