Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2012/Oktober

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Ein höchst fragwürdiges Unternehmen in spe

Um zu unterstreichen und am passenden Ort zu hinterlegen, was meinerseits an dieser Stelle einem Statement Sneverns entgegnet wurde, gebe ich Folgendes zu bedenken:

  • Das Schiedsgericht würde in seiner Funktion und Bedeutung untergraben – und zwar nicht nur bei einer Initiative aus den eigenen Reihen wie hier –, wenn es in derartigen Fällen nach eigener Entscheidung die Verantwortung wieder an die Wikipedianergemeinschaft zurückreichte.
  • Es gehört zu den elementaren Funktionen des Schiedsgerichts, der Gemeinschaft, die für seine regelmäßige Wahl und Zusammensetzung in derzeit halbjährigen Abständen sorgt, bestimmte Entscheidungen abzunehmen und mit dafür zu sorgen, dass Wikipedianer sich hauptsächlich mit Beiträgen zu den Projektzielen befassen können und nicht durch fortwährendes Störfeuer anderweitig motivierter Zeitgenossen davon abgehalten werden.

-- Barnos -- (Diskussion) 11:00, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

PS: Der Hinweis hier kommt auch aus der Erwägung, dass das gemeinte Unternehmen sowohl der weiteren Kommunikation als auch der allgemeinen Beachtung bedarf. -- Barnos -- (Diskussion) 11:13, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe mir mal erlaubt, den externen Link in der Überschrift durch einen internen zu ersetzen, da ich (wie andere auch) per https in der WP unterwegs bin.
Es gibt Benutzersperrverfahren, Admins können Benutzer sperren oder entsperren - inwiefern würde eine zusätzliche Möglichkeit, Benutzer zu entsperren, die Bedeutung des SG untergraben? Durch die MBs, durch die das SG eingesetzt wurde, sind die Kompetenzen des SG eng begrenzt. Für reine "Gnadengesuche", wie wir sie bereits mehrfach hatten, sind wir nicht zuständig.
Wenn man der Meinung ist, dass Gnadengesuche möglich sein sollten, dann ist ein MB die richtige Form, es einzuführen. Ob man das dann analog zu einem BSV durch die Gemeinschaft abstimmen lässt, dem SG diese Kompetenz zuweist oder eine neue Instanz dafür einrichtet, sollte im entsprechenden MB diskutiert werden. -- Perrak (Disk) 12:04, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Meiner Ansicht nach sollte auch das SG u. U. auf ein Sperrverfahren verweisen können (und hat diese Möglichkeit längst). Nämlich dort, wo es den Communitywillen nicht einschätzen kann und die sicher ohne jeden Zweifel durch Regeln gedeckte Sperre abgelaufen ist.
So hätte es schon im Falle A-J laufen können. Das SG könnte sagen "vom reinen Vergehen her könnte der Delinquent nach x Monaten unter Auflage Y entsperrt werden. Dieses trifft aber nur in Kraft, wenn die Community nicht mit 55-%iger Mehrheit für eine längere Sperre sein sollte."
In dem Falle wäre der (Ent-)BSV-Ersteller idealerweise die legitimierte Instanz SG und kein schläfriger Hobby-BSV-Ersteller oder Erzfeind des Gesperrten. Und der Gesperrte wüßte, daß er nicht nur an 10 Männekes vorbei müßte, sondern auch das Vertrauen der Community (wieder-) gewinnen.
Keinerlei Akzeptanz fände sicherlich die Option, daß ein hinreichend beliebter Gesperrter eine nach Regeln zu Recht verhängte Sperre durch ein Gnadengesuch an "den Mob" (PA, der mich aber beinhaltet) umgehen könnte, so nach dem Motto "der hat so tolle Artikel geschrieben, da hat er einmal Nazifizierung oder Wahlbetrug gut".
Meiner Ansicht nach wäre genau das SG die Letztinstanz, die zu entscheiden hätte, ob und ab wann ein Entsperrverfahren zulässig wäre.
Sinnvoll wäre es kaum, einem Rosa Liebknecht eine jederzeitige Bühne geben zu können. Aber ob A-J oder Liesbeth nach angemessener Sanktionszeit (z. B. bei A-J 3 bis 12 Monate nach dem Vergehen, bei L. dem Mißbrauch entsprechend nach längerer Wartezeit) wieder dürfen sollten, würde ich ungern in die Hände Einzelner legen, die dann auch noch u. U. sagen würden "Nö, interessiert mich nicht".
Das SG kann das ohne jedes weitere MB schon heute und hätte gerade im jüngst abgeschlossenen Fall davon Gebrauch machen können. --Elop 12:33, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Sg-Anfrage WP:KPA

Moin. Der Benutzer:Sg-Anfrage WP:KPA, der sich selber dazu bekennt, eine Socke aus dem Bereich Revisionismus-Troll zu sein, stellte die SGA Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Umsetzung der WP:KPA. Das Account sollte normalerweise gesperrt werden wie die übrigen, auch hat Erzbischoff die SGA-Seite zuest / vorläufig / wie auch immer abgeschlossen und gesperrt, sodass dort nicht zu editieren ist, dennoch ist das Account noch nicht gesperrt. Ich gehe davon aus, dass das SG die Angelegenheit bald klärt, und würde das weitere Vorgehen davon abhängig machen. Bitte daher um eine umgehende Benachrichtigung, am besten via WP:AA. Danke -jkb- 18:10, 4. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Krd 15:42, 4. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Entsperrung für SGA

Nach der heutigen Erfahrung würde dem SG vorschlagen, auf der Anfrageseite wie auch auf FAQ deutlich klarzustellen, dass eine Entsperrung zwecks SG-Anfragestellung wirklich nur die Bearbeitung der SGA-Seite erlaubt, höchstens dann die Benachrichtigung der Beteiligten. Siehe hier und hier. Gruß -jkb- 20:04, 31. Okt. 2012 (CET)Beantworten

P.S. Und / oder das SG sollte im Entsperrfall den Benutzer auf seiner DS diesbezüglich belehren. -jkb- 11:26, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Der Punkt steht auf der Agenda für die nächste SG-Besprechung und wird vermutlich kurzfristig geklärt. --Krd 15:51, 4. Nov. 2012 (CET)Beantworten