Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

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  • Vertragsparteien
  • Beobachter in Beitrittsverhandlungen
  • Nur Beobachter
  • Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (engl. Government Procurement Agreement, kurz GPA) ist ein internationales plurilaterales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der World Trade Organisation (WTO), das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt. Das GPA wurde in der Tokio-Runde ausgearbeitet, galt dort aufgrund der wenigen Mitglieder, die das Übereinkommen ratifizierten aber nur als sogenannter Code und wurde in der Uruguay-Runde umgearbeitet und dann ebenso wie die Gründung der WTO am 15. April 1994 beschlossen[1] und trat am 1. Januar 1996 in Kraft. Trotzdem sind bisher nicht alle Mitglieder der WTO auch Mitglieder des GPA.

    Vertragsparteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Seit dem 1. Februar 2020 besteht das GPA aus folgenden 21 Vertragsparteien bzw. 48 Vertragsstaaten:[2]

    Weitere 36 Staaten darunter auch das Vereinigte Königreich haben einen Beobachterstatus. 12 von ihnen (Albanien, Brasilien, China, Georgien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Nordmazedonien, Oman, Russland und Tadschikistan) führen Beitrittsverhandlungen.

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. WTO | Understanding the WTO – The GATT years: from Havana to Marrakesh. Abgerufen am 24. Mai 2022 (englisch).
    2. Parties, observers and accessions. In: WTO. Abgerufen am 18. August 2020 (englisch).
    3. Art. 216 Abs. 2 AEUV