Beauftragter
Ein Beauftragter (auch Sonderbeauftragter) ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätig. Ferner gibt es auch Beauftragte, die in Betrieben und Behörden aufgrund von Rechtsvorschriften bestellt werden müssen.
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Grundlagen[Bearbeiten]
Wenn der Beauftragte zugleich bindend für den Auftraggeber Rechtsbeziehungen eingehen kann, ist auch gleichzeitig Vertreter. Soweit ein einmaliger Auftrag (Einzelauftrag) ausgeführt wird, ist zu einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis abzugrenzen, in dem gerade keine gegenseitigen Bindungen eingegangen werden. Der Einzelauftrag innerhalb einer Behörde entspricht zumeist dem Weisungsverhältnis, ohne dass dadurch förmlich ein Beauftragter entstünde.
Der dauerhaft Beauftragte tritt zumeist mit einem eigenen Aufgabenbereich unabhängig auf.
Beauftragte nach Agenden[Bearbeiten]
- Beauftragter für den Haushalt
- Menschenrechtsbeauftragter
- Beauftragter für Chancengleichheit
- Beauftragter Richter
Beauftragte nach Staat/Institution[Bearbeiten]
Deutschland[Bearbeiten]
Beauftragte des Deutschen Bundestages[Bearbeiten]
Beauftragte der Bundesregierung und Bundesbeauftragte gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien[Bearbeiten]
Die Beauftragten der Bundesregierung und die Bundesbeauftragten werden von der Bundesministerin, dem Bundesminister oder von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler ernannt und unterstützen diese in unabhängiger und beratender Form. Sie sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert. Nach § 21 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen. Nach Abs. 2 informieren sie die Bundesministerien – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen – frühzeitig in Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung, soweit Aufgaben der Bundesministerien betroffen sind.
Die vorstehenden Ausführungen gelten aber nur für diejenigen Beauftragten usw., die in einer Liste aufgenommen sind, die beim Bundesministerium des Innern geführt wird (§ 21 Abs. 3 GGO). Diese Voraussetzung ist nicht bei allen der nachfolgend aufgeführten Beauftragten erfüllt.
- Bundeskanzleramt
- Beauftragter der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
- Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung
- Persönlicher Beauftragter der Bundeskanzlerin für die Weltwirtschaftsgipfel der G 8-Staaten
- Auswärtiges Amt
- Beauftragter für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt
- Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit
- Koordinator für die deutsch-amerikanische zwischengesellschaftliche, Kultur- und informationspolitische Zusammenarbeit
- Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
- Koordinatorin für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Beauftragter für die Sozialwahl
- Bundesministerium der Finanzen
- Persönlicher Beauftragter der Bundeskanzlerin für die Weltwirtschaftsgipfel der G 20-Staaten
- Bundesbeauftragter für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse
- Bundeskommissar bei der Deutschen Bau- und Grundstücks-AG
- Staatskommissar zur Aufsicht bei der DekaBank Deutschen Girozentrale
- Staatsbeauftragter für die DBV öffentlich-rechtliche Anstalt für Beteiligungen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium des Innern
- Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer
- Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
- Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
- Koordinator der Bundesregierung für die Fußballweltmeisterschaft 2006
- Bundesministerium der Justiz
- Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen (zugleich Verfahrensbevollmächtigter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte)
- Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
- Beauftragter für das Bergmannssiedlungsvermögen bei der Treuhandstelle, für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlebezirk und der Wohnungsbaugesellschaft Rhein Braunkohle
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Beauftragte für Auslandsinvestitionen in Deutschland
- Tourismusbeauftragter
- Bundesrechnungshof
- Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Beauftragte aufgrund von Rechtsvorschriften[Bearbeiten]
- Abfallbeauftragter
- Beauftragter für die Biologische Sicherheit
- Brandschutzbeauftragter
- Beauftragter für Luftaufsicht
- Datenschutzbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Geheimschutzbeauftragter
- Geldwäschebeauftragter
- Informationsbeauftragter
- Korruptionsschutzbeauftragter
- Laserschutzbeauftragter
- Sicherheitsbeauftragter
- Strahlenschutzbeauftragter
- Tierschutzbeauftragter
Beauftragte auf kommunaler Ebene[Bearbeiten]
Schweiz[Bearbeiten]
Beauftragte des Schweizerischen Bundesrates[Bearbeiten]
Europäische Union[Bearbeiten]
Vereinte Nationen[Bearbeiten]
- Kommissare: Die beiden Hochkommissare (High Commissioner) und deren Unterkommissare und lokalen Beamte (Andere UN-Spezialorganisationen werden von Administratoren oder Direktoren geleitet).
- UN-Sonderbeauftragter (Special Representative of the Secretary-General)
- UN-Sonderberichterstatter (Special Rapporteur)
Päpstlicher Stuhl[Bearbeiten]
Siehe auch[Bearbeiten]
- Ombudsmann
- Repräsentant: Gesandter, Abgeordneter, Delegierter, Deputierter
Literatur[Bearbeiten]
- Fleischer, Julia ; Stempfl, Christian: Sound solicitors or silent servants? : The role of Federal commissioners in Germany. Reykjavik, August 2011
- Fuchs, Michael: "Beauftragte" in der öffentlichen Verwaltung. Berlin : Duncker&Humblot, 1985
- Gola, Peter. 1976. "Die Beauftragten sind unter uns." Monatsschrift für Deutsches Recht (5):376.
- Heitmann, Steffen. 1996. "Für jedes Problem ein Beauftragter? Zum Beauftragtenunwesen in der Bundesrepublik Deutschland." NJW (14):904f.
- Hopp, Helmut. Beauftragte in Politik und Verwaltung. Bonn, 1993.
- Kruse, Julia: Der öffentlich-rechtliche Beauftragte. Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes. Duncker & Humblot, Berlin 2007
- Wissenschaftliche Dienste (Hrsg.): Infobrief WD 3 - 3010 - 331/10. Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung. Aktualisierung des Infobriefs ... (WD 3 - 367/08). 2010. (http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Bundesbeauftragte.pdf)
Weblinks[Bearbeiten]
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