Diskussion:Neue psychoaktive Substanzen

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Sivizius in Abschnitt Lemma
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Neue psychoaktive Substanzen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Das Problem mit RCs ist selbstverständlich die Unkenntnis ihrer Wirkungsweise, vorallem, was die Langzeitwirkung angeht. Meiner Erfahrung nach sind RC-Konsumenten deshalb auch oft sehr bemüht, Informationen und Erfahrungen zu sammeln und weiterzugeben. Der Artikel wirkt ein wenig wie "Aufklärungs"-Unterricht für Schüler und sollte sich eher an anderen Artikeln über Drogen orientieren. Horror, Angst und Unsicherheit machen sich bei einer "neuen Droge" vielleicht in der Bildzeitung gut, aber hier sollte man ein anderes Niveau anstreben. Konsumenten von RCs sind oft die Nerds unter den Drogen-Konsumenten und versuchen die fehlenden Langzeitstudien durch selbstständiges Lernen auszugleichen. Der Artikel stellt konsequent alle Probleme und Gefahren dieser Stoffe in den Vordergrund, während alles andere ignoriert wird. Für Wikipedia untragbar. 88.78.28.77 04:26, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Untragbar? Nö... Die Wikipedia bildet bekanntes Wissen ab. Sie ist kein Nachrichtenportal für User. In Artikeln sollen zudem keine unbelegten Annahmen etabliert werden. Die Pflicht zur Angabe von Belegen bildet die inhaltliche Grundlage für dieses Projekt. Sollte es neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben kannst du die gerne einfügen. --91.59.11.161 16:22, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Was soll jetzt genau "untragbar" sein? Ja freilich ist das Problem die Unkenntnis der Wirkungsweise; aber bitte: was ist denn das "alles andere"? Vorteilhafte Wirkungen? Da bräuchte es dann wirklich gute Belege. Was in der Tat untragbar ist, ist ein unverantwortliches, wissenschaftliche Erkenntnisse ignorierendes, allein ideologiebestimmtes BtmG, das völlig unerforschte Substanzen gegenüber jahrtausendealten Rauschmitteln begünstigt und damit eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. -- JoVV QUACK 14:25, 20. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Dosierung[Quelltext bearbeiten]

"Bei der Verwendung von Legal Highs ist es für den Konsumenten oftmals nicht möglich, die eigene Reaktion auf die Substanzen durch eine anfangs geringe Dosierung vorher abzuschätzen, da die meisten Substanzen ein starkes Bedürfnis zur Dosissteigerung hervorrufen. Daher kommt es sehr oft zu einer Überdosierung, die in lebensgefährlichen Zuständen resultieren kann.

Der gesamte Edit, der auch dein Zitat eingebracht hat wirkt fragwürdig. -- 77.64.190.163 03:42, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Eine Dosierung ist nicht möglich, weil niemand weiß, was drin ist.
„Die Konsumenten wissen nie, was wirklich in den Päckchen ist, wie stark die Droge tatsächlich ist.“ Wenn die Kräutermischung tödlich ist
„Was genau in ihnen steckt, bleibt oft das Geheimnis der Hersteller - und genau das macht sie so gefährlich. Wie der Stoff zu dosieren ist, welche Risiken er hat und welche Gegenmaßnahmen im Notfall helfen, muss der Konsument oft selbst herausfinden. Die Nebenwirkungen der psychoaktiven Stoffe reichen von Übelkeit, Herzrasen und Erbrechen bis hin zu Bewusstlosigkeit und Tod.“ [1]--AlternativesLebensglück (Diskussion) 13:44, 16. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Methylendioxypyrovaleron[Quelltext bearbeiten]

MDPV ist in Deutschland seit dem 26. Juli ebenfalls als BTM eingestuft(vgl. betreffenden Wikipediaartikel). Im ersten Abschnitt hört es sich so an, als sei dem nicht so. Das könnte der Autor des Artkels vielleicht aktualisieren. (nicht signierter Beitrag von 132.180.221.73 (Diskussion) 14:04, 8. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Erledigt! --S.Didam (Diskussion) 18:13, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Ist der Verkauf von Poppers illegal?[Quelltext bearbeiten]

Das würde mich echt mal interessieren, gerade in der GaySzene wird sehr häufig Poppers konsumiert, in Schwulenkneipen, Schwulensaunen ect. Dort habe ich selbst schon gesehen (In der Bluepointsauna in Mainz), das der Wirt an der Theke Poppers an Gäste verkauft hat. Ist das jetzt eigentlich erlaubt oder doch illegal? (nicht signierter Beitrag von 79.202.255.19 (Diskussion) 21:32, 25. Mär. 2016)

Poppers sind legal, da sie „offiziell“ z. B. als Reinigungsmittel für Tonköpfe und nicht zum Konsum verkauft werden, und die enthaltenen Substanzen rechtlich nicht kontrolliert sind. --LordToran() 19:11, 6. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Danke, leider wird mir erst jetzt klar warum die nicht direkt verboten werden/wurden. Das sollte umseitig etwas deutlicher dargestellt werden. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 02:22, 8. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wird auch hier drauf eingegangen. Inwieweit der Poppers-Artikel in Bezug auf das Arzneimittelgesetz (welches ja seit letztem Jahr Legal Highs nicht mehr per Definition erfasst) aktuell ist, weiß ich aber nicht. Amylnitrit hatte seinerzeit anscheinend medizinische Nutzungen als potenter Vasodilator, so dass man hier nicht einfach eine „Partydroge“ anprangern und in die BtMG-Anlagen reinschieben konnte ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  --LordToran() 01:54, 9. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Unzulässige Anwendung des AMG[Quelltext bearbeiten]

Das EuGH-Urteil bezieht sich nicht nur auf synthetische Cannabinoide, sondern auf alle Stoffe, "die in ihrer Wirkung die physiologischen Funktionen schlicht beeinflussen, ohne geeignet zu sein, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein." Es sind derzeit also nicht nur entsprechende synthetische Cannabinoide, sondern ebenso weitere Substanzen, die nicht explizit dem BtmG unterstehen, legal. Somit müssen entsprechende Passagen beispielsweise auch zum Thema "Kratom" etc. korrigiert werden.

Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140099de.pdf (Seite 1, letzter Absatz) (nicht signierter Beitrag von 79.234.34.145 (Diskussion) 21:55, 11. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Wie werden die Stoffe eingenommen?[Quelltext bearbeiten]

Wie werden die Stoffe eingenommen? Hinweis fehlt. AW: Da gab es vor ca. vier bis fünf Wochen einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung (kannst du via Google News suchen), die Konsumenten neben legal highs ähnlich wie alle anderen Drogen ein, durch Schniefen, Rauchen, Spritzen, Trinken ect. Die Stoffe werden über Onlineshops aus dem Ausland via Internet bestellt, laut den Verpackungen sind es natürlich keine Drogen, denn sonst wäre die Einfuhr, Herstellung und der Besitz im Erzeugerland wie auch in Deutschland illegal, daher werden sie offiziell als Lufterfrischer, Badesalze ect. hergestellt, was drinnen steckt sind jedoch Drogen. Sie sind teils so gefährlich wie Heroin oder Kokain können aber aufgrund von Gesetzeslücken, die quasi weltweit bestehen, problemlos verkauft, gekauft, hergestellt und eingeführt werden. (nicht signierter Beitrag von 93.230.103.12 (Diskussion) 00:57, 26. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Von Spritzen oder Trinken steht im SZ-Artikel nichts.
„Der Konsument weiß nicht, was er da raucht oder schnupft.“ Bunte Tüten, harte Drogen: BGH-Urteil zu Legal Highs --AlternativesLebensglück (Diskussion) 13:57, 16. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Doku[Quelltext bearbeiten]

Laut einer euronews-Doku sind Legal Highs aktuell besonders in England ein Problem und sie sollen schlimmer sein als Meth oder Heroin. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 15:29, 4. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Aha, und inwiefern trägt das zur Verbesserung des Artikels bei? Hauptsache Angst geschürt, oder wie? --分液漏斗 (Diskussion) 10:51, 6. Mai 2016 (CEST)Beantworten
בלובב ... --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:19, 6. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Na wenns im Fernsehn kommt, muss es ja stimmen. ┻━┻ ︵ ¯\ (ツ)/¯ ︵ ┻━┻ --分液漏斗 (Diskussion) 21:35, 6. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Noch mehr Sensationsjournalismus: [2] --(⊃。•́‿•̀。)⊃━☆゚.*・。゚ 分液漏斗 11:43, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Saidmanns Entfernung[Quelltext bearbeiten]

@Saidmann: Ich verstehe deinen Einwand „Keine zuverlässige Quelle nach WP:BLG;“ nicht. Im allgemeinen ist der Hanfverband als Lobbyunternehmen natürlich als Quelle unzulässig, hier geht es aber nur darum, zu belegen, dass der Hanfverband diese Aussagen getätigt hat, und da wird er wohl als Quelle zulässig sein. Der Satz darunter ist zwar unbelegt, aber es gibt keinen Grund zur Annahme, dass er falsch ist. --Zupanto (Diskussion) 21:36, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Nein die Aussage des Verbandes hat keine enzyklopädische Relevanz und ist deshalb hier überhaupt nicht zulässig. Bitte Aussagen relevanter Autoren benutzen. Mit unbelegten Annahmen arbeiten wir nicht. --Saidmann (Diskussion) 21:44, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Bitte entferne nicht einfach ganze Absätze, weil sie angeblich nicht ausreichend belegt seien. Das korrekte Vorgehen in diesem Fall wäre die Verwendung des Bausteins Vorlage:Belege fehlen. Ich habe deine Entfernung rückgängig gemacht. -- Chaddy · DDÜP 22:31, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
@Chaddy: jetzt wurden die Aussagen des Hanfverbandes entfernt und dann der Beleg Baustein gesetzt. Meiner Meinung nach auch nicht Okay. Wenn man seine letzten Edits anschaut denkt man er hat was gegen den Hanfverband. --GroßerHund (Diskussion) 10:05, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Der Hanfverband setzt sich für Haschisch als legale Droge ein und ist in diesem Zusammenhang keine neutraler Beleg. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 19:50, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Hier geht es ja auch um eine Einschätzung und nicht um eine neutrale Information. Und der Einzelnachweis vom Hanfverband wird nur verwendet, um die Aussage von ebendiesem zu belegen, was ja wohl erlaubt ist, auch wenn er allgemein als Quelle unzulässig ist. --Zupanto (Diskussion) 19:58, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Der Artikel Rosinenpicken erklärt alles, auch wenn ich Saidmann das nicht primär unterstelle, sehr wohl aber seinen Quellen: Ein klassisches Beispiel ist das Rosinenpicken durch die Tabakindustrie, die mit dieser Argumentationsstrategie versuchte, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens in Misskredit zu bringen.[2] Unter anderem wird Rosinenpicken häufig von Klimaleugnern eingesetzt, um die (öffentliche) Aufmerksamkeit auf einzelne, oft aus dem Kontext gerissene Informationsfragmente zu lenken, während zugleich alle Belege ignoriert werden, die der gewünschten Schlussfolgerung widersprechen.[3]
Klartext: die Bundesregierung wär morgen weg, wenn sie die Killerdroge #1 Alkohol (42.000−74.000 Tote pro Jahr) verbieten müsste, deswegen jagt man den Sündenbock NPS mit 98 Toten und ignoriert die 500 Tote durch Fischgräten pro Jahr. Hauptsache man feiert sich selber und verplempert das Geld der Steuerzahler. Viel Spaß noch mit den Chemikern, die einfach aus purer Freude und Neugier an den Leitstrukturen rumbasteln, denn die haben was ordentliches gelernt im Gegensatz zu politischen Heißluftgebläsen. Die Leitstukturentwicklung findet im Computer statt, die Synthese/Erprobung in Ländern, die keine NPS-Gesetzgebung kennen und die Distribution im Darknet. Was das Gesetz genau dagegen ausrichten soll bleibt im Unklaren. Greifen die dummen Kids, die das Darknet nicht bedienen können halt wieder zum guten alten Stechapfel und zur Engelstrompte und schnüffeln Industrieprodukte wie Butan. Ist ja viel gesünder und total legal! Muss man sich auch nicht mit komplizierten Dingen wie GPG, Tor oder Bitcoin auseinandersetzen. --(⊃。•́‿•̀。)⊃━☆゚.*・。゚ 分液漏斗 14:00, 15. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Auch sehr wichtig in Drogendiskussionen: Liste kognitiver Verzerrungen --14:19, 15. Aug. 2017 (CEST)
PPS: Eine Legende (altgedienter Pharmazieprofessor) äußert sich zu dem Thema, der einzige Lichtblick und Grund warum ich gegen diese Antiwissenschaftszombies noch anschreibe: David Nichols at House Subcommittee Hearing on Novel Psychoactive Substances auf YouTube, vom 21.05.2016. Wie man das in den Artikel einbaut, weiss ich grad nicht. --(⊃。•́‿•̀。)⊃━☆゚.*・。゚ 分液漏斗 14:27, 15. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Man kann viele Medikamente zur Droge machen. Wenn illegale Drogen leichter verfügbar und billiger werden, steigt auch die Zahl der Todesfälle. [3] [4]
Manche legal erhältlichen Medikamente wie Schmerzmittel sind auch nicht harmlos. [5] [6]
Alkohol und Tabak sind legale Drogen preisgünstig und sehr leicht verfügbar. Sie werden von sehr vielen Menschen konsumiert. Wegen der Langzeitfolgen des Konsums gibt es viele Todesfälle. [7][8][9][10][11] --AlternativesLebensglück (Diskussion) 12:00, 16. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Unbelegt[Quelltext bearbeiten]

„Kritiker eines Legal-High-Verbotes sehen jedoch die Gefahr, dass durch ein Verbot der illegale Drogenhandel auf offener Straße sowie die Beschaffungskriminalität zunehmen werden und dass Legal Highs ähnlich anderen illegalen Drogen mit Streckmitteln ergänzt werden.“ ist unbelegt. Anderswo ist klar beschrieben, dass die Wirkstoffe der Legal Highs nicht pur erhältlich sind. Sie werden Kräutern beigemischt, die dadurch als natürliches Streckmittel dienen. „In den bunten Tütchen sind circa drei Gramm Kräutermischung drin, die zwischen 25 und 40 Euro kosten. Die Kräuter sind dabei noch das Harmloseste, denn sie dienen nur als Träger für eine ganze Palette rauscherzeugender synthetischer Chemikalien - teilweise mit ähnlichen Wirkungen wie beispielsweise Ecstasy oder Kokain.“ [12] „Problematisch ist die fehlende Auflistung der Wirkstoffe auf der Verpackung – man kann nie genau wissen, welchen Wirkstoff man sich in welcher Konzentration zuführt. Zudem wird die Wirkstoff-Zusammensetzung eines Produktes von den Herstellern im Laufe der Zeit häufig verändert. Somit ist bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung zu rechnen.“ „Auch bei der legalen Produktion können Fehler auftreten und/oder Substanzen gestreckt werden.“ Neue psychoaktive Substanzen (NPS) --AlternativesLebensglück (Diskussion) 12:40, 16. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

"Kritik" an Gefahren überflüssig - erst recht wenn von Lobby-Unternehmer[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Kritik" wiederholt nur bereits zuvor beschriebene Gefahren. Außerdem ist die Meinung eines Lobby-Unternehmers enzyklopädisch ohne Relevanz. Der Abschnitt wird zur Löschung vorgeschlagen. --Saidmann (Diskussion) 20:08, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

So begründet stimme ich dem zu. --Zupanto (Diskussion) 20:39, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe den Abschnitt jetzt entfernt. --Zupanto (Diskussion) 22:34, 25. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Darf ich wenigstens die (weisungsgebundenen, also auch nicht unabhängigen) Staatsanwälte zitieren? Las gerade das: Thomas Schmidt: Staatsanwälte warnen vor tödlichen Folgen von "Legal Highs". In: sueddeutsche.de. 5. Oktober 2017, abgerufen am 5. Oktober 2017. -- Sehr interessant, NPSs sind zwar für den Privatbesitz nach § 3 NpSG "verboten", solange damit nicht gedealt wird (in den Verkehr bringen), ist der Besitz nach § 4 NpSG nicht strafbewehrt.

„Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz von Ende 2016 bereite "in der praktischen Anwendung große Schwierigkeiten", kritisiert Wosylus. Auch weil es den Besitz nicht unter Strafe stellt, sondern nur den Handel.“

D.h. nur der Händler oder Anbieter macht sich strafbar (was ist wenn der in Portugal sitzt?), nicht aber der Besitzer. Jetzt gerate ich aber wahrscheinlich in den Verdacht, lobbyistische Rechtsfindung zu betreiben und muss fürchten, dass Saidmann mich wieder zensiert. Weil wir angebliche negative oder kontroverse Rechtsbewertungen in der Wiki nicht zitieren, obwohl selbst die Münchner Oberstaatsanwältin Susanne Wosylus mit dem Gesetz nicht umgehen kann (und ich wage nicht, ihre Autorität in Rechtssachen in Zweifel zu ziehen). Zumindest ist die Kontroverse aktuelle Rechtslage eine Nennung wert. Mal schaun, ob ich mit dem Portal:Recht in den nächsten Tagen eine solide Formulierung zusammenstellen kann, die dem saidmännschen Aktionismus standhält.

PS: übrigens fällt mir gerade folgende Rechtskonstruktion ein: "Darknet-Dealer X" besorgt sich in Portugal "Neue psychoaktive Substanzen Y" und bringt es in Deutschland über "Darknet-Markt Z" in den Verkehr (strafbar). "Konsument P" kauft von "Darknet-Dealer X" "Neue psychoaktive Substanzen Y"... ja da greift § 4 NpSG tatsächlich nicht, zumindest nicht für "Konsument P", da die Substanz schon im Verkehr gebracht worden ist und § 4 NpSG über die Strafbarkeit von privatem NPS-Besitz keine Aussage macht, obwohl er ja "verboten" ist.

PPS: Wer das Gesetz geschrieben hat, muss wohl zuviel Rotwein getrunken haben, anders kann man sich den Blödsinn nicht erklären (übrigens ein gefährliches Rausch- und Zellgift, dieses Ethanol, gepanscht mit vergorenem Traubensaft, verdealt zu überhöhten Preisen inkl. Vollsufffahrt und erhöhter Fremdgefährung, Alkoholpsychose, sowie Mord- und Totschlag). Man lese auch den Absatz: Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz#Kritik und staune. --(⊃。•́‿•̀。)⊃━☆゚.*・。゚ 分液漏斗 23:01, 5. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Badesalz[Quelltext bearbeiten]

Ich würde mir einen eigenständigen Artikel darüber wünschen. -- Tischgenosse (Diskussion) 22:09, 19. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ja das Duo Badesalz haut voll rein. Den Badesalz-Artikel gibt es schon. --87.162.164.22 22:49, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Sollte das Lemma nicht „Neue psychoaktive Substanz“ (Einzahl) lauten? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 11:44, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Eventuell greift WP:RC#Namenskonventionen für Chemie-Artikel. – Sivizius (Diskussion) 14:09, 27. Aug. 2019 (CEST)Beantworten