Elektronische Stimmabgabe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2016 um 10:00 Uhr durch JamesP (Diskussion | Beiträge) (fixed typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter elektronischer Stimmabgabe waren ursprünglich beliebige elektronische Hilfsmittel zur Stimmabgabe und zum Auszählen der Stimmen gemeint. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz von Wahlcomputern im Wahllokal oder erste Ansätze zu Wahlen über das Internet vom heimischen PC.

Heute geht es um zuverlässige, sichere Systeme, die eine elektronische Stimmabgabe via Internet (möglicherweise auch über Mobilgeräte), unterstützen. Dem heutigen Stand der IT / ICT entsprechend, werden die Daten in weiteren Systemen verarbeitet, von denen sie aber (selbstverständlich) strikte getrennt sind. Selbstverständlich muss auch das Stimm-/Wahlgeheimnis gewährleistet sein. Dabei muss auch die sogenannte Verifizierbarkeit gewährleisten, dass Fehlfunktionen im Abstimmungs-/Wahlablauf, Softwarefehler, menschliche Fehlleistungen oder vorsätzliche Manipulationsversuche erkannt und korrigiert werden können. Dazu gehört auch, dass Stimmende zuverlässig kontrollieren können, dass ihre Stimme das System unverändert erreicht hat und nicht – beispielsweise durch ein Schadprogramm auf dem verwendeten Computer – manipuliert wurde.[1]

International wird häufig der englischsprachige Begriff E-Voting (Original: e-voting von electronic voting) verwendet.

Arbeiten an der elektronischen Stimmabgabe

Europa

In Europa (Stand: 2015) arbeiten Estland, Frankreich, Norwegen und die Schweiz an Systemen der elektronischen Stimmabgabe. Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa/Office for Democratic Institutions and Human Rights (OSZE/ODIHR) und des Europarats wird die elektronische Stimmabgabe über das Internet thematisiert. 2004 hat der Europarat Empfehlungen über rechtliche, operative und technische Standards für E-Voting verabschiedet. 2010 kamen Richtlinien zur Transparenz und zur Zertifizierung der Systeme der elektronischen Stimmabgabe hinzu.[2][3] Alle zwei Jahre findet ein Review Meeting der interessierten Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Empfehlung statt. 2014 waren es fünfzehn Mitgliedstaaten. Die Empfehlung soll im Laufe der nächsten Budgetperiode des Europarates (2016–2017) überarbeitet werden, in einer Gruppe, die aus Vertretern der staatlichen Behörden besteht und von Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterstützt werden soll.[4][5][6]

EU (e-Collecting)

e-Collecting – Am 1. April 2012 ist die Europäische Bürgerinitiative (EBI) in Kraft getreten. Mit der Sammlung von einer Million Unterschriften – entspricht etwa 0,2 Prozent der EU-Bevölkerung – aus mindestens sieben Mitgliedstaaten innerhalb der EU kann die Europäische Kommission aufgefordert werden, Vorschläge für europäische Rechtsakte vorzulegen oder europäische Rechtsvorschriften zu ändern. Die Unterschriften können – neben der konventionellen «Unterstützungsbekundung» auf herkömmlichem Weg mit der Unterschrift auf Papier – auch auf elektronischem Wege gesammelt werden. Für das Sammeln von Unterschriften auf elektronischem Weg wurde ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen und ein elektronisches System aufgebaut. Die Kommission stellt dafür Software mit offenen Quellcodes zum Sammeln von Online-Unterschriften bereit. Das Online-Sammelsystem ist von einem Mitgliedstaat der Wahl vorab zertifizieren zu lassen. Jeder Mitgliedstaat benennt dafür die zuständige Behörde.[7]

Die Systeme

  • ECI Online Collection System (OCS, auch ECI Online Collection Software) – der EU Kommission, seit 2012, in mehreren Schritten des online Unterschreibens[8][9]
  • OpenECI – der ECI Campaign und Campact: Democracy in Action, seit Ende 2015, mit erstem Einsatz bei der EBI Fair Transport Europe – mit einem Schritt des Unterschreibens, kann einfach in Webseiten integriert werden, unterstützt soziale Medien und Management der Kanäle und Partner, API zur statistischen Auswertungen, einfache und zuverlässige Unterschriftenverarbeitung, Fehlerüberprüfung, läuft auch auf Smartphones und Tablets, automatische Erkennung von Sprache und Land über IP-Adresse[9]

Schweiz

Das Projekt Vote électronique wurde 2000 lanciert. Seit 2004 wurden Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. Im Jahr 2007 haben Bundesrat und Parlament die schrittweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Dabei wurden vier Entwicklungsstufen vorgesehen:

  1. Phase: e-Voting / Elektronisches Abstimmen / Vote électronique – im Rahmen von Abstimmungen (aktueller Stand 2015)
  2. Phase: e-Voting / Elektronisches Wählen / Vote électronique – im Rahmen von Wahlen (aktueller Stand 2015)
  3. Phase: e-Collecting / Elektronisches Unterschriftensammeln – elektronische Unterzeichnung von Initiativen und Referenden
  4. Phase: Elektronische Wahlvorschläge – elektronische Unterzeichnung von Wahlvorschlägen, elektronische Signatur der Kandidatenlisten (e-Collecting, e-Signature)

Bei den Nationalrats-Wahlen 2011 ging Vote électronique in seine zweite Umsetzungsphase über.[10][11][12]

Formen

Vernetzte Wahllokale, elektronische Wahlmaschinen, E-Voting mit Wahlkiosken, sowie Internetwahlen sind für die Durchführung von staatlichen Wahlen interessant. Elektronische Präsenzabstimmungen und Internetwahlsysteme sind für die Durchführung von Wahlen in Vereinen, Aktiengesellschaften oder ähnlichen Organisationen interessant.

Formen der elektronischen Stimmabgabe

Internet, WWW

Hauptartikel: Internetwahl (I-Voting)
  • Internetwahlen, I-Voting – Bei Internet- beziehungsweise Onlinewahlen – auch I-Voting – kann der Wähler von jedem beliebigen PC, der über eine Internetverbindung verfügt, aus wählen. Dies kann entweder mit Hilfe beliebiger Webbrowser, mittels E-Mail-Clients oder mittels spezieller Voting-Client-Software geschehen.
  • Web-Polls – Hierbei handelt es sich um einfache Abstimmungen auf Web-Seiten, die nicht die Korrektheit des Wahlergebnisses und die Einhaltung der Anonymität garantieren. Web-Polls können deshalb nicht für ernsthafte Wahlen in Betracht gezogen werden.
  • Mobile-Voting, SMS-Voting – Bei Wahlen über SMS kann die Stimme mit einer Kurznachricht abgegeben werden. In Estland konnten zur Parlamentswahl 2011 die Stimmen auch per SMS abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte konnte mit einer personalisierten SIM-Karte abstimmen.

Geräte, einzeln, vernetzt

  • E-Counting – Papierbasierte Wahlzettel werden durch Texterkennungssysteme ausgewertet und die Ergebnisse kumuliert.
  • Elektronische Präsenzabstimmungen – Diese werden zu verschiedenen Anlässen und für diverse Themen benutzt, um Interaktionsprozesse mit einem Publikum zu erzeugen. Die Personen im Publikum erhalten jeweils ein Handgerät, welches mit Zahlen oder Buchstaben beschriftete Knöpfe zur Abstimmung aufweist. Die Stimmen der Teilnehmer werden per Kabel oder Funk (sog. Mobited-System) an einen zentralen Rechner gesendet und dort aufbereitet. Einsatzgebiete sind z.B. Konferenzen, Schulungen, Lehrevaluation, Prüfungen, Abstimmungen oder Quiz.
  • Elektronische Wahl mit Wahlkiosken – Die Wahl findet an elektronischen Wahlmaschinen statt, welche untereinander vernetzt sind. Somit ist eine manuelle Addition der Ergebnisse der einzelnen Wahlmaschinen nicht notwendig.
  • Elektronische Wahlgeräte – Es handelt sich hier um Wahlgeräte, die elektronisch den Wählerwillen in Wahllokalen erfassen. Sie sind nicht miteinander vernetzt. Die Stimmberechtigung der Wähler wird manuell überprüft. Die Teilergebnisse der einzelnen elektronischen Wahlmaschinen werden nach Ende des Wahlvorgangs ermittelt und per Hand addiert. Der Einsatz findet unter anderem seit mehreren Jahren bei Wahlen in Indien statt. Seit 2014 werden indische Wahlgeräte auch bei Wahlen in Namibia eingesetzt.
  • Vernetzte Wahllokale – Mehrere Wahllokale werden untereinander vernetzt, so dass für alle Wahllokale eine einzige Wählerliste vorliegt. Somit kann jeder Wähler in einem beliebigen Wahllokal wählen. Der Wahlvorgang selber erfolgt nicht elektronisch.

Formen des kryptografischen E-Voting

  • Bingo Voting – Elektronische Stimmabgabe mit anschließendem Ausdruck eines Papierbelegs
  • Punchscan – Papiergebundene Stimmabgabe mit Papierbeleg für den Wähler sowie elektronisch unterstützter Auszählung der Stimmen

Kritik und Arbeit

Probleme...

Verschiedene Fachleute weisen auf die Probleme von E-Voting hin oder raten von elektronischen Abstimmungen ab.

So meinte die Amerikanische Sicherheitsexpertin Barbara Simons: "Internet-Wahlen werden in manchen Ländern von Lieferanten, Abstimmungsbehörden und Wohlmeinenden, welche die dabei bestehenden Risiken nicht richtig verstehen, forciert." Und der Berner Informatiker Niklaus Ragaz, der in seinem NZZ-Artikel Barbara Simons zitiert, meinte: "Wenn man manche Kommentare zum Genfer Fall[13][14] liest (z. B. man habe vermeiden wollen, dass Medien das E-Voting schlechtmachten), kann man dem nur zustimmen. Gefährden wir unsere demokratischen Institutionen nicht durch falsche Technikbegeisterung."[15]

...und Arbeit daran

Doch andere Fachleute arbeiten daran – u.a. im guten Wissen um die Notwendigkeit von Eindeutigkeit, Sicherheit, Verifizierbarkeit, Wahlgeheimnis...[14][16][17]

Siehe auch

Weblinks

Deutschland

  • Urteil über den Einsatz von Wahlcomputern (des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, vom 3. März 2009 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2008 gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2006) – auf Web der Uni Bern

Österreich

Schweiz

Vereinigtes Königreich

Einzelnachweise

  1. bk.admin.ch : Themen : Politische Rechte : Vote électronique – Überblick (de / fr / it / rm / en) – Schweizerische Bundeskanzlei, bk.admin.ch
  2. Discussion Paper in Preparation of Guidelines for the Observation of Electronic Voting (en) – Organization for Security and Co-operation in Europe, 30. Oktober 2008
  3. Handbook for the Observation of New Voting Technologies (en, ru), part of a collection Elections Handbooks / Elections Publications – Organization for Security and Co-operation in Europe, 1. Oktober 13
  4. Vote électronique : Newsletter & FAQ (de / fr / it / rm / en) – «Info Vote électronique Winter 2014»Schweizerische Bundeskanzlei, bk.admin.ch
  5. Vote électronique : International (de / fr / it / rm / en) – Schweizerische Bundeskanzlei, bk.admin.ch
  6. E-Voting Weltkarte (de, en) jährlich aktualisiert – e-voting.cc (Competence Center for Electronic Voting and Participation)
  7. Leitfaden zur europäischen Bürgerinitiative, 2. Auflage, März 2012, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, eesc.europa.eu
  8. ECI Online Collection Software (OCS), joinup.ec.europa.eu
  9. a b Übersicht und Vergleich auf ECI software that works! OpenECI is designed by and for ECI campaigners, citizens-initiative.eu 8. Dezember 2015
  10. Erstmalige Versuche mit Vote électronique bei den Nationalratswahlen 2011 erfolgreich, Medienmitteilung Schweizerische Bundeskanzlei, admin.ch 24. Oktober 2011
  11. Das Stimmvolk hat das letzte Wort, Barbara Perriard, Sektion Politische Rechte (SPR), Schweizerische Bundeskanzlei, admin.ch 14. September 2012
  12. Nationalratswahlen mit dem elektronischen Stimmkanal, Schweizerische Bundeskanzlei, admin.ch
  13. Genfer E-Voting ist manipulierbar – Einem Schweizer Hacker ist es gelungen, das elektronische Abstimmungssystem des Kantons Genf zu manipulieren. Dieses wird auch in Basel-Stadt, Luzern und Bern eingesetzt, Fabian Vogt, computerworld.ch 23. Juli 2013
  14. a b E-Voting: Genf will Sicherheitslücke im Abstimmungssystem beheben – Die Einführung des E-Voting stellt die Kantone vor technische Herausforderungen. Am Wochenende sorgte eine Sicherheitslücke im elektronischen Abstimmungssystem des Kantons Genf für Schlagzeilen. Der Kanton sieht kein grosses Problem, er will die Lücke aber dennoch schliessen, blick.ch 22. Juli 2013
  15. Niklaus Ragaz: Gastkommentar zum E-Voting: Gefährdung demokratischer Institutionen – Die Möglichkeiten der Manipulation von Internet-Wahlen und -Abstimmungen (E-Vote) sind sehr vielfältig. Es ist zudem nicht möglich, ein allenfalls manipuliertesResultat im Nachhinein zuverlässig nachzuzählen. E-Vote birgt deshalb auch Gefahren für die Demokratie, NZZ 15. August 2013
  16. Genf mit E-Voting der nächsten Generation – Im Kanton Genf ist am Sonntag zum ersten Mal in der Schweiz bei Wahlen ein E-Voting-System der zweiten Generation zum Einsatz gekommen. Stimmbürger können neu kontrollieren, ob ihre Stimmabgabe korrekt bei den Behörden angekommen ist. Auch das Wallis ist daran interessiert, sda/1815.ch 20. April 2015
  17. siehe (u.a. auch) Weblinks, (z.B.) Schweiz